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Woran erkenne ich, ob ich auch von hinten geblitzt wurde?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Woran erkenne ich, ob ich auch von hinten geblitzt wurde?
By BlackShadow80 (213.23.103.211) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 11:18:

Wurde vor ein paar Tagen mit dem Motorrad erwischt. 160 auf 'ner 100 Strecke! (Bin allerdings kein notorischer Raser!) Ich fuhr danach nochmal zurück (ca. 10 - 15 min später) und hab mich beim vorbeifahren mal umgeschaut!
Die Anlage sah aus wie eine ESO 80 und ich konnte keine weiteren Fotoeinheiten entdecken! Besteht die Möglichkeit, daß man mich auch von hinten erwischt hat?

Vielen Dank im voraus.

By Frell (134.108.33.169) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 11:41:

Nö, aber die haben sicher Dein Kennzeichen aufgeschrieben. Bringt denen aber nichts, wenn Du unter dem helm nicht zu erkennen bist. Fahr eine Weile mit einem anderen Helm und anderen Klamotten herum, daß Du nicht wiedererkannt wirst.

By BlackShadow80 (62.180.166.237) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 23:01:

Hab ein Fahrzeug gesehen, als ich geblitzt wurde, bin mir aber nicht sicher, ob es zur Messeinheit gehörte! Kann es sein, daß sich derjenige, der die ESO 80 aufgestellt hat, kurzfristig vom Ort der Messung entfernt hat?
Zum Helm und den Klamotten: Ich wohne am WE in einem kleinen Ort. Meine Freundin wurde mal mit dem Auto geblitzt und als ihr Vater( als Halter) befragt wurde und aussagte, er könne die Person hinterm Steuer nicht genau identifizieren, wurde die Polizei vor Ort angewiesen, das Blitzfoto im Ort zu zeigen und nach der Identität zu fragen.
Natürlich wurde sie identifiziert und zur Kasse gebeten! Ich bin bei mir bekannt wie ein bunter Hund. Kann das selbe Verfahren bei mir auch angewandt werden? Besteht die Möglichkeit, die Aussagen anderer Personen anzufechten?

Vielen Dank im voraus,

BlackShadow80

By farendil (217.225.255.128) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 01:16:

@blackshadow: dümmst aussage, die der vater machen konnte!

zu dir: wenn du nicth auf dem foto zu erkennen bist, ist die sache gelaufen...

By BlackShadow80 (62.180.166.242) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 22:06:

Danke Leute. Klasse Sache, so ein Forum.
Werd jetzt auf alle Fälle ruhiger schlafen können!

@farendil

Nur mal der Neugier halber: Was wäre denn die korrekte Antwort des Vaters gewesen?

By farendil (217.235.54.62) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 00:23:

@blackshadow: kommt daruf an, wie hoch die überschreitung war.

kleinverstöße (verwarngeldbereich sollten bezahlt werden bzw. zumindest keine großen abwehrmaßnahmen gestartet werden.


was er im ernstfall tun sollte, ergibt sich eigentlich aus den rahmenbedingungen:

-verstoß begangen, der halter ist es nicht
-die behörde will einen täter
-der täter ist an der wohnadresse des halters zu identifizieren

weitere bekannte größen sind:

-verjährung = 3 monate
-die behörde will einen täter - bekommt sie den ncith "freiwillig" ermittelt sie (oder läßt ermitteln)

-um verjährung zu erreichen, darf der täter nicht innerhalb der verjährung ermittelt werden...

Also macht man das mit der behörde, was man auch mit einem hund macht: man gibt ihr "etwas" (einen knochen) zum "spielen" solange die verjährung läuft....


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