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Dürfen Polizisten bei einer

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Dürfen Polizisten bei einer
By krujtzschoff (217.235.12.247) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 21:44:

Fahrzeugkontrolle in meinen Kofferraum schauen, oder nicht?Hintergrund ist der das mir mein Dad erzählt hat das sein Stiefvater zu DDR-Zeiten immer nach dem Verbandskasten gefragt hat damit er gleichzeitig in den Kofferraum schauen durfte.Wie sieht das heute aus?Konnte mich an meine letzte Kontrolle erinnern und habe festgestellt das die Herren in grün damals zu mir gesagt haben das sie mal bitte mein Verbandskasten sowie das Warndreieck sehen möchten und dabei auch in meinen Kofferraum geschaut haben!Wie sieht das rechtlich aus?Ist das legitim das ein Polizist von mir verlangen darf das ich das Warndreieck vor seinen Augen aufbauen muß?

mfg krujtzschoff

By NetGhost (217.82.27.185) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 22:28:

Die Polizei wird dir heutzutage eine sehr missverständliche und irreführende Frage stellen, die vermuten lässt das es sich um eine Frage aus Höflichkeit handelt und man die Berechtigung dazu sowieso hat. "Sie haben doch sicher nichts dagegen, das wir mal in Ihren Kofferraum schauen?!" Und das ist der Punkt wo du sagst: "Doch, das habe ich!"

Wenn du natürlich den Verbandskasten im Kofferraum hast musst du auch damit rechnen das ein Polizist reinschaut während du es rausholst...

By Bluey (217.82.89.80) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 22:43:

Die Polizei wird dir heutzutage ...
Hm... ziemlich verallgemeinernd! Wenn ich in einen Kofferaum schauen möchte, dann sage ich das auch unmißverständlich! So eine Frage wie "Sie haben doch sicher nichts dagegen, das wir mal in Ihren Kofferraum schauen?!" ist mir noch nie in den Sinn gekommen. Da lege ich meinem Gegenüber die entspr. Antwort DOCH! HABE ICH! ja fast schon in den Mund!
Fakt ist aber, daß meistens entweder Verbandskasten, Warndreieck oder beides im Kