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Staatsanwälte...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Staatsanwälte...
By Alexander (80.128.107.139) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 11:53:

Folgendes:

Ich bin auf einer Bundesstrasse mit meinem Auto auf nasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen und gegen eine Leitplanke gefahren.
Ich bin dann ca. 20 Meter weitergefahren auf den Standstreifen und habe mir den Schaden angeschaut.
Irgend so ein Witzbold dachte, dass ich mich aus dem Staub machen wollte und hat die Polizei gerufen.
Es kam dann zu einer Gerichtsverhandlung. Ich wurde freigesprochen. Die Anglage wegen Unfallflucht war ja eh ein Witz und ein Gutachter hat festgestellt, dass ich nicht zu schnell gefahren bin und nichts für den Unfall konnte.
Soweit, so gut.
Nur hat dann der Staatsanwalt Berufung eingelegt!
Es kam zu einer zweiten Gerichtsverhandlung, bei der der Richter entschieden hat, dass ich am Unfall schuld bin.
Da ich noch in der Probezeit bin, musste ich natürlich eine Nachschulung (die sehr teuer ist) machen.
Muss denn sowas sein?

By Goose (217.225.238.85) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:01:

Verzeih mir die Frage, aber wer soll denn sonst am Unfall schuld sein? Die Leitplanke, die sich dir in den Weg gestellt hat oder Petrus, der den Regenguss vom Himmel schickte?
Tatsache ist doch, daß du augenscheinlich deine Geschwindigkeit nicht den Straßen- und Wetterverhältnissen angepasst hast, oder?
Wenn der "Witzbold" die Polizei nicht gerufen hätte, hättest du es dann gemacht?

Gruß
Goose

By Alexander (80.128.107.139) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:04:

Sicher hätte ich das gemacht.
Ok, ich sehe ja ein, dass ich schuld bin.
Aber: Der erste Richter hat anders entschieden. Wieso muss dann der Staatsanwalt Berufung einlegen? Gibts denn nichts Wichtigeres zu tun?

By farendil (217.235.51.15) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:04:

@goose: sorry, aber SO eindeutig kann die sache ja nicht gewesen sein, sonst wäre in der ersten instanz kein freispruch herausgekommen!

@alexander: und? was willst du uns damit sagen? warum hast du dann diesem urteil nicht widersprochen?
(gings eigentlich um die fahrerflucht oder um den unfall)

By faraday (217.5.112.148) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:09:

mir brennt da schon länger ne frage im hals:

mittlerweile weiß ich ja daß ich nur von einem staatsanwalt oder vorm richter meine aussage machen muss, z.B. wenns um Fahrerfeststellung geht.
Wie sieht das denn allgemein aus ? Habe ich bei jeder Straftat (z.B. Sachbeschädigung,Diebstahl) die Möglichkeit mit meiner aussage solange zu warten bis der staatsanwalt mir dne frage stellt?

thx,

fara

By Alexander (80.128.107.139) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:11:

@farendil:
Auch beim zweiten Verfahren wurde ich hinsichtlich der Fahrerflucht freigesprochen.
Nur das mit dem Unfall sah der zewite Richter anders.

By farendil (217.235.51.15) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:12:

@faraday: ja, hast du. bist du jedoch der geschädigte, und dsagst vor der polizei nichts aus, do wird der sta das verfahren einstellen...

bist du zeuge oder beschuldigter, so kannst du das selbstverständlich tun. frage ist nur, wem du damit hilfst. kannst du vielleicht wichtiges zur identifizierung des täters beisteuern, so würde ich gerade bei soclhen delikten wie sachbeschädigung oder diebstahl (also wo ich der meinung bin, daß der täter bestraft gehört) meine aussage so schnell als möglich bei der polizei machen.


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