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Bußgeldbescheid ohne Beweis für die Fahrereigenschaft

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Bußgeldbescheid ohne Beweis für die Fahrereigenschaft
By Greatblackbird (145.254.147.108) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:23:

Hallo Forum!

Mir wird in einem Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen, die ich nicht begangen habe. Kurze Fallschilderung:
Ein Kollege ist mit dem eigentlich mir überlassenen Firmenfahrzeug geblitzt worden, A-Bogen mit aufgedrucktem Foto ging an die Firma und wurde dem "Fuhrparkverwalter" zur Bearbeitung vorgelegt. Ratet mal, wer der Verwalter ist :). Kurzum, ich habe hinten fein säuberlich meine Adresse mit dem Vermerk "Das Fahrzeug wurde überlassen an:" aufgedruckt und den Bogen zurückgefaxt. Kurz darauf erhielt ich denselben Bogen, worauf ich aber nicht weiter reagiert habe. Nun wurde gegen mich der Bußgeldbescheid erlassen. Alles perfekt im Zeitplan.

Auf dem Bescheid steht u.a. noch der folgende Hinweis: Der Anhörungsbogen wurde von Ihnen ebenfalls nicht zurückgesandt.
Es steht zwar hinten auf der Anhörung, daß der A-Bogen innerhalb einer Woche zurückzusenden ist, aber ist man denn grundsätzlich dazu verpflichtet, wenn die Personalien stimmen und man ohnehin keine weiteren Angaben zur Sache machen will?

Mehrfach wurde hier diskutiert, daß ein Verfahren nicht immer mit einem Freispruch, sondern auch mit einer Einstellung enden kann, ohne daß einem die eigenen Kosten erstattet werden. Kann man im Vorfeld erzwingen, die Kosten erstattet zu bekommen? Schließlich liegt der Fehler hier eindeutig bei der Behörde, die eine Person zu Unrecht verdächtigt.

Der Bußgeldbescheid wurde ja nun ohne ausreichende Ermittlungsarbeit in Bezug auf die Fahrereigenschaft erlassen. Es wäre kein wesentlicher Aufwand gewesen, das qualitativ recht gute Foto mit dem Einwohnermelderegister zu vergleichen. Kann man dagegen vorgehen?

Grundsätzlich ist es hier das Ziel, der Behörde den Aufwand so hoch wie möglich zu machen und die eigenen Auslagen erstattet zu bekommen. Daß u.U. ein Erscheinen vor Gericht notwendig sein kann, ist den Beteiligten bewußt und auch eingeplant. Wie würdet ihr vorgehen, daß ein solches Verfahren eine "Denkzettelfunktion" bei der Behörde bewirkt?

By dagegen (217.5.19.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 13:24:

Wo ist jetzt das Problem? Wenn du es nicht warst, musst du natürlich jetzt Einspruch einlegen. Und was hast du denn für Kosten gehabt?

By Greatblackbird (145.254.147.108) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 13:52:

@dagegen
Wo ist jetzt das Problem?

Ist oben alles beschrieben.

Wenn du es nicht warst, musst du natürlich jetzt Einspruch einlegen.

Schon klar.

Und was hast du denn für Kosten gehabt?

Bisher Fahrtkosten für die Verbringung eines Antrages auf Zusendung eines Schriftstückes zur Poststelle sowie Rückporto für diese Zusendung. Zudem werden es noch mehr Kosten, wenn das
Einspruchverfahren geführt wird, da die Behörde erfahrungsgemäß absolut uneinsichtig ist. Alle eigenen Kosten und jeglicher Aufwand stehen in keinem Verhältnis zum Verwarnungsgeld, deshalb ist es Ziel, sie schon im Vorfeld zu vermeiden bzw. erstattet zu bekommen. Ab besten wäre es gewesen, den BG dort zu lassen, wo er ist, aber warum das nicht möglich war, steht in einem anderen Thread.

