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Nutzungsausfall geltend machen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Nutzungsausfall geltend machen
By faraday (80.135.82.228) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 16:05:

Typisch Frau am Steuer *fg :

Mir ist gestern ne perle aufm Supermarkt Parkplatz mit ihrem Bulli in meine schöne lackierte stoßstange gefahren. auf den ersten blich ist der stoßfänger verzogen und gerade hab ich festgestellt das die spaltmaße am kofferraum auch nicht mehr stimmen. ausserdem ist am stoßfänger sehr viel und an der Kofferraumklappe einwenig lack ab. Einen Kostenvoranschlag will ich noch machen lassen.

Wie mache ich bei der Gegnerischen Versicherung meinen Nutzungsausfall geltend auch wenn der Wagen nicht repariert wird, ich folglich auch keinen Beleg für die angefallenden Ausfallstunden meines Autos habe ? Und wo erfahre ich welchen Regelsatz mein Passat hat ?

danke,

fara

By Frell (134.108.33.169) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 16:19:

Wie mache ich bei der Gegnerischen Versicherung meinen Nutzungsausfall geltend

Nach der Arbeitszeit, die im Kostenvoranschlag genannt wird.

Übrigens: Nach Deiner Beschreibung ist der Schaden so groß, daß ein Kostenvoranschlag nicht mehr ausreichen dürfte. Du solltest einen Gutachter beauftragen (aber nicht den, den die gegnerische Versicherung vorschlägt).

Und wo erfahre ich welchen Regelsatz mein Passat hat?

Bei Deinem Versicherungsvertreter.

By farendil (217.85.236.20) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 17:14:

@fara: mail mir mal deine tel-nr...

By faraday (80.135.82.228) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 18:58:

@ farendil

mail ist rausgegangen

@ frell

Der Schaden hört sich zugegebener Maßen heftig an, ist er aber nicht wirklich. das Verziehen sieht nur ein geschultes auge mit absicht ;-) trotzdem ist es da und ich möchte natürlich das mein auto in den ursprungszustand zurückgestellt wird *g

Arbeitszeit ? Rechnerisch müßte man doch je nach Situation da noch die Trocknungszeit, die Anreise zur Werkstatt usw. draufrechnen. welche maßstäbe gibs denn ? Soll ich, wenn ich den KV der vers überreiche direkt die aufstellung des Nutzungsausfalls beilegen ?

By faraday (80.135.82.228) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 19:29:

@ farendil

nochmals besten dank !

ich habe gerade mit dem Gutachter telefoniert, morgen um 15 h habe ich einen termin ....

By Frell (134.108.33.169) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 05:32:

Für Teiletausch kann man grundsätzlich mal einen Tag abrechnen. Muß etwas lackiert oder sogar ausgebeult, gespachtelt und lackiert werden, werden die Trocknungszeiten selbstverständlich mit einberechnet. Bei einem eingedrückten Seitenteil kommen da ganz schnell drei bis vier Tage zusammen. Aber vorsicht: Türen, (geschraubte) Kotflügel, Stoßfänger und Hauben können auch außerhalb des Fahrzeugs vorbereitet und lackiert werden. Zum Umbau der daran angebrachten Teile und Einsetzen des lackierten Neuteils reicht dann ein einziger Tag. Vor einigen Jahren habe ich mal einem anderen Auto beim Rangieren die Tür eingedrückt. Sonstige Teile waren nicht beschädigt und die Tür war an sich auch noch funktionsfähig (Fensterheber, Schloß). Der Unfallgegner stellte das Auto am gleichen Tag in die Werkstatt und holte es zwei Wochen später dort ab. Zwischendurch nahm er sich einen Mietwagen und wollte den über meine Versicherung abrechnen. Eine Rückfrage der Versicherung bei mir und eine genauere Überprüfung des Schadensgutachtens ergab dann, daß er den Mietwagen nur für zwei Tage bezahlt bekam, weil er während der Vorbereitungszeit der neuen Tür problemlos mit der verbeulten Tür hätte weiterfahren können.

