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Mausefalle, ohne was getan zu haben...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Mausefalle, ohne was getan zu haben...
By Benjamin (217.230.213.14) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 10:22:

Hallo,

ich habe mal eine theoretische Frage, die
mich beschäftigt. Oft sehe ich Mausefallen auf
der Straße, wo Autos einfach rausgewunken
und kontrolliert werden. Mir ist es noch nicht
passiert, daß ich in eine solche gekommen
bin, aber mich würde mal interessieren, was
passiert, wenn ich da reinkomme, ohne
etwas getan zu haben und sie mich deshalb
kontrollieren für ca. eine halbe Stunde.
Was ist, wenn ich aufgrund dieser halben
Stunden:
- Mein Flugzeug verpasse? Und evtl. sogar
einen wichtigen Geschäftstermin dadurch?
- Zu spät zur Arbeit komme?
- Eine Klausur in der UNI verpasse?

Muß die Polizei mir dann alle diese Kosten
erstatten?
Und was ist mit der Klausur? Bekomme ich
eine Bescheinigung von der Polizei als
Entschuldigung, damit ich die Klausur
nachschreiben kann?

Gruss,
Benjamin

By Goose (217.225.234.95) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 10:28:

Normalerweise dauert eine Kontrolle, ohne daß du einen Fehler gemacht hast, keine halbe Stunde. Aber selbst wenn sie 30 Minuten dauern würde, und du aus diesem Grund einen wichtigen Termin (Klausur, Flugzeug, Konzert etc.) verpasst, so solltest du dir überlegen, in Zukunft nicht etwas früher loszufahren, um evtl. kleinere Verzögerungen einzuplanen. (An wen richtest du denn deine Forderungen, wenn du im Stau stehst ? Ans Bundesverkehrsminesterium??)

Gruß
Goose

By Benjamin (217.230.213.14) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 10:38:

5{au ist doch wohl was anderes... Es
ist ja auch eine theoretische Frage. Nimm'
doch
mal an, es dauert eine halbe Stunde, weil sie
vor
Dir noch 2 andere checken und Du bist als
letzter
dran.
Es ist doch nicht normal, daß ich jetzt
jedesmal,
wenn ich irgendwo hin will eine Stunde früher
losfahre, weil ich ja noch in eine Kontrolle
kommen könnte?

Gruss,
Benjamin

By Benjamin (217.230.213.14) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 10:39:

Stau ist doch wohl was anderes... Es
ist ja auch eine theoretische Frage. Nimm'
doch
mal an, es dauert eine halbe Stunde, weil sie
vor
Dir noch 2 andere checken und Du bist als
letzter
dran.
Es ist doch nicht normal, daß ich jetzt
jedesmal,
wenn ich irgendwo hin will eine Stunde früher
losfahre, weil ich ja noch in eine Kontrolle
kommen könnte?

Gruss,
Benjamin

By Benjamin (217.230.213.14) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 10:39:

Sorry, aber das Posten von einem Mac aus,
scheint
hier nicht richtig zu funktionieren...

By Polizist (217.3.252.100) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 12:09:

Also wir winken nur dann raus, wenn auch Kapazität in der Kontrollstelle ist. Wenn alle Beamten beschäftigt sind, wird auch nicht herausgewunken - schon aus Eigensicherungsgründen nicht.
Eine hundsgewähnliche Vk-Kontrolle mit Kontrolle der Papiere, kurzen Blick auf das Fahrzeug, Fahndungsabfrage und eventuell noch Alkotest dauert so um die 5-10 Minuten (wenn Alkohol negativ, sonst natürlich länger :) )

By farendil (217.235.60.41) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 12:18:

@polizist: wenn Alkohol negativ, sonst natürlich länger
wieso? füllt ihr die dann ab, um euer Soll an alkoholsündern zu erreichen??
gibts neben der knöllchenquote jetzt vielleicht auch ne alk-quote???
:-)))

By Benjamin (217.81.97.225) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 15:17:

OK, wenn's nur 5 Minuten sind, dann ist das
ja
kein Ding... Aber ich dachte halt so ein Test
könnte schonmal ne halbe Stunde dauern.
Bis jetzt
wurde ich nämlich noch nie kontrolliert.
Eine Alkoholkontrolle wird doch nicht
gemacht,
wenn man offensichtlich gar nichts getrunken
hat?
Oder ist der Test standard?

Und dann hätte ich noch ne Frage: Was kostet
es,
wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?

Und noch eine kleine Frage :-) Ich nehme
meine
Papiere nie im Original mit, immer nur ne
Kopie
vom Ausweis, Führerschein, Fahrzeugschein.
Weil
mir wurde mal das komplette Portemonnaie
geklaut,
wo ich alles im Original drin hatte. Die ganzen
Dinger dann neu zu beantragen hat mich über
einen
Tag gekostet.
Wenn ich mit den Kopien nun in einer
Kontrolle
bin, dann muß ich doch nicht die Strafgebühr
zahlen, wie wenn ich keine Papiere dabei
hätte,
oder?

Gruss,
Benjamin

By dagegen (217.5.19.7) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 15:29:

Nur mit Kopien kannst du sehr wohl Probleme bekommen. Wenn du eine Kopie vom Fahrzeugschein zückst, ist das i.d.R. schlimmer als ganz vergessen zu haben.
Sieh es mal so: Wie soll denn die Polizei wissen, ob du den Führerschein noch hast oder vielleicht wegen 1 Monat Fahrverbot abgegeben hast? Oder ob der Besitzer des Autos einverstanden ist, dass du damit rumfährst (was man aus dem Besitz des Fahrzeugscheins im Allg. schließt).
Personalausweis ist nicht so wichtig, da man den ja nicht zwingend mitführen muss.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 15:36:

Dazu fällt mir gerade ein, daß ich bis gestern einen Leihwagen hatte. Mir wurde aber auch nur eine einfache Kopie des Fahrzeugscheins mitgegeben. Den Führerschein führe ich allerdings schon im Original mit. Kann also nicht so schlimm sein, wenn man nur Kopien mitführt. Unsere Polizisten hier wissen dazu aber bestimmt mehr.

By farendil (217.235.47.193) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 15:47:

papiere in kopie sind rechtlich so gut wie keine papiere.

ofer aber erkennen die beamten die dinger an - wenn man pech aht, kostet es 5 oder 10 EUR.
andere möglichkeit: mängelkarte.

beim führerschein kommt sicher eher der verdacht auf, das was ncith stimmt. na und? die beamten sehen die fs nummer und die ausstellende behörde, können diese daten notiren und später abfragen. gabs wirklich ein fahrverbot zu der zeit, so kann der beamte immer noch anzeige erstatten.

@benjamin: es kann durchaus länger als 5 minuten dauern. insbesondere dann, wenn du die unverschämte frechheit besitzt, wewnigstens einen teil deiner rechte zu kennen und diese vielleicht gar einzufordern.
das sehen dann viele beamte als persönlichen angriff und "schlagen zurück"

By Benjamin (217.81.98.52) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 16:10:

Also ich werde dabei bleiben, die Kopien
sämtlicher Papiere mitzunehmen. Dann hoffe
ich
mal auf das Verständnis der Polizisten und im
allerschlimmsten Fall, wenn es mal
passieren
sollte, dann zahle ich halt die 5 Euro. Ist
immer
noch besser, als daß man mir wieder das
Portemonnaie klaut (was ja schon schlimm
genug
ist, bezüglich des Geldes darin),und ich
stundenlang alles neu beantragen muß und
außerdem
noch viel höhere Kosten habe als die 5 Euro.
Allerdings finde ich, sollten die
Polizeibeamten
dafür Verständnis zeigen, wenn man aus
solchen
Gründen Kopien mitführt. Sie können es ja
wirklich abfragen, ob alles ok ist, wenn Ihnen
die Kopien alleine nicht ausreichen.

@farendil: Was meinst Du denn für Rechte,
die man
einfordern kann/soll?

Gruss,
Benjamin

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 16:30:

@Benjamin
OK, wenn's nur 5 Minuten sind
Eine normale Verkehrskontrolle dauert i.d.R. nur wenige Minuten.

Eine Alkoholkontrolle wird doch nicht gemacht, wenn man offensichtlich gar nichts getrunken hat? Oder ist der Test standard?
Eine Alkoholkontrolle (Pusten) ist nicht unbedingt Standard! Dauert aber auch nicht länger. Wird i.d.R. gemacht, wenn Verdachtsmomente da sind (z.B. gerötete Augen, natürlich bei Alkoholgeruch etc.).

Was kostet es, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Das Verfallsdatum auf dem Verbandskasten oder dessen Inhalt ist irrelevant! Ist nur seitens der jeweiligen "Industrie", um Geld zu machen. Die Dinger können praktisch nicht ablaufen.

