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Verdrehen von Tatsachen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Verdrehen von Tatsachen
By Angela (217.231.104.40) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 18:24:

Frage an das Forum : Falschaussage eines Unfall!

Der Unfall hat sich so zugetan wir fuhren auf dem rechten Fahrstreifen der Neuköllner Straße in Berlin(3 Fahrstreifen)Das andere Fahrzeug in der Mitte links neben uns .Die mittlere Fahrspur weist einen Pfeil in
Fahrtrichtung geradeaus. Nachdem wir beide in die Kreuzung eingefahren sind meinte der andere Fahrer
Statt geradeaus zu fahren wohl besser rechts in den Zwickauer Damm einzubiegen und zog von der Mittelspur
urplötzlich ohne zu Blinken nach rechts rüber in meine Fahrspur wobei er meinen Wagen rammte.
Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und der andere Fahrer bekam eine Ordnungs Strafe von 75DM
Der Unfallgegner täuschte auf einmal Sprachschwierigkeiten vor und er erkannte die Schuld an dem Unfall nicht an. Am Abend kam der Fahrzeughalter bei uns vorbei um sich unser Auto anzuschauen .Er machte uns einen Vorschlag.
Uns 100DM für den Schaden zu bezahlen mehr würde der Schaden nach seiner Meinung nicht betragen.
(Schadenhöhe nach Gutachten 4400DM)Er will auf keinen Fall die Versicherung mit hineinziehen und möchte
die Kosten so begleichen .Nach dem er wußte das wir ein Gutachten gemacht hatten wurde er wütend und meinte wir könnten ruhig zu einen Anwalt gehen, wir würden das Geld für den Schaden nie bekommen.
Da er auf dem Gericht arbeitet wäre es ihn ein Leichtes ,den Richter zu bestechen .
Er wird es so drehen das wir in sein Auto gefahren sind und die ganze Schuld auf uns zu kommt. Darauf hin hat
Er Schadensforderungen an unsere Versicherung gestellt.
Meine Frage lautet Ist diese Art der Rechtsverdrehung in unserem Staat möglich und haben wir eine Chance
Diesen Fall vor den Gericht zu gewinnen.
Für ihre Antworten viele Dank im Voraus Gruß Angela

By Michalive (62.226.52.48) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 20:13:

Lass Dich doch nicht einschüchtern!
Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung oder noch besser gehe zu einem Anwalt und lass ihn das regeln!

By traffic (213.7.132.78) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 21:51:

Genau. Der Typ wollte euch nur einschüchtern, hat aber nichts in der Hand. Zu einem Anwalt rate ich auch, den muß er dann zusätzlich bezahlen.

By Grobi (217.85.33.47) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 00:11:

@Angela: Da die Polizei den Unfall aufgenommen hat und den gegnerischen Fahrer verwarnt hat (wahrscheinlich wg. des Spurwechsels) denke ich nicht, daß der Unfallgegner sich noch rauswinden kann.

Grobi

By farendil (217.235.60.41) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 11:50:

@angela: wenn du keine erfahrungen mit soclhen sachen hast, würde ich bei dieser konstellation unbedingt zu einem anwalt raten.


der macht den schaden direkt bei der gegnerischen versicherung geltend.
das könntest du auch - ist aber vielleicht besser, wenn das ein anwalt tut.


rechne nach gutachten ab, suche dir dann eine günstige werkstatt die sauber arbeitet und laß den schaden preiswert richten.


mietwagen oder nutzungsausfall steht dir auch noch für die rep.-dauer zu. (je nach fahrzeug pro tag zwischen 25 und 97?? EUR)

den anwalt muß die versicherung auch bezahlen - so du deine forderung durchsetzen kannst, was aber wahrscheinlich ist.


such dir bitte unbedingt einen SPEZIALISTEN! hier sind auch einiger berliner im forum - die können dir vielelicht einen tipp geben.


Darauf hin hat Er Schadensforderungen an unsere Versicherung gestellt.
hat er es schon getan oder nur angekündigt??

Da er auf dem Gericht arbeitet wäre es ihn ein Leichtes ,den Richter zu bestechen.
lach! na, SOOO einfach geht das nicht! der richter hat keine lust, für ein paar mark (oder teuro) seine pensionsansprüche zu verlieren...
ich würde aber in erwägung ziehen, den kerl
deswegen anzuzeigen....

By Matrix (80.128.174.2) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 14:20:

Sofern er das Verwarnungsgeld nicht bezahlt hat, wird die Sache (strafrechtlich) sicherlich eingestellt, wenn er tatsächlich dagegen angeht.

Zivilrechtlich wird es dann ein Problem geben, wenn keine unbeteiligten Zeugen vorhanden sind und wenn die Beschädigungen an den Fahrzeugen keine Schlussfolgerung zum tatsächlichen Unfallhergang hergeben.

Insoweit würde die Versicherung aufgrund der widersprüchlichen Aussagen und keinen eindeutigen Beweisen 50 Prozent der geltend gemachten Schadenersatzansprüche abrechnen.

Ich würde Deiner Kfz.-Haftpflichtversicherung ein ausdrückliches Regulierungsverbot geben (obwohl sie nicht daran gebunden sind). Jedoch wirkt das im ersten Zuge glaubwürdiger.

By Pferdestehler (217.235.26.132) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 14:53:

Hallo Angela,

hatte mal mit einem Ex-Jugoslawen hier in Berli das gleiche Problem:
Ich wollte auf linker Spur geradeaus und mitten auf der Kreuzung zog er mir plötzlich ohne zu Blinken vor. Ich konnte die Kollision verhindern dur ausweichen, zog schräg liks vor ihm vorbei und knallte mit dem Fahrwerk auf die Mitteinsel des Ostpreußendamms...
Zum Glück hielt der Typ an. Er probierte auch erst mal auf inkommunikado, ich machte ihm aber sehr deutlich, daß ich seine Papier will und mein Wagen durch seine Schuld wohl ein kaputtes Fahrwerk habe. Er hatte als einziges Papier zu seinem alten Porsche 924 die ASU-Bescheinigung dabei. Ich einigte mich, da er meinte "ist doch alles OK mit Auto", mit ihm gemeinsam zur Werkstatt zu fahren, das überprüfen zu lassen. Dort angekommen, stellte man bei mir einen verbogenen Querlenker an Vorderachse fest, inzwischen hatte der Typ sich verdrückt.

Folge: Anzeige bei Polizei. Der Halter war ein Fadilj Idrizi oder so, der aber selbst keinen FS hatte, angeblich sei sei Zwillingsbruder gefahren, der wieder in Jugoslavien sei.
Ich bekam Fotos zur Gegenüberstellung, konnte ihn eindeutig identifizieren. DiePolizri wollte ab da nichts mehr machen, da jetzt Aussage gegen Aussage stehe und nur eine direkte Identifikation noch was bringe. Aber Gegenüberstellung falle aus. Warum? Keine Ahnung.

Bin dann direkt zur Wohnung des Täters, der sich auch telefonisch immer verleugnen ließ, um dort soooo lange zu warten, bis er auftaucht, das Auto stand ja auch noch da.

20 M;inuten später sah ich ihn mit Alditüten bepackt anzuckeln. Ich stieg aus und fragte, ob er mich noch kenne: "nix verstehe deutsch". Ich bin dann zurück zur Polizei, bescheid sagen, daß sie ihn sofort abholen können, ER war es, nicht ein ominöser Bruder...

Das so als kleine Einleitung und Fingerübung für meinen linken Arm, der rechte (Farendil...) schmerzt nur und funzt nicht mehr.

Aber hier eine kleine Hilfe:

Eva Maria Fritzsch

machte noch 1997 exellentes Verkehrsrecht. Die mal fragen!!! Wenn die nicht mehr will oder kann, dann frage Deinen Versicherungsmenschen, die wissen meist auch sehr gute!

Alles Gute wünsch der verkrüppelte
Pferdestehler

@farendil... das hat echt Mühe gemacht

By Alberto (62.224.97.131) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:44:

Und noch was - so am Rande....

Da der zunächst "Beschuldigte" (Owi 75 DM) - versucht hat, bei Euch privat einen "Einschüchterungsversuch" zu machen, so ist dies unerlaubte "Zeugenbeeinflussung" - also diesen Vorfall würde ich sofort ausführlich dem Anwalt schildern - das kann für den anderen zusätzlich Probleme bereiten.


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