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Wann ist ein Fußgängerüberweg ein Fußgängerüberweg?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Wann ist ein Fußgängerüberweg ein Fußgängerüberweg?
By Tobi (80.128.121.109) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 01:09:

An Fußgängerüberwegen ( Zebrastreifen ) hat der Fußgänger ja bekanntlich Vorfahrt.
Doch wie genau schaut ein Fußgängerüberweg aus?
Muss es ein Zebrastreifen sein und muss das Verkehrszeichen 350 dabei sein?
Denn bei mir in der Stadt gibt es so rot markierte Flächen, auf denen die Fußgänger die Straße überqueren sollen. Manchmal mit und manchmal ohne Fußgängerampel.
Haben dort jetzt die Fußgänger Vorfahrt oder nicht?

By farendil (217.85.226.231) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 09:05:

ohne das verkehrszeichen ist es kein fußgängerüberweg.

By Tobi (217.82.61.123) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 11:07:

Also haben folglich Fußgänger dort keine Vorfahrt. Gestern bin ich nämlich über so eine rote Markierung gefahren. Am Straßenrand stand eine Frau, die schätzungsweise über diese Markierung laufen wollte. Ich bin extra ganz langsam über diese Markierung gefahren. Und dann konnte ich im Rückspiegel sehen, wie die Frau mit den Armen gestikuliert hat und geflucht hat...

By alexander (80.131.77.184) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 11:59:

VorFAHRT hat ein FußGÄNGER eh nie - wenn dann nur VORRANG

Aber ist nur 'ne kleine Bemerkung nebenbei :-)

Grüßle Alexander

By Frell (134.108.33.169) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 12:08:

Sorry Farendil, aber das ist meiner Ansicht nach nicht ganz richtig.

Die "Zebrastreifen"-Markierung ist in § 41 Abs. 3 als Zeichen 293 ("Fußgängerüberweg") aufgeführt. Zeichen 350 (das bekannte blaue Schild) gilt nach § 42 Abs. 7 StVO nur als Hinweis, der unmittelbar an Zeichen 293 angebracht wird. In den VwV findet man zu Zeichen 350 nur Hnweise auf die technische Ausführung und zu Zeichen 293 den Querverweis "vgl. zu § 26". Dort findet man unter Randziffern 13 und 14:
"Markierung und Beschilderung:
1.) Die Markierung erfolgt mit Zeichen 293.

Auf Fußgängerüberwege wird mit Zeichen 350 hingewiesen. In wartepflichtigen Zufahrten ist dies in der Regel entbehrlich."


Im Klartext heißt das: die Zebrastreifen-Markierung auf der Straße ist das eigentliche Verkehrszeichen für den Fußgängerüberweg, das nach § 26 StVO den Fußgängern den Vorrang einräumt. Das blaue Schild ist nur ein zusätzlicher Hinweis, weil man die Markierung auf der Straße sonst in vielen Fällen zu spät sehen würde.

Und noch ein Tip: Im Zweifelsfall immer dem Fußgänger Vorrang gewähren. Wenn ein Streit zwischen einem motorisierten und einem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer vor Gericht kommt, ist grundsätzlich der motorisierte schuldig, bis er seine Unschuld nachweisen kann. Und selbst dann wird ihm ziemlich sicher ein Teil der Haftung aufgebrummt, weil er es gewagt hat, mit einer so gefährlichen Maschine auf andere loszugehen ("Gefährdungshaftung").

By stang66 (194.74.105.194) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 12:58:

@alexander:
VorFAHRT hat ein FußGÄNGER eh nie - wenn dann nur VORRANG
Was ist dann mit Inline-Skatern? Die sind doch auch "Fussgaenger"im Sinne des Gesetzes...
SCNR

By Tobi (217.82.53.100) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 13:12:

@Frell:
Zeichen 293 muss aber dann definitiv die Zebrastreifenmarkierung sein.
So eine rote Markierung, wie ich oben beschrieben habe, ist kein Zeichen 293, oder?

By Frell (134.108.33.169) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 14:16:

Stimmt. Zeichen 293 ist mit Bild eindeutig dokumentiert und eine rote durchgehende Markierung wird nirgends in der StVO erwähnt. Höchstens irgendwo in den VwV als zusätzlicher Hinweis auf einen Radweg, der eine Fahrbahn kreuzt, aber auch hier ohne selbständige rechtliche Bedeutung. Trotzdem solltest Du den grün geschriebenen Tip beherzigen.

By LetjOelk (80.129.171.78) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 15:53:

Du meine Güte, da hatte ich aber 'ne lange Leitung. Heute morgen habe ich die Frage gelesen und eben wurde mir erst klar was gemeint ist, als ich selbst über so einen Streifen gefahren bin (mit dem Rad).
Ich hoffe wir meinen die selben Streifen, es gibt ja leider soviele auf den Straßen. Also: Hier bei uns gibt es sie an Vorfahrtsstraßen wo an der Seite ein geteilter Fußweg ist. Die eine Seite ist grau gepflastert für Fußgänger, die andere Seite ist rot gepflastert für Radfahrer. Mündet in diese Vorfahrtsstraße nun eine andere Straße ein ist der rote Radweg quasi als Verlängerung auf die Fahrbahn gepinselt. Das hübsche rot soll meiner Meinung nach nur die vielen Autofahrer auf den Radweg aufmerksam machen, die sowas immer wieder vergessen. An der beschriebenen Stelle gilt dann gem. StVo: Radfahrer haben Vorfahrt (oder auch Vorrang-wie auch immer), auf Fußgänger muß besondere Rücksicht genommen werden, notfalls muß er (der PKW-Fahrer) warten.
Ich bin auf der Fahrt vorhin übrigens von einem Rechtsabbieger fast umgefahren worden. Ich bin über eine Fußgänger/Radfahrerampel gefahren und er in die entsprechende Straße gebogen. Und was macht er als er mich bemerkt? Im letzten Moment 'ne Vollbremsung so das er auf dem Übergang zum Stehen kommt! Toll! Jetzt durfte ich diesem Trottel auch noch ausweichen! Blöder Opa mit Hut! Und wie giftig der auch noch geguckt hat!!!
Da gab's übrigens keine Roten Streifen, dafür aber oranges Blinklicht.


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