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Messbereich von Lasergeraeten Teil 2

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Messbereich von Lasergeraeten Teil 2
By stang66 formerly known as (62.227.171.133) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 08:56:

Hallo NG!

Erstmal sorry fuer den neuen Thread, aber der alte ist schon im Archiv.
Ich hbae also jetzt eine Vorladung bei der Polizei erhalten, nachdem ich anfang Maerz in Ma mit 72 bei erl. 50 gelasert wurde (Riegl). Messentfernung 411,7m. Ich habe Einspruch eingelegt und Beweismittel angefordert. Nun flattert mir also eine Vorladung ins Haus, abgeschickt am 10.5. Termin 11.(!)5. oder 16.5. abends.
Anlass: Verkehrs-owi Geschwindigkeitsueberschreitung etc.
Zweck: Betroffenenanhoerung / Fahrerermittlung.

Ich wurde damals nach der Messung direkt rausgewunken und meine Personalien wurden aufgenommen. Ich bin auch der Halter des Fahrzeuges. Gemessen wurde keine 100m vor dem 70er Schild; meine Chance sehe ich darin, dass evtl. der Aufstellort des Messfahrzeuges nicht genau genug dokumentiert ist und / oder dass die Riegl nur bis 400m geeicht ist (Schreiben von der RegTP, danke nochmal an S.Gonzales). In der Vorladung sind keine Angaben enthalten, ob ich als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen werden soll.
Die Fahreridentitaet (also meine) ist eigentlich zweifelsfrei festgestellt worden, also macht es dann Sinn, sich auf stur zu stellen? Oder soll ich als Beschuldigter hingehen und Einsicht in die Messprotokolle verlangen?
Ist es eigentlich normal, dass eine Vorladung erst am selben Tag ankommt bzw. erst einen Tag vorher abgeschickt wird (Poststempel)?
Was wuerdet Ihr mir raten?

Gruss
stang66

By farendil (217.235.60.41) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 09:56:

also die haben ja wohl nen größeren dachschaden! alleine wegen dieser frechheit würde ich überhaupt nicht reagieren!
brief in den papierkorb und gut ist!

vielleicht aht bei denen in der behörde auch jeamnd kräftig geschlampt und es wurde was verwechselt....

also, weitere dieser breife ignorieren, wenn die vor der tür stehen, nicht aufmachen und warten, was passiert.

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 13:01:

Muß farendil zustimmen. Ist schon recht merkwürdig, was Du da beschreibst.

Zum Lasergerät RIEGL:

dass evtl. der Aufstellort des Messfahrzeuges nicht genau genug dokumentiert ist
Was ist denn angegeben? Die Meßstelle muß nicht auf den Meter genau ausgemessen und im Protokoll angegeben sein. Eine rel. allg. Bezeichnung wie z.B. Ort X, L 123, Höhe Haus-Nr. 12 oder Ort X, L 123, Höhe Großer Bach, dortige Brücke reicht als Örtlichkeitsangabe aus.

dass die Riegl nur bis 400m geeicht ist
Das Riegl LR 90 - 235 / P ist geeicht und zugelassen für Messungen bis 500 Meter!

72 bei erl. 50
Ob nun 72 netto (dann OWi-Anzeige und einen Pkt.) oder brutto (dann VG!) wäre mir fast egal. Da würde ich mir wirklich überlegen, ob es den Aufwand wert ist!

By farendil (217.235.47.193) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 15:32:

@bluey: Ob nun 72 netto (dann OWi-Anzeige und einen Pkt.) oder brutto (dann VG!) wäre mir fast egal.
eben nciht! nicht nur in dem fall, wo schon punkte vorhanden sind, ist es ungünstig.

der eine punkt kann eionem später mal viel ärger machen. er kann beim nächsten verstoß hindelrich für eine umwandlung desa fahrverbots sein, er kann als einschlägige voreintragung gewertet werden usw.
abgesehen davon sind punkte in dem fasll, wo man mal eine anzeige an den ahls bekommt schlimmer als ein kainsmal...

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 16:32:

@farendil
O.k. Was den Punkt angeht, revidiere ich meine Ausage und stimme Dir zu.

