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Wie viele Verwarnungen bis zu grösseren Konsequenzen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Wie viele Verwarnungen bis zu grösseren Konsequenzen?
By Zarsten (212.144.105.46) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 13:39:

Hi

Ich hab da mal ne Frage. Wie viele Verwarnungen (also ich meine so kleine verwarnungen bis 35€) kann man sich abholen bevor man irgendwelche Post bekommt die einem sagt das man eine NBachschulung machen muss????
Oder kommen sonst irgendwelche Konsequenzen auf mich zu?
Würd mich grad mal dringend interessieren. Innerhalb eines Jahres hab ich jetzt 4 Photos bekommen, eins davon ging nicht auf meine Kappe. Waren aber alles nur verwarnungen (1 x 75DM; 1 x 50DM; 1 x 15€)
Kommt da oder könnte da noch was auf mich zukommen deswegen?

By StefanK (195.205.251.98) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 16:37:

@Zarsten

Solange die Tickets nicht mit Punkten verbunden sind, kannst Du die unendlich sammeln.

Allerdings habe ich kürzlich mal gelesen, dass man einem Megaparksünder, der es wohl innerhalb kürzester Zeit auf über 300 Knöllchen in ein und derselben Stadt gebracht hat, nun gerichtlich an den Karren fahren will.

Aber solange Du nicht immer und immer wieder z.B. an der selben Blitze mit +10 zu schnell vorbeirauschst brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen.

Grüsse

Stefan

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 11:16:

@stefank: ja genau - das war allerdings etwas anders. der parksünde rhat großartig vor der kamera rumgetönt, daß die knöllchen viel billiger als jede andere lösung sind.

deshalb versuchten sie dem eine MPU reinzudrücken (charakterliche eignung zum führen eines kfz angezweifelt)
ob das so durchgeht, sit die andere frage: mit der bezuahlung erkannt man das vergehen an, es kann ab da NICHT MEHR GEGEN EINEN VERWENDET WERDEN.

By Goose (80.135.125.151) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 12:02:

Das mag sein, jedoch ist die MPU ja keine Bestrafung, sondern lediglich eine Überprüfung.

Ich hatte auch mal so einen Freund, der sich mit der StVO nicht anfreunden konnte. Permanent unangeschnallt, quer über Sperrflächen, über Stopschilder (bzw neben her ;-)), Anliegerstraße etc. Alles Verstöße im VG-Bereich, jedoch hatte ich das Vergnügen, ihm innerhalb von ca. 4 Wochen 13 Mal bei solchen Sachen zu beobachten. Da der Typ (Marke Sohn in Papas Boxster, immer genug Bargeld für die Knolle in der Tasche) augenscheinlich uneinsichtig war, habe ich sein Verhalten der FS-Stelle mitgeteilt, diese hat eine MPU verlangt.
Hierzu sind jedoch natürlich mehr als vier Verwarnungen in einem Jahr nötig.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 12:17:

@goose: bei dem verhalten vor der kamera kann man die intention noch verstehen. als grund kann man hier die die äußerungen heranziehen,die einen verdacht an der fahreignung aufkommen lassen.

aber bei deinem fall: sorry, schön blöd von dem bubi, sich das gefallen zu lassen. (noch blöder, sich 13 mal erwischen zu lassen, nur leider kann man das ncith extra bestrafen *g*)
die fs stelle kommt mit einer mpu nicht durch - einziger anhaltspunkt sind die verstöße.

und wenn die bar bezahlt wurden, dürften ncith mal mehr aufzeichnungen darüber existieren, abgesehen davon, daß sie nicht mehr gegen den betroffenen verwendet werden durften...

By Goose (80.135.125.151) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 12:49:

Auch bei dem von mir geschilderten Fall ist die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen absolut fragwürdig. Auch wenn keine exakten Aufzeichnungen bestehen, so bleibt doch als Anhaltspunkt meine Aussage. Hier habe ich anhand der Streifenbelege, die wir führen, einfach die vergangenen Tage rekonstruiert. Auf den Belegen steht nicht drauf, wer warum kontrolliert wurde, jedoch konnte ich mich innerhalb einer geringen Zeitspanne durchaus noch an die einzelnen Kontrollen erinnern, bevor ich sie dann schriftlich für die FS-Stelle niederlegte.
Es hat gereicht. Wie die Sache ausgegangen wäre, wenn er Einspruch eingelegt hätte, kann ich dir natürlich nicht sagen, ich hätte bei einer Wette jedoch nicht auf ihn gesetzt.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:21:

@goose: nein, es geht darum, daß du gar nichts aufzeichnen DARFST, wenn er bezahlt, weil das vergehen nicht mehr (in welcher form auch immer!!) gegen ihn verwendet werden darf.

klar kannst du dich erinnern, ich würde frech leugnen und dich der lüge bezichtigen.
bringst du belege darüber, daß ICH gezahlt habe, bist du schon mal deswegen dran, weil selbige existieren.


und selbst wenn - das ist kein grund für ne mpu.

ich hätte bei einer Wette jedoch nicht auf ihn gesetzt.
hättest hoffentlich keinen zu hohen einsatz gehabt...
*g*

By officer (213.187.79.71) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:04:

@farendil
Der Beamte hat das Recht über seine Dienstliche Tätigkeit Aufzeichnungen zu fertigen nämlich auch darüber wan er wo verwarnt. Dagegen laufen die Datenschützer schon ewig Sturm, kommen aber nicht weiter. Irgendwo hab ich dazu auch noch ein Urteil wo es um einen ähnlichen Fall ging. Zwar nicht MPU, aber erhöhte Strafe wegen Falschparkens. Dort wurde auch festgestellt, daß persönlichen Aufzeichnungen nichts entgegensteht. Mal sehen ob ich das finde.

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:35:

@officer: such das mal raus! das urteil, das erlaubt, aufzeichnungen über die person zu machen, würde mich interessieren!

By Bluey (80.130.174.144) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 23:07:

@farendil
Wir haben (und nutzen es auch!) ein Notizbuch. Ich notiere mir i.d.R. erst alle Daten und anschließend schreibe ich eine Zahlkarte. Bei VGs sieht's meistens schon etwas anders aus.
ABER: Dieses Notizbuch MÜSSEN wir (ich meine!) 4 Jahre lang aufbewahren. Wer soll mich daran hindern dort nachzublättern? Oder: Wie soll ich Daten vernichten, die ich doch aufbewahren muß?

By farendil (217.225.241.185) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 00:00:

@bluey: du schreibst die personalien des verwarnten auf????

nicht im ernst!!??

