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Definition von ausserorts und innerorts

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Definition von ausserorts und innerorts
By Chaos (62.26.86.253) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 19:09:

Wie ist eigentlich genau die Definition von innerhalb und ausserhalb einer Ortschaft, wonnach sich ja auch dann das Bussgeldverfahren richtet.
Ich hab damals gelernt, daß eine Ortschaft am gelben Ortseingangsschild beginnt. Oder wird das anders festgelegt?

By Goose (80.135.117.145) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 19:20:

nein, es wird nicht anders festgelegt

Gruß
Goose

By LetjOelk (80.129.189.56) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 22:49:

Wo denn sonst? Etwa erst 100m dahinter oder 50m davor?
Sorry, nicht böse gemeint! ;-)

By farendil (217.235.54.62) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 00:25:

@letjolek: so unberechtigt ist die frage nicht! wenn man bedenkt, daß auf machen AUTOBAHNEN innerorts gilt....
oder daß ortseingangschilder mitten auf dem feld stehen...

By Friction (217.84.21.212) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 01:41:

Wo wir grad beim Thema sind, ich fahre zur Zeit immer eine Umleitung und da gehts in die Ortschaft mitten rein, ganz normal halt, und da steht kein Ortsschild. Was gilt denn bei sowas?! Vollgas durchs Wohngebiet oder wie?

By Frell (134.108.33.169) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 07:30:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Das heißt, daß auch unter günstigsten Bedingungen nicht schneller als 100 gefahren werden darf. Allerdings verlangt die StVO auch, daß man die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen muß (§ 3 Abs. 1), und die Verhältnisse in dieser "nicht geschlossenen Ortschaft" werden wohl kaum die 100 km/h zulassen.

Andererseits wäre es an vielen Stellen oft möglich, schneller zu fahren, als die Schilder anordnen, wenn man § 3 Abs. 1 und § 1 StVO berücksichtigt. Das interessiert die Schilderaufsteller aber überhaupt nicht und sie kassieren munter weiter ab. Aber darauf braucht man ja nicht mehr hinzuweisen, denn ohne diese miese Praxis wäre radarfalle.de überflüssig...

By LetjOelk (217.81.65.193) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 17:13:

@farendil
Wenn das Schild auf 'nem Feld steht, gilt ab da Ortschaft, is doch klar. Wenn ich 'ne Landstraße entlang fahre und sehe kein Ortsschild, dann ist für mich auch kein Ort (ich meine wenn das schild nicht zu sehen ist, warum auch immer).
Aber was meinst du mit der BAB? Soll das heißen wenn durch eine Großstadt wie Hamburg 'ne Autobahn läuft und ich werde bei erlaubten 100 mit 130 erwischt richtet sich die Strafe so wie Innerorts (in diesem Fall 30kmh innerorts zu viel)? Kann ich mir gar nicht vorstellen, auf der BAB steht ja kein Ortsschild.

By klausk (80.142.123.104) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 17:15:

Hallo LetjOelk,
doch, sie stehen...

Grüße
Klaus

By LetjOelk (217.81.65.193) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 18:30:

Echt? Hab ich noch nie gesehen... (zu schnell gefahren?! Oder zuweit links? ;-) )

By Bluey (80.130.168.241) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 22:37:

Zum Ortseingang:

Wenn kein Ortseingangsschild steht, ist es wahrscheinlich zunächst schwer zu beurteilen, ob man sich nun inner- oder außerorts befindet. Hat man aber etwas *gg* in der Fahrschule aufgepaßt, so sollte bei dem ein oder anderen doch noch folgendes hängen geblieben sein:

- VZ 306 Vorfahrtstraße
VwV StVO zu § 42 StVO zu VZ 306/307
Nr.1
Das Zeichen 306 muß an jeder Kreuzung und Einmündung stehen, und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel vor ihr, außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel hinter ihr.

Nr.3
Wäre das Zeichen 306, wenn es hinter der Kreuzung oder Einmündung stünde, nicht deutlich erkennbar, z. B. an weiträumigen Kreuzungen, so ist es vor oder in der Kreuzung anzubringen.
Erforderlichenfalls kann das Zeichen dann hinter der Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden.


D.h. also, ich kann i.d.R. (Ausnahmen gibt es natürlich, s.o.) allein am Aufstellungsort erkennen, in welchem Bereich ich mich befinde.
Zusätzlich bekomme ich i.d.R. (auch hier gibt es manchmal leider Ausnahmen) durch die Größe des VZ einen eindeutigen Hinweis:
- Großes Schild (Maße weiß ich so nicht) ist a.g.O.
- Kleines Schild ist i.g.O.