Ich nehme meine Papiere nie im Original mit
Mußt Du aber. Führerschein und Fzg.-Schein sind im Original mitzuführen. Ausnahme s.u.!

muß ich doch nicht die Strafgebühr zahlen, wie wenn ich keine Papiere dabei hätte, oder?
Grundsätzlich JA! D.h. es ist für das Nichtmitführen (egal ob gar nicht oder Kopie) ein VG vorgesehen. ICH verwarne in diesem Fall meistens mündlich! Wie's anderswo läuft, kann ich nicht beurteilen.


@dagegen
Wenn du eine Kopie vom Fahrzeugschein zückst, ist das i.d.R. schlimmer als ganz vergessen zu haben
Ist völlig egal! Die Vermutung, derjenige könnte überhaupt keine Fahrerlaubnis haben, käme sowieso!

@GB
...daß ich bis gestern einen Leihwagen hatte. Mir wurde aber auch nur eine einfache Kopie des Fahrzeugscheins mitgegeben. Den Führerschein führe ich allerdings schon im Original mit
Genauso ist es auch völlig in Ordnung. Die Ausnahme ist nämlich: bei Miet- und Leihfzg. reicht eine KOPIE des Fzg.-Scheines! Hilfreich wäre dann aber, wenn auch der Perso dabei wäre, da die Anschrift aus dem Führerschein nicht unbedingt hervor geht.


@farendil

Zum ersten Satz: Stimmt!

wenn man pech aht, kostet es 5 oder 10 EUR. andere möglichkeit: mängelkarte
Es kostet 10€, wenn Fzg.- und/oder Führerschein nicht mitgeführt werden. Und im Falle des Falles wird eine Ausweisbestätigung ausgestellt (zumind. in NRW).

beim führerschein kommt sicher eher der verdacht auf, das was ncith stimmt. na und? die beamten sehen die fs nummer und die ausstellende behörde, können diese daten notiren und später abfragen. gabs wirklich ein fahrverbot zu der zeit, so kann der beamte immer noch anzeige erstatten
Schon mal überlegt, daß man Kopien hervorragend manipulieren kann?? Müssen FS-Nr. etc. in einer Kopie denn mit dem Original übereinstimmen? Was ist, wenn derjenige NUR diese Kopien dabei hat und noch nicht einmal Halter des Fzges ist?
Dann habe ich anschließend "Daten", mit denen ich u.U. überhaupt nichts anfangen kann! Also niente mit Anzeige.

Frage: Welche Rechte meinst Du in dem letzten Absatz, bei deren Einforderung wir entspr. reagieren könnten? Würd' mich wirklich interessieren!

By Goose (217.81.242.145) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 19:17:

@benjamin: wir können nicht vor Ort feststellen, ob du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist. Wir können lediglich feststellen, ob dir die FE entzogen ist oder nicht (also kann nicht überprüft werden, ob die Person en Fahrverbot hat oder den FS überhaupt gemacht hat)

@farendil: Das Problem sind nicht die Leute, die ihre Rechte kennen, sondern die, die das nur glauben. Halbwissen kann sehr gefährlich sein ;-)

Gruß
Goose

By officer (213.187.79.47) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 19:27:

Sollte der Betroffene nur Kopien von Dokumenten, ich schreibe bewußt nicht "von seinen Dokumenten" dabei haben, ist das, als ob er gar nix dabei hat. Wenn wenigstens der Personalausweis im Original dabei ist, wäre man schon ein Stück weiter. Leider besteht für den BPA ja keine Mitführpflicht.
Wird nur die Kopie des Führerscheins mitgeführt und der BPA ist im Orifinal da, gibts das VG und die Ausweisbestätigungskarte. Nun liegt es am Beamten, ob er Dich weiterfahren läßt oder nicht. Da Du nicht nachweisen kannst, das Du zum Führen von Kfz berechtigt bißt, kann es auch passieren, daß Du das Fahrzeug stehen lassen mußt, oder Du rufst jemand an, der den FS vorbeibringt. Direkt prüfen kann die Polizei vor Ort eh nix. Da hilft auch kein Anruf bei der Führerscheinstelle. Hast Du gar keine Originaldokumente dabei, wirds noch länger dauern, eben bis Deine Identität zweifelsfrei festgestellt ist. Auf solche Sachen wie mein Kumpel der einen Ausweis dabei hat, kann bezeugen das ich der und der bin, lasse ich mich aber nicht ein!

By officer (213.187.79.47) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 19:38:

Ach so, Bescheinigungen über die Kontrollzeit werden nicht erstellt. Wenn dann hast Du nur deine Verwarngeldquittung oder Mängelschein oder ähnliches.

Entstehende Kosten wirst Du auch nicht zurückbekommen. Mir haben die Leute auch schon Quittungen geschickt und die gingen postwendent mit einem antwortschreiben zurück.

By Michalive (217.80.180.1) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 23:17:

Vor einigen Jahren sind ein Bekannter und ich in seinem Fahrzeug, nachts, von einer Zivilstreife angehalten und kontrolliert worden!

Die Beamten wollten bei meinem Bekannten zusätzlich noch eine Alkoholkontrolle machen, sie hatten kein Messgerät dabei und forderten Verstärkung mit Messgerät an!

Zum Schluss standen 3(!) Polizeifahrzeuge um uns herum (2 Grüne und die Zivilstreife). Der Alkoholtest war im übrigen negativ!

Dauer der ganzen Aktion 1 Stunde!!!!!

Das ganze ist in Karlsruhe passiert!

By M.P. (213.23.43.45) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 09:03:

@Bluey:
"Das Verfallsdatum auf dem Verbandskasten oder dessen Inhalt ist irrelevant! Ist nur seitens der jeweiligen "Industrie", um Geld zu machen. Die Dinger können praktisch nicht ablaufen."
Sicher ? Mich hat die Polizei im Rahmen einer allgeinen Verkehrskontrolle (Warndreieck und Verbandkasten) auf den bevorstehenden Ablauf der Haltbarkeit von Teilen im Sani-Kasten' hingewiesen.

Verstehen könnte ich das 'Verfallsdatum' hinsichtlich z.B. steriler Verbände, ohne es aber wirklich zu wissen. Kann jemand hier Fachwissen beisteuern ?

PS: Bezüglich des kopieren Fahrzeugscheins, wie sieht es denn aus wenn ich mir die Nutzung des Kfz mit jemandem teile, der nicht in meinem Haushalt wohnt, da kann ich doch schlecht das Original im Fahrzeug liegenlassen ? Vielleicht als Alternative Eigentümer mit BPA (natürlich Original) und Kopie des Kfz-Scheins ?

By farendil (217.235.51.15) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:00:

@michalive: kenne ich! bei mir hats aber nur ne gute halbe stunde gedauert - bis auf das ich hundemüde war und nur in mein warmes heiabettchen wollte gings aber zu verkrften...

@m.p.+bluey: sehr wohl wird der ablauf des verabdskastens kontrolliert - und zwar von der polizei und vom TÜV.
ist der kasten ncoh eingeschweißt, so hat die nur das schild under der kalrsichtfolie zu interessieren. ist die blöde zellophanhülle weg, so kanns bei schlechter laune der beamten passieren, dass sie an jedem einzelnen päckchen den haltbarkeitsaufdruck suchen.

Verstehen könnte ich das 'Verfallsdatum' hinsichtlich z.B. steriler Verbände,
genau, das ist die hauptsache. (eigentlich nur verbandsmaterial und ich glaube auch die klebeteile (pflaster) deren wirkung mit der zeit nachläßt.)
nur sind sterile verbände heute oft mit einem punkt oder rechteck ausgerüstet, der sich verfärbt, wenn die sterilität weg ist. so muß man diese dinge erst wechseln, wenn sie wirklich schlecht sind.
leider habe ich diese kennzeichnung noch nie auf dem inhalt von verbandskästen gesehen. da steht immer nur ein datum drauf.

es ist richtig, daß nur diese teile getauscht werden müßten. der rest (schere, sicherheitsnadeln, rettungsdecke etc.) kann selbstverständlich ewig verwendet werden.
apotheken bieten sogar den tausch des abeglaufenen inhalts gegen frischen an. ich habe im zubehörhandel auch schon direkte nachfüllpacks gesehen.
ABER: all diese nachfüllmöglichkeiten kosten MEHR als ein kompletter neuer (eingeschweißter!!!) verbandskasten.