By farendil (217.235.51.199) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:33:

@frell: diese meinung ist so nicht unumstritten. spätestens dann aber, wenn das fahrzeug nicht mehr voll nutzungsfähig ist (einzelne klappen oder türen schließen oder öffnen nicht mehr richtig, wassereinbruch etc.) kann man das fahrzeug sofort in die werkstatt geben.

dann zählt auch die zeit der ersatzteilbeschaffung für die nutzungsausfall- bzw. mietwagendauer.

ebenso wenn man bereits für den nächsten tag pläne hat, daß man wegfahren will/muß. pech für die versicherung, sie muß dann eben den mitewagen für die zeit bezahlen, die man von zu Hause weg ist.

das vorbereiten ausserhalb des fahrzeugs wuerde ich immer bestreiten! selbst wenn der exakte farbton vorher vom fahrzeug abgenommen wurde (zwei maliges fahren zur werkstatt, als mehr unkosten für den geschädigte) brauchst du für eine perfekte optik ein sogenanntes "anlackieren" der der beachbarten karosserieteile. sprich: diese werden kurz angenebelt, so daß für das auge kein farbübergang zu sehen ist.


im übrigen noch was persönliches:
ist es wirklich ein bagatellschaden, den man aus eigener tasche bezahlen kann/will, so werde ich dem verursacher keine steine in den weg legen, also wenn nciht erforderlich keinen mietwagen nehmen, kein gutachten erstellen lassen etc., so daß die sache für ihn auch bezahlbar bleibt.

ist aber ein schaden sowieso so hoch, daß sich ein bezahlen aus eigener tasche nicht lohnt, so wird man so oder so hochgestuft. ob der schaden nun 500 oder 50.000 EUR ist, spielt dann keine rolle mehr.
glaub mir, versicherungen spinnen auch ohne daß der versicherungsnehmer diese anstachelt, schon genug rum. eine einmischung in die schadensregulierung finde ich dann nciht nur sinnlos, sondern auch unfair...

By Frell (134.108.33.169) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 13:20:

Laut Ursprungsposting sieht man bei genauem Hinsehen, daß das Spaltmaß an der Heckklappe nicht mehr stimmt. Dann möchte ich gar nicht erst wissen, wie es hinter dem zurückfedernden Kunststoff des Stoßfängers aussieht. Je nach Aufprallrichtung rechne ich mit einem eingedrückten Abschlußblech oder einem verzogenen Längsträger. Jedes davon für sich macht schon Reparaturkosten (inkl. Stoßfänger) von deutlich über 500 Euro aus, also eine Größenordnung, bei der ein Gutachter sinnvoll und eine Bezahlung aus der eigenen Tasche sinnfrei, weil teurer als eine einmalige Hochstufung, ist.

Zum Werkstattaufenthalt: Die Unkosten für eine zweimalige Fahrt zur einer wenige hundert Meter von der Wohnung entfernten Werkstatt zu berechnen, fällt wohl nur sehr verbohrten Prozeßhanseln ein. In meinem Fall war, wie ich bereits geschrieben habe, die Grundfunktion der Tür überhaupt nicht beeinträchtigt, demnach war es durchaus möglich, das Auto damit zu verwenden. Und bei einem knapp ein Jahr alten Auto braucht kein Lackabgleich durchgeführt werden, weil der alte Lack noch nicht so weit ausgebleicht ist, daß ein erkennbarer Unterschied auftritt. Der minimale sichtbare Unterschied wird nach dem Einbau der Tür durch eine Behandlung des Restfahrzeugs mit einer sanften Politur vollends beseitigt, ein Beilackieren entfällt also auch. Bei älteren Autos dagegen wird immer mehr die zeitwertgerechte Reparatur durchgesetzt, wodurch die "perfekte Optik" an sich schon hinfällig ist. Und auch hier kann man mit Politur arbeiten.

