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Autobahn geblitzt, wann genau Verjährung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn geblitzt, wann genau Verjährung
By X-Mann (134.96.149.51) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 17:13:

Hi Leute,
bin sehr wahrschl. am 10.02.2002 auf der Autobahn A6 Saarbrücken geblitzt worden. Bis heute (fast 11 Wochen) is nichts gekommen, wann genau ist denn die Verjährungsfrist datumsmässig abgelaufen,
Danke

By habe-keinen (217.1.134.9) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 17:16:

nach 3 monaten also das wär am 10.05.2002 gewessen ;)

By X-Mann (134.96.149.51) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 17:28:

Sorry, so'n Quatsch, es war der 10.03.2002, gut, dann rechne ich 12 Wochen drauf, dann kommt der 02.06.2002 raus. Muss ich da noch was dazurechen oder so, Postweg oder ähnliches...? Was mache ich, wenn der Bescheid sagen wir im Juli kommt, was ist zu tun, da ja die Verjährung eingetreten ist. Aber mal im Ernst vom 10.03.2002 bis heute, denn 23.05.2002, isses doch schon ziemlich lang, da wird wohl nichts mehr kommen oder ?

By devil (217.83.189.96) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 17:43:

3 Monate, d.h. der Anhörungsbogen muss bis 10.06.02 ausgestellt werden, dann gibt es noch ne Zustellungsfrist von 14 Tagen.

Ist zwar lange her, aber nicht unmöglich, dass noch was kommt

By blauer bmw (192.35.17.20) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 19:39:

@devil

Haben das Thema gerade im anderen Thread. Die feste Zustellfrist von 2 Wochen gilt nur für den Bußgeldbescheid, beim Anhörungsbogen gibt es eine "Gummifrist", die umschrieben ist mit "alsbald in den Geschäftsgang kommen". Da kann wahrscheinlich noch eine Woche dazukommen.

By devil (217.227.108.106) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 19:54:

Gut, das kann sein, aber das Ausstellungsdatum ist ja das wichtigste!
Und so lange ist ja ein Brief normal auch nicht unterwegs...

PS: dann werd ich mal den anderen Thread lesen...ist wohl der lange, oder?
Den hab ich nämlich zwischendrin aufgegeben

By blauer bmw (192.35.17.20) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 20:10:

@devil

Allgemein, Verjährung Geschwindigkeitsverstoß

By devil (217.227.108.106) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 20:33:

Ja, Danke . hab's gefunden

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 20:50:

@devil

Gut, das kann sein, aber das Ausstellungsdatum ist ja das wichtigste!

Nicht das Ausstellungsdatum, sondern schon das Datum der Verfügungsanordnung mit dem Handzeichen des Sachbearbeiters in der Ermittlungsakte wirken verjährungsunterbrechend. D.h., der Anhörungsbogen kann auch erst einige Tage nach dem Verfügungsdatum gedruckt werden.

By X-Mann (134.96.149.51) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 08:52:

Is ja alles schön u. gut Jungs, aber hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn auf dem Anhörungsbogen das Datum 11.06.2002 steht, is das Ding verjährt oder wie ?

By blauer bmw (192.35.17.21) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 10:24:

@X-Mann

Letzter Stand zusammengefasst:

a) Der Sachbearbeiter hat bis zum 10.06.02 Zeit, eine interne Verfügung zum Ausdruck eines an Dich persönlich gerichteten Anhörungsbogens zu erlassen. Der kann dann auch nach dem 11.06.02 erstellt werden. Die Weiterleitung an Dich muß "alsbald" erfolgen, alsbald heißt, die Zustellung an Dich kann auch mehr als 2 Wochen dauern. Ich schätze, daß Du in diesem Fall Anfang Juli aus dem Schneider wärst.

b) Ein Anhörungsbogen an Dich wurde erstellt, hat Dich aber nicht erreicht. In diesem Fall wäre eine Unterbrechung der Verjährung eingetreten, d.h. die drei Monate beginnen von vorne. Das wirst Du (bzw. Dein Anwalt)aber erst den Akten entnehmen können, falls Du einen Bußgeldbescheid nach dem 10.06.02 + 2 Wochen bekommst. Der theoretisch langwierigste Fall wäre also, daß am 09.06.02 die Verjährung unterbrochen wird und Du davon evtl. nichts mitbekommst. In diesem Fall wärst Du erst am 10.09.02 + 2 Wochen aus dem Schneider.


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