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Geblitzt in Deutschland, aber war ich das?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in Deutschland, aber war ich das?
By Österreicher (213.157.135.202) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 15:22:

Hab heute so eine "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" bekommen und war erst mal ganz baff...
Ich soll ausserorts bei einer 50km/h Beschränkung um 23 km/h zu schnell gefahren sein. Schön und gut, ich kenn die Strecke auch, aber bin mir nicht wirklich sicher, ob ich das war am 31.3.2002. Was mach ich jetzt? Kann auch sein, dass jemand anderer mit meinem Fahrzeug unterwegs war, da kann ich ja dann wohl nix dafür. Bekommt man denn einen Beweis der Schuld (Foto oder so)? Und wenn ja, wie?

Danke schon mal.

By farendil (217.235.49.158) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 15:52:

in deutschland muß der fahrer eindeutig identifiziert werden! nur der eindeutig identifizierte fahrer kann hier bestraft werden.

es gibt also immer frontphotos, wenn du nicht direkt angehalten wirst...

By Österreicher (213.157.135.202) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 19:20:

Super danke, ist schon mal wertvolle Information :-)

Kann man sich die Fotos zuschicken lassen?
Kostet das was?
Ich will bei dem Formular nicht einfach ankreuzen, dass ich unschuldig bin, wenn ich es selbst nicht genau weiss...
Andererseits will ich natürlich auch nicht zahlen, wenn ich's nicht selbst war.
Ist ja nicht so, dass immer nur ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin!

By farendil (217.235.51.199) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:53:

@osi: du kannst dir das foto zuschicken lasen (bzw. darum bitten, dem wird aber im regelfall entsprochen). das ist kostenlos.

ABER: hast du das foto, so kannst du nicht mehr "aus versehen" jemanden anders angeben.

By Österreichr (213.157.135.202) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:04:

na gut, dann werd ich mal sehen was passiert, wenn ein Bekannter aus dem Ausland mit diesem Fahrzeug unterwegs war ;-)
Ein Italiener, Schweizer oder so... Für mich lässt sich ja leider nicht wirklich nachvollziehen, wer tatsächlich gefahren ist.
Sch**** Situation...

By Österreicher (213.157.135.202) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:19:

Hab ein wenig in diesem (coolen!!!!) Formum gestöbert. Enspricht das, was ich da machen will der "Alberto Methode"?
Worauf muss ich denn achten, wenn ich einen anderen "Täter" angebe? Korrekter Name und Adresse, ....
oder reicht es wenn ich sage ich wars nicht, weiss aber nicht wer zum entsprechenden Zeitpunkt gefahren ist, da ich wo anders war.

Danke im Voraus

By farendil (217.85.226.227) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:27:

@ösi:Für mich lässt sich ja leider nicht wirklich nachvollziehen, wer tatsächlich gefahren ist.
für die aber schon, da sie ein foto haben.
in D wird eigentlich immer sofort ermittelt, wenn ein fahrer uas dem ausland angegeben wird. wies bei dir aussieht, kann ich nicht sagen.

oder reicht es wenn ich sage ich wars nicht
wenn die ein foto ahben, so können sie dich problemlos ermitteln.(wenn dus warst)
ob sie das inenrhalb der verjährung schaffen, hängt von der diensteifrigkeit der amtshilfe ab...


Worauf muss ich denn achten, wenn ich einen anderen "Täter" angebe?
daß der mitspielt und nciht "umfällt"


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