By Bluey (80.130.190.148) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 15:34:

@farendil
Wenn er sich nicht ausweisen kann, ja.
Fällt einer hingegen öfters auf, daß er nicht willens / in der Lage ist, sich "zu bessern" ;-)), dann auf jeden Fall.

By farendil (217.85.233.89) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 18:26:

@bluey: Wenn er sich nicht ausweisen kann, ja.
streng genommen: du schreibst dir die daten auf, weil er sich nicht ausweisen konnte.
daß er für einen verstoß ein VG bezahlt hat, ist eine information, die nicht dazugehört...


Fällt einer hingegen öfters auf, daß er nicht willens / in der Lage ist, sich "zu bessern" ;-)), dann auf jeden Fall.
meinst du, daß du ihn aufschreibst nachdem/trotz daß er das VG bezahlt hat???

By Goose (217.81.243.58) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 19:48:

Farendil, willst du jetzt die offizielle Begründung wissen oder möchtest du wissen, wie wir es tatsächlich machen? Ich bitte dich, ihr wendet eure Tricks an, wir unsere. Solange ihr euch über solche Sachen wie die "Alberto-Methode" etc. aus den Ordnungswidrigkeiten "herauswindet" solltet ihr uns auch unsere Methoden zugestehen. Oder erwartest du absolutes bedingungsloses Fair Play, wenn der "Gegner" auch bescheißt? (jetzt habe ich was geschrieben, für das ich bestimmt in der Luft zerrissen werde, gell?)

By Bluey (80.130.190.148) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 19:53:

Sorry, hab' mich vielleicht etwas zu kurz gefaßt.

streng genommen: du schreibst dir die daten auf, weil er sich nicht ausweisen konnte.
Richtig. Er hat also weder Führerschein noch sonst ein Ausweispapier dabei. Dann schreibe ich mir i.d.R. die Personalien etc. auf.

daß er für einen verstoß ein VG bezahlt hat, ist eine information, die nicht dazugehört...
Ich schreibe mir dazu, was für ein Verstoß vorliegt. Das gehört für mich dazu. Da brauche ich die Info, ob VG ja oder nein, nicht mehr. Das weiß ich später auch noch.
So oder so: es ist meines Wissens nach noch nicht verboten, sich diese Info zu notieren!

meinst du, daß du ihn aufschreibst nachdem/trotz daß er das VG bezahlt hat???
Jain! Es läuft folgendermaßen ab:

1. Jemand kann sich nicht ausweisen. Ich notiere mir seine Daten und checke das (soweit vor Ort oder zur jeweiligen Zeit möglich) gegen. Wenn er dann z.B. ein VG bezahlt, hab ich die Daten ja schon.

2. Jemand kann sich ausweisen und soll ein VG bezahlen. In diesem Fall notiere ich mir die Daten nicht. ES SEI DENN: Ich erinnere mich, daß ich genau diese Person in letzter Zeit schon mehrfach hatte (z.B. notorischer Gurtmuffel etc.).
Eine mögliche Alternative zum VG wäre z.B., ihm beim von mir aus 15. oder 20. Mal statt eines VGs gleich eine Anzeige zu schreiben mit einem entspr. Vermerk. Es ist auch gar nicht entscheidend, eine genaue Auflistung (Datum/Uhrzeit) zu präsentieren. Die Bußgeldstelle wird bei Widerspruch die Sache zur StA weiterleiten.......

Jetzt wirst Du wahrscheinlich sagen,
- wenn der Dösel das so mit macht, ist er selber schuld
oder
- der Vermerk hat keinerlei Bedeutung ...
Möglich, aber meine Erfahrung ist, daß die Bußgeldstelle und ggf. auch der Richter mitspielen. Waren bislang allerdings nur Einzelfälle!

Und wenn es evtl. trotz der Anzeige auf ein VG reduziert wird, kann ich auch damit leben.

By Bluey (80.130.190.148) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 19:57:

@ Goose
Oooh shit... *g*
Wenn ich Dein Posting eher gelesen hätte, hätte ich mich zurückgehalten *g*.

By NetGhost (80.132.203.253) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 21:24:

Marke Sohn in Papas Boxster, immer genug Bargeld für die Knolle in der Tasche

Genau von dieser Denkweise, lieber Goose, sollte man sich als Polizist freisprechen können. Für Dich sollte es nicht mehr als ein "Männlicher VT" sein.

By farendil (217.85.233.89) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 02:12:

@goose: weißt du, eigentlich ist es ja ganz lustig dieses hase und igel spiel...

eigentlich... ja eben nur eigentlich. das problem ist nun mal, wenn wir erwischt werden, kann uns einiges an unangenehmen passieren. damit sind die punkte, fahrverbot, mpu, etc. gemeint.


daß jeder dabei nun mal etwas trickst - o.k. nur nicht vergessen: ihr habt vorbildfunktion und müßt euch schon deswegen besonders genau an die gesetze halten.

...solltet ihr uns auch unsere Methoden zugestehen.
klaro! nur - werde ich in die ecke gedrängt, schieße ich zur not auch scharf mit allem was möglich ist.
DAS gehört dann ebenfalls dazu.

Oder erwartest du absolutes bedingungsloses Fair Play, wenn der "Gegner" auch bescheißt?
was ist fair, was ist bescheißen?
einige grundregeln sollte es schon geben und somit in gewisser weise fairness herrschen.

willst du jetzt die offizielle Begründung wissen oder möchtest du wissen, wie wir es tatsächlich machen?
ist doch klar:
BEIDE!


@bluey: Eine mögliche Alternative zum VG wäre z.B., ihm beim von mir aus 15. oder 20. Mal statt eines VGs gleich eine Anzeige zu schreiben mit einem entspr. Vermerk.
hää???
also du kannst doch nur folgendes machen: du schreibst den sachverhalt an die bg-stelle, diese entscheidet dann nach akten- und rechtslage was sie macht (also welchen bescheid sie erläßt).

oder seh ich jetzt irgendwas falsch?

Es ist auch gar nicht entscheidend, eine genaue Auflistung (Datum/Uhrzeit) zu präsentieren.
ach ne??? und die behörde soll dann mal eben so (weil du schreibst, daß er renitent ist) einen bg-bescheid (oder ne mpu anordnung) erlassen, obwohl der regelsatz ein VG ist???


Möglich, aber meine Erfahrung ist, daß die Bußgeldstelle und ggf. auch der Richter mitspielen.
könntest du da mal ein paar konkrete beispiele aus deiner pers. erfahrung beisteuern??

