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Und wieder mal ein Prob wo ich eure Meinug brauche

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Und wieder mal ein Prob wo ich eure Meinug brauche
By krujtzschoff (217.235.20.223) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 09:31:

Hallo,
meine Freundin ist vor 1 Monat oder 1 1/2 Monate geblitzt wurden sie ist in einer Baustelle 100 gefahren wo 60 erlaubt waren.Es war in Brandenburg und als Berliner bekommt man dann ja immer sein Foto mit.Ich habe es mir angesehen und spontan gesagt Foto ist schlecht Alberto-Methode müsste klappen.Ihre Mutter(sie ist Lehrerin!!!)meinte dann gleich im Bekanntenkreis haben wir einen Rechtsanwalt der sich das mal durchlesen sollte.Und somit war meine Idee natürlich überhaupt nichts mehr wert.Der RA meinte das Foto ist zu gut sie soll es sofort bezahlen.Worauf ich dann mal wieder kurz was sagen durfte das laut Foto so ziemlich jede Frau gefahren sein dürfte zwischen 20-25.Nach gut 1 Woche meinte dann der Anwalt wir werden Einspruch einlegen da das Foto zu schlecht wäre.Er hat ihr nebenbei erklärt das das 50€ macht und sie wenn ich mich richtig erinnere 15€ gespart hat.Ich denke der hat mit der Beanwortung des A-Bogens auf den letzten Tage der Einspruchsfrist gewartet.Jetzt kommt meine Frage.Sie hat jetzt den Bußgeldbescheid bekommen bzw. hat ein Schreiben geschickt bekommen das der Anwalt den Bußgeldbescheid bekommen hat.Was soll/kann sie jetzt noch machen?Ist das normal mit den Bußgeldbescheid wenn der Anwalt Einspruch aufgrund des schlechten Bildes eingelegt hat?Könnte man jetzt noch die Alberto-Methode anwenden und den Anwalt raus aus der Runde nehmen?Könnte sie mit einen Fahrtbuch beauflagt werden?Danke jeden der mir einen Tip gibt im voraus!

mfg krujtzschoff

By farendil (217.235.46.206) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 12:17:

jetzt wo der anwalt beauftragt ist, einen anderen fahrer angeben ist wohl nicht mehr möglich...

das 50€ macht und sie wenn ich mich richtig erinnere 15€ gespart hat
was amcht 50 EUR und wie spaart sie 15??

By krujtzschoff (217.235.28.13) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 15:51:

50€ Anwaltgebühr und das Bußgeld beträgt 65€ oder 75€.Weiß nicht mehr so genau.Naja dann kann man wohl nichts mehr ändern und nur abwarten.Mal sehen was dabei rauskommt.

mfg krujtzschoff

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 16:23:

haha, werden wohl 50€ Honorrar *lach* + 75€

Wofür ist eigentlich das Honorrar, dafür, dass er euch in die Scheisse geritten hat *lol* ?!

By krujtzschoff (217.81.125.249) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 16:32:

@Rennfahrer

So sehe ich das auch!Denke persönlich wenn dann müssten die 50€ wohl die Mutter zahlen!Aber ich sage da wohl besser nichts dazu.

mfg krujtzschoff


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