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Innerorts mit 33 zuviel geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Innerorts mit 33 zuviel geblitzt
By SF (194.156.73.51) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 12:02:

hallo zusammen, ich bekam als halter für o.g. "geschichte" den anhörungsbogen zugeschickt. bin natürlich auch selbst gefahren, aber auf dem foto nicht eindeutig erkennbar (wirklich nicht!). kann ich mich mit der ausrede, den fahrer nicht identifizieren zu können, rausreden und so das fahrverbot umgehen und lediglich das bußgeld bezahlen? bin auf den führerschein angewiesen und müsste urlaub nehmen, um das fahrverbot "abzusitzen". bin zudem anfang januar in einer autobahnbaustelle mit 22 zuviel geblitzt worden. kann ich irgendwen anders "benennen" (bin schließlich nicht erkennbar), der für mich das fahrverbot auf sich nimmt? dank und gruss, SF

By Ghostrider (217.80.246.22) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 16:28:

@ SF: über die richtige Vorgehensweise findest du auf dieser Site alle benötigten Informationen, und sicher meldet sich z. B. farendil später noch zu Wort.

Daher beschränke ich mich auf den Hinweis, daß du dich auf die "Nichterkennbarkeit" nicht uneingeschränkt verlassen solltest. Vor einiger Zeit dachte ich auch, ich sei nicht erkennbar, bis der Richter bei einem Affenforscher (Anthropologen) ein Gutachten in Auftrag gab. Das Foto wird dann irre verbessert / vergrößert, und dann findet der Affenforscher bestimmt einen Pickel auf deiner Nase, der dich eindeutig identifiziert (im Ernst: da reichen Kleinigkeiten). Allerdings war das in Bayern. Bedenke bitte auch eines: wenn das Foto nix taugt, schickt dir die Behörde erst gar keinen Anhörungsbogen, weil sie auch keine Lust auf Blamage hat und die Eröffnung eines Verfahrens sinnlos wäre. Das wird vorher geprüft!

By SF (62.226.71.248) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 18:57:

bin auf dem foto wirklich nicht zu erkennen: durch meine körpergröße sitze ich relativ weit hinten und auch mein kopf ist relativ dicht unter dem dachhimmel (nur kein mitleid...;-)) daher hat die kamera durch die ungünstige perspektive und den rückspiegel nur meinen unterkiefer festgehalten. soll ich es drauf ankommen lassen und im AB aussagen, daß ich den fahrer nicht identifizieren kann? oder soll ich nur ankreuzen, daß ich den verstoß nicht zugebe und sonst keinen weiteren kommentar hinzufügen? oder soll ich sogar den AB ignorieren? wurde schließlich nicht als einschreiben zugestellt...
bitte um schnelle antwort. die einwochenfrist läuft aus!!!
dank + gruss
SF

By Chris (144.41.3.25) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 19:30:

nur die notwendigen daten ausfüllen und zurückschicken, sonst nichts.

Chris

By Ghostrider (217.80.245.207) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 19:34:

@ SF: die juristische Seite bitte direkt abklären mit farendil alias dkoppras@Rcs1.urz.tu-dresden.de (einfach auf seinen Namen klicken bei einem seiner Forumsbeiträge hier).

Der Unterkiefer reicht vollkommen aus, dich einwandfrei zu identifizieren, vorausgesetzt, es wird vom Richter ein Affenforschergutachten angefordert. Bei mir war's ein kleiner Teil vom Ohr! Unterkiefer ist Affenforschers Traum.

By Süle (80.134.119.254) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 20:56:

Hi bin gerade geblitz worden!!!

By Multa (217.184.26.240) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 19:46:

Und, was willst Du uns damit sagen??

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 13:10:

@ghostrider: nett gemeint, aber die beantwortung der fragen per mail würde u.U. gegen das rechtsberatungsverbot verstoßen.

daher bitte im forum!

@sf:ja, es gibt solche gutachten - werden aber recht selten gemacht.
ABER die fotoqualität ist oft besser als die des fotos, das du bekommst (es sei denn, du bekommst einen extra thermoprint-ausdruck, die sind nach meienr erfahrung sehr gut)
auch maßen sich die richter etc oft an, jemanden zu erkennen.

ist es aber wirklich so schlecht, dann machs erst mal so, wie von chris beschrieben bzw. antworte gar nicht.

By Ghostrider (80.128.75.27) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 14:41:

@ farendil: die Frage stand ja tagelang im Forum, du hast sie nur leider ignoriert...

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 14:44:

@ghostrider: anfrage per mail ist ja o.k. - nur die antwort kommt dann nur auf die frage im forum.

das mit der rechtsberatung ist auch ein grundsätzlicher hinweis an alle hier.

By Fred (217.224.204.25) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 18:53:

Hi !
Im ersten posting von SF steht was von "Fahrverbot umgehen und lediglich das Bußgeld bezahlen". Wenn kein Fahrer zu identifizieren ist wieso muß dann der Halter das Bußgeld bezahlen ?

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:00:

@fred: wenn der fahrer nicht zu identifizieren ist, muß niemand zahlen.

wird aber der halter als fahrer erkannt, so muß er zahlen...

By Fred (217.224.204.25) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 19:11:

@ farendil:
ich bin neulich mit einem Mottorrad und LPD durch eine Lichtschranke. (kein Blitz) Habe aber gesehen wie sich einer von denen mein Kennzeichen
notiert hat. Kein foto; kein Fahrer.
Dann dürfte mir eigentlich nix passieren oder ?

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 20:05:

@fred: nein, es KANN dir nciht spassieren, wenn du keinen fehler machst.
denkbar ist, daß die den halter anschreiben. da sie keine beweise haben, können sie nur auf die dummheit der leute bauen. ist diese ncith in ausreichendem umfang gegeben, haben die verloren.

By SF (62.226.71.205) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 17:50:

hab den rat von chris befolgt, nur die personalien angegeben und den verstoß nicht zugegeben. bekam heute post: verfahren eingestellt! glück gehabt...


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