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Ergebnis: 350 Euro für 53 km/h auserorts und 1 Monat.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Ergebnis: 350 Euro für 53 km/h auserorts und 1 Monat.
By Kalambrese (194.25.103.254) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 15:32:

Hallo zusammen,

letzte Woche war Verhandlung. Laut eines Anwalts liegt die Verjährung bei 2 Jahren plus 14 Tage Postweg oder so. Vor Gericht ging alles recht schnell. Das mit dem Überholen war dem Richter ziemlich egal da ich den Vorsatz bei dieser Geschwindigkeit nicht weg bekommen werde. Er hat behauptet das bei Vorsatz das Doppelte bezahlt werden muß. D.h. statt 150 euro 300. Nach ein bißchen jammern und handeln ging er dann auf 250 runter. Das wichtigste aber, die alten Punkte sind weg. Er hat gesagt die alten Punkte können mir nichts mehr anhaben, sie seien seit 26.04.2002 verjährt. Hui, war doch etwas später als ich gedacht habe. Aber egal, alten Punkte sind weg!! Urteilsverkündung ist ende dieser Woche da er nicht genau wußte ob ich jetzt auch 4 Monate zeit habe um den Führerschein abzugeben.

@Farendil und alle anderen die zu dieser lustigen Diskussion beigetragen haben

Herzlichen Dank!


Hier der Link zur alten Diskussion:

350 Euro für 53 km/h auserorts und 1 Monat.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 18:49:

da ich den Vorsatz bei dieser Geschwindigkeit nicht weg bekommen werde.

Den Vorsatz bekommt man sehr wohl weg, wenn die alleinige wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitung als Vorsatz unterstellt wird und keine weiteren Beweise dafür vorliegen.

Er hat behauptet das bei Vorsatz das Doppelte bezahlt werden muß.

Meist das Doppelte, wenn nicht sogar noch mehr.

By farendil (217.85.233.139) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 20:09:

@gb: vorsatz heißt automatisch GENAU das doppelte. weitere anpassungen dürfen nur aus den gründen angewendet werden, aus denen sie auch ohne vorsatz angewendet werden...


@kalambrese: ohne anwalt? nun, dann wirst du reind wirtschaftlich gesehen keine großen chancen haben (kosten anwalt im risikoverhältnis zur bußgeldreduzierung) den vorsatz wegzubekommen.
manchmal sind richter eben stur. kommt man ohne anwalt und erst recht ohne die genaue fachliche begründung, so ist das manchmal eben öfter...


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