By Bluey (217.225.18.143) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 12:22:

@farendil

also du kannst doch nur folgendes machen: du schreibst den sachverhalt an die bg-stelle, diese entscheidet dann nach akten- und rechtslage was sie macht (also welchen bescheid sie erläßt).
Richtig. Aber in einem Fall, wo jemand offensichtlich unbelehrbar ist und ständig den gleichen Verstoß begeht, kann man's auch mal über eine Anzeige versuchen. Ich würde ihm Vorsatz unterstellen. Wenn das entspr. begründet wird, zieht die BG-Stelle mit.

ach ne??? und die behörde soll dann mal eben so (weil du schreibst, daß er renitent ist) einen bg-bescheid (oder ne mpu anordnung) erlassen, obwohl der regelsatz ein VG ist???
Mal eben so wird die Behörde wohl kaum einen BG-Bescheid oder anderes erlassen. Und ein paar (wenige!) Fälle reichen da sicherlich auch nicht aus. Aber es ist sicherlich nicht unerheblich, ob/was und wie ich schreibe. Relativ unbedeutend ist aber, ob es "nur" ein VG ist. Entscheidend ist, ob er erkennen läßt, daß er nicht einsichtig ist und sich auch weiterhin regelwidrig verhalten wird (charakterliche Eignung?!).

Jemandem nach etlichen (gleichen) VG-Verstößen eine Anzeige zu schreiben, so daß er dann möglicherweise ein BG bekommt, ist kein größeres Problem.
Damit es aber zu einer Anordnung einer MPU kommt, bedarf es sicherlich etwas mehr als nur 20 oder 30mal aufgefallen zu sein. Ist aber (denke ich) auch von der jeweiligen BG-Stelle abhängig.

Ich werde mich spaßeshalber mal bei der hiesigen BG-Stelle erkundigen, wie die das im allgemeinen so handhaben.

By Goose (217.81.243.58) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 14:36:

@netghost: Das Beispiel "Sohn im Boxster" zeichnet eine Sorte Autofahrer aus, welche glauben, sich im Straßenverkehr alles erlauben zu können, da sie (auf welchen Wegen auch immer) über genügend Geld verfügen, so daß ein VG für sie keine Sanktion darstellt. Die meisten von uns ärgern sich auch schon über 10€ und überdenken den Fehler, den sie begangen haben. Wenn man für sein Geld jedoch nicht arbeiten muss, betrachtet man das alles wohl aus einer anderen Sicht.
Wenn man dann merkt, daß ein VG keinen Verkehrserziehungseffekt erwirkt, was soll man dann deiner Meinung nach machen? Ihn weiter gewähren lassen?

@farendil: hier sollte man immer bedenken, daß der Autofahrer die Ursache, nämlich einen Regelverstoß, gesetzt hat. Da ich grundsätzlich nur Verstöße verfolge, in denen ich auch einen Sinn erkenne, ist davon auszugehen, daß eine von mir verwarnte Person einen Fehler begangen hat, welcher ihn selber oder andere unter Umständen gefährden könnte.
Ich rede jetzt nicht davon, daß ich mir bei jedem, dem ich ein VG abnehme, auch Notizen mache, jedoch hat man seine Stammkundschaft. Wenn man bei solchen Menschen merkt, daß man mit Verwarnungen und guten Worten nicht weiterkommt, da diese sich denken, Regeln (sowohl der StVO als auch der Physik) gelten für sie nicht, so sehe ich es als meine Pflicht an, dem entgegenzuwirken. Das ist mein Beruf.

Im VG-Block steht der Grund der Verwarnung sowie das Datum. Im Streifenbefehl des entsprechenden Tages steht Urzeit und Ort der Verwarnung. Wenn ich jetzt Person X mehrmals angetroffen habe, kommt die Erinnerung zurück. Dann greift man sich beide Dokumente und gleicht ab.

Gruß
Goose

By NetGhost (80.132.218.165) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:03:

@Goose

...sich im Straßenverkehr alles erlauben zu können... da sie über genügend Geld verfügen, so daß ein VG für sie keine Sanktion darstellt

Ja willkommen im richtigen Leben, Goose. Man kann sich noch viel mehr erlauben als nur ein paar VGs wenn man über da nötige Kleingeld verfügt, auch wenn man sich das Geld selber erarbeitet. Ob derjenige sein Geld vom Vater bekommt oder selbst erarbeitet kannst Du außerdem garnicht wissen. Nur weil ein 20-Jähriger einen Porsche fährt heißt das noch lange nicht, das er den nicht selbst erarbeitet hat. Sicherlich hat eine €10-Sanktion bei ihm keine Wirkung aber so ist es nun mal im Leben. Er stellt aber eine gute Einnahmequelle für euch dar, dehalb verstehe ich nicht das du ihn aus dem Verkehr gezogen hast. Mal ganz abgesehen davon: Wenn er schlau ist geht er ins Ausland, macht dort einen neuen FS und kann sich dann in Deutschland fast alles erlauben, bezahlen und weiterfahren.

By Kuno2 (193.159.79.205) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:25:

Da kommt bei den Beamten wohl der verständliche Neid auf, da muss doch unbedingt gezeigt werden, wer hier was zu sagen hat. Das sowas nicht mit Recht und Gesetz zugeht ist ja nicht so schlimm, werden doch nur die Bösen davon betroffen!

By Goose (217.81.247.210) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 17:45:

@kuno2: das hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit der fehlenden Fähigkeit, sich im Straßenverkehr zu integrieren und der Bereitschaft, andere zu gefährden, denn ich kann mich ja "freikaufen".
Bevor du hier was von "Neid" und "muss gezeigt werden, wer das Sagen hat" schreibst, lese dir doch bitte den gesamten Thread durch. Meine Vorgehensweise ist rechtmäßig.

@netghost: Ich denke, im richtigen Leben befinde ich mich, obwohl ich doch manchmal annehmen muss, ich sei im falschen Film.
Ein grundsätzliches Problem im OWi-Bereich ist die Tatsache, daß zur Vereinfachung des Verfahrens mit festen Verwarn- und Bußgeldern gearbeitet wird und nicht, wie im Strafverfahren, mit Tagessätzen.
Und hier nutze ich meine Möglichkeiten voll aus, wenn ich erkene, daß die "normale" Sanktion keine Wirkung zeigt. Das mache ich nicht, weil ich, wie hier unterstellt wird, zeigen will, "wer das Sagen hat". Das mache ich, weil es Menschen gibt, die sich nicht integrieren können.
Einen solchen Menschen sehe ich auch nicht als gute Einnahmequelle für künftige VG (ich arbeite nicht für die Stadtkasse, bekomme keine Provision oder ziehe andere Vorteile aus Verwarnungen), ich betrachte solche Menschen als Gefahr für andere.

