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Unfallflucht?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Unfallflucht?
By Geblitzter (212.172.0.89) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 00:01:

Hallo,

ich nochmal...

Gestern parkt einer neben mir, und beim Einsteigen haut er mir seine Tuer relativ kraeftig in die Fahrzeugseite (das _muss_ er gemerkt haben, so wie das schepperte, ich sass im Auto [das hatte er aber nicht gemerkt]) und fuhr weg. Ich konnte noch das Kennzeichen und Fahrzeugtyp erkennen, sowie eine Werbung auf dem Wagen.

Polizei angerufen, und was sagt der? "Ja, da machen Sie mal 'ne Anzeige" - "Ich habe aber noch einen Termin jetzt." - "Dann fahren Sie danach zu irgendeiner Pol.-Dienststelle."

Ui, ihr haettet mal die Beamten hoeren sollen, bei denen ich danach Anzeige erstatten wollte, als ich denen das so erzaehlte. Nach deren Ansicht haette eine Fahrzeugfahndung herausgegeben werden sollen, zur sofortigen Feststellung.

Eine direkte Anzeige wollten die nicht aufnehmen, da der Schaden nach deren Ansicht unter 25 EUR lag (nur durch Polieren geht das nicht weg) - "holen Sie sich halt 'nen Lackstift fuer 5 EUR und fertig"... Denke mal, die wollten nicht (war schon nachts um 1), aber immerhin hat er dann einen "Akten-Vermerk" gefertigt (*hehe* hatte schon ein Aktenzeichen angefordert, dann musste er das Formular wohl auch zu Ende ausfuellen ;)

Habe ueber den Zentralruf der Versicherer seine Versicherung rausbekommen und bin auch sofort dahin verbunden worden, habe schon eine Schadennummer.

Der Schaden ist nach Aussage eines befreundeten Lackierers mit "nur-Lackstift" nicht zu beheben, wird ca. 100 EUR kosten, wenn das beilackiert wuerde. Genaues kriege ich morgen, wenn er den Wagen sieht (bisher nur tel. geschildert).

Frage(n): Kann ein Nachteil fuer mich dadurch entstehen, dass die Pol. das ganze nicht 'richtig' aufgenommen hat?

Werden Gespraeche auf der 110 generell aufgezeichnet, und wenn ja wie lange archiviert? Ich habe ja unmittelbar nach dem Schaden angerufen, das muesste ja festgehalten sein.

Was kann passieren, wenn der andere alles abstreitet? Ich will auch nicht ewig mit der Rep. warten, es koennte ja 'rosten' - und ein Gutachter ist indiskutabel, dafuer reicht der Schaden bei weitem nicht.

Wenn mir die Versicherung schriftlich eine Freigabe gibt, ist das dann gleichzeitig eine Zahlungsanerkenntnis, oder koennten die hinterher nochmal sagen "nee, is nich, weil unser Kunde sich weigert"?

Danke,

Geblitzter (irgendwie unpassend der Name ;)

By Ghostrider (217.228.228.175) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 23:23:

@ Geblitzter: 1. ich hätte mich nicht getraut, wegen so einem Pipifax gleich die Notrufnummer 110 anzurufen, 2. wenn du den Fahrer nicht identifizieren kannst, wird's schwierig 3. wie willst du beweisen, daß die Delle nicht schon vorher in der Tür war?

By Matrix (217.81.171.169) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 00:02:

Versicherung wird sicherlich keine Kostenübernahmeerklärung abgeben, sofern der Kunde die Verursachung nicht bestätigt.

Sofern keine Zeugen vorhanden und auch kein Schaden an seinem Fahrzeug festzustellen ist, wird es schwer sein, ihn "festzunageln".

Ich würde im ersten Zuge versuchen, mich direkt mit dem Verursacher in Verbindung zu setzen und ihm das weitere Prozedere (Anzeige Verkehrsunfallflucht, Regreß Versicherung etc.) erklären und ihm eine Frist zur direkten Schadenbegleichung geben.

Danach kannst Du immer noch überlegen, wie Du weiter vorgehst (weiteren Zeugen benennen etc.).

By Ghostrider (217.80.244.49) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 10:36:

Unfallflucht setzt m. E. voraus, daß der Schadensverursacher überhaupt gemerkt hat, das Fahrzeug vom Geblitzten beschädigt zu haben.

By Bluey (217.82.93.116) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 11:09:

... bzw. gemerkt haben MUß, daß er ein anders Fzg. beschädigt hat. Denn i.d.R. gibt so ziemlich jeder an, er habe NICHTS gemerkt. Das zu beurteilen ist aber letztendlich Sache des Gerichts.

By Michalive (62.226.51.38) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 13:45:

@Ghostrider

"1. ich hätte mich nicht getraut, wegen so einem Pipifax gleich die Notrufnummer 110 anzurufen"

Letztes Jahr fuhr ich auf der A5 zwischen Karlsruhe und Rastatt als auf der rechten Spur ein größerer Ast auftauchte! Ich konnte gerade noch ausweichen und rief die 110 an damit die Autobahnpolizei den Ast wegräumt!

Nachdem die Polizistin mich am Handy angeschnauzt hat warum ich wegen so was den Notruf behindere und meinen Namen und Anschrift wissen wollte habe ich zur ihr nur gesagt das "ich das nächstemal halt nicht mehr anrufe und es mir dann auch scheissegal ist ob aufgrund dessen ein schwerer Unfall passiert" und habe aufgelegt!