@officer: Da Du nicht nachweisen kannst, das Du zum Führen von Kfz berechtigt bißt, kann es auch passieren, daß Du das Fahrzeug stehen lassen mußt
aber sonst dreht ihr da nicht am rad?? beweise mir, daß ich derzeit nciht im besitz eines gültigen fs bin, und alles geht klar.
gerade dann, wenn der betroffene kopien dabei hat, unterstellst du ihm ja, daß er diese gefälscht hat.

und die gingen postwendent mit einem antwortschreiben zurück.
ich hoffe, da war ein scheck drin...
:-)

@m.p.:da kann ich doch schlecht das Original im Fahrzeug liegenlassen ?
wieso nicht??


@bluey: Schon mal überlegt, daß man Kopien hervorragend manipulieren kann??...
gut.... es muß für dich ja sowieso die identität hinreichend zweifelsfrei feststehen.
ist das der fall, so ist der ganze andere rest hinfällig. im nachhinein überprüfst du alles und sollten sich unstimmigkeiten ergeben, so kannst du ja anzeige erstatten...

Was ist, wenn derjenige NUR diese Kopien dabei hat und noch nicht einmal Halter des Fzges ist?
mir ist das vor einigen jahren mal passiert. komplett ohne papiere im fremden fahrzeug. naja da ich die halterdaten nennen konnte, haben die mich nach kurzer funküberprüfung dieser daten (und wohl der, ob die von mir angegebene identität überhaupt existiert) weiterfahren lassen.

Welche Rechte meinst Du in dem letzten Absatz, bei deren Einforderung wir entspr. reagieren könnten?
oooch bluey, nun stell dich nicht so an! ich sagte ja, daß dies nicht alle machen, aber kennen wirst du das doch wenigstens.

es gibt ja verschiedene "bitten" die du ablehnen kannst, so z.b.:
-pusten in den dräger (jajaj, bei verdachtsmomenten dürft ihr ne blutprobe machen)
-auf dämliche fragen (was machen sie denn hier, wo kommen sie denn jetzt her etc.) brauchst du gar nicht zu antworten (oder aber du gibst entsprechend schnippische antworten
-bei normalen allg. VK´s mußt du die bematen nicht in dne kofferraum sehen lassen (ohne verdachtsmomente, dann dürfen sie durchsuchen, müssen dir aber auf anfrage einen grund nennen)
-du kannst sie aber auch ganz einfach verärgern, wenn sie dir ohne beweise solche dinge vorwerfen wie: "warum sind sie denn so gerast" - "nö, ich bin 50 gefahren"
-etc.etc.

und schon fühlt sich der eine oder andere beamte auf den schlips getreten und du wirst mehr oder weniger gründlich "auseinadnergenommen".
beispiele hierfür wären (oft in kombination)

-verbandskasten (wenn nicht eingeschweißt, haltbarkeit aller teile einzeln püfen - siehe oben)
-komplette lichtkontrolle (blinken sie mal links, treten sie mal auf die bremse, amchen sie mal die nsl an usw.)
-kontrolle des fahrzeugs (mehr oder weniger gründlich, angefangen von den plaketten über die bereifung bis zur begutachtung des motorraumes und anderer erfolgversprechender partien)


P.S.: Schau dir nur an, was du anrichtest!
Den Formatierungscode bluey gibt es nicht.
(Fehlermeldung beim Abschicken meines Beitrags)

By faraday (217.5.112.146) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:30:

meine freundin fährt privat nen firmenwagen, von dem sie selbstverständlich keine originalpapiere hat. der chef hat ihr nie Kopie aller Papiere gemacht und per Stempel und Unterschrift bestätigt daß Original und Kopie Übereinstimmen. Das hat bis jetzt jeder Kontrolle standgehalten.

@ officer

wieso könnt ihr denn nicht wenn ihr auf achse seit und ne kontrolle tätigt, nicht kontrollieren ober der Fahrer nen lappen hat oder nicht ? ein freund von mir wurde nachts angehalten und hatte auch seinen lappen nicht dabei. der zust. Polizist ist dann kurz mit dem ausweis in der streife verschunden, kam wieder raus und sagte "es ist alles in Ordnung". Woher wollte er das denn wissen ?
Anderer Fall: ich hatte mal nen kleinen parkrempler als ich den fs noch keine 3 monate hatte. ich wollte auf nummersicher gehen und rief die grünen.der wagen war auf meine Mutter zugelassen, doch da ich keinen f-schein hatte, mussten die daten kontrolliert werden. der polizist ist also wieder nach hinten in die streife und hat irgenwas gefunkt.
(wobei ich mich frage warum die polizei das überhaupt wissen will, war doch nur ein parkrempler)

Welche Daten könnt ihr wann und wie abrufen ?

By farendil (217.235.51.15) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:33:

@fara: es sit unterschiedlich. führerscheiundaten können normalerweise gar nicht online abgerufen werden.

ob fahrverbote vorliegen, läßt sich teilweise besser kontrollieren.

By Bluey (80.130.184.204) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 14:12:

@farendil
Zum Thema Verbandskasten und Haltbarkeit:

Wir bekommen regelmäßig (jährlich) einen Tag "Erste-Hilfe-Einweisung/Aufbereitung" durch einen gelernten Rettungssani!
Sowohl dieser Sani als auch eine mir bekannte Krankenschwester gaben ganz klipp und klar an:

Das Verfallsdatum auf dem Kasten hat KEINERLEI rechtliche Bedeutung! Und wenn das einer kontrolliert und ggf. moniert, dann hat der KEINE Ahnung!
Hast Du irgendwo schon mal den Passus gefunden: "Sie verstießen gegen eine Vorschrift für Verbandsmaterial (im Sinne von: AUSTAUSCHEN / AKTUALISIEREN nach Ablauf des Verfallsdatums)??"
Ich nicht! Es gibt sie nämlich nicht!

Bzgl. "Auflistung Rechte"
Ehrlich gesagt sind das für mich keine RECHTE, sondern eher bewußte Provokationen. Laß es doch einfach sein, dann wird's keine "Probleme" geben. Finde es doch recht merkwürdig: DU provozierst (z.T. ohne ENDE!) und bist dann ärgerlich, wenn Gegenreaktionen kommen.

P.S.:
P.S.: Schau dir nur an, was du anrichtest! Den Formatierungscode bluey gibt es nicht. (Fehlermeldung beim Abschicken meines Beitrags)
*lach* Wie kommt das wohl?!

By dagegen (217.5.19.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 14:50:

Okay, aber ich denke, dir kann im Ernstfall ein Fahrlässigkeitsvorwurf erwachsen, wenn du einen Verletzten versorgst und hast kein steriles Verbandsmaterial mehr.

By faraday (217.5.112.146) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:07:

zum thema sterile verbandsmaterialien:

mit diesen ablaufindikatoren & - daten sichern sich die hersteller solcher kästen ab, um nicht hinterher in regress genommen zu werden. ich denke aber nicht daß wenn das datum oder der punkt verfärbt ist, auch die Sterilität nicht mehr gewährleistet ist.
Nächste woche habe ich wieder einen Erst-Helfer´-Auffrischungskurs beim DRK, dort werd ich mal nachfragen. wenn die es nicht wissen, wer dann ? ;-)

@ farendil

bis jetzt dachte ich immer es gäbe ein informationsnetzwerk für solche dinge. aber anscheinend sitzen die zuständigen leute bei der polizei die für die Informationsbeschaffung zuständig sind im keller *fg

By farendil (217.85.234.109) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:21:

@bluey: richtig ist, daß es keine bußgeldvorschrift für den abgelaufenen verbandskasten ist. ich könnte mir aber duchaus vorstellen, daß der verbandskasten dann als "nicht vorhenden" eingestuft wird, da er nicht einsatzbereit ist.

DU provozierst (z.T. ohne ENDE!) und bist dann ärgerlich, wenn Gegenreaktionen kommen.
nun mach aber mal halblang!!!
woher willst du wissen, wie ich mich benehme?
wenns dich interessiert: ich bin in aller regel freundlich (es sei denn, man kommt mir anders) kann mir aber manchmal eine bemerkung a la:
"eigentlich müßt ichs ja nicht aber weil sie so nett fragen" nicht verkneifen.

wenn man mir aber solche sdagen unterstellt, wie daß ich rasen würde (originalton und schon passiert), dann werde ich selbstverständlich nciht antworten: nach meinem geeichten tacho warens 17 zu viel, abzüglich toleranz bekommen sie 30 EUR!
und wenn ich weiß, daß man mir gar ncihts kann, dann machen sich die beamten lächerlich, wenn sie mich deswegen anmachen. daß wissen deine kollegen nämlich auch - einige versuchen aber immer wieder die leute übers ohr zu hauen und sich kraft ihrer wassersuppe (und ihrer hübschen uniform) über die regeln zu erheben.