Du hattes mir noch nicht geantwortet. Wie soll man deiner Meinung nach mit Menschen umgehen, die offensichtlich nicht bereit sind, sich an die StVO zu halten und diese permanent übertreten?

Gruß
Goose

By officer (213.187.79.115) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 18:39:

@farendil

1. Ich suche immer noch das urteil zu den Aufzeichnungen, hab es noch nicht vergessen.

Frage, wie kommst Du darauf, daß Handaufzeichungen nicht rechtmäßig sein sollen?

By Alberto (62.158.213.95) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 18:58:

@Goose
Ich will mal versuchen, Dir zu antworten....
Wenn Leute permanent übertreiben, - na dann müssen sie auch etwas härter bestraft werden - und auch eben mal etwas beobachtet, verfolgt, und dingfest gemacht werden...
Aber... was ist denn "permanent übertreiben"?
Wenn ein kleiner Geschäftsmann in der Innenstadt, wo überall Z. 298 steht, sehr oft mal falsch parkt? Ist das "übertreiben"??
Oder, wenn einer öfters mal entgegen der Fahrtrichtung parkt, nur, weil er eben dort schnell eine Zeitung kauft und eben immer von der anderen Seite kommt? Ist das "übertreiben"?? - auch wenn es im Monat 5 - 6 mal passiert oder gar 10 - 20 mal.
Er muß doch euere erhöhten Parkgebühren bezahlen, nicht wahr? Also, was wollt ihr dann noch?
Die Halteverbote stehen doch überall da, wo man ansonsten auch gut parken könnte - nur, das bringt eben kein Geld ein.

Und - ich weiß, jetzt kommt die Leier mit dem Kurzparkraum für alle.... ok - dieser Mann macht ja nichts anderes, als kurz mal parken - aber eben sehr oft - und eben für 15 Euro, wenn ihr ihn aufschreibt. Na und?

Wenn dann aber der junge Sohn mit dem Boxter heimlich mal ein Privatrennen macht - das halte ich für eine Übertreibung - na dann werdet ihr ihn ja sowieso richtig zur Brust nehmen - dann ist nichts mehr mit 10 € Owi-Geld.

Und - dann, lieber Goose, - na dann müßt ihr aber nicht die Porsche-Fahrer ins Visir nehmen, denn die toben sich meistens auf einer ordentlichen Rennstrecke aus - dann müßt ihr eben mal in Brandenburg - oder wo auch immer - diese illegalen Privatrennen beenden, die mit normalen Audi/Golf/BMW usw. ausgetragen werden.

Da liest man dann in der zeitung..... die Polizei sei machtlos - die hätten da ihre eigenen Spione, und, wenn ein Polizeiwagen auftaucht, fahren die einfach woanders hin....
Na, jetzt binich aber von der Creativität der Polizei etwas enttäuscht.

Unsereiner würde sofort den Führerschein verlieren - und die??? Dagegen ist die Polizei machtlos? Na - da hast du deine erhoffte Antwort.

Klar - kann sich ein Porschebesitzer möglicherweise freikaufen - aber - und ich weiß, wocon ich rede - wehe, wenn er mal vor Gericht steht.... dann wird alles vom Richter vom Staatsanwalt von jedem Gutachter - wieder nachgebessert. Da wird nur noch von "dem Porsche" gesprochen - und nicht etwa von einem PKW...
Da gibts dann soziale Gerechtigkeit pur. Das kannst du mir ruhig glauben.

By Kuno2 (62.155.165.128) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 22:20:

@Goose
das hat nichts mit Neid zu tun, sondern mit der fehlenden Fähigkeit, sich im Straßenverkehr zu integrieren und der Bereitschaft, andere zu gefährden, denn ich kann mich ja "freikaufen

Ja mit irgend etwas muss es ja zu tun haben, wenn es dich stört, das jemand deine Strafen aus der Portokasse zahlt. Dabei sieht das Gesetz ganz eindeutige Strafen vor, aber das reicht nicht?
Wenn du die Welt verbessern willst, hättest du wohl doch nicht Polizist werden sollen. ;-)

Ein Parkverstoß? 15 DM? Ja und mit Behinderung? 30 DM? Auch noch vorsätzlich? 60 DM? Und der Sünder bezahlt auch noch! Da muss man doch was tun! Das kann es doch nicht gewesen sein! :-(

Das mache ich nicht, weil ich, wie hier unterstellt wird, zeigen will, "wer das Sagen hat". Das mache ich, weil es Menschen gibt, die sich nicht integrieren können.

Und was integrieren heißt, bestimmst du? Vielleicht kann er noch nicht mal richtig Deutsch? Oder will er bloß nicht? Da muss man doch was tun! :-(

Wie soll man deiner Meinung nach mit Menschen umgehen, die offensichtlich nicht bereit sind, sich an die StVO zu halten und diese permanent übertreten?

Wenn schon nicht mit auf die Wache nehmen wie deine Kölner Kollegen sollte man sie doch wenigsten anzeigen! :-)

Übrigens: wenn du schon das System verbessern willst, reiche doch den Vorschlag mit den Tagessätzen ein. Es wird ein Lacher! Wer will sich wegen dem bisschen Pillepalle die Mühe machen die Angaben nachzuprüfen? Und dein Bubi mit Papas Porsche hat noch gar kein eigenes Einkommen! Was nun?

By NetGhost (217.82.24.206) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 22:46:

Oh Alberto, als Porschefahrer Boxster falsch geschrieben... Das tut weh!

By Bluey (217.225.18.143) on Mittwoch, den 29. Mai, 2002 - 23:09:

@farendil

So. Das Ergebnis hat selbst mich etwas überrascht:
Der hiesigen BG-Stelle reicht es aus, wenn jemand innerhalb eines Monats 4-5mal entspr. aufgefallen ist, um ihm Vorsatz zu unterstellen (und das schon bei "kleinen" Verstößen wie z.B. Parken, Gurtpflicht usw.).
Das bedeutet: anstelle eines VGs eine Anzeige => BG + Punkt.
Und dabei ist nicht entscheidend, ob die vorangegangenen Verstöße genau datiert werden können oder nicht (nur wenn möglich; wie's geht, hat Goose bereits erläutert).

