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Anwohnerparkausweis ist null und nichtig?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Anwohnerparkausweis ist null und nichtig?
By ignorant (62.214.51.40) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 19:27:

Vor kurzem lief auf Kabel1 eine Doku über Abkassieren bzgl. Falschparken. Am Ende des Beitrages wurde erzählt, daß es gerade ein Urteil gegeben hätte, nachdem die Beschilderung "Parken nur mit Anwohnerparkausweis XY" gegen geltendes Recht verstoße und nicht beachtet werden muß...
Ich persönlich, kann mir das aber absolut nicht vorstellen...
Weiß jemand Näheres?

MfG ignorant

By traffic (172.178.64.214) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 21:43:

Es gab tatsächlich einige derartige Einzelfallentscheidungen, z.B. in Hessen, aufgrund derer das Anwohnerparken dort bis auf weiteres abgeschafft wurde. Das ist aber nicht mehr ganz neu. Außerdem versucht man wohl in einigen diere Fälle, das Anwohnerparken wieder auf gestzgeberischem Wege wieder zu erlauben.

By farendil (217.85.236.53) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 23:56:

@ignorant: wie traffic schon sagte: es gab einige fälle - besonders in köln - wo die anwohnerparkzonen SO und IN DIESER FORM für unrechtmäßig erklärt wurden.

du als verkehrsteilnehmer mußt dich aber an die schilder halten.
wenn du meisnt, daß sie fehlerhaft sind, mußt du den rechtsweg beschreiten, dich bis dahin aber an diese halten...


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