Ab wann darf man den nun die 110 anrufen?

By Ghostrider (217.80.244.49) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 16:08:

@ michalive: ich hätte an deiner Stelle auch so gehandelt und die Notrufnummer gewählt. Ich würde sie immer sofort wählen bei Gefahr, bei einem Unfall mit Verletzten, um Schaden abzuwenden. Allerdings würde ich die 110 nicht blockieren wegen einer Mini-Beule in der Tür. Das ist vermutlich individuelle Geschmackssache. Keine Ahnung, ob es verbindliche Regeln für den Gebrauch der 110 gibt. Als Polizist würde ich den Missbrauch der 110 wegen Pipifax ahnden. Als Nicht-Polizist schüttle ich nur den Kopf.

By Goose (217.225.236.75) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 19:00:

Grundsätzlich kann ich kein Verständnis für Kollegen aufbringen, die sich über jemanden aufregen, der über die 110 einen Einsatz, egal wie geringfügig dieser ist, mitteilt. Ich habe selber schon bei der Einsatzbearbeitung gearbeitet, bei uns ist soetwas auch nicht vorgekommen. Grundsätzlich kann und soll jeder, der die Polizei benötigt, die 110 wählen. (natürlich ist es manchmal bei Kleinigkeiten besser, die Amtsleitung zu nutzen, wenn man die Nummer kennt, jedoch verfügt eine normale LSt auch über mehrere Notrufleitungen- und Sachbearbeiter, so daß auch, wenn z.B. eine Verkehrsbehinderung über diese angenommen wird, ein wirklicher Notfall noch bearbeitet werden kann). Ach ja, daß wir grundsätzlich nach dem Namen des Anrufers fragen, ist völlig normal, die Tel.-Nr. bekommen wir auch so aufs Display.

Erklären kann ich solche Ausfälle der Kollegen nur mit temporärem Stress.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.241.155) on Sonntag, den 19. Mai, 2002 - 20:41:

@michalive: völlig unverständlich diese reaktion. leider kann man den beamten nicht persönlich zivilrechtlich so einfach belangen sondern nur seinen dienstherren. das würe ich im fall eines unfalls auch tun...

als ich vor einiger zeit per notruf (112 - handy) einen reifen (oder besser gesagt die komplette lauffläche eines solchen) auf der linken spur der bab gemeldet habe, wurde ich sofort per funk (von der verbindung her kanns nix anderes gewesen sein) zum zuständigen autobahnpolizeirevier verbunden, die sich bedanken und mir mitteilten, daß es schon bekannt sei und sie gerade dort hin unterwegs seien...

By mac (212.64.228.72) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 09:49:

Also letztens bin ich auch unterwegs gewesen auf einer Schnellstrasse und da lag auch irgedein größerer Gegenstand auf der rechten Spur. Das sah irgendwie so aus wie eine Leuchtstofflampe, die in Büroräumen an der Decke hängt. Kann es aber nicht genau sagen.

Auf jedenfall habe ich dann auch über die 110 die Polizei verständigt, damit nicht noch irgendjemand das übersieht und drüber fährt und sein Auto damit beschädigt oder schlimmer noch einen Unfall baut. Der jenige am anderen Ende der leitung fragte nach meinem Namen und sagte sowas wie "Wir kümmern uns drum". Das wars.

Wenn man nicht die 110 anrufen soll in so einem Fll, welche dann. Ich kenn doch nciht die Polizeidienstellen mit deren entsprechenden Rufnummern auswendig ? Die 110 kennt jeder und die können dann ja die entsprechende Dienststelle benachrichtigen !

By Rennfahrer (217.228.171.12) on Dienstag, den 21. Mai, 2002 - 11:04:

@mac

Kannst dich auch zum entsprechenden Polizeirevier verbinden lassen, oder die Durchwahl gesagt bekommen, ist fast schon wie ne AUskunft, nur kostenlos *g*

By krujtzschoff (217.81.126.74) on Samstag, den 25. Mai, 2002 - 11:57:

@All

Entschuldig mal wenn ich Steuern zahle habe ich auch ein Anrecht darauf wegen einer kleinen Beule die Polizei zurufen bzw. zum Revier zufahren und eine Anzeige zu erstatten.Wenn der Verursacher abgehauen ist ist das ein Schuldeingeständniss.Kaufen sie sich einen Lackstift und dann ist gut.Den Beamten hätte ich erstmal gefragt ob er noch ganz sauber ist.

Muß dazu sagen ich bin Autolackierer kenne die Preise, kenne den Aufwand den man betreiben muß um solche ärgerlichen Schäden zu instandzussetzten und kenne auch das Theater wenn man sein Auto verkaufen will und solche Schäden hat.Wir wollen mal nicht vergessen das der Verursacher auch seine Hand dazwischen hätte machen können damit das nicht passiert.Nachweisen ist überhaupt kein Problem da es sicherlich Lackspuren gibt oder anhand der Tür(Sicken usw.)überprüft werden kann.Den Typen anzurufen ist Blödsinn.Was glaubst du wie der Reagiert?Der Beschimpft obwohl ja definitiv den Fehler begannen hat.Versicherung soll es richten!Den Schaden zahlt er nachher aus eigener Tasche damit er nicht hochgestuft wird!

mfg krujtzschoff


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