By stang66 (62.227.169.188) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 16:42:

@bluey: Der Aufstellort ist in dem BGB ueberhaupt nicht angegeben; nur die Strasse und Richtung. Eine Hausnummer, wie du es meinst, waere zumindest schon ein Anhaltspunkt und ggf. genau genug, ist mir aber nicht bekannt.
Die Pistole hat ausgesehen wie eine FG-21 (Galerie auf radarfalle.de), das ist allerdings auf dem BGB auch nicht angegeben, dort steht nur Riegl.
Zu deinem anderen Thema: es waren 72 netto (gemessen haben sie 75), also ist es nicht egal (OWi mit Punkt). Ausserdem muss ich farendil recht geben, denn zur Zeit bin ich punktefrei, es waere also der erste auf meiner weissen Weste. Zum Problem wird der Punkt ja auch nicht jetzt, sondern wie farendil schon sagt, bei einem erneuten Verstoss.

@farendil: kommt eine Vorladung nicht normalerweise per Einschreiben? Diese jedenfalls war ein ganz normaler Brief. Die Papierkorbvariante waere also moeglich.
Ich ueberlege halt, ob es fuer mich guenstiger sein kann, den Termin am Donnerstag wahrzunehmen, um entlastende Beweismittel einsehen zu koennen, schliesslich habe ich die ja angefordert. Der Ausweichtermin am 16. waere fuer mich nicht soo schlimm. Interessant ist: der BGB kam von der Mannheimer Polizei, die Vorladung aber aus einem anderen (=dem meinem Wohnort am naechsten gelegenen) Polizeipraesidium.
Was kann ich verlieren bzw. falschmachen, wenn ich hingehe?
Und was kann ich gewinnen?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Vorladung, wie im Vordruck angedroht, "ggf. zwangsweise durchgesetzt" wird (Handschellen wegen 72 km/h? ROTFL!), sonst waere sie zumindest per Einschreiben gekommen.

Gruss
stang66

By stang66 (62.227.169.188) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 16:44:

@bluey: da hast du wohl schneller geschrieben als ich! Dann sind wir uns ja einig.

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 16:56:

Mit dem fast egal, ob ich einen Punkt bekomme oder nicht, meinte ich eher denjenigen, der mal und "rein zufällig" EINEN Punkt bekommt. Bei dem ist die Wahrscheinlichkeit größer, daß er ihn wieder verliert, bevor weitere hinzu kommen.

P.S.: Wer die andere Variante einkalkuliert wird wohl jemand sein, der "grundsätzlich" das Risiko eingeht, durch seine (zu schnelle) Fahrweise irgendwann auch einmal derbe erwischt zu werden und DANN lieber mit einer "weißen Weste" in die nächste Runde gehen möchte! ;-)))

By stang66 (62.227.162.112) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:28:

@Bluey: bisher waren meine Punkte auch immer mal "rein zufaellig"; jeder ist fuer sich verjaehrt, bevor neue dazukamen. Was die andere Variante angeht: seit ich hier mitlese, moechte ich natuerlich jede Moeglichkeit nutzen, "ungeschoren" davonzukommen.
Der klassische Fall waere ja 2x +26 in <12 Monaten; da heisst es dann laufen. Und das trifft nicht nur gewissenlose Raser, sondern kann jedem mal passieren, der sonst vielleicht "ordentlich" faehrt.

/blue{P.S.: Wer die andere Variante einkalkuliert wird wohl jemand sein, der "grundsätzlich" das Risiko eingeht}
Da mir dein Beruf aus dem forum bekannt ist, ich allerdings deine Dienststelle nicht kenne, werd ich dazu jetzt nix sagen ;-)

Und Engel des Strassenverkehrs sind von den Leuten, die hier posten, sowieso die wenigsten.

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:29:

@stang66

kommt eine Vorladung nicht normalerweise per Einschreiben?
die Vorladung aber aus einem anderen (=dem meinem Wohnort am naechsten gelegenen) Polizeipraesidium.


Eine Vorladung kommt wenn überhaupt vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft. Von der Polizei kommt eine Einladung mit dem Betreff Vorladung (das wirkt besser :) ). Einer Einladung brauchst Du aber nicht folgen und Rechtsnachteile entstehen Dir dadurch auch nicht. Es ist also Deine eigene Entscheidung.

