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In CH geblitzt: Vollstreckung in D nun doch möglich?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: In CH geblitzt: Vollstreckung in D nun doch möglich?
By Käse (195.202.35.124) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:58:

Hallo,

vor 2 Monaten wurde ich in der Schweiz auf der Autobahn geblitzt.
Bei der Geschwindkeitsübertretung muß es sich wohl um etwas größeres (>20 km/h) gehandelt haben, jedenfalls wandte sich die Schweiz per Rechtshilfeersuchen an die deutsche Staatsanwaltschaft, welche nun über die örtliche Polizei meine Vernehmung angeordnet hat.
Der Brief kam übrigens nicht per Einschreiben, falls das etwas hilft.
Hat jemand von Euch etwas über deren Möglichkeiten gehört, auch in D zu vollstrecken?
Am 1.3.2002 ist nämlich ein Polizeiabkommen zw. D und CH in Kraft getreten! Geht es dabei nur um Informationsaustausch oder auch um die Eintreibung von Bußgeldern?
Dann würde inzwischen mit CH ja dieselbe Situation wie mit Österreich herrschen und schweizer Verkehrsrecht in Deutschland vollstreckt werden können!
Wie soll ich nun weiter verfahren?
Die Anwälte hier blocken sofort ab und sagen, daß sie sich mit schweizer Recht nicht auskennen...
Sollte ich nicht zur Vernehmung gehen um eventuell die Identifizierung zu erschweren?
Eine Chance auf Verjährung besteht aber ja wahrscheinlich eh nicht, da schweizer Recht gilt.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

By Käse (195.202.35.154) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 19:25:

So, jetzt habe ich auch den entsprechenden Link:
http://www.bmi.bund.de/Annex/de_17854/Deutsch-Schweizerischer_Polizeivertrag.pdf
und:
http://www.bmi.bund.de/top/dokumente/Pressemitteilung/ix_70805.htm

So richtig schlau werde ich daraus aber nicht.

Natürlich ist auch die Frage, ob das auch wirklich schon umgesetzt wird...

Andere Frage: Wie sieht das eigentlich mit Halterhaftung in der Schweiz aus? Ähnlich wie in Ösiland? Wäre schlecht für mich...

By Mein Freund Herbert (62.157.35.239) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 23:25:

Auf den Straßenverkehr bezogen können, wenn ich das richtig gelesen habe, also

Halterdaten und Fahrzeugdaten übermittelt bzw. elektron. Zugriff auf diese Daten gewährt werden.

Ist ja erst mal nicht schlimm.

Zusätzlich können die Strafen aber auch im Auftrage des ersuchenden Staates eingetrieben werden. Die Summen behält aber der eintreibende Staat!

Schon bedenklich! Könnten bei den leeren Kassen ja irgendwelche Beamten fleißig werden.

Entlastend ist nur: was bei uns nicht bestraft wird, kann auch nicht im Namen des anderen Landes verfolgt werden (zb. Halterhaftung?), und die Höhe der Busse darf unsere, bei gleichem Delikt nicht übersteigen.

Insgesamt eigentlich nur für Straftaten (int. Terrorismus) gedacht, wird doch der Straßenverkehr nun mitbetroffen. Wir werden sehen müssen, wohin sich das in der Praxis entwickelt.

By Käse (195.202.35.154) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 00:14:

Erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Die Situation scheint sich ja jetzt grundlegend von der bisherigen zu unterscheiden.
Ob es im Endeffekt eher Vor- oder Nachteile für mich sind, wird sich später dann ja noch herausstellen...

Vorteile:

- mildere Strafen (in CH gelten ~30 km/h zuviel ja schon als Straftat!)
- Halterhaftung kann event. nicht angewandt werden

Nachteile:

- höheres Interesse deutscher Beamten, die Sache zu verfolgen
- Strafen/Bußen können hier direkt umgesetzt werden; eventuell sogar Punkte in Flensburg (?)

Insgesamt schon eine komische Situation, v.a. frage ich mich, welches Interesse die Schweizer nun haben sollen, Rechtshilfeersuchen an Deutschland zu stellen, wenn sie das einzutreibende Geld eh nicht bekommen!

Es bleiben "unterm Strich" leider noch viele Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Umsetzung statt einer Möglichkeit à la Alberto oder bestimmten "Verhaltensempfehlungen".

In den nächsten Wochen soll eine neue Auflage von "Bussgeld im Ausland" / ADAC erscheinen.
Hoffentlich sorgt das ein bischen für Klarheit und ist schon in Bezug auf die neue D-CH-Situation aktualisiert.


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