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Rot - Nachschulung - Probezeit verlängert - wieder geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Rot - Nachschulung - Probezeit verlängert - wieder geblitzt
By Olli531 (195.93.64.179) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 02:20:

Hallo !

Ich habe auch ein kleines Problem & zwar habe ich es kurz vor Ablauf meiner Probezeit mal ziemlich eilig gehabt... und bin über Rot gefahren...
Danach musste ich eine Nachschulung machen & meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert.
Jetzt hat es mal wieder, kurz vor Ablauf der 4 Jahre!!, geblitzt. Kurz vor dem Ortsausgangsschild, danach gerade Strecke, die totale Abzocke !! Naja jedenfalls 50 waren erlaubt & ich hatte höchstens 75 drauf...

Was könnte mir jetzt drohen ?

Über ne kurze Stellungsnahme würde ich mich echt freuen!!

By devil (80.131.218.152) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 10:17:

Du bekommst eine Empfehlung zur freiwilligen verkehrspsycholgischen Beratung.
Das könntest Du dann innerhalb von 2 Monaten besuchen. Wenn Du nach ABlauf dieser 2 Monate einen erneuten A-Verstoß begehst, dann war es das ....

Dann kannst Du wieder von vorne anfangen...
(Aber vielleicht bist Du dann ja schon aus der Probezeit raus)

By farendil (217.235.51.15) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:07:

@devil: genau! (Aber vielleicht bist Du dann ja schon aus der Probezeit raus)
zumal die meist nicht sofort kommt....

By farendil (217.235.51.15) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:09:

@olli: sorry, überlesen! wenn du nur 75 laut tacho hattest, so bist du aller wahrscheinlichkeit nach nicht mehr als 20 zu schnell. bis +20 gibts nur ein verwarngeld (max. 35EUR), keine punkte, keine empfehlung zum seminar...

By devil (80.131.218.152) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 13:56:

ups, das hab ich auch überlesen, dachte wäre schon "netto".

@farendil

zumal die meist nicht sofort kommt....

wie meinst Du das?

By farendil (217.85.234.109) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:25:

@devil: ist genau wie mit der afforderung zur nachschulung.
die kommt auch von deiner zuständigen führerscheinstelle. diese wird erst von flensburg über die tatsache der punkteeintragung in kenntnis gesetzt.

wann sie kommt ist unterschiedlich - zwischen 2 wochen nach rechtskraft und über einem jahr ist alles möglich...


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