By dagegen (217.5.19.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 14:56:

Die Kostenfrage wird definitiv erst nach Abschluss des Verfahrens geregelt.
Drei Möglichkeiten:
Der Richter verurteilt dich: Du bezahlst alles.
Das Verfahren wird eingestellt: Du bleibst auf deinen Kosten sitzen, die Verwaltung auf ihren.
Du wirst vor Gericht freigesprochen: Du kannst dir deine Kosten erstatten lassen.

By Greatblackbird (145.254.147.108) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 15:19:

Danke dagegen. Diese Möglichkeiten waren mir aber auch schon vorher bekannt. Deshalb habe ich ja oben geschrieben, was ich für Ziele habe.

Der Richter verurteilt dich:

Absolut ausgeschlossen. Wiso sollte er das tun? Auf dem Foto bin ich eindeutig nicht zu erkennen.


Also nochmal:

Ist es generell Pflicht, einen A-Bogen zurückzusenden?

Kann man in so einem Fall grundsätzlich auf einen Freispruch plädieren?

Wer entscheidet, ob die Kosten erstattet werden, wenn die Behörde den Fehler einsieht und das Verfahren einstellt?

Der Bußgeldbescheid wurde unzulässig erlassen. Wie geht man dagegen vor? Gibt es einen Gesetzestext für dieses häufig diskutierte Thema, auf den man sich berufen könnte?

By faraday (217.5.112.153) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:15:

@ gb

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe

den a-bogen muss man aufjedenfall zurückschicken, auch wenn nicht mehr drin steht als deine Personalien. Erhalten muss die behörde ihn aber aufjedenfall. krieg die behörde ihn nicht, bekommt der anscheinend ermittelte fahrer (indemfall du) den b-bescheid. wenn jetzt keiner einspruch einlegt, geht das amt davon aus das sie den richtigen haben. ist zwar eigentlich voll der humbuck und bestimmt nicht ganz legal, aber die denken sich bestimmt . "besser den als keinen"

By Greatblackbird (145.254.147.88) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:43:

@faraday

den a-bogen muss man aufjedenfall zurückschicken, auch wenn nicht mehr drin steht als deine Personalien.

Laut Anhörungsbogen ist man nur verpflichtet, seine Personalien zu berichtigen oder zu vervollständigen. Das ist ja auch gesetzlich so geregelt. Im Gesetz habe ich aber nichts gefunden, wo verbindlich geregelt ist, daß ein Anhörungsbogen zurückgesendet werden muß.
Der Satz Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden ist zwar befehlend, aber nicht verpflichtend. Schließlich, und da sind wir wieder beim Thema Kosten, ist dafür Porto fällig.

Erhalten muss die behörde ihn aber aufjedenfall.

Aber wo steht das? Ich kann ihn ja nach dem Verfahren der Behörde auf deren Kosten zu meiner Entlastung zusenden :)

krieg die behörde ihn nicht, bekommt der anscheinend ermittelte fahrer (indemfall du) den b-bescheid.

Genau. Und da sind wir wieder bei der unzureichenden Ermittlungsarbeit und dem unzulässigen Erlassen eines Bußgeldbescheides nach dem Trefferquotenprinzip. Hart bezeichnet ist das schlicht und einfach "Untätigkeit oder auch Bequemlichkeit im Amt".

ist zwar eigentlich voll der humbuck und bestimmt nicht ganz legal

Der Meinung bin ich auch, deshalb ja auch der Denkzettel. Aber wie macht man das richtig mit erfolgreicher Wirkung?

By Nachtkutscher (62.180.168.11) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:55:

@gbb:
>Laut Anhörungsbogen ist man nur verpflichtet, seine Personalien zu berichtigen oder zu vervollständigen. Das ist ja auch gesetzlich so geregelt. Im Gesetz habe ich aber nichts gefunden, wo verbindlich geregelt ist, daß ein Anhörungsbogen zurückgesendet werden muß.
Der Satz Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden ist zwar befehlend, aber nicht verpflichtend. Schließlich, und da sind wir wieder beim Thema Kosten, ist dafür Porto fällig.

Hab gerade keinen zur Hand, aber drohen die nicht mit irgendwelchen Paragraphen? Was steht denn da drin?
Aber wenn man ihn zurücksenden muß: warum nicht unfrei?

Das Thema hatten wir doch aber schon mal. Da die AB nicht als Einschreiben kommt (normalerweise) kann die Behörde doch nciht nachweisen, daß Du ihn überhaupt bekommen hast. Bei zwei Stück klingt es natürlich schon etwas unglaubwürdiger, aber was solls... ;-)

By Greatblackbird (145.254.147.88) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 17:11:

@Nachtkutscher

Ja klar drohen die mit §. Aber nicht in Bezug auf den Anhörungsbogen. In Kurzform:
.....Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person (....) zu berichtigen oder zu vervollständigen, soweit diese Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung dieser Pfliche ist nach §111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden.

Der Satz mit der Rücksendung des Bogens steht direkt hinter den Androhungen, deshalb wirkt es so, als ob man dazu verpflichtet ist. Auf ein bindendes Gesetz oder einen § wird aber nicht hingewiesen. Zu allen Angaben wird auf ein Gesetz hingewiesen, nur bei der Rücksendung nicht. Merkwürdig, oder?

Aber wenn man ihn zurücksenden muß: warum nicht unfrei?

Gibt es bei Briefen nicht. Wenn Du das Porto wegläßt, kommt der Brief automatisch mit Nachporto zu Dir zurück, wenn ein Absender drauf ist, der geht also erst gar nicht zu dem Empfänger. Ist kein Absender drauf, wird die Annahme verweigert, der Brief von der Post zur Ermittlung des Absenders geöffnet und kommt dann mit Nachporto wieder zurück. Alles schon probiert :)

Da die AB nicht als Einschreiben kommt (normalerweise) kann die Behörde doch nciht
nachweisen, daß Du ihn überhaupt bekommen hast.


Das ist richtig. Es ist hier aber völlig unerheblich, ob nun nachweisbar oder nicht. Selbst wenn er per Einschreiben kommt, wäre man denn dann verpflichgtet, ihn zurückzusenden?

By Nachtkutscher (62.180.168.11) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 17:52:

@gbb:

>Der Satz mit der Rücksendung des Bogens steht direkt hinter den Androhungen, deshalb wirkt es so, als ob man dazu verpflichtet ist. Auf ein bindendes Gesetz oder einen § wird aber nicht hingewiesen. Zu allen Angaben wird auf ein Gesetz hingewiesen, nur bei der Rücksendung nicht. Merkwürdig, oder?

Jetzt, wo Du den Satz zitierst, ja - genauso lautet er! ;-) Hast aber recht: merkwürdig! Das mit der Pflichtverletzung sollte als letztes stehen, wenn es denn eine wäre.

>Gibt es bei Briefen nicht. Wenn Du das Porto wegläßt, kommt der Brief automatisch mit Nachporto zu Dir zurück, wenn ein Absender drauf ist, der geht also erst gar nicht zu dem Empfänger.

Das dürfte eigentlich nicht sein, zumindest nicht wenn Du etwa "Gebühr zahlt Empfänger" draufschreibst - dann muß die Post befördern! Der Empfänger kann die Annahme aber trotzdem verweigern.

Ich schaue mal, ob ich das OWiG in meinem Chaos finde (hab´s mal als pdf irgendwo gehabt)

By Greatblackbird (145.254.147.88) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 18:12:

Ich habe hier was gefunden:

Sind die notwendigen Personaldaten der ermittelnden Behörde bekannt, so besteht keine Pflicht zur Rücksendung. Nach dem Urteil des OLG
Hamm in NJW 1988 auf Seite 274 f. soll in erster Linie rechtliches Gehör gewährt und nicht die Identität festgestellt werden. Nach § 55 Abs.1
OWiG genügt es, wenn dem Betroffenen im Wege der mündlichen Anhörung oder durch Übersendung eines von ihm auszufüllenden Anhörungsbogens Gelegenheit gegeben wird sich zu der Beschuldigung zu äußern. Eine förmliche Vernehmung ist insoweit entbehrlich.

Ist zwar nur ein Urteil, aber immerhin. Anscheinend gibt es keinen Gesetzestext, der zur Rücksendung verpflichtet.

By dagegen (217.5.19.14) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 18:14:

Also Briefe ohne Porto werden zum Empfänger befördert! Wenn dieser das etwas höhere Porto nicht zahlen will, DANN erst geht der Brief zurück an Absender.
Ich habe das schon öfter ausprobiert und keiner ist zurückgekommen (wie die Bußgeldstelle das macht, weiß ich allerdings nicht)

Ich persönlich habe auch schon zwei unfrankierte Briefe erhalten, die der Postbote ohne zu kassieren in meinen Briefkasten geworfen hat :-)

By Greatblackbird (145.254.147.88) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 19:05:

Es geht auch noch anders: Du schreibst als Empfänger Deine Adresse auf den Briefumschlag und als Absender die der Behörde und schmeißt den Brief ohne Porto in den Briefkasten. Der Postbote bringt Dir den Brief zurück und verlangt Nachporto. Jetzt verweigerst Du die Annahme mit der Bitte, den Brief an den Absender zurückzusenden. Mal sehen, was dann passiert.... :)

By Nachtkutscher (62.180.169.31) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 19:31:

Hmmm, neee, ob das nicht nach hinten losgehen kann??

Aber da isses, das OWiG:


Dritter Teil
Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt
Verstöße gegen staatliche Anordnungen
§ 111
Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen
Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem
zuständigen Soldaten der Bundeswehr über
seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort
oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen
Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder
seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe
macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der
fahrlässig nicht erkennt, dass die Behörde, der
Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung
nicht nach anderen Vorschriften geahndet
werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer
Geldbuße bis eintausend Euro, in den Fällen
des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert
Euro geahndet werden.


Auch sonst steht da nichts Brauchbares dazu. Es steht auch nicht da, wie schnell man der Behörde die Angaben machen muß.
Wäre auch ganz passend zum Thema "Kontrolle bei verschlossenem Auto": Gern dürfen Sie mich kontrollieren - wenn ich ausgeschlafen habe!


Der Link mit dem Urteil ist übrigens klasse!

By Greatblackbird (145.254.147.88) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 19:44:

@alle

Okay, die Sache mit dem Anhörungsbogen betrachte ich als geklärt. Zusammenfassung: Einen Gesetzestext gibt es nicht. Die Rücksendung ist nicht Pflicht.

Was ist mit dem Rest?

Kann man in so einem Fall grundsätzlich auf einen Freispruch plädieren?

Wer entscheidet, ob die Kosten erstattet werden, wenn die Behörde den Fehler einsieht und das Verfahren einstellt?

Der Bußgeldbescheid wurde unzulässig erlassen. Wie geht man dagegen vor? Gibt es einen Gesetzestext für dieses häufig diskutierte Thema, auf den man sich berufen könnte?

By faraday (80.135.92.4) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:51:

jetzt haben die mich auch erwischt !

bin heut wieder nach hause gekommen und da lag ein brief vom amt auf meinem tisch. wurde im wagen meiner mutter mit 11 km/h geblitzt. der zbogen kam an sie mit der bitte den offensichtlich männlichen fahrer zu nennen. der brief kam als brief, folglich haben wir ihn nicht erhalten. wir werden jetzt mal gar nichts unternehmen und mal schauen was bei rum kommt.

schließen wir wetten ab wie es endet ? *fg

bin gespannt ob die auch pauschal meine mutter als fahrer angeben ;-)

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:05:

@faraday

mit 11 km/h geblitzt

Also in einer Fußgängerzone bei Schrittgeschwindigkeit? Dann bist Du im falschen Thread!

bin gespannt ob die auch pauschal meine mutter als fahrer angeben ;-)

Bist Du denn am Wohnsitz Deiner Mutter gemeldet? Wenn ja, kommen die auch allein auf Dich.