By farendil (217.225.243.230) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 00:13:

@bluey: Jemandem nach etlichen (gleichen) VG-Verstößen eine Anzeige zu schreiben, so daß er dann möglicherweise ein BG bekommt, ist kein größeres Problem.
das vor gericht duchzubekommen auch??

wenn jemand innerhalb eines Monats 4-5mal entspr. aufgefallen ist,... Und dabei ist nicht entscheidend, ob die vorangegangenen Verstöße genau datiert werden können
aha! vielleicht interessiert es auch nicht, ob es nur kennezcihenanzeigen waren und der halter einfach gezahlt hat, um sich dann vom täter das geld wiedergeben hat lassen...
oh mann! die würde ein guter anwalt in der luft zerreißen!

um ihm Vorsatz zu unterstellen ... Das bedeutet: anstelle eines VGs eine Anzeige => BG + Punkt.
???
Vorsatz heißt NUR: verdopplung der geldbuße. an den punkten/fahrverbot etc. ändert sich doch dadurch nichts!


@goose: Wenn man dann merkt, daß ein VG keinen Verkehrserziehungseffekt erwirkt, was soll man dann deiner Meinung nach machen?
ja und? glaubst du ein fahrverbot hat auch nur einen erziehungeffekt? der einzige der kommen kann ist: "das nächste mal nicht erwischen lassen"
glaub mir, so denken nicht nur eine handvoll...


hier sollte man immer bedenken, daß der Autofahrer die Ursache, nämlich einen Regelverstoß, gesetzt hat.
und der grund für den regelverstoß, die unsinnigen/veralteten/opportunistischen regelungen siehst du nicht?
(ja, wir können uns streiten, wer zuerst da war, die henne oder das ei)

Da ich grundsätzlich nur Verstöße verfolge, in denen ich auch einen Sinn erkenne...
du kannst doch sicher manchmal gar nnicht anders?
spätestens ab +21 wird doch immer geahndet.
ich meine jetzt die stellen, wo ihr eine größere eingreifschwelle festlegt.
und? erkennst du dann immer einen sinn darin, daß man für einen km/h über dem was du vielleciht noch für vertretbar hälst, sofort punkte bekommt??

oder wie ist das mit grünpfeilen und dem anhalten?

welcher ihn selber oder andere unter Umständen gefährden könnte.
unter umständen...
unter umständen könnte alles gefährden. oft aber entscheidet der fahrer situativ, was jetzt noch vertretbar ist und was nicht. und er tut es nur, wenn keine KONKRETE gefährdung gegeben ist. genau das heißt aber, daß dieses verhalten an sich eine abstrakte gefährdung bedeuten kann.


sowohl der StVO als auch der Physik
wer letzteres glaubt, fliegt irgendwann. ich bin der festen überzeugung, daß die meisten, die regelmässig immer einen tick schneller ans ziel kommen doch die physik recht gut kennen. nur wenn man weiß, wo die grenzen liegen, kann man einschätzen, was noch geht.


Im VG-Block steht der Grund der Verwarnung sowie das Datum. Im Streifenbefehl des entsprechenden Tages steht Urzeit und Ort der Verwarnung.
also KEINE angabe zum fahrzeug und/oder fahrer?
(dann nehme ich an, redest du von der offiziellen variante *g*)

sondern mit der fehlenden Fähigkeit, sich im Straßenverkehr zu integrieren und der Bereitschaft, andere zu gefährden
nun die beiden dinge haben grundsätzlich mal gar ncihts miteinader zu tun!
wenn ich mich hier in dd dz.b. in den strassenverkehr integrieren will, so muß ich z.b.:
-auf strassen mit schienen in der mitte, aber keinen eingezeichneten spuren irgendwo in der mitte rumgondeln und bei hindernissen einfach rübnerziehen (zwinge sich dabei jemanden zur vollbremsung, so sollte ich besser auch noch wüteend reagieren, wenn derjenige sichwagt, darauf aufmerksam zu machen)
-bei hindernissen das reißverschlußssystem miachten und mich sofort einordnen (notfalls 200m vor der engstelle anhalten)
-beim grünpfeil dagegen darf ich vor dem abbiegen eher nicht anhalten
-etc. ...

@officer: es geht nicht um handaufzeichnungen.
es geht darum: ist das vg bezahlt, so ist dieser fall abgeschlossen.
die personalien spielen nun keine rolle mehr, da die tat sowieso nicht mehr verwendet werden darf.
ein aufnehmen der personalien verstößt ZUMINDEST gegen den datenschutz, da es keinen grund mehr gibt, warum diese daten erhoben werden, obwohl sie nicht gebraucht werden...

@netghost: Oh Alberto, als Porschefahrer Boxster falsch geschrieben...
naja, er kennt sich halt nicht mit den neumodischen lahmen hausfrauenporsches aus...
:-)

@kuno: danke! mal schön erfrischend...

By HarryB (203.198.106.148) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 03:13:

Ob es nun der Bubi ist, der sein Geld von Papi bekommt, oder der erfolgreiche Jungunternehmer, der mit seiner dot-com Company Millionen scheffelt spielt doch grundsaetzlich ueberhaupt keine Rolle. Wenn derjenige meint, er sich wegen der prallgefuellten Brieftasche jederzeit herauskaufen zu koennen und einen Scheiss auf die Verkehrsregeln gibt, dann finde ich es hervorragend, dass es da Mittel und Wege gibt, ihm die Grenzen aufzuzeigen. Selbst wenn die Mittel und Wege am Rande der Legalitaet verlaufen sollten - nur zu, weiter so, officer, bluey und goose!

By Kuno2 (62.157.35.185) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 08:23:

Das ist ja wieder die Krönung! Da macht der Hongkong-Flüchtling mit seinem hohen Budget hier noch auf „Volksnah“! Ich bin zu Tränen gerührt. ;-)
Das hätten wir dir doch nur in deiner Rolle als Feuerwehrmann o. Versicherungsheini abgenommen. :-)

@HarryB
Auch der Bubi und der Jungunternehmer hat sich mit der Zahlung nicht herausgekauft, sondern er hat mit der Zahlung der Busse die gesetzlich vorgesehene Strafe abgeleistet! Wie jeder andere Bürger eben auch.
Ob ihm das möglicherweise leichter fällt als anderen geht euch einen Sch... an.
Was sagst du dann zu dem steinalten Rentner in seinem klapprigen Kombi? Hast du eine Ahnung, wie viele Millionen der auf seinem Konto hortet?

@farendil
danke für die Blumen, aber ich konnte doch nicht zusehen, wie du so allein mit den vielen Pol oder „Möchtegern“ hier diskutieren musst und dabei als Moderator auch noch die Laune behalten sollst.