Ehrlich gesagt sind das für mich keine RECHTE, sondern eher bewußte Provokationen.
aber ansonsten gehts noch, ja??
es ist nun mal so, daß ich gewisse dinge ablehnen kann! Punkt aus ende!
kommt mir einer so, ist meine kooperationsbereitschaft bei absolut 0.

aber einige deiner kollegen kriegen ja schon nen koller, wenn man den dienstausweis sehen will (davon, sich die daten zu notieren, will ich agr nciht erst reden) - aber das ist ja auch schon eine provokation!!
wie kann es sich der böse farendil nur getrauen, höhere instanz "polizist" mit solchen blasphemischen handlungen in frage zu stellen....

By DeathRev (62.156.39.111) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:46:

Wenn man unbedingt mit kopierten Papieren fahren will, kann man die doch beglaubigen lassen. Kostet zwar, aber dann kann keiner was wollen...
Wer mit einfachen Kopien fährt (mach ich auch) hat halt das Risiko mal zahlen zu müssen...

By farendil (217.85.234.109) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 16:57:

@deathrev: aber dann kann keiner was wollen...denk mal selber drüber nach, was eine kopie vom FS wert ist, auch wenn sie beglaubigt ist....

By DeathRev (193.159.5.100) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 17:57:

@ farendil:

Wenn's beim Fahrzeugschein geht, wieso soll's dann nicht auch beim FS gehen?
Ist nicht gerade mein Gebiet, aber wieso sollte die beglaubigte Kopie weniger Wert sein? Die Beglaubigung stellt immerhin sicher, daß das eine genaue Abschrift/Kopie vom Original ist, oder?

By farendil (217.85.234.109) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 18:13:

@deathrev: nun überleg mal, was die kopie denn noch aussagt? sie sagt aus, daß du am tag der kopie im besitz des originals warst...

By Bluey (80.130.184.204) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 19:32:

@farendil
Ich sage ja nicht, daß ich nicht das ein oder andere von dem, was Du schreibst, nachvollziehen kann. Und wenn Du sagst, daß Du Dich entspr. dem Verhalten Deines Gegenübers benimmst, so finde ich das auch o.k.

ich könnte mir aber duchaus vorstellen, daß der verbandskasten dann als "nicht vorhanden" eingestuft wird, da er nicht einsatzbereit ist.
Eben nicht. Er ist so oder so einsatzbereit. Vollständig muß er sein! Alles andere ist nur Geldschneiderei!
Hier werden ja oftmals Tips gegeben, wie/wann und wo man sich wehren sollte. HIER würde ich mich auf jeden Fall wehren!

nun mach aber mal halblang!!! woher willst du wissen, wie ich mich benehme?
Stimmt. Das weiß ich nicht. Aber ich lese, was und wie Du hier schreibst. Und das klingt mitunter schon recht provokant (ist mein subjektiver Eindruck!).

"eigentlich müßt ichs ja nicht aber weil sie so nett fragen"
Ist so auch völlig o.k. und würde zumind. von MEINER Seite keinerlei neg. Gegenreaktionen provozieren!

zum 3. Absatz
Wenn ich jemanden angehalten habe und ich weiß, daß ich ihm prinzipiell nichts kann (z.B. 100 km/h a.g.O. erlaubt und er fuhr nach meinem Tacho 150 km/h; da könnte ich mir jedwedes Einschreiten sparen bei den ganzen Toleranzen, die ich da abziehen muß!), dann versuche ich trotzdem, ihn ein wenig zu sensibilisieren, auch wenn ich ihm rein rechtlich nichts kann. In diesem Beispielfall würde ich aber auch das Wort RASEN gebrauchen. Ob man sich deshalb allein schon angegriffen fühlen muß, laß ich mal offen.

bzgl. Rechte etc.
Wohl kleines Mißverständnis. Sicherlich hast Du Rechte. Und die kannst Du auch wahrnehmen. Nur so, wie Du das geschrieben hast, wäre es für mich reines Provozieren. Ich wollte auch nicht jeden Satz Deiner Aufzählung einzeln zitieren und kommentieren. Habe mich deshalb (vielleicht ZU) allgemein gehalten.
NUR zum Punkt Kofferraum einsehen: Wenn ich eine "normale" VK mache und ich möchte in den Kofferraum sehen, mein Gegenüber lehnt das aber ab, dann erweitere ich die "normale" VK zu einer Fzg.-Kontrolle. Ist nun immer noch eine Kontrolle und KEINE Durchsuchung! "Viele Wege führen nach Rom!". Man kann mit- oder gegeneinander arbeiten. Ich arbeite lieber MIT jemandem. Ist für BEIDE angenehmer!

es ist nun mal so, daß ich gewisse dinge ablehnen kann!
Natürlich kannst Du das! Aber der Ton macht die Musik!

kommt mir einer so, ist meine kooperationsbereitschaft bei absolut 0.
Schade, daß Du Dich scheinbar (durch eine recht banale Äußerung/Frage) so schnell auf 180 bringen läßt.

aber einige deiner kollegen kriegen ja schon nen koller, wenn man den dienstausweis sehen will (davon, sich die daten zu notieren, will ich agr nciht erst reden)
- "Koller" - mag sein. Jeder ist anders.
- "Dienstausweis sehen" - Wenn ich in Uniform bin, muß ich meinen Dienstausweis nicht vorzeigen. Habe das aber in einem anderen Thread auch schon beschrieben.
- "Daten notieren" - Welche Daten? Ich muß Dir schon gar nicht meinen Dienstausweis unter die Nase halten, damit Du Dir alle darin enthaltenen Daten notieren kannst! Wo steht denn sowas?!
Je nachdem, in welchem Ton es dabei zugeht, kann man sowas durchaus als Provokation auffassen. Ich habe aber auch kein Problem damit, meinen Namen und meine Dienststelle nochmals zu nennen, wenn ich freundlich danach gefragt werde. Mehr brauchst Du aber auch nicht. Wenn Dir das nicht reicht, kannst Du Dir noch das Kennzeichen vom Streifenwagen notieren. Daran sollte sich auch nachhalten lassen, mit wem Du es zu tun gehabt hast.
Was Du Dich getraust oder auch nicht, ist Deine Sache. Würde das auch nicht unbedingt gleich als "böse" ansehen ;-))! Sehe mich auch nicht unbedingt als höhere Instanz. Wenn's nicht irgendwann aussichtslos bzw. sinnlos wird, diskutiere ich durchaus gerne und nehme mir dabei auch mitunter genügend Zeit.

By DeathRev (193.159.141.180) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 19:34:

@farendil:

Ok, klingt logisch... hast mich überzeugt... :-)

By officer (213.187.66.75) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 19:36:

Beglaubigt oder nicht, für die Vorschriften der StVZO u. FSVO ist das erstmal egal. Mitzuführen ist immer das Original. Ausnahme: Mitführpflicht der BE oder deren Ablichtung. Da ist die Ablichtung aber konkret im Gesetzestext genannt.

@farendil

"aber sonst dreht ihr da nicht am rad?? beweise mir, daß ich derzeit nciht im besitz eines gültigen fs bin, und alles geht klar."

Ruhig Blut! Wer will denn am Straßenverkehr teilnehmen? Der Betroffene, und der kann nur daran teilnehmen, wenn er die FE mit dem Führerschein nachweisen kann.

Das Problem ist, daß der Verdacht des Fahrens ohne FE besteht, solange er nicht ausgeräumt ist. Es gibt Lehr- und Rechtsmeinungen, das derjenige Polizist, der einen Fahrzeugführer ohne FS weiterfahren läßt sich am Fahren ohne FE beteiligt, so dies im Nachhinein ermittelt wurde. Die Mittäterschaft steht also im Raum und selbst Staatsanwälte haben keine einhellige Meinung dazu. Aus diesem Grund kann es passieren, daß Du nicht weiterfahren darfst. Ich selbst habe auch schon erklären dürfen, warum ich jemanden mit Fahrverbot, der mir vor Ort logischerweise keinen FS zeigen konnte, habe weiterfahren lassen. Seit dem ist die Fahrt für den Betroffenen beendet.

@faraday
"Welche Daten könnt ihr wann und wie abrufen ? "

Hierzu kann und darf ich natürlich keine genaue Auskunft geben. Eins ist aber klar, über Funk kann ich nur Prüfen ob ein FE-Entzug vorliegt oder nicht. Das wars dann aber auch schon - leider -
Viele andere Gründe kann ich vor Ort nicht ausschließen.

