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Verjährung geändert?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verjährung geändert?
By krujtzschoff (217.81.126.74) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 10:50:

Hi,
lese gerade das Fachblatt "AutoBild" :-) da ist das Thema der Woche Bußgeldfristen.Die Schreiben da das Verjährungsfrist von 3 Monaten durch den A-Bogen unterbricht und eine Neue beginnt, soweit klar.Die Schreiben aber auch ein wenig später das bei Austellung des Bußgeldbescheides eine neue Verjährungsfrist beginnt und die beträgt 6 Monate!Das ist mir neu dachte 3 Monate beginnen ab A-Bogen.Könnte mir das mal bitte einer erklären.

mfg krujtzschoff

By Greatblackbird (213.7.145.240) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 12:16:

In Kurzform:
Es beginnen immer 3 Moante ab Tatzeitpunkt und werden mit Ausstellung des A-Bogens unterbrochen und die Frist beginnt erneut für 3 Moante zu laufen. Wird bis 3 Monate nach der Tat kein A-Bogen verschickt, ist es verjährt. Wird die Verjährung durch den A-Bogen unterbrochen, muß aber spätestens 6 Moante ab Tatzeitpunkt ein Bußgeldbescheid erlassen werden, sonst ist es endgültig verjährt. Wird der Bußgeldbescheid rechtzeitig erlassen, beginnt die Frist mit jeder Handlung der Behörde für 6 Monate zu neu laufen. Heißt also: Bei A-Bogen 3 Moante, ab Erlaß des Bußgeldbescheides 6 Monate.

By krujtzschoff (217.235.9.228) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 15:09:

THX habe verstanden!Die Monate sind aber alle + 14 Tage Briefverschicken, oder?

mfg krujtzschoff

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 15:53:

Die Monate sind aber alle + 14 Tage Briefverschicken, oder?

Gesetzlich geregelt ist es nur für den Bußgeldbescheid.


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