Auch anhand der Bebauung ist es oftmals möglich, sich zu orientieren.

Aber was meinst du mit der BAB? Soll das heißen wenn durch eine Großstadt wie Hamburg 'ne Autobahn läuft und ich werde bei erlaubten 100 mit 130 erwischt richtet sich die Strafe so wie Innerorts (in diesem Fall 30kmh innerorts zu viel)? Kann ich mir gar nicht vorstellen, auf der BAB steht ja kein Ortsschild.
Sehr gut erkannt. Wenn da kein Ortsschild steht, dann ist da auch kein Ort! Ausnahme z.B. Bad Oeynhausen A30 => dort steht ein Ortsschild VZ 310. Vorher wird aber
1. die Autobahn aufgehoben (VZ 334) und
2. die Geschw. durch einen "Trichter" herabgesetzt.

By klausk (80.142.89.226) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 18:56:

Hallo LetjOelk,
z.B. in Berlin, ist nicht zu übersehen, Autobahn wird nicht aufgehoben.

By Kuno2 (62.155.164.92) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 09:08:

Vieleicht muss ich erst schauen wo genau Zeichen 306 steht. Ich bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert!
Da kann ich ja gleich anhalten und die Leute fragen ob hier ein Ort in der Nähe ist!
Das sind ja klasse Tipps.

By Bluey (80.130.178.184) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 14:34:

@Kuno
Beim anderen Posting von Dir hab ich mich mal zurück gehalten....

Wenn Du nicht Auto fahren kannst und die einfachsten Verkehrsregeln nicht kennst bzw. beherrschst, dann gib um Gottes Willen bloß Deinen Lappen ab.

P.S.: Vielleicht solltest Du Deinen Fahrlehrer fragen, warum du die Prüfung bestanden hast! *lol*

By Kuno2 (62.155.166.22) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 19:12:

@Bluey
Wie du richtig geschrieben hast, gibt es Ausnahmen in der Aufstellung des Zeichen 306.
In manchen Gegenden gibt es aber nur Ausnahmen. Da ihr für die Aufstellung ja nicht verantwortlich seit, wird da oft Unsinn verzapft.

Außerdem kann es außerorts ja auch vor der Kreuzung stehen. Also, alles kein deutlicher Hinweis und zum Raten nicht geeignet.

--- Da halte ich doch gleich an und frag die Leute ;-) ---

Innerorts und außerorts entscheidet einzig die Gemarkungsgrenze. Dort stellt die Straßenverkehrsbehörde dann auch das Schild hin. Das kann schon mal 2 Km vor der ersten Bebauung sein. In solchen Fall sollte allerdings die StVbeh die Geschwindigkeit bis zur Bebauungsgrenze mit Schildern herauf setzen. (was ab und zu auch geschieht)

übrigens, gebe ich meinen Lappen sowieso erst ab, wenn du den Dienst quittierst hast.

By Bluey (80.130.178.184) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 20:24:

@Kuno
Fein, daß Du mir wenigstens etwas Recht gibst. Ausnahmen bedeutet aber, daß es in der Regel anders ist. Also ist der Rat sehr wohl als solcher geeignet. Daß es nicht abschließend ist, hättest Du bei genauerem Lesen feststellen können.

Außerdem kann es außerorts ja auch vor der Kreuzung stehen.
Schön. Hab ich ja geschrieben. UND i.d.R. ist es a.g.O. auch auffällig größer als i.g.O.!
Mußt nur die Augen aufsperren *g*.

übrigens, gebe ich meinen Lappen sowieso erst ab, wenn du den Dienst quittierst hast.
bla bla bla *lol*. Wenn Deine Art etwas vernünftiger werden sollte, gehe ich auf Deine (hoffentlich besseren) zukünftigen Beiträge vielleicht wieder ein. Ansonsten war's das hier.

By Kuno2 (62.155.165.122) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 20:55:

@Bluey
nicht doch schon wieder schmoll´n! Kann du so wenig ab?

By Bluey (217.82.89.19) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 21:04:

*lach* Mehr als Du Dir vorstellen kannst. Habe aber keine Lust, auf diesem niedrigen unsachlichen Niveau zu diskutieren.

By Kuno2 (62.155.165.122) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 21:14:

@Bluey
Dann hau doch nicht ständig so´n unsachliches Zeug raus. Ich bin ja wohl nicht der Einzige der sich darüber aufregt. Reicht doch, wenn du auf der Strasse den Rächer spielen musst. Nicht auch noch hier.


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