By Goose (217.81.247.210) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 09:30:

@kuno2: Anscheinend kennst du dich mit unserem Rechtssystem nicht so gut aus, daher versuche ich, dir dir Finheiten noch mal zu erläutern: Eine normale, im Straßenverkehr begangene OWi wird als fahrlässig betrachtet, hiernach richtet sich auch der Regelsatz.
Begeht nun jemand in kurzer Zeit sehr viele Verstöße, so gibt es zwei Möglichkeiten: entweder ist er nicht in der Lage, die Informationen bei der Fahrt zu erfassen oder er missachtet sie bewusst, in diesem Fall könnte Vorsatz unterstellt werden, wobei der Regelbußgeldsatz erhöht werden kann. Das mache ich jedoch bei einem Verdacht nicht an Ort und Stelle, sondern ich Schreibe eine OWi-Anzeige, in der ich meine Vermutung des Vorsatzes begründe. In Extremfällen schreibe ich weiterhin einen Bericht an das SVA, in dem ich eine MPU zur Überprüfung der geeignetheit zum Führen von KFZ anrege. Dieser Anregung sowie der OWi-Anzeige wegen Vorsatz muß die bearbeitende Stelle nicht folgen, selbst wenn sie es macht, so steht dem Betroffenen immer noch der Rechtsweg offen.

Deinen Kommentar mit den Beamten aus Köln halte ich für völlig unangebracht. Hier wurde große Scheiße gebaut, gegen die Beamten wird ermittelt und sie werden entsprechend ihrer Schuld bestraft.
Hätte ich jetzt das Beispiel eines rasenden Autofahrers eingebracht, evtl. mit dem Hinweis, daß dieser spezielle vor einigen Monaten in einen Unfall verwickelt war, bei dem ich die Fleischspur des überfahrenen Kindes auf der Fahrbahn (sowas lässt sich ähnlich ausmessen wie eine Bremsspur) sichern musste, würde aus allen Ecken der Ruf kommen, dass man ja nicht verallgemeinern kann.

@farendil: Du hast natürlich Recht, über Verkehrsregeln zu streiten bringt hier nicht viel.
Aus meinen bisherigen Beiträgen müsstest du jedoch erkannt haben, daß ich meinen Ermessensspielraum auch zugunsten des Betroffenen nutze, wenn ich keien Sinn in einer Regel erkenne.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.43.41) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 10:01:

@goose: Eine normale, im Straßenverkehr begangene OWi wird als fahrlässig betrachtet, hiernach richtet sich auch der Regelsatz.
soweit ist es ja richtig.
probleme habe ich nru mit der rechtmäßigkeit der begründung für den vorsatz, da diese informationen ja gar nciht mehr verwandt (bzw. zum teil gar ncith erhoben ) werden dürfen.

daß ich meinen Ermessensspielraum auch zugunsten des Betroffenen nutze, wenn ich keinen Sinn in einer Regel erkenne.
schon richtig, nur hilft das auch nicht immer viel.
bestes beipiel wie gesagt tempobeschränkung. nehem wir mal an, es ist 60. du sagst, 80 sind gerade noch zu vertreten.
fährt nuen einer 81, so ist er vielelicht wirklich ETWAS schnell. richtig ist auch, daß es eine eingreifschwelle geben muß.
nur wird derjenige eben nciht für +1 bestraft, sondern für +21...

By HarryB (203.198.120.101) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 10:16:

Ich glaube eher, dass uns' Kuno die Welt durch eine rosarote Brille sieht, in der geschrieben steht, dass der, der genug Geld hat, sich eben alles erlauben darf, wenn er nur die gesetzlich vorgeschriebene Strafe zahlt. Dass dem nicht so ist, sondern er davon abgehalten kann, wenn er es uebertreibt, ist ein hervorragendes Mittel des deutschen Rechtsstaates....

By bluey (217.225.18.143) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 11:50:

@farendil
nur wird derjenige eben nciht für +1 bestraft, sondern für +21...
Genau! Er ist nämlich rein rechtlich nicht nur +1, sondern +21 gefahren. Dafür wird im Bereich zwischen 60+20 gar nicht bestraft.

Es ist doch im Prinzip eine Milchmädchenrechnung.
Wenn 60 erlaubt sind und ab 80 wird gemessen, dann hat man ja immerhin einen "straflosen" Toleranzbereich von effektiv 23 km/h (denn nicht zu vergessen sind die 3 km/h Toleranz). Und wenn Du dann noch die paar km/h Vorlauf des Tachometers dazu rechnest, dann kommen wir ggf. auf ca. 84-87 km/h (nach Tacho!). Sollte das nicht ausreichen??

Immer davon ausgehend, daß halt NUR 60 erlaubt sind, "gönnen" wir dem VT also bewußt eine gewisse straffreie Regelwidrigkeit. Wenn er dann aber die "Grenze" von (z.B.) 80 km/h überschreitet, so macht er das bewußt und muß auch um das damit verbundene Risiko bescheid wissen.

Wir haben nur für die Einhaltung/Beachtung der Regeln zu sorgen. Wir machen sie nicht bzw. können sie nicht ändern.
Aber ich denke, daß die Polizei grundsätzlich bestrebt ist, die Verkehrsregeln sinnvoll und verhältnismäßig "auszulegen" und Verstöße entspr. zu ahnden (Ausnahmen wird es immer geben).

Beispiel:
Durch den hiesigen Bereich führt eine B, ziemlich lang, relativ gerade und z.T. über mehrere Kilometer links und rechts nur plattes Land (von ein paar Häusern mal abgesehen). Brennpunkte sind einige zur Tages- und Abendzeit gut frequentierte Kreuzungen (70 km/h). Je nach Zeit und Verkehrsaufkommen variieren wir die "Einstiegsgrenze":
- normale Zeit => ab 89 km/h
- abends (je nach Verkehrsaufkommen) ab 89 - 94 km/h
- nachts ab 101 oder gar erst ab FV-Bereich.

Ich meine, daß das durchaus fair ist. Wer dann noch erwischt wird, hat's nicht besser verdient.

By farendil (217.225.243.60) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 12:09:

@bluey: du verstehst mein problem nicht!
Dafür wird im Bereich zwischen 60+20 gar nicht bestraft.
ja klar - weil sogar ihr die 60 als sinnlos anseht! das ist ja eben das problem. die regeln sind odt sinnlos, aber ihr achtet auf deren einhaltung (mit mehr oder weniger ermessensspielraum)

denn nicht zu vergessen sind die 3 km/h Toleranz
nein! das meßgerät hat diese toleranz, d.h. der meßwert kann um diese egschwindigkeit von der TASÄCHLICH GEFAHRENEN GESCHWINDIGKEIT ABWEICHEN!

die paar km/h Vorlauf des Tachometers dazu rechnest
wenn der tacho den noch hat... es gibt möglichkeiten selbigen nachzueichen.

