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Unterschied zwischen "wesentlich behindert" und "gefährdet"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unterschied zwischen "wesentlich behindert" und "gefährdet"
By Tobi (80.128.104.241) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 01:46:

Bußgeldkatalog:
Vorfahrt:

"Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert"

"Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet"

Kann mir bitte jemand erklären, wann man jemand nur wesentlich behindert und wann man jemand gefährdet?

By Frell (134.108.33.169) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 07:23:

"wesentlich behindert" heißt, wenn der Vorfahrtberechtigte bremsen muß, die Situation an sich aber noch nicht gefährlich ist. "gefährdet" heißt, daß der Vorfahrtberechtigte eine Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver hinlegen muß, um einen Unfall zu verhindern. Die Grenze ist fließend und wird auf das Ermessen des Richters hinauslaufen, wobei er sicher auch versucht, sich ein Bild von der Persönlichkeit des Klägers und Beklagten zu machen.

By Tobi (80.128.119.7) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 08:02:

ok, danke.
gilt das auch, wenn der vorfahrtberechtigte ein fahrradfahrer ist?

By Rennfahrer (217.228.171.12) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 11:13:

@Frell

soviel ich weiss liegt eine Behinderung schon vor, wenn der Vorfahrtsberechtigte wegen die nur vom Gas gehen muss!

@Tobi

Klar.

Aber angeblich dürfen die auch nicht über rote Ampeln fahren....

By stang66 (194.74.105.194) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 16:05:

@Rennfahrer

Und genau dieses "vom Gas gehen" nennt man in vielen Faellen auch vorausschauendes und ruecksichtsvolles Fahren, was viel Stress und Unfaelle vermeidet. (§1 StVO)
Gerade gestern wieder so einen Fall an einer Verengung von 2 auf 1 Spur gehabt, wo einer meinte, auf seinem (vermeintlichen) Recht bestehen zu muessen, dass seine Spur doch ihm gehoert. Dass mir bei der Aktion langsam die Strasse ausging, hat ihn erst dann interessiert, als ich dem Verlauf der Absperrung gefolgt bin, was mich zwangslaeufig auf die andere Spur fuehrte (auf der Sperrflaeche war ich schon laengst wegen diesen Id***). Da hat er dann doch Angst um sein Auto gehabt. Ein leichtes Gaslupfen seinerseits haette fuer beide sehr viel weniger Stress bedeutet und niemanden behindert.
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Hat jetzt er mich oder ich ihn genoetigt?

By farendil (217.225.250.17) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 18:00:

@stang: kommt drauf an. war es eine situation für das reißverschlußverfahren so siehst böse aus. (streit ohne ende)
einerseits hat ervorfahrt, auch wenn du zehnmal einscheren mußt, andererseits muß er dich einordnen lassen (vorausgesetzt, du fährst bis vor und zeigst das rechtzeitig an)

wenn du ihn so wegdrängst, daß er bremsen muß oder du ihm in die karre fährst, so ist die schuld allerdings eher auf deiner seite...

By stang66 (194.74.105.194) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 09:16:

@farendil
einerseits hat ervorfahrt, auch wenn du zehnmal einscheren mußt, andererseits muß er dich einordnen lassen
Dann ist doch die Reissverschlussregelung an sich nicht ganz eindeutig, oder? Es wird zwar immer propagiert, wie man sich richtig verhalten soll und das funktioniert auch, solange sich alle dran halten. Und wenn sich einer nicht dran haelt, dann ist der ggf. andere schuld, wenns kracht. Das kanns doch auch nicht sein.

Es ist ja zum Glueck nix passiert. Komischerweise gerate ich in solche Situationen immer nur, wenn ich mit meinem alten IIer Golf unterwegs bin. Fahre ich meinen Saab 900II, passiert sowas nicht. Man ist halt doch, was man faehrt. Schade eigentlich.

By LetjOelk (80.129.171.78) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 10:46:

@farendil
Hoffentlich begegnen wir uns nicht mal beim "reißverschließen"! Von wegen Vorfahrt!
§7,4 StVo sagt nämlich:
"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren)."
Alles klar für's nächste mal?

By stang66 (194.74.105.194) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 11:02:

@LetjOelk
Den Paragraphen solte man manchen Zeitgenossen neben den Tacho kleben. Da, wo sonst die Geschwindigkeitsbegrenzungsaufkleber fuer Winterreifen sind.
Was, wenns in so einem Falle kracht? Gibt es Urteile, bei denen die Schuldfrage nach dem von dir zitierten Paragraphen geklaert wurde?
Gibts auch eine Regelung, dass die Spur, die aufhoert, moeglichst bis zum Ende genutzt werden soll? Oder ist das nur eine Empfehlung?

By LetjOelk (80.129.171.78) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 16:35:

Gibts auch eine Regelung, dass die Spur, die aufhoert, moeglichst bis zum Ende genutzt werden soll? Oder ist das nur eine Empfehlung?
JA! Siehe mein Beitrag:"...daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor der Verengung ..."
Den Paragraphen solte man manchen Zeitgenossen neben den Tacho kleben
Finde ich auch!
Über Urteile weiß ich nichts. Aber die Rechtslage ist doch eigentlich klar. Entweder war einer viel zu schnell oder er wurde von jemandem nicht reingelassen. In letzterem Fall ist folglich derjenige Schuld der das Wechseln der Spur nicht zugelassen hat.
Ich habe letztens einen Bericht im Fernsehen gesehen, da sind die mit der Kamera bei der Pol. mitgefahren. Die haben Kontrollen an solchen Stellen durchgeführt und sowohl diejenigen angehalten und verwarnt, die zu früh die Spur gewechselt haben als auch die "Blockierer" die andere absichtlich nicht reingelassen haben. Man kann also auf beiden Spuren eine Menge falsch machen, leider!

By der general (62.180.171.58) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 02:18:

@LetjOelk: Danke für die Auffrischung über das Reißverschlußverfahren! Werde beim nächsten Mal wieder dran denken.

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 12:55:

@letjolek: toll! du kannst sogar die stvo lesen!
nur leider klappt es mit dem verstehen noch nicht so richtig...

es ist eben keine klare entscheidung von wegen vorfahrt, es ist wie bei der bushaltestelle.
das einscheren/einordnen ermöglichen.

fährt man einfach drauflos und in den auf der durchgehenden spur rein, so ist man dran.
dann ist es tatsächlich sowas wie vorfahrt.

schert der eine ein und der andere fährt einfach weiter und in den rein, so ist es was anders. nur muß man hier beweisen wer wie gefahren ist.

Hoffentlich begegnen wir uns nicht mal beim "reißverschließen"!
wieso? wenn ich weiß, daß du es bist, sind wir est nebeneinander und dann bin ich vor dir...
:-)


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