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:09:

@officer: 100% ig wirst du nie nachprüfen können, ob der betroffene im besitz einer gültigen FE ist (kann ja auch eine fälschung sein...)
daß es verschiedene rechtsmeinungen gibt, ist mir zwar bekannt, aber daß die so weit gehen sollen, daß du jemanden nicht weiterfahren lassen darfst,
wenn der betroffene volle mitwirkungsbereitschaft zeigt und angaben zur ausstellenden behörde etc. machen kann glaube ich so nicht. hast du quellen dazu??

Hierzu kann und darf ich natürlich keine genaue Auskunft geben.
seit wann denn so harsch?
ist doch ein offenes geheimnis, wies in sachsen aussieht!
ein fahrverbot kann nur während der öffnungszeiten des amtes angefragt werden.
ist es ein fs von einer anderen behörde, so siehts noch trüber aus - teilweise nur anfrage per post auf dem diesntweg (und das kann dauern)

@bluey: zum verbandskasten: ich finde es in gewisser weise sogar sinvoll, daß überlagerte materialien nciht mehr verwendet werden dürfen, nur stört mich das system (festes datum statt variablem etikett, das verfall selbsständig anzeigt und die preispolitik, wo das nachfüllen mehr kostet als ein kompletter neuer kasten)

ansonsten kann ich dir sogar TÜV-Berichte zeigen, wo das ablaufdatum des verbandskatens moniert wurde.

dann versuche ich trotzdem, ihn ein wenig zu sensibilisieren, auch wenn ich ihm rein rechtlich nichts kann.
kommt immer drauf an, wie es rüberkommt! wenn man beschuldigt wird oder gar angebrüllt, so ist die reaktion klar.
wenn einer, der sich rechtlich schon etwas auskennt, wenigstens heruashören kann, daß es keine beschuldigung gibt, da keine beweise vorliegen, so ist das etwas ganz anderes...

Wenn ich eine "normale" VK mache und ich möchte in den Kofferraum sehen,
kommt darauf an, wie man bittet - ist es diese typische art, die beim betroffenen darstellen soll, daß es eine pflicht ist, so wirst du bei mir (so ich e snicht zu eilig habe) ein freundliches nein hören.
kommt es dagegen als freundliche bitte rüber "ich würde gern mal in ihren kofferraum schauen, darf ich das" - wirst du von mir höchstens eine freundliche frage nach dem warum ernten.

dann erweitere ich die "normale" VK zu einer Fzg.-Kontrolle.
da will ich zuerst den grund wissen, wieso du gerade bei mir die kontrolle erweiterst.
bei einem serienmäßigen fahrzeug in gepflegtem allgemeinzustand wirst du da sicher in erklärungsnot geraten.

selbst wenn du damit durchkommst, will ich gerne wissen, was du im kofferraum suchen willst.
lichttechnik ist nicht bei jedem kfz ein grund - und bei vielen fahrzeugen kommst du an das fahrwerk ohne aufwändige verkleidungsdemontage gar nicht ran...

Aber der Ton macht die Musik!
ja, wir können uns hier gerne deswegen angiften. wie es in denw ald hinein ruft usw. werd ich dann von dir hören.
ob du es galubst oder nciht, ich kann dir genaug beispiele für rüdes, unfreundliches, ja auch unverschämtes verhalten von polizeibeamten liefern, obwohl der oder die betroffenen ganz sicher KEINEN anlaß dazu gegeben haben.
sicher kennst du auch den umgekehrten fall - aber gehe bitte NICHT IMMER davon aus, und versuche mich zu verstehen, daß ich eben machmal auch von dem soegen geschilderten verhalten ausgehen muß.

Wenn ich in Uniform bin, muß ich meinen Dienstausweis nicht vorzeigen
hatten wir das nciht schon geklärt??
du mußt ihn nicht sofort vorzeigen, sondern kannst erst mal unbedingt notwendige maßnahmen durchführen und oder weisungen erteilen.

wenn ich ihn aber sehen will, bestehe ich darauf.

Welche Daten? Ich muß Dir schon gar nicht meinen Dienstausweis unter die Nase halten, damit Du Dir alle darin enthaltenen Daten notieren kannst!
die daten darauf sind nicht zu deiner belustigung, sie sind dazu, um dich als polizist zu legitimieren.
kann ich mir die daten nicht notieren (ich lese immer nur soweit, wie ich schreibe) kann ich dich leider nicht als mir weisungsberechtigten beamten anerkennen...

wenn ich freundlich danach gefragt werde.
egal wie unfreundlich jemand fragt, die daten muß er bekommen.
und mit der nennung gebe ich mich nciht zufrieden - nicht nur, daß diese ncihts über die schreibweise sagt - du gibst dich doch auch nicht mit der nennung eines namens zufrieden, wenn du die papiere sehen willst...

By Bluey (217.82.84.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:45:

@farendil
Bzgl. der Freundlichkeit/Unfreundlichkeit vor Ort (von welcher Seite auch immer) sind wir grundsätzlich aus meiner Sicht einer Meinung. Ich weiß auch, daß es Kollegen gibt, die sofort auf 180 gehen. Leider!

Bzgl. Ausweispflicht: Anscheinend haben wir das doch noch nicht abschließend geklärt. Ich hab's nachgesehen und kann's bei Bedarf NOCH EINMAL zitieren: Ich muß meinen Dienstausweis NICHT zeigen, wenn ich in Uniform bin, da diese mich als Polizeibeamter ausreichend legitimiert! Da kannst Du noch so viel drauf bestehen. Es bleibt dabei. Und wenn Du meinen Maßnahmen nicht Folge leistest, dann werde bzw. muß ich Schritt für Schritt weitere geeignete/verhätlnismäßige Maßnahmen ergreifen (bis hin zum unmittelbaren Zwang), bis ich mein Ziel erreicht habe.
Ich glaube aber nicht, daß eine normale VK derart eskalieren wird. Habe es jedenfalls noch nicht erlebt!

Kurz: Ich halte Dich z.B. an und will Dir wegen irgendeines Verstoßes eine Anzeige schreiben. Du verweigerst mir die Aushändigung Deiner Papiere mit dem Hinweis "Ich will erst Ihren Dienstausweis sehen!".
a) Ich mache es, dann aber freiwillig! Du wirst ihn dann aber nur ein paar Sek. sehen und sehr wahrscheinlich nur meinen Namen und das Foto erkennen! Ich werde ihn Dir keinesfalls so lange hinhalten, bis Du Dir alle Daten aufgeschrieben hast.
b) Ich mache es nicht und erkläre Dir, daß ich dazu nicht verpflichtet bin (s.o.) und welche möglichen Konsequenzen auf Dich zukommen könnten, wenn Du Dich weiterhin weigerst.

Tritt Fall b) ein, bekommst Du möglicherweise zusätzlich noch eine Anzeige wegen Widerstand.
Hätte hier sogar ein gar nicht so altes Beispiel aus der Praxis. Gerichtstermin ist in ein paar Wochen!

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:49:

@bluey: du mußt dich nciht nur als polizeibeamter legitimieren, du mußt dich auch identifizieren.

und das ist IMHO nun mal nicht ausreichend mit der nennung eines namens getan. oder willst du mir erzählen, daß KEINER deiner kollegen (vielleicht noch in einer situation, wo er einen schweren fehler gemacht hat) auf die idee kommen wird, einen falschen namen anzugeben???

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:55:

@bluey: ich weiß ja nicht, wie du ausweisen interpretierst (na gut, bei manchen beamten hätte ich auch nix gegen daß sie ausgewiesen werden *ggg*) aber ließ mal das hier...

Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG)
§ 8 Ausweispflicht.
Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes auszuweisen. Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.

By Bluey (217.82.84.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:02:

Zitat:
Insbesondere hat sich der Polizeibeamte (wie auch jeder sonstige Amtsträger) zu erkennen zu geben. Der uniformierte Polizeibeamte ist in der Regel ausreichend legitimiert. Beamte, die ihren Dienst in Zivil versehen, haben unaufgefordert ihren Dienstausweis und ihre Dienstmarke vorzuweisen.

Dies steht so in den Erläuterungen zu § 113 StGB.

By NetGhost (217.226.39.135) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:06:

Hier kann ich farendil in allen Punkten nur zustimmen. Es muß auf beiden Seiten geregelte Handlungsgrundlagen geben. Solche dubiosen "Erweiterungen der Kontrolle" und Kommentare wie "hierzu darf ich keine Auskunft geben" fördern nicht gerade das Vertrauensverhältnis zur Polizei, die ja eigentlich "Dein Freund und Helfer" sein sollte.
Jede Sau kann bei Conrad einen Scanner kaufen und eure Abfragen zu Führerscheinen etc. mitbekommen. Warum also diese Geheimniskrämerei?

Und zur Führerescheinabfrage: Ob ich euch nun meinen Russischen, Polnische, Französischen oder eine Kopie meines Deutschen FS zeige, Ihr könnt KEINEN überprüfen, denn ihr wisst nicht wie viele verschiedene und ältere Varianten es überhaupt gibt und welche fälschungspräventiven Maßnahmen sie enthalten (wenn überhaupt). Wozu also der Streß bei einem Deutschen Staatsbürger mit Deutschem FS? Im Ausland wird es gehandhabt wie in Deutschland mit dem Mängelbericht: Keine Papiere dabei - muß man sie innerhalb von sieben Tagen bei einer beliebigen Polizeistation vorzeigen. Und: Es funktioniert! Dies würde außerdem das Dilemma mit dem Staatsanwalt lösen!

Jemanden deswegen die Weiterfahrt zu versagen lässt keinerlei Kooprationsbereitschaft oder gar "Guten Willen" erkennen.

By NetGhost (217.226.39.135) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:09:

Ich muß meinen Dienstausweis NICHT zeigen, wenn ich in Uniform bin, da diese mich als Polizeibeamter ausreichend legitimiert!

Schön. Dann kann ich ja morgen aus dem Theaterfundus eine Uniform ausleihen und ohne etwas befürchten zu müssen meine Portokasse aufbessern.

Bluey, mit Verlaub, aber das kann nicht der Sinn der Sache sein!

By Bluey (217.82.84.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:11:

@farendil
Ausweispflicht & POLG
Vorschlag zu gütlichen Einigung ;-)):

Polizeigesetze sind Ländersache. Und das POLG NRW sieht keine Ausweispflicht vor.

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:12:

@bluey: endlich kommt mal substanz in die sache!

in der Regel...
in der regel schon! deshalb hab ich ja auch angehalten.
(oder glaubst du, daß ich irgend was mache, nur weil so ein kasper ne kelle schwenkt - nö, da gehört schon ne polizeiuniform dazu)

nun habe ich aber den verdacht, daß du dich nicht an die gesetze hälst ( dann erweitere ich die kontrolle mal eben zur fahrzeugkontrolle...) oder aber vielleicht doch kein beamter bist.
und schon habe ich einen fall, der kein regelfall mehr ist.

By NetGhost (217.226.39.135) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:14:

Gibts das POLG NRW irgendwo für den Bürger zum Nachlesen bzw. download oder ist das auch Geheimsache?

By Bluey (217.82.84.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:24:

@NetGhost
Ihr könnt KEINEN überprüfen, denn ihr wisst nicht wie viele verschiedene und ältere Varianten es überhaupt gibt und welche fälschungspräventiven Maßnahmen sie enthalten (wenn überhaupt).
Falsch. Ich habe Unterlagen, in denen so ziemlich alles beschrieben ist! (Varianten, Nummern, Fälschungsmerkmale, Echtheitsmerkmale etc.).
Noch Fragen?

Und ich wiederhole mich noch einmal, wenn's sein muß: Hat jemand nix dabei, dann steht seine Identität nicht eindeutig fest. Er kann mir in diesem Fall einen vom Pferd erzählen. Wem schreibe ich denn ggf. anschließend die Anzeige, wenn die mündl. angegebenen Personalien doch nicht stimmen?? (Trau Schau Wem!)

Auf das Argument mit dem Ausleihen der Uniform hab ich schon lange gewartet. Kannst gerne den Hauptmann von K. spielen. Amtsanmaßung. Wird teuer.

@farendil
siehe mein vorheriges Posting!

By Bluey (217.82.84.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:25:

Das POLG kann man sicherlich kaufen. Ob man's auch downloaden kann, weiß ich nicht!

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:25:

@netghost: müßte die aktuelle fassung sein...
http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/download/sicherheit-teil1.pdf

@bluey:
Vorschlag zu gütlichen Einigung ;-)):
bin noch am suchen - und wenn ich das selber reinschreibe, da MUSS doch was sein...
*gg*


POLG NRW
Das heißt "PolG NW"
:-)))

By Bluey (217.82.84.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:28:

@farendil
Das heißt "PolG NW"
*lach* Stimmt. Alter "Pfennigfuchser" ;-)))

By NetGhost (217.226.39.135) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:35:

@farendil

Danke!

@Bluey

Noch Fragen?
Ja, eine Kopie dieser Unterlagen...

Kannst gerne den Hauptmann von K. spielen. Amtsanmaßung. Wird teuer.

Unsachlich! Erstens mache ich mir die Finger prinzipiell nie selber schmutzig und zweitens meinte ich damit etwas anderes. Bluey, ETLICHE Fälle sind bekannt, wo vermeindliche Polizisten abkassiert haben und das manchmal über nicht unerhebliche Zeiträume. Ist es da nicht Zeit für einen Vorstoß in die richtige Richtung. Und überhaupt: Habt ihr Angst, euren Namen preiszugeben? Es steht schließlich nicht eure Privatadresse auf dem Dienstausweis...

By Bluey (217.82.84.16) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:49:

@NetGhost
Ja, eine Kopie dieser Unterlagen...
Leider leider *gg* nur für den Dienstgebrauch. Nix für Privatpersonen!

Unsachlich! Naja, war auch eher etwas auflockernd gemeint. Zu dem anderen: wieviel sind etliche? Jeder Fall in dieser Richtung ist zwar jeweils einer zuviel und absolut rufschädigend, wie man ja (auch hier) oft genug merkt. Aber statistisch gesehen sind es doch eher wenige Fälle.
UND: oftmals sehen die auch noch so "unpolizeitypisch" aus und benehmen sich auch noch so "komisch", daß ein normal denkender und mit offenen kritischen Augen dreinblickender Mensch erkennen "müßte" (?!), daß es sich hierbei um Nepper Schlepper Bauernfänger handeln muß. Nicht immer, aber öfter.

Vorstoß in die richtige Richtung.... klar, und die/der wäre?! Generelle Ausweispflicht? Meinst Du nicht, daß auch ein Dienstausweis gefälscht werden kann? Wenn Du eine absolute Sicherheit haben willst, wäre dies wohl kaum ausreichend.

Ich habe keine Angst, meinen Namen preiszugeben. Mache ich ja jedes Mal, wenn ich an ein Fzg. herantrete: Guten Tag, mein Name ist .... usw.! Das sollte bzw. das reicht! Du hast dann meinen Namen! Abgesehen davon: wurde hier und da auch schon durchdiskutiert: Ich bestimme im Einzelfall immer noch selber, WEM ich meinen Namen gebe. Habe keine Lust auf Telefonterror und ähnlichem. Und auch DAS hat's schon häufiger gegeben!!
Bin selbst vor etwas längerer Zeit von einem Bürger mehrfach (innerhalb mehrerer Wochen mehrmals kontrolliert und entspr. verwarnt) unmißverständlich bedroht worden. DER hat meinen Namen NICHT bekommen.

By NetGhost (217.226.39.135) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:03:

@Bluey
Leider leider *gg* nur für den Dienstgebrauch. Nix für Privatpersonen!
Aber Du könntest diese Unterlagen doch mal für 1-2 Stunden verlieren und dann zufällig unter dem Fahrersitz wiederfinden ;-)

Naja, war auch eher etwas auflockernd gemeint.
Ja, sorry. Die Antwort ging nicht auf das hinaus, was ich damit sagen wollte. Und dann werde ich schnell ungeduldig. Frauen wissen das.

klar, und die/der wäre?! Generelle Ausweispflicht?

Eigentlich ja. Ich kann euch in gewisser Weise verstehen, ich würde einem Fußball-Hooligan auch keinen Ausweis zeigen, aber ein rechtschaffender Bürger MUß ihn zu sehen bekommen (UND sich auf Verlangen deine Daten notieren können!) Meine Meinung jedenfalls! Mein erstes Beispiel würde sich mit gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen decken.

By NetGhost (217.226.39.135) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:31:

UND: oftmals sehen die auch noch so "unpolizeitypisch" aus und benehmen sich auch noch so "komisch", daß ein normal denkender und mit offenen kritischen Augen dreinblickender Mensch erkennen "müßte" (?!), daß es sich hierbei um Nepper Schlepper Bauernfänger handeln muß. Nicht immer, aber öfter.

Ja, und dann gebe ich Gas. Späeter werde ich dann von 20 Streifenwagen mittels Nagelband gestoppt und blicke in 40 Mündungsläufe. Und das alles nur weil der Kollege "einen schlechten Tag hatte" und sich etwas schlampig angezogen hat.

Wie ist in dem Falle eine Bauernfängers korrekt vorzugehen, so das ich mir nix zu schulden kommen lasse wenn sich der Beamte als "echt" herausstellt?

By farendil (217.85.231.197) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:55:

@netghost: danke für deine anmerkungen!
Ja, und dann gebe ich Gas. Späeter werde ich dann von 20 Streifenwagen mittels Nagelband gestoppt und blicke in 40 Mündungsläufe.
genau das ist das problem!
glaube ich dem beamten nicht, und er ist wirklich einer drohen mir konsequenzen.


@bluey: Kannst gerne den Hauptmann von K. spielen. Amtsanmaßung. Wird teuer.
ja und? strafandrohungen schrecken nciht immer ab. ich will wenigstens so viel wie derzeit möglich an sicherheit!

aber es gibt vielleicht einen ausweg (und DU hast mich darauf gebracht!)
Dies steht so in den Erläuterungen zu § 113 StGB.
und der gilt im gegensatz zu den polizeigesetzen bundesweit!

für alle, die nciht wissen, worüber wir sprechen:
StGB § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
2. ...
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

genau von dort muß auch dein zitat des kommentars stammen.
nun, in deinem polizeigesetz (NRW) wird mit keinem wort irgend eine ausweisungspflicht erwähnt.
das MUSS aber nicht heißen, daß es keine gibt - siekann sich auch aus anderen rechtsvorschriften ergeben.
zwar nicht so deutlich wie aus dem sächs. polizeigesetz, aber halt durch eben diesen §en...

By Christoph (193.103.207.150) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 11:22:

Hi,
nochmals zur Ausgangsfrage. Ein Beispiel: Mein Bruder geriet einmal auf dem Weg zum Dienst in der Rettungswache in eine 'Kontrolle'. Mit 5 Minuten war da nix, eine gute halbe Stunde war vertan. Passiert ist zum Glück nix, aber es hätte ja sein können. Nehmen wir also mal an, der RD hätte nicht ausrücken können, weil eine Person fehlt. Folge: Person mit Herzinfarkt verstirbt. Meine Frage an die anwesenden Polizisten: Wenn ihr in dieser Situation einen ´Menschen getötet hättet, wie würdet ihr den Angehörigen gegenübertreten? Würdet ihr wirklich sagen 'Leider haben wir die notwendige Hilfe wegen einiger Nichtigkeiten aufhalten müssen, aber ihr Mann/Ihre Frau war ja eh schon alt, ist wohl nicht so schlimm'. Eine ehrliche Antwort würde mich sehr interessieren.

MfG
Christoph

By Goose (217.81.243.131) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:15:

Wenn dein Bruder in der Rettungswache arbeitet, dann wird er dir sicher auch segen, daß man dort erst nach Hause geht, wenn die Ablösung da ist.

Gruß
Goose

By farendil (217.85.234.102) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:33:

@christoph: was solln der scheiß???

wie goose schon sagt, ist eine rettungswache ja wohl immer besetzt, d.h. die einsatzteams fahren vorn dort aus los.

die einzige situation, die ich mir vorstellen könnte, ist der einsatz der FREIWILLIGEN feuerwehr.
wenn der betroffene aber sofort beim anhalten bekannt gibt, daß er zum einsatz muß, denke cih schon daß die beamten angemessen reagieren.

@bluey, goose etc.: wie würdet ihr handeln?

wer kennt sich mit FFW´s aus?
-hat man einen ausweis dazu, den man evtl vorzeigen könnte? -oder kann man die alarmierung auch anders glaubhaft machen?
-fährt der wagen nicht auch ohne fehlende kollegen los, wenn die nciht schnell genug kommen??

By Goose (217.81.243.131) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:48:

Nun, die FFW ist in unserem Bereich nicht so gut angesehen. Wir haben eine sehr gut organisierte BF, die auch in allen Stadtteilen zeitnaher erscheinen kann als die FFW. Es ist sogar schon vorgekommen, daß sich die BF bei uns bedankt hat, als wir nach deren Eintreffen den Funkwagen (zufällig) so abgestellt haben, daß die FFW nicht mehr anfahren konnte.

Es ist aber auch so, daß wir auf unseren Wagen Funk haben. Rückt die Feuerwehr zu einem Brand aus, so fährt mindestens ein Fahrzeug von uns mit. Daher wissen auch alle anderen, daß ein Einsatz vorliegt. Würde mir dann in einer Kontrolle jemand sagen, er müsse zum Einsatz, so braucht er mir das nicht mehr belegen (vorausgesetzt seine Fahrtrichtung stimmt)

Gruß
Goose

By Bluey (80.130.191.170) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:22:

@farendil
Klar könnte sich die Ausweispflicht auch aus anderen Gesetzen ergeben. Nur fällt mir leider keines ein, das für NRW zutrifft. Den zitierten § 113 StGB kann man jedenfalls NICHT hinzuziehen, um eine solche zu begründen. Denn mein Zitat belegt ja eindeutig das Gegenteil.

By farendil (217.85.234.102) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:30:

@bluey: Denn mein Zitat belegt ja eindeutig das Gegenteil.
Jein!
für standardsituationen mag das gelten. wie schnell man aber von einer solche weg ist, habe ich versucht anzudeuten.
der passus "in der regel" weckt beim juristen nämlich noch viel stärker die ahnung, daß es ausnahmen gibt als bei der formulierung "grundsätzlich".

@goose: also bei uns in DD laufen erzeit die pläne, die berufsfeuerwehr zu erweitern, 3? neue wachen einzurichten und damit im gegenzug die ffw´s zu reduzieren .
es ist nämlich derzeit so, daß es größere gebiete IN DER STADT gibt, wo die FFW eigentlich immer zuerst am einsatzort ist und die berufsfeuerwehr nach allen derzeitgen normen viel zu spät eintrifft.

By Bluey (80.130.191.170) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:44:

O.k. "JEIN".

Fürchte fast *gg*, daß wir weiterhin über die Auslegung der Formulierung in der Regel diskutieren müßten, insbes. wer dies vor Ort auszulegen hat und wer zu folgen hat.

Mögl. "Ausnahmefall": PolG in Sachsen! Dürfte in diesem Fall Lex Speziales sein.

By NetGhost (217.226.39.67) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:56:

@Bluey

Watt is jetzt mit den Geheimunterlagen? Lass' mal schnell am Copyshop treffen, ok?

By Bluey (80.130.191.170) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 17:06:

@NG
;-))) Bin ja immer für ein Späßchen zu haben.
Und bevor Du jetzt sagst: "Das war aber kein Spaß!" sage ich Dir, daß ich keine dienstl. Unterlagen herausgebe. Ist doch wohl logisch, oder??!!

By farendil (217.225.246.59) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 17:15:

@bluey: Fürchte fast *gg*, daß wir weiterhin über die Auslegung der Formulierung in der Regel diskutieren müßten
japp!
können wir aber auch beim treffen gemütlich weiterführen (so du deine zwangsmittel zu hause läßt *gg*)

Mögl. "Ausnahmefall": PolG in Sachsen!
nich nur in sachsen!
hatte gestern abend mal im netz gesucht, ich glaube sogar in bayern war das geregelt, daß sich die beamten ausweisen müssen.

aber das NRW beim betroffenschutz etwas weit danebenliegt, ist ja nichts neues. nach dem 11.september hat man für die rasterfahndung OHNE WEITERE einschränkung die daten ALLER männlichen erwachsenen im alter von 17 bis 4? jahren geliefert - andere bundesländer haben da weit, weit mehr selektiert...

----------

Bin ja immer für ein Späßchen zu haben.
...
sage ich Dir, daß ich keine dienstl. Unterlagen herausgebe
puhh! zum glück hast du nur spaß gemacht.
:-)

By Bluey (80.130.175.84) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 21:26:

@farendil
Das Späßchen bezog sich auf die Frage an sich. Die habe ich für einen "Witz" gehalten. Ich habe solche Unterlagen, nur gebe bzw. darf ich die nicht weiter geben!! ;-))

By Christoph (193.103.207.65) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 14:08:

@Goose:
Wenn du als RA oder RS nach Schichtende auf ein anderes Fahrzeug wechselst, dann fährts du da mit. Und bei Einsatz kannst du dann nicht sagen, geht nicht, ich muß auf Ablöse warten.
Leider war das genau das, was ich von dir erwartet habe: eine billige Ausrede.

By NetGhost (217.226.46.115) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 14:44:

@Bluey

Nimm doch bitte noch Stellung zu Farendils und meinen Postings vom Montag, den 13. Mai, 2002 - 00:31h und 00:55h. In dieser Rihtung würde ich schon ganz gern wissen, wie man sich korrekt verhält...

By Bluey (80.130.168.241) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 22:03:

@NetGhost
Sorry, aber welche Postings meinst Du jetzt? Hier sehe ich keine zum/zur angegebenen Tag/Uhrzeit.

By Bluey (80.130.168.241) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 22:14:

Ups...... jetzt hab' ich's!

Wie ist in dem Falle eine Bauernfängers korrekt vorzugehen, so das ich mir nix zu schulden kommen lasse wenn sich der Beamte als "echt" herausstellt?
Das ist leider sehr schwer zu sagen. Ich kann da weder einen konkreten Rat geben noch sagen, wie ich mich in einem solchen Fall verhalten würde.
Ich glaube aber, daß grundsätzlich jeder Bürger in der Lage ist oder sein sollte, einen echten von einem falschen Polizisten zu unterscheiden.
- I.d.R. sind wir immer mind. zu zweit (sieht der andere auch "komisch" aus??). Sind Einsatzmittel (Streifenwagen, Ausrüstungsgegenstände etc.) zu sehen?
- Jemand, der sich mehr oder weniger intensiv mit der Polizei beschäftigt, wird auch beurteilen können, ob die Uniformteile korrekt sind (*g* habe mal sowas im TV gesehen: war mir sofort aufgefallen, daß wesentliche Dinge fehlten oder falsch waren! In der Realität unvorstellbar!)
- Da ich immer ein Handy dabei habe, würde ich vielleicht 110 anrufen und mich vergewissern.

Zu dem Posting von Farendil hatte ich Stellung genommen. (siehe 13.05. um 16:22 und 16:44)

By dagegen (217.5.19.26) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 22:30:

"Da ich immer ein Handy dabei habe, würde ich vielleicht 110 anrufen und mich vergewissern."

Guter Tipp! (Obwohl ich nicht, weiß, wie der Polizist guckt, wenn ich sage, ich ruf mal eben 110 an)

By Markus (134.176.84.79) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 08:41:

Na, ein echter Polizist würde nur doof gucken und sagen, lassn sie das. Und der andere würde stiften gehen...


@Bluey
"Ich glaube aber, daß grundsätzlich jeder Bürger in der Lage ist oder sein sollte, einen echten von einem falschen Polizisten zu unterscheiden."

Ja, aber besser geht das, wenn man den Ausweis sieht.

By Goose (80.135.119.54) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:04:

@markus: auch das Thema hatten wir schon einmal. Ich bin mir absolut sicher, ein Großteil der Bürger weiß nicht einmal, wie ein Dienstausweis aussieht (die Dinger sind ja auch nicht bundeseinheitlich).

@christoph: ich verstehe deine Aussage nicht, sorry. Aber wo liegt dein Problem? Ich werde nie in die Verlegenheit kommen, einer Familie mitteilen zu müssen, daß jemand gestorben ist, weil die Polizei einen RA kontrollierte, denn die Rettungskette bricht nicht durch einen einzelnen Menschen. Dein Ursprungsposting ist absout realitätsfern. Meine Antwort war keine Ausrede, sondern ein Hinweis auf eben diese Ferne.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.51.199) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:44:

@bluey:Sind Einsatzmittel (Streifenwagen, Ausrüstungsgegenstände etc.) zu sehen?
da diese fahrzeuge oft versteckt werden, sind sie je nach anhaltepunkt auch nicht imer zu sehen.


Jemand, der sich mehr oder weniger intensiv mit der Polizei beschäftigt, wird auch beurteilen können, ob die Uniformteile korrekt sind
nicht unbedingt - kleiner verändeurngen fallen nicht sofort auf.
ganz böse wird es aber in einem anderen bundesland! da kennt wohl kaum einer die korrekte dienstkleidung!


sieht der andere auch "komisch" aus??).
die sehe eigentlich IMMER so komisch aus!
*ggg*

@goose: Ich bin mir absolut sicher, ein Großteil der Bürger weiß nicht einmal, wie ein Dienstausweis aussieht
genau das verstehe ich nicht...

einerseits sagt ihr: den dienstausweis gebe ich nciht aus der hand, nicht auszudenken, was da alles passieren könnte, wenn er gestohlen wird!

auf der anderen: der ist sowieso wertlos - kaum einer kennt den richtigen, auserdem leicht zu fälschen...

By dagegen (217.5.19.18) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:49:

Mal gucken, wie das wird, wenn in Brandenburg demnächst die ersten Polizeiwagen im europa-einheitlichen Blau statt Grün rumfahren!

By Markus (134.176.84.79) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 09:57:

Blau macht glücklich... oder auch nicht... ;-)

By Christoph (193.103.207.150) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:23:

@Goose:
Also nocheinmal:
Person A ist auf dem Weg zur Wache, um dort auf Fahrzeug 2 eine Schicht von Person B zu übernehmen. Zum
Schichtwechsel wechselt Person B von Fahrzeug 2 auf das neu zu besetzende Fahrzeug 1. B rückt mit seinem Partner
Person C aus, da ja das Fahrzeug voll besetzt ist und nach Meldung im Fuhrpark der Leitstelle auftaucht. Fahrzeug 2
wird nicht abgemeldet, da ja 1. ein Weiterbetrieb vorgesehen ist und 2. der Kollege 'eh gleich da ist, der war noch nie zu spät.'
Nun fordert die Leitstelle Fahrzeug 2 an. D meldet, daß Fahrzeug 2 nicht klar ist, weil Person A noch nicht da ist.
Da keine Versorgung via Hintergrund für Fahrzeug 2 angefordert wurde, muß Patient XY wohl etwas länger warten.
War das jetzt klar genug?

@Farendil:
Würdest du bei einer Verkehrskontrolle wirklich sagen, daß du es eilig hast, weil du zum Dienst muß? Mutig von dir! Hoffentlich schlägst du dann keine Wurzeln. ;)

MfG
Christoph

By dagegen (217.5.19.18) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:34:

@Christoph: Nein, verstehe ich nicht! Schichtwechsel heißt, einer kommt und einer geht.
Wenn der eine noch nicht kommt, bleibt der andere da! Also ist immer die gleiche Anzahl an Personen da, wo ist dann die Unterbesetzung?

By Christoph (193.103.207.150) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:47:

@dagegen:
Niemand geht! Es wird ein Fahrzeug mehr besetzt! Jetzt kappiert?

MfG
Christoph

By Polizist (217.3.255.122) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:19:

@christoph: Ich habe zwar inzwischen mitbekommen, dass beim Rettungsdienst an allen Ecken und Enden gespart wird. Das es aber soweit kommt das ein Patient nicht versorgt werden kann, weil ein RA/RS von der Polizei kontrolliert wird, halte ich auch für unglaubwürdig.
Dann wird ebene ein Fahrzeug von einer anderen Wache alarmiert oder ein Ktw oder sonstwas geschickt. Und schieb den schwarzen Peter nicht der Polizei zu. Wenn der RA/RS unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und dadurch das Fahrzeug nicht ausrücken kann, wirst du dann den Unfallverursacher verklagen? Oder im Stau den Stauverursacher? Oder wenn er eine Fahrzeugpanne hat, den Autohersteller oder die Werkstatt?

Mit etwas Objektivität wirst du feststellen das der direkte kausale Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung fehlt.

@dagegen: Mit der brandenburgischen Highway-Polizei bin ich echt auch mal gespannt. Europaeinheitliches blau-weiß soll ja in Deutschland auch irgendwann kommen. Allerdings plädiere ich da doch für eine gleichzeitige Einführung um Verunsicherungen in der Bevölkerung zu vermeiden. Sonst muss man sich im einen Bundesland an blau-weiß gewähnen und in anderen an grün-weiß.
Mal abwarten wie es sich einführt.....

By NetGhost (217.226.35.151) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:31:

Ich dachte, die Grün-Weiße Pfeilartige Lackierung wäre jetzt der letzte Schrei bei der Polizei.

By Rennfahrer (217.85.217.120) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 11:58:

Würdest du bei einer Verkehrskontrolle wirklich sagen, daß du es eilig hast, weil du zum Dienst muß? Mutig von dir! Hoffentlich schlägst du dann keine Wurzeln. ;)


haha, ein Kollege von mir (eilige Medikamente) wurde mal angehalten, kurz vor 18:30 . Nicht auffaellig, dh. zu schnell oder aehnliches gefahren. Als die Kollegen ans Fenster sind, hat er gesagt, "tut mir leid, aber ich habe es wirklich eilig" darauf "so, eilig haben sies. Na dann schauen wir mal...."

hoho... Glaubt ihr die letzte Apotheke hat ihre Medikamente noch rechtzeitig bekommen ?!

By dagegen (217.5.19.47) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 12:09:

In der aktuellen ADAC-Zeitung Seite 56 steht, dass nur Brandenburg blau-weiße Fahrzeuge kauft.


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