Wir haben nur für die Einhaltung/Beachtung der Regeln zu sorgen. Wir machen sie nicht bzw. können sie nicht ändern.
Ganz toll!
kommt jetzt als nächstes: "Ich habe nur befehle ausgeführt"???

Ich meine, daß das durchaus fair ist. Wer dann noch erwischt wird, hat's nicht besser verdient.
sag mal: es sind 70. ihr meßt stellenweise erst ab 111km/h. denkst du nciht, daß das limit vielleicht etwas niedrig angesetzt ist??

-> jetzt sind wir wieder bei: Er ist nämlich rein rechtlich nicht nur +1, sondern +21 gefahren
DAS IST EBEN DAS PROBLEM!!! ihr überwacht unsinnige regeln. in der folge werden leute für die unsinnigen regeln bestraft.


Aber ich denke, daß die Polizei grundsätzlich bestrebt ist, die Verkehrsregeln sinnvoll und verhältnismäßig "auszulegen" und Verstöße entspr. zu ahnden
was hat man mir neulich auf meine frage geantwortet, warum man hier (breite straßen, keine kreuzung, kaum fußgänger, breiteter fuss+radweg etc.) mißt und ncith einige 100m weiter hinten (geschäftspassagen, parkende autos, schmalere straße):
"und überhaupt - hier ist schließlich 50, da muß sich der kraftfahrer dran halten!"

By HarryB (203.198.120.101) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 12:38:

du verstehst mein problem nicht

Warum faellt mir dazu jetzt spontan der Name Otto Waalkes ein?

ja klar - weil sogar ihr die 60 als sinnlos anseht!

Recht eigenwillige Interpretation. Andersherum gesagt: Wenn dann die 80 als sinnvoll angesehen wuerden, wuerde sich plus Ermessungsspielraum ein Messbeginn ab 100 ergeben. Muesste man ja - folglich farendil - schlussfolgern, dass auch die 80 sinnlos sind. Wo soll das hinfuehren?

Ganz toll! kommt jetzt als nächstes: "Ich habe nur befehle ausgeführt"???

Typisches Totschlagargument, in die Kategorie "besonders bloed" einzuordnen...

sag mal: es sind 70. ihr meßt stellenweise erst ab 111km/h. denkst du nciht, daß das limit vielleicht etwas niedrig angesetzt ist??

Wenn ich richtig gelesen habe, wurde von nachts gesprochen, also zu verkehrsarmen Zeiten. Kann es sein, dass das Limit zu verkehrsstarken Zeiten sinnig ist, und die Polizei davon ausgeht, dass man zu naechtlicher Stunde ruhig etwas schneller kann? Was soll man machen - morgens und abends die Schilder auswechseln? Erscheint mit nicht sehr praktikabel....

DAS IST EBEN DAS PROBLEM!!! ihr überwacht unsinnige regeln. in der folge werden leute für die unsinnigen regeln bestraft.

Das ist m.E. eher ein Problem der Betrachtungsweise. Ueber Sinn und Unsinn von Regeln kann man - wie man in diesem Forum taeglich sieht - trefflich streiten. Tatsache ist aber nun mal, dass die Regeln da sind - ebenso wie die verschiedenen Meinungen...

"und überhaupt - hier ist schließlich 50, da muß sich der kraftfahrer dran halten!"

Tja, was soll der arme Polizist denn noch sagen, wenn da ploetzlich der gute farendil auftaucht und ihn in eine Grundsatzdiskussion verwickeln will? Anhand der Schilderung von "weiter hinten" kann man auch davon ausgehen, dass der Kraftfahrer sich dort ans Limit haelt, wegen der aeusseren Umstaende. Am ueberwachten Bereich gibt er dann wieder froehlich Gas - was kommt eigentlich weiter vorn?

By Bluey (80.130.180.131) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 12:41:

Ganz toll!
kommt jetzt als nächstes: "Ich habe nur befehle ausgeführt"???

Hm... ehrlich gesagt: so ganz Unrecht hast Du da gar nicht. Wenn wir z.B. zum Messen rausfahren und unser DGL fährt mit, dann gibt der vor, wo und ab wann gemessen wird. Alle anderen haben zu folgen. ERGO: ICH kann dann gar nix machen...! Vorgesetzte diskutieren nicht über Entscheidungen!

sag mal: es sind 70. ihr meßt stellenweise erst ab 111km/h. denkst du nciht, daß das limit vielleicht etwas niedrig angesetzt ist??
Jain! Zu bestimmten Zeiten ist das Limit völlig o.k.! Denn trotz der 70 passieren dort immer noch etliche schwere (mit z.T. Toten) Unfälle. Klar, daß es meistens Vorfahrtsverletzungen sind. Mir ist auch schleierhaft, warum bei guter Sicht nach rechts und links an Krzgen immer wieder schwere VUs passieren. Scheint also doch an den VTs zu liegen. Viele können eben nicht abschätzen, wie schnell jemand heranrauscht!

Das Problem ist vielmehr, daß das Limit nicht zeitl. beschränkt ist (wie z.B. 30 vor manchen Schulen nur während Schulzeiten).


Ich würde nicht unbedingt sagen, daß ich das Gerät deshalb auf 80 stelle, weil ich die 60 für unsinnig halte.

1. einen gewissen Toleranzbereich bekommt der VT i.d.R. immer (meistens mind. 10 km/h).

2. wenn wir z.B. im 70iger-Bereich a.g.O. auf ner L oder B messen, dann kommen wir gar nicht umhin, das Gerät höher zu stellen, weil wir grundsätzlich anhalten müssen. Im unteren Meßbereich wäre die Anhaltestelle sehr schnell dicht.

3. Kleinlich wirkt peinlich! A.g.O. jemandem 11 km/h vorzuwerfen, .... na danke!

was hat man mir neulich auf meine frage geantwortet, warum man hier (breite straßen, keine kreuzung, kaum fußgänger, breiteter fuss+radweg etc.) mißt und ncith einige 100m weiter hinten (geschäftspassagen, parkende autos, schmalere straße): "und überhaupt - hier ist schließlich 50, da muß sich der kraftfahrer dran halten!"
Stimmt. Dämliche Antwort! Aber wenn Du Dir mein Posting genau durchgelesen hast bzw. dieses durchliest, dann wirst Du feststellen, daß die Grundvoraussetzungen andere sind (breite Straße mit Kreuzungen! etc.) und ich nicht behaupte, daß alle alles gleich handhaben.

