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Bei Geldbuße um die zusätzlichen Bearbeitungsgebühren drücken???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Bei Geldbuße um die zusätzlichen Bearbeitungsgebühren drücken???
By Martin B. (80.132.74.118) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 22:26:

Hallo,

neulich bin ich mal wieder geblitzt worden, na ja passiert, Verschleiß.

Jetzt wird`s Zeit daß ich meine Strafe überweise.
Aber mir hat jetzt jemand gesagt daß ich nur die Geldbuße bezahlen muß und ich mich um die zusätzlichen Bearbeitungsgebühren (die immerhin 18.12€ betragen) drücken kann.

Stimmt das, und wenn ja wie muß ich`s machen???


Danke + Gruss
Martin

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:15:

Wenn es sich um eine Geldbuße und nicht nur um ein Verwarnungsgeld handelt, kannst du dich nicht völlig drücken.
Bei einem verwarnungsgeld bist du selbst schuld, wenn du es zu den zusätzlichen Gebühren und auslagen kommen lässt - bei nicht rechtzeitiger Zahlung.

Bei einem Bußgeldbescheid kannst du mit einigen Behörden vereinbaren, den Bußgeldbescheid dort abzuholen. Dann kommst du um die Auslagen (=Zustellkosten) von 5,xx Euro rum. Die Gebühren musst du in jedem Fall bezahlen; das steht so im Gesetz! Sorry

By Wiederspruch (62.156.34.67) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:28:

ja, aber wenn er nicht zahlt, lassen sich diese Gebühren nicht eintreiben!

Also nur eigentliche Strafe zahlen, abwarten und standhaft bleiben. Es wird dir mit dann mit allem möglichen gedroht, das kann bis zur Zwangshaft gehen. Lass es darauf ankommen, sie können es nicht durchsetzen.

By dagegen (217.5.19.18) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:43:

Wo hast du das denn her, dass man Gebühren nicht eintreiben kann?

By Redsky270281 (80.136.234.28) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:46:

@ wiederspruch

Bist du dir sicher, dass du deinen Namen mit "ie" weiterhin so schreiben möchtest? *g*

By Martin (80.132.94.13) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 13:02:

Hallo,

nochmal etwas genauer das Ganze:

Ich bin mit 31 km/h zuviel (Außerorts bei 80 km/h) geblitzt worden.
D.h. 150€ Geldbuße.

Hinzu kommt noch:
"Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen:
a) Gebühr: 12.50€
b) Außlagen der Bußgeldstelle: 5.62€"

Anlegen möchte ich mich aber nicht gerade mit denen.

Gruss
Martin

By Widerspruch (62.155.166.116) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 13:52:

@Redsky....
kann mich auch so schreiben: hcurpsredeiW
ist doch egal? hast du auch alle Zahlen richtig verwendet?

Aber bitte, sollte es nett gemeint sein. Besser für´s Auge.

@Martin
wenn du jetzt schon Angst hast dann lass es sein.

@dagegen
hat mir mal ein Anwalt gesagt.
Daraufhin habe ich es probiert. Nach Zwangshaft wegen 50DM nur den ürsprünglichen Betrag gespendet. Dann wieder Androhung von Zwangshaft für den Restbetrag (Gebühr), glaube 18DM. Habe nicht bezahlt, und dann nie wieder was gehört.

Auch sind alle weiteren von mir nicht bezahlten Positionen wie Mahnkosten; mehrmaliger Gerichtsvollzieher usw. mit dem Gerichtsbeschluss automatisch weggefallen.

By Redsky270281 (80.136.243.213) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 15:50:

@widerspruch:

War auch wirklich nicht böse gemeint, hat sich halt widersprochen... ;-)

(Kleines Wortspiel *g*)

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 17:28:

@wi(e)derspruch
dass du da nie wieder was von gehört hast, könnte vielleicht auch damit zu tun gehabt haben, dass die hauptforderung zu dem zeitpunkt dann verjährt gewesen wäre - für die vollstreckung - und damit kann auch keine andere forderung mehr eingetrieben werden. bei owis sind das drei jahre.
unsere kasse treibt auch die gebühren und auslagen ein, nur auf mahngebühren, gerichtsvollzieherkosten, etc. bleibt sie im zweifelsfall sitzen.
und zwangshaft wird sehr wohl durchgeführt - bei uns zumindest !

By Martin (195.243.22.35) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 07:12:

@ Widerspruch

Du hast nicht ganz Unrecht. Erzwingungshaft bzw. Zwanghaft kann nur dann beantragt werden wenn die Geldbuße nicht bezahlt wurde. Allein die Gebühren und Auslagen kann man nicht mit Erzingungshaft eintreiben. Aber alle anderen Vollstreckunsmittel wie Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung etc. sind auch bei den Gebühren und Auslagen zulässig und werden in den meisten Fällen wohl auch angewandt. Nur wie Nicole schon geschrieben hat - gibt es neben der Verfolgungsverjährung auch noch die Vollstreckungsverjährung und wenn die erst mal eingetreten ist - dann kommt nix mehr ;-)

By Widerspruch (193.159.79.168) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 07:36:

@nicole

Verjährung war noch nicht (halbes Jahr alt), deshalb hatte ich ja "Erzwingungshaft" vom Gericht bekommen. Nach zwei Monaten hat dann meine Frau "heimlich" bezahlt, weil sie keine Nerven mehr für die Spielerei hatte. Allerdings hat sie ohne Vollstreckungskosten bezahlt. Dann kam noch einige Drohungen (Zwangsmaßnahmen), die aber nicht durchgesetzt werden konnten.

Die Verfahrenskosten wurden also bezahlt. Auf allem Anderen ist die Behörde, wie du richtig sagst, sitzengeblieben.

@Martin
Danke noch mal für die Bestätigung des Vorganges.


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