By faraday (80.135.94.137) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 16:48:

so, war gerad beim gutachter. die veränderung rührt daher daß das Abschlußblech (sitzt hinter stoßfänger, dort ist die raste fürs schloß) sich durch den verzug des stfängers verzogen hat. stoßfänger wird komplett neu gemacht und das blech gedengelt. warte aber noch aufs endgültige gutachten.

By faraday (80.135.94.137) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 17:38:

achja, kann ich , da ich heute beim gutachter war, den schaden jetzt schon beheben ? wäre gut, da dann kein anderer gutachter mehr draufschauen kann.

By farendil (217.225.251.25) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 18:07:

@frell: je nach lack ist auch bei neuwertigen lacken ein beilackieren fällig!!
gerade manche sonderlacke mit viel metallicpigmenten sind extem schwer 100%farbgenau herzustellen.
auch normales silbermetallic macht extreme probleme.

Die Unkosten für eine zweimalige Fahrt zur einer wenige hundert Meter von der Wohnung entfernten Werkstatt zu berechnen, fällt wohl nur sehr verbohrten Prozeßhanseln ein.
es sit doch nicht nur die fahrt, es sind auch temine mit der werkstatt zu amchen und wartezeit. außerdem besteht freiheit bei der wahl der werkstatt!

Bei älteren Autos dagegen wird immer mehr die zeitwertgerechte Reparatur durchgesetzt, wodurch die "perfekte Optik" an sich schon hinfällig ist.
aber ansonsten tickst du noch richtig??
es gibt genühend ältere fahrzeuge, die in tadellosem optischen zustand sind!
es ist nicht einzusehen, weshalb der geschädigte hier auch nur IRGENDWELCHE mängel hinnehmen soll!
wenn mir jemand einen schaden zufüht, so habe ich anspruch darauf, daß dieser so bezhalt wird, daß ich ihn beheben lassen kann, als wäre er nie eingetreten!
jeder abzug davon ist nicht zu tolerieren!!!


und eine Bezahlung aus der eigenen Tasche sinnfrei, weil teurer als eine einmalige Hochstufung, ist.
ja und? was hängst du dich dann in die regulierung rein? die versicherung weiß schon was sie tut und wird nicht aus spaß an der freude ihr geld unter die leute werfen!! (außer beim glaspläste-bauen...)

By oxxs (196.3.50.241) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 10:50:

Ich habe zur Zeit auch einen unverschuldeten Schade an meinen Auto....(beide Türen Fahrerseite, B-Säule, Schweller)
Reperaturkosten liegen in der Opfergrenze, d.h. zwischen 100% u 130% des Widerbeschaffungswertes...ist aber noch durchführbar.

Vorgehen laut Anwalt (da war ich nämlich schon, weil der intelligente Unfallverursacher darauf besteht, dass ich in einer 30er Zone 90 km/h gefahren sein soll.... und dass sagt der depp zur Polizei die die Position meines Autos nach dem Unfall eingezeichnet hat.... knapp 2m nach dem Zusammenstoß entfernt bin ich zum stehen gekommen..... Mein Gott, dass erste mal, dass ich mit der Polizei zusammen lachen konnte..... so ein idiot :-)) ):

- Gutachten (Renomiert, nicht irgendeiner)
erstellen
- Fahrzeug reparieren lassen... ordentlich, weil:
- Nachprüfung beim Gutachter
- Abrechnung der Reperaturkosten + Nutzungsausfall
ohne rechnung der werkstatt !!!

@faraday
Und sobald das Gutachten erstellt wurde, kann / soll das Fahrzeug ja repariert werden....
also, ab in die werkstatt

By Matrix (80.128.181.247) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 22:51:

Die Gerichte tendieren immer mehr dazu, Nutzungsausfall tatsächlich nur nach Vorlage einer Reparaturkosten-Rechnung zu zahlen (aktuell AG München und AG Köln ).

Sofern an diesen Gerichten der Streit verkündet werden soll, nehmen die Versicherer trotz des manchmal geringen Streitwertes den Prozeß auf.

Hoffentlich setzt sich das nicht durch bei den anderen Gerichten.