By stang66 (62.227.162.112) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:47:

Das ist ja wie beim Anhoerungsbogen: "sie erhalten Gelegenheit...bla...zu aeussern...Entlastung...bla"
Bringt das eigentlich irgendwas oder ist das nur Bauernfaengerei?
Oder, anders gefragt: kann es mir was nuetzen, dahinzugehen? Ich erinnere nochmal an meinen Einspruch, in dem ich Beweismittel angefordert habe.
Der "Vorladungstermin" am heutigen Samstag ist eh Quatsch, das sieht glaube ich auch ein Polizeibeamter ein, dass das unrealistisch ist.
Donnerstag abend bei dieser Polizeidientstelle waere mir allerdings wesentlich angenehmer als eine gerichtliche Vorladung in Hintertupfingen vormittags um 10, bei der ich dann verpflichtend erscheinen muss.

Eine Vorladung kommt wenn überhaupt vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft. Von der Polizei kommt eine Einladung mit dem Betreff Vorladung (das wirkt besser).
Was sagen eigentlich unsere Polizisten dazu? Fuehrt man die Buerger da nicht ein wenig irre?

Sorry, wenn ich so nachbohre, aber es heisst ja immer "die Leute sollen erst posten, dann was unternehmen etc."

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 18:02:

@stang66
moechte ich natuerlich jede Moeglichkeit nutzen, "ungeschoren" davonzukommen
Verständlich!

Der klassische Fall waere ja 2x +26 in <12 Monaten; da heisst es dann laufen
DAS ist der klassische Fall, wo es sich zu kämpfen lohnt! Aber der vorliegende Fall ist diesbzgl. "ungefährlich", da ja "nur" 22 km/h drüber.

Und Engel des Strassenverkehrs sind von den Leuten, die hier posten, sowieso die wenigsten
Und endlich mal das Wort zum Sonntag! ;-)))))

By stang66 (62.227.168.4) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 18:34:

@bluey
DAS ist der klassische Fall, wo es sich zu kämpfen lohnt! Aber der vorliegende Fall ist diesbzgl. "ungefährlich", da ja "nur" 22 km/h drüber.

Bei einem VG faende ich es auch laecherlich, zu kaempfen; dann lieber einfach zahlen.
Hier ist es allerdings ein unnoetiger Punkt und ich sehe eine realistische Chance, davonzukommen, da mir die Umstaende der Messung nicht ganz korrekt erschienen. Ich moechte bevor ich eine Busse akzeptiere bewiesen bekommen, dass ich wirklich noch in der 50er Zone gemessen wurde und dass das Geraet korrekt arbeitet (>400m).
Bei einem normalen Zielfoto mit einer Multanova oder aehnlichem wuerde ich den Aufwand auch nicht treiben.
Ausserdem verschafft es mir eine gewisse Genugtuung, den Aufwand fuer die Behoerde zu erhoehen, wenn ich Abzocke vermute. Ich bin auch schon in anderen Situationen geblitzt worden, wo ich meinen Fehler eingesehen und einfach gezahlt habe.

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 18:53:

@Stang66
Kann ich nachvollziehen. Aber:

Unnötiger/s Punkt/Geld: o.k.! Wenn ich drum herum kommen könnte, würd ich es auch versuchen!

Ich moechte ... bewiesen bekommen, dass ich wirklich noch in der 50er Zone gemessen wurde und dass das Geraet korrekt arbeitet (>400m
Dann würde ich beim Thema Einspruch das auch schreiben. Der betr. Beamte bekommt die Akte dann zur Stellungnahme und muß angeben, wo genau er mit dem Gerät gestanden hat. Wenn Du dann die Meßentfernung nimmst, weißt Du, wo sich Dein Fzg. zum Zeitpunkt der Messung befand!
Daß das Gerät korrekt arbeitet, wird mit der Eichung bescheinigt. UND das Gerät arbeitet bis 500m!!!! Diesbzgl. wirst Du keine Chance haben, glaube ich.

...gewisse Genugtuung, den Aufwand fuer die Behoerde zu erhoehen...
Glaub' mir: DAS ist den meisten Kollegen völlig egal. Alle (Polizei, andere Beamte, Angestellte), die diese Dinge bearbeiten, werden dafür bezahlt. Und die, die u.a. Deinen Vorgang bearbeiten, kommen morgens um von mir aus 8:00 h und gehen nachmittags auch wieder gegen 16:00 h. Ob nun mehr Aufwand oder nicht...!