P.S.: Ich bin auch oft genug privat unterwegs. Auch ich denke oft: Shit, warum sind hier 70??
die regeln sind odt sinnlos, aber ihr achtet auf deren einhaltung (mit mehr oder weniger ermessensspielraum) ... mit sehr viel Ermessensspielraum!!

By farendil (217.225.243.60) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 12:59:

@bluey: ERGO: ICH kann dann gar nix machen...!
siehst du, deshalb würde ich nie polizist sein wollen.
jemand anders für etwas bestrafen, was ich selber tue...

Jain! Zu bestimmten Zeiten ist das Limit völlig o.k.!
die zulässige höchstgeschwindigkeit stellt die geschwindigkeit dar, die auch unter günstigesten umständen (wetter, verkehr, fahrzeug etc.) nciht überschritten werden darf.
anders herum: man darf nicht immer so schnell fahren, wie es das schild anzeigt!
(genau das tritt aber in der praxis mittlerweile völlig in den hintergrund und so pervertiert die regel)

Das Problem ist vielmehr, daß das Limit nicht zeitl. beschränkt ist
oder eben so!

By Bluey (80.130.180.131) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 13:24:

@farendil
siehst du, deshalb würde ich nie polizist sein wollen.
jemand anders für etwas bestrafen, was ich selber tue...

Jetzt könnte ich ja sagen: Weil mir der Job spaß macht! Nur würde das vor dem Hintergrund dieses Threads und speziell Deiner Äußerung wohl bei den meisten in den falschen Hals geraten! ;-))))

By blauer bmw (213.68.164.66) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 14:51:

@Bluey

Jetzt verrate mir mal bitte (möglichst ehrlich), warum Ihr an den von Dir genannten Stellen nachts Messungen durchführt.

a) Es passieren dort auch nachts Unfälle (warum dann eine höhere Toleranz?).

b) Ihr wißt, daß dort nachts über 100 gefahren wird und mit dem Anschein von Fairnis Beute gemacht werden kann.

By Bluey (80.130.180.131) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 18:42:

@BW
O.k. Ganz ehrlich:

Vorab: unser Nachtdienst geht grundsätzlich nur bis 04:00 h ;-))). Mehr muß ich dazu wohl nicht sagen, oder? *g*

Zu Deiner Frage:

- sicher passieren auch nachts dort Unfälle (aber deutlich weniger als zu anderen Zeiten)

- an vielen dieser Stellen herrscht auch nachts noch rel. starker Querverkehr (oftmals Einflugschneisen zu Discos, Kneipen etc.)

- wir müssen dort auch nachts Messungen durchführen! Ist politisch/von unserer Führung her so gewollt.

- ja, wir wissen, daß dort nachts über 100 gefahren wird (am Tage übrigens auch!! ist eigentlich fast kein Unterschied!). Und wir picken uns dann grundsätzlich auch nur noch die heraus, die deutlich (!) zu schnell sind. Alle anderen (zu schnellen) VT lassen wir fahren! Und das sind auch noch recht viele.

- warum eine höhere Toleranz? Weil wir das Gefahrenpotential abwägen. Und das ist nachts meistens geringer.


P.S.: Meine ganz persönliche Meinung möchte hier nicht darlegen.

By farendil (217.225.243.60) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 18:50:

@bbmw: Es passieren dort auch nachts Unfälle (warum dann eine höhere Toleranz?).
vielleicht, weil die unfälle nicht wegen der geschwindigkeit passieren...

@bluey: Meine ganz persönliche Meinung möchte hier nicht darlegen.
warum denn nicht?
nur weil du die gesetze im diesnt vertreten mußt, darfst du doch privat auch eine meinung haben?

By blauer bmw (192.35.17.21) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 23:12:

@Bluey

Danke für die Antwort. Ich kann leider den Hinweis, daß die Nachtschicht nur bis 04:00h geht, nicht so recht interpretieren. Hab ich da eine Bildungslücke?

By Bluey (80.130.188.92) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 23:28:

@bw
Nein. Keine Bildungslücke.
Bis 04:00 h bedeutet, daß unter Berücksichtigung der noch zum Dienstende hin anfallenden Arbeiten die Messung i.d.R. spätestens gegen kurz nach 03:00 h vorbei ist. Ab dann heißt es: Freie Fahrt für freie Bürger *ggg* bzw. (ernsthaft) daß zur wirklich verkehrsruhigen (Nacht-)Zeit fast keine Messungen durchgeführt werden.

By blauer bmw (192.35.17.21) on Donnerstag, den 30. Mai, 2002 - 23:38:

@Bluey

Gut zu wissen, aber um diese Zeit liege ich meistens im Bett und träume von freien Straßen.

By farendil (217.225.243.60) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 00:32:

@blauerbmw: um diese Zeit liege ich meistens im Bett und träume von freien Straßen.jaja, es gibt eine zeit, da sind (fast) nur noch taxen und polizei auf der strasse...

By officer (213.187.66.81) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 09:20:

wir sind wieder vom Thema abgekommen.
Farendil, bitte noch mal konkret, woher nimmst Du die Weisheit, daß Handaufzeichnungen zu z.b.bezahlten VG nicht statthaft sind.

By farendil (217.225.247.29) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 09:56:

@officer: wir sind wieder vom Thema abgekommen.
das ist meine aufgabe, das festzustellen :-)))

woher nimmst Du die Weisheit, daß Handaufzeichnungen zu z.b.bezahlten VG nicht statthaft sind.
steht oben.
es geht nicht um handaufzeichungen.
es geht auch nicht um "z.B." sondern explizit ums bezahlte VG (ein anderer fall fällt mir im moment nicht ein)

By officer (213.187.79.59) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 10:09:

Ja genau um ein bezahltes VG. Wo steht, daß sich der Polizeibeamte nichts darüber notieren darf? Oder geht es Dir um die Verwendung der Verstöße als Anlaß einer MPU?

By Bluey (80.130.188.92) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 10:43:

@officer
Farendil hat Recht. Habe mit unserem Datenschutzbeauftragten gesprochen. Auch handschriftl. Aufzeichnungen müssen nach abgeschlossenem Verwaltungsakt vernichtet werden.
Die Erinnerung darf aber genutzt werden ;-))!!

By farendil (217.235.56.122) on Freitag, den 31. Mai, 2002 - 10:52:

@bluey: danke !
Die Erinnerung darf aber genutzt werden ;-))!!
nö, alles muß gelöscht werden! notfalls mit tipp-ex... ähhh meinte alkohol alles fluten!

:-)


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