Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Abschleppen gerechtfertigt?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Abschleppen gerechtfertigt?
By Ilonca (195.243.100.125) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 12:45:

Ich wurde abends 100 Meter vor meiner Haustür abgeschleppt. Ich parkte meinen Wagen seitlich in einer beruhigten Zone, Einbahnstr.

Ich bin der Meinung, man hätte den Fahrzeughalter kurz ermitteln können und dabei festgestellt, dass ein Klingeln bei mir die Sache beschleunigt hätte, den Wagen zu entfernen.

Gibt es irgendwelche Urteile oder Gesetze, die mir helfen könnten, gegen das Ticket vorzugehen?

By traffic (213.7.132.78) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 21:55:

Wenn der Fahrer einen Zettel mit seiner Telefonnummer hinterlegt, muß vor der Abschleppung ein Anrufversuch unternoommen werden. Stand denn der Wagen verkehrsbehindernd, oder hat er einem der Anwohner des Anwohnerparkplatz genommen? Das wären Fälle, bei denen ein Abschleppen ohne weiteres in Betracht käme.

By Ilonca (195.243.100.125) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:53:

Nein, der Wagen stand nicht verkehrsbehindernd und es handelte sich auch nicht um ein Anwohnerparkplatz. Aber ich hatte leider auch keine Telefon-Nr. hinterlassen.

By Luigi (132.230.14.116) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 16:14:

Kleiner Zusatz:
Auf dem Zettel mit der Telefonnummer muss auch der Aufenthaltsort des Fahrers stehen, der nicht mehr als drei Minuten entfernt sein darf.
Sonst darf trotz Telefonnummer sofort abgeschleppt werden. Es gab erst kürzlich ein diesbezügliches Urteil (wo genau, weiß ich leider nicht mehr).

Luigi

By dagegen (217.5.19.35) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 23:55:

Warum wurde dann überhaupt abgeschleppt, wenn keine Behinderung bestand? Dann kriegt man doch nur ein "Knöllchen".
Wenn es so ist, wie du sagst, würde ich die Abschleppgebühren nicht bezahlen.

By farendil (217.225.255.128) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 00:53:

@dagegen: abgeschleppt werden darf schon wegen "negativer vorbildwirkung"

@luigi: richtig, so sagt es das schärfste diesbezügliche urteil. ander gehen davon aus, daß die telefonnummer reicht.

vorhin muss sowas auf rtl? gekommen sein - ein test nur mit telefonnummer.
fazit: es wurde nicht ein mal abgeschleppt...
hats jemand aufgenommen?

By Robert (195.52.117.196) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 10:17:

Ich bin auch schon vor der eigenen Haustür abgeschleppt worden. Ich wollte mich dann auch auf die Unverhältnismäßigkeit berufen, zumal ich eine Woche vorher noch für das Parken an derselben Stelle ein Knöllchen bekommen habe. Ob abgeschleppt wird oder nicht, obliegt nach Aussage der Polizei immer dem verantwortlichen Beamten.

By farendil (217.235.61.114) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 10:21:

@robert: Ob abgeschleppt wird oder nicht, obliegt nach Aussage der Polizei immer dem verantwortlichen Beamten.
wenn du damit meinst, daß es einen ermessensspielraum gibt, so ist das richtig.

falsch ist, daß man jeden falschparker abschleppen darf!
im gegenteil - die meisten falschparker dürfen nicht abgeschleppt werden.

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 14. Mai, 2002 - 13:04:

Könnt ihr denn mal klare Beispiele nennen, wann man auf jeden Fall abgeschleppt werden darf und wann auf keinen Fall?

By farendil (217.235.54.62) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 00:16:

@dagegen: also abschleppen ist eigentlich nur bei mehr oder schwerer behinderung oder gefährdung erlaubt.
das mit der negativen vorbildwirkung ist ein einzelfall.

standardfälle sind:
-gefährdungen (z.b.rettungszufahrten)
-behinderungen (fahrzeuge kommen nicht oder nur unter großen schwierigkeiten durch, behindertenparkplätze, grobe parkzeitüberschreitungen bei vollem parkplatz etc.)

standardfälle, wo das abschleppen unverhältnismäßig ist:
kleinere vergehen, ohne besondere nachteile für andere

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 10:37:

Ja, davon bin ich in etwa bisher auch ausgegangen.
Dann ist ja alles klar.

By Fußgänger (194.138.37.34) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 14:11:

Abschleppen, Ergänzung

- auf Fußwegen und Radwegen
- vor Fußgänger-Übergängen (z.B. an Kreuzungen
bzw. abgesenkten Bordkanten)
- in 2. Spur
- vor Gehweg-Vorstreckungen
- an Bus-/Straßenbahn-Haltestellen

Aber leider macht die Polizei davon zu selten
Gebrauch. Wie kommt ein Rollstuhl-Fahrer oder
eine Mutter mit Kinderwagen über die Straße?


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page