Sobald das neue Schadenersatzrecht in Kraft tritt (wegen Mehrwertsteueranspruch, vermutlich dieses Jahr noch), wird sich sowieso einiges ändern. Mehrwertsteuer wird dann nur noch bezahlt, sofern diese auch tatsächlich bezahlt wurde. D.h. entweder Rechnung vorlegen oder nur netto lt. Gutachten kassieren. Bei ner grösseren Schadensumme kann das schließlich ein ganz schöner Batzen sein.

By Ghostrider (217.80.249.32) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 23:16:

@ faraday: ein Tipp unter Vorbehalt: man kann gegenüber der Versicherung nach Schadensgutachten abrechnen, der Geschädigte ist ja nicht zur Reparatur verpflichtet bzw. darf diese sogar (Bagatellschaden) in Eigenleistung durchführen. Die im Gutachten ausgewiesene Schadenssumme ist immer höher als die tatsächlichen Reparaturkosten. Ich würde zunächst mit der gegnerischen Versicherung abrechnen nach Gutachten $$$$ und dann den Wagen dort in die Werkstatt geben, wo gut & günstig gedengelt wird. Natürlich nicht, wenn's ein neuer Ferrari ist. Die Differenz Gutachten vs. tats. Kosten ist dein Gewinn, je nachdem wie gut du die Reparaturkosten runterverhandelst. Mindestens 20 % sollten drin sein. Früher hat das meines Wissens so funktioniert, allerdings hatte ich schon sehr lange keinen Schaden mehr (toi-toi-toi). Mach dich mal schlau in diese Richtung.

By faraday (80.135.92.55) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 11:03:

@ ghostrider

danke. so hatte ich das auch vor. das gutachten wurde schon gemacht und ich will das auch reparieren. Übrigens stellt mein Gutachter auch einen Reparaturnachweis für lau (!) aus. das nenn ich service ;-)

bin auf das endgültige gutachten gespannt.

@ matrix

hoffen wir also das münchen & köln keine werbung für Ihre urteile machen ;-) aus sicht der versicherungen kann ich das aber auch vestehen, trotzdem sollte der geschädigte geschützt und entlohnt werden. freie wahl der reparatur steht meiner meinung ganz oben ! auch bin ich der meinung daß wenn z.B. ein Kotflügel neulackiert werden muss und man mit ungeschulten auge nachher einen unterschied sieht, müßte der geschädigte nochmals ne entschädigungszahlung wegen wertminderung o.ä. kriegen

By Matrix (80.128.181.44) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 11:25:

@faraday

natürlich soll der geschädigte freie wahl haben, aber der grundsatz "man soll an einem Schaden nicht verdienen" wird weiterhin gelten.

@ghostrider

grundsätzlich kann man immer damit rechnen, dass die tatsächliche Reparatur (ohne Vorlage einer Rechnung und mit etwas Verhandlungsgeschick) fast immer nur lediglich 1/3 des Gesamtschadens lt. Gutachten kostet. Natürlich nicht in einer Vertragswerkstatt.

By Ghostrider (217.80.241.228) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 11:49:

@ Matrix: an einem Schaden wird immer verdient. Die Frage ist nur: wer verdient. Geht Faraday mit dem Gutachten in eine Werkstatt, wird die Rechnung der Werkstatt - oh Zufall - ziemlich genau die im Gutachten ausgewiesene Schadenssumme treffen, d. h. die Werkstatt nimmt den "Gewinn" mit. Dann lieber zu marktgerechten Preisen reparieren lassen, und die Differenz selbst einstreichen, ER ist ja der Geschädigte! Ich würde sogar - via Gutachten - den gesunkenen Wiederverkaufswert geltend machen (sofern Schaden relevant genug). Ich stimme dir allerdings nicht zu, daß die tatsächlichen Reparaturkosten nur 1/3 der Schadenssumme laut Gutachten ausmachen, das wäre grober Pfusch.

By farendil (217.235.58.189) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 12:11:

@matrix: natürlich soll der geschädigte freie wahl haben, aber der grundsatz "man soll an einem Schaden nicht verdienen" wird weiterhin gelten.
ja, soweit ist es richtig. ABER: wird die mehrwertsteuer nciht bezahlt, so unterstellt ihr dem geschädigten, erwürde schwarz arbeiten lassen!
und das kanns meines erachtens anch ja nun wirklich nicht sein!

außerdem gibt es noch viel mehr möglichkeiten reparieren zu lassen. z.b. mit gebrauchtteilen oder aber arbeit gegen arbeit (du richtest mir mein auto, ich reparier deinen computer)
klar bleibt hier geld für den geschädigten übrig, dafür aht dieser eindeutig nachteile in kauf genommen!

grundsätzlich kann man immer damit rechnen, dass die tatsächliche Reparatur (ohne Vorlage einer Rechnung und mit etwas Verhandlungsgeschick) fast immer nur lediglich 1/3 des Gesamtschadens lt. Gutachten kostet.
sorry, aber hier scheinst du wirklich keinen sachverstand zu haben.
WIE hoch die kosten bei einer rep. in eigenleistung wirklich sind, richtet sich zuallererst nach der genauen schadensart (d.h. welche teile wie betroffen sind) zum zweiten nach den asprüchen, die der geschädigte an die reparatur hat.

es gibt duchaus schäden, wo bei einigermaßen sauberer arbeit höchstens 10% abfallen!
1/3 ist aber meist nur mit einem zurechtspachteln zu schaffen. klar bei einer alten möhre kann man das machen, wenn einem der optisch eindruck nciht wichtig ist.

@ghostrider:
Geht Faraday mit dem Gutachten in eine Werkstatt, wird die Rechnung der Werkstatt - oh Zufall - ziemlich genau die im Gutachten ausgewiesene Schadenssumme treffen, d. h. die Werkstatt nimmt den "Gewinn" mit.
nicht nur das! geht er in die werkstatt, und läßt dort "alles regeln" so wird erst mal ein gutachten erstellt.
diese gutachten sind meist extrem hoch, da das fahrzeug sofort dannach auseinandergebaut wird, so daß sich der genaue schadensumfang schon dann nicht mehr nachvollziehen läßt, wenn das gutachten bei der versicherung auf dem tisch liegt.

stattdessen aber schreien die versicherungen laut zeter und mordio gegen die privatleute, die mal die eine oder andere mark gut machen und stecken diese in einen topf mit den versicheurngsbetrügern, weil sie gegen die großen werkstätten keine chance haben.

übrigens: nicht nur die werkstätten verdienen dran! schau mal, was die mietwagenfirma für ein auto verlangt, wenn es per abtretungserklärung auf unfallersatz angemietet wird!

By Matrix (217.88.174.165) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 16:28:

"in der regel" kommt man mit 1/3 je nach Teileaufwand hin. natürlich erfolgt dann die reparatur sicherlich nicht immer im sinne des gutachtens. von pfusch kann jedoch gar nicht die rede sein. bin zwar kein sachverständiger, aber schadenregulierer. und die werkstätten bestätigen mir tagtäglich diese vorgehensweise und ich habe auch selbst mehrfach mit eigenen pkws diese erfahrung gemacht.

ich finde die änderung in sachen mehrwertsteuer in ordnung. warum soll ein privatmann diese kassieren, wenn sie gar nicht angefallen ist ?! Fakt ist, dass diese vorgehensweise dazu führen wird, dass die versicherungsprämien in den kommenden jahren (ab 2004) wieder fallen werden.

in sachen mietwagen-trend: für die versicherer ist es teilweise günstiger dem geschädigten ein mietwagen zu vermitteln als nutzungsausfall zu zahlen. so viel verdienen "einige" mietwagenfirmen somit auch nicht mehr.

By faraday (80.135.79.40) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 18:20:

Habe heute das Gutachten erhalten.

es ist zu meiner Freude sehr gut ausgefallen. Reparaturdauer ist mit 3 Tagen angegeben. Der Wagen wird am We repariert.