By faraday (80.135.92.4) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:15:

@gb

ops, da fehlte mit 11 + bei 50km/h

ja ich bin bei meiner mutter gemeldet. ich bin mir eigentlich auch sicher das wenn die sich einwenig anstrengen, auf mich kommen. beim brief lag auch ein überweisungsformular bei, wenn man das begleicht, ich das verfahren zu ende ? *neugierig fragt
den fall hatte ich noch nicht

By faraday (80.135.92.4) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:16:

achja,

komischer weise habe ich das blitzen überhaupt nicht gemerkt. und das an einer stelle wo ich ganz besonder drauf achte. komisch, komisch.

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:20:

@faraday

wenn man das begleicht, ich das verfahren zu ende ?

Ja. Dann erklärt sich die angeschriebene Person mit dem Vorwurf einverstanden und es ist egal, wer gefahren ist. Bei Bußgeldern wird dann schon genauer ermittelt.

By farendil (217.85.231.197) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 01:10:

@gb: ich würde auf jden fall so agieren, daß die dir ncith von wegen "mangelnde mitwirkung" kommen können.
nicht nur wegen dem fahrtenbuch auch wegen der kostenentscheidung...

der 2. a-bogen? hast du einen bekommen??
also, was wollen die!
einspruch MIT begründung einlegen, daß du nciht der fahrer warst....

(da haben die zwar nicht so viel aufwand, aber du hast eher chancen auf eine entsprechend kostenentscheidung..)

@fara: also ich würde bei solchen sachen nicht viel machen. alle scharfen geschütze sollten behütet für den e-fall aufbewahrt werden.
einfach nicht antworten wäre da also die empfehlund der stunde - kommen die von alleine auf dich - zahlen.

By Greatblackbird (172.178.244.16) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 07:42:

@farendil

nicht nur wegen dem fahrtenbuch

Das ist hinfällig, ich bin ja nicht der Halter und der Halter hat ja nun bei der Aufklärung mitgewirkt.

auch wegen der kostenentscheidung...

Genau darum geht es.

der 2. a-bogen? hast du einen bekommen??

Ja, ich habe den zweiten A-Bogen bekommen. Davon weiß die Behörde aber noch nichts. Ich habe gegen den Bußgeldbescheid erstmal Einspruch eingelegt und weitere Angaben zur Sache nach Rücksparche mit meinem Anwalt in Aussicht gestellt. Es ist also noch alles offen.

also, was wollen die!

Was alle wollen: einen Schuldigen und Kohle. Was die wollen, ist für mich aber uninteressant. Ich will nun für den Fahrer die Verjährung erreichen, das wäre am Freitag geschafft, und einen Freispruch für mich rausholen. Wenn möglich, noch gegen das unzulässige Erlassen des Bußgeldbescheides vorgehen. Hast Du eine Idee?

By farendil (217.235.43.220) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 11:08:

@gb: grummel!
Ja, ich habe den zweiten A-Bogen bekommen....
mensch, damit war gemeint, daß die dir gar nciht nachweisen können, daß den den 2. a-bogen bekommen hast!
also hast du ihn nicht bekommen!

Wenn möglich, noch gegen das unzulässige Erlassen des Bußgeldbescheides vorgehen.
hehehe!
bleib mal auf dem boden! mit sowas hast du nur unnötigen ärger und viel aufwand - genau den aber willst du ja vermeiden...

By Greatblackbird (217.227.73.139) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 11:50:

@farendil

hehehe!
bleib mal auf dem boden! mit sowas hast du nur unnötigen ärger und viel aufwand - genau den aber willst du ja vermeiden...


Ärger wohl nicht, eher Aufwand. Dagegen würde ich auch nach Abschluß des dieses Verfahrens vorgehen. Es wäre für mich ein einmaliger Vorgang, um Erfahrungen zu sammeln. Man will ja nicht dumm sterben :)
Außerdem würde ich diese Erfahrungen natürlich hier an das Forum weitergeben. Also nochmal:
Was gibt es da für Möglichkeiten?

By faraday (80.135.92.4) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:59:

hab ich ganz vergessen :

bei uns im Märkischen Kreis legen die leute vom Amt einen bereits frankierten Briefumschlag mit dabei, um den zbogen zurückzuschicken !

toll, oder ?


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