By farendil (217.235.51.15) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:27:

@stang66: also ich verstehe sowieso nicht so ganz, was die von dir wollen.

daß die vorladung von deiner zuständigen polizeidienststelle kommt, ist normal - es wird immer an diese abgegeben.

zwei varianten bieten sich an:
a: gar nicht reagieren
b: anrufen (aber nur, wenn du so charakterfest bist, daß du dich am tel. nicht vollquatschen läßt!) und fragen was sie wollen und ob sie deine angeforderten beweismittel haben.

hab ich eigentlich schon gefragt, ob du ne rechtsschutz hast?

By faraday (217.5.112.152) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 13:00:

@ stang66

geh auf gar keinen fall aufs revier!

ich würde das auf farendil hören. wenn du erstmal in der löwengrube bist, kommst du schlecht wieder heraus. das ist wirklich was für die ganz harten ! Goldene Regel : jeden persöhnlichen Kontakt vermeiden

die beamten sind geschult dich in wiedersprüche usw zu verwickeln (auch wenn es in deinm fall kein anlaß dazu gibt), trotzdem solltest du dir genau überlegen was du tust. ich bezweifle auch das wenn du dir die beweise anschaust das es dir was bringen wird, denn überzeugen musst du eh den staatsanwalt, oder nicht ?

ich halte mich von dehen sicherheitshalber immer fern (nichts gegen unsere polizisten hier im forum), da ich noch nicht so standfest im umgang mit den kollegen bin. kommt aber noch ;-

By stang66 (62.227.169.69) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 20:12:

@farendil
noe, hab keine Rechtsschutz. Sollte ich mir aber vielleicht zulegen. Was wuerdest du empfehlen: Verkehrsrechtsschutz oder allgemeine?

@all
gibts eine Moeglichkeit, durch Erscheinen auf dem Revier ohne Anwalt aus der Sache erfolgreich herauszukommen? (wie gesagt, habe noch keine RV)
Ansonsten werde ich vielleicht lieber auf euren Rat hoeren und mich von den Jungs fernhalten; die "goldenen Regeln" kommen ja auch nicht von ungefaehr.
Das mit dem Anrufen mag ok sein, aber wie farendil schon geschrieben hat, werden sie mich wohl vollquatschen. Und was die mir da erzaehlen, kann ich im Einzelfall eh nicht sofort nachpruefen.
Ich werd glaube ich auf den Brief vom Staatsanwalt warten und mich in der Zwischenzeit nach einer guten Rechtsschutzversicherung umsehen.

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:40:

@stang66: für diesen fall hilft dir eine rechtsschutz natürlich nicht mehr.

Was wuerdest du empfehlen: Verkehrsrechtsschutz oder allgemeine?
natürlich verkehrsrechtsschutz. günstig finde ich folgende deckungen:

-ein bestimmtes auto in allen streitigkeiten (Werkstatt, Versicherung, Unfall, steuer, kauf...)
-jeder fahrer dieses fahrzeugs (sowohl verkehrsrechtlich als auch strafrechtlich)
-du selbst in jedem beliebigen fahrzeug (zivilrechtlich, strafrechtlich, verkehrsrecht)
-keine wartezeit nach abschluß (sofortige deckung)
-vorläufiger schutz beim vorwurf einer vorsätzlichen tat (fast alle straftaten) der erst im nachinein entzogen wird, wenn der anwalt nciht mindestens eine einstellung rausholt (mehr gibts nciht, viele bieten nur nachträgliche deckung an, d.h. du mußt erst mal vorschießen)
-keine selbstbeteiligung


schau mal nach, wer das bietet. ich bin z.b. beim adac (will dir aber wirklich nichts einreden) - für die, die schon mitgleid sind, sit es mit kanpp über 90DM p.a. recht günstig.

By Greatblackbird (145.254.150.102) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:04:

@farendil

-keine wartezeit nach abschluß (sofortige deckung)

Welche RS hat das denn? Die vom ADAC?

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 23:14:

@gb: ja, ist beim adac so. entscheidend ist nur der tag, wo alles begonnen hat.
also bei der schadensregulierung der tag des unfalls, beim fehlverhalten der tattag.

bei einigen anderen versicherungen gibts zusätzlich noch ne wartefrist (meist drei monate) ab vertragsabschluß...


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