Da die Versicherung auch ein Gutachten bekommt,werden sie wahrscheinlich sehr bald auf mich zukommen. Ich hoffe ja mal das alles glatt läuft ....

danke für eure tipps!

By Ghostrider (217.80.245.207) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 19:24:

@ faraday: mit der Versicherung abrechnen auf Basis des Gutachtens. An Nutzungsausfall und Wiederverkaufswertausgleich denken. Dann gut und billig reparieren lassen (nicht in der Vertragswerkstatt). Von der Differenz in den Urlaub fahren.

By faraday (80.135.79.40) on Mittwoch, den 22. Mai, 2002 - 22:15:

@gb

der wiederverkaufswertausgleich kommt nicht in frage, dazu ist der schaden zu gering. die differenz wird ein neues Mountainbike ;-)

By oxxs (196.3.50.241) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 08:45:

@ghostrider

Nutzungsausfall bekommt man, wenn man nachweißt, dass das Fahrzeug "ordnungsgemäß" repariert wurde.
Entweder Bestätigung der Werkstatt oder Nachprüfung beim Gutachter (der macht ein Bild und sagt ok - kostet knapp 10EUR), oder man macht selbst ein Foto und hält die Bildzeitung dran (Datum besser erkennbar)....

Ist hier eigentlich ein Gutachter unter den Forumsleuten ?!

By Ghostrider (217.228.238.219) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 10:06:

@ oxxs: Nachprüfung beim Gutachter ist kein Problem, der freut sich. Faraday wird ja das Fahrzeug reparieren lassen, nur entscheidet er selbst, wo und zu welchen Kosten. Völlig legal m. E.

By faraday (217.81.237.179) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 11:47:

Das Reparaturgutachten macht einer sogar für lau !

guter service.

By oxxs (196.3.50.241) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 12:41:

@ghostrider
klar, reparieren kann man es wo und für wieviel man will, dass ist ja das geile :-)

soweit ich weiß muss es nur einigermaßen gut aussehen, damit man diese Nachprüfung "besteht"....

wie dem auch sei, ich geh heute auch zum Gutachter wegen Nachprüfung.....

By faraday (217.225.215.108) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 19:57:

aktueller stand:

der schaden wurde mir per überweisung gutgeschrieben, allerdings wurde vom gutachten die Fahrzeug-Verbringungskosten für 10 AW's abgezogen. mir wurde erklärt daß das geld für die F-VK nur zu steht falls der Wagen in einer Werkstatt repariert wird, die keine eigene lackierei hat. klingt logisch ...

der nutzungsausfall kommt auch noch ;-)

ich danke euch !

By Matrix (80.128.184.178) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 20:42:

Wenn Du mir den Gerichtsstand nennst, kann ich vielleicht ein Urteil nennen, das auch die Fahrzeugverbringungskosten bei fiktiver Abrechnung anerkennt.

By faraday (80.135.75.58) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 20:25:

Der Gerichtsstand ist Lüdenscheid/Märkischer Kreis/NRW (mein wohnort). Die Versicherung sitzt in Hamm. welcher Sitz ist eigentlich ausschlaggebend ?

thx

fara

By Matrix (217.81.160.163) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 21:26:

Also Lüdenscheid bzw. der Unfallort.

Werde morgen mal nachschauen, ob ich ein Urteil finde.

By faraday (138.222.250.65) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 11:20:

echt fett !

thx

By Matrix (217.88.168.28) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 13:05:

Klasse, hab eins vom AG Lüdenscheid gefunden v. 18.04.96, Az 8 C 15/96 - ABGELEHNT

Sorry !

Anerkannt:

AG Neuss v. 02.02.2001, Az. 39 C 5695/00
AG Bochum v. 29.08.1998, Az. 67 C 602/97

By faraday (80.135.75.58) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 15:25:

schade eigentlich. wo kriegst du die urteile eigentlich her ?

vielen dank fürs raussuchen

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 18:35:

@farady: juris! haben auch die uni-bibos mit juristischen fakultäten.

(gibt auch papierne nachschlagewerke, aber für sowas ist juris am besten)


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