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Rechtskraft verzögern bei Fahrverbot

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Rechtskraft verzögern bei Fahrverbot
By Alfred (193.159.35.66) on Donnerstag, den 16. November, 2000 - 18:08:

Hallo,
wenn man das erste mal ein Fahrverbot bekommt, hat man ja 4 monate Zeit den Schein abzugeben.
Gibt es eine Möglichkeit, am besten ohne Anwalt,
den Zeitraum von 4 Monaten zu verlägern, zum beispiel durch Einspruch ?
Hat man nach einem Einspruch noch anspruch auf die 4 Monate Regelung?

Alfred

By §§§ (193.227.192.205) on Montag, den 4. Dezember, 2000 - 14:15:

...sofern die Voraussetzungen des § 25a StVG tatsächlich vorliegen, gilt diese 4-Monatsfrist immer ab Rechtskraft der Entscheidung.

Ob die Entscheidung erst in der Rechtsmittelinstanz beim OLG-Bußgeldsenat und damit ca. 1 Jahr nach der "Tat" durch Rücknahme der Rechtsbeschwerde (mit Anwalt) oder bereits durch Hinnahme des Bußgeldbescheides (ohne Einspuch) rechtskräftig wird, ist
dem Betroffenen überlassen.

Z.B.: 1. Anhörungsbogen / 2.Bußgeldbescheid / 3.Einspruch hiergegen / 4.Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht ca. 3 Monate nach dem Bußgeldbescheid. / 5. Einspruch kurz vorher oder während der Hauptverhandlung zurücknehmen. Der Bußgeldbescheid wird dann am selben Tage rechtskräftig und man hat nochmal 4 Monate Zeit, den Führerschein abzugeben.


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