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Plötzlich 70 statt jahrzehntelang 100 auf Bundesstrasse

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Plötzlich 70 statt jahrzehntelang 100 auf Bundesstrasse
By Knibbel (207.46.38.9) on Freitag, den 25. August, 2000 - 13:12:

auf einem Abschnitt einer Bundesstraße bei mir Zuhause wurde auf einer Länge von ca. 4 km plötzlich Tempo 70 Schilder aufgestellt, jahrzehntelang vorher gab es keine Beschränkung. Es ist kein besonderer Unfallschwerpunkt dabei, es ist auch keine unübersichtliche Strasse, sie ist gut ausgebaut, leicht kurvig.
Wieso wird so was gemacht, kann man sich dagegen wehren? Dient das nur der Abzocke? Kennt jemand ähnliche Fälle?

Danke für Eure Hilfe.

By bmw (213.68.164.72) on Freitag, den 25. August, 2000 - 13:35:

Ich kenne ähnliche Situationen in Brandenburg, die gerne als Geschwindigkeitsfalle missbraucht werden. Interessieren würde mich auch, welche Stellen derartiges veranlassen können, welche Maßstäbe oder Richtlinien dafür gelten und wie ggf. dagegen vorgegangen werden kann. Vielleicht kann sich mal jemand äußern, der sich im Verwaltungsrecht auskennt.

By michael (212.82.228.132) on Freitag, den 25. August, 2000 - 19:56:

Maßstäbe oder Richtlinien kenne ich hierzu nicht, sie sind wohl in den Straßengesetzen der einzelnen Bundesländer verankert.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbeschränkungen anzufechten, da es sich ja um Verwaltungsakte handelt. Der Einspruch sollte zunächst an die untere Verkehrsbehörde (je nach Straßenbaulast: Gemeinde, Landkreis oder Landesregierung) gesendet werden. Hilft diese dem Widerspruch nicht ab, geht das ganze ans Regierungspräsidium und der Weg zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wäre damit offen.
Habe selbst schon gegen einige Geschwindigkeitsbeschränkungen in meiner Gegend Widerspruch eingelegt und werden derzeit vom zuständigen RP bearbeitet, allerdings zieht sich das Verfahren ziemlich in die Länge (bei mir jetzt mittlerweile seit 3 Jahren).

By BastiS (62.158.78.107) on Samstag, den 26. August, 2000 - 17:09:

Mir ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekannt. Es geht hier um die "Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Bundesautobahn". Kommentiert und in Kurzfassung kann man das Urteil auf der Homepage des ADAC (www.adac.de, jedoch nur im Mitgliederbereich) nachlesen.

Die Entscheidung ist auch im Volltext im Internet abrufbar:
http://www.jurathek.de/tom/urteile/BVerwG_3_C_9_98.html

Zusammengefasst kann man sagen, dass grundsätzlich politsche Gründe ö.ä. NICHT für eine geschwindigkeitsbeschränkende Massnahme ausreichen. Andere verkehrsbetreffende Beobachtungen (Unfallhäufung) jedoch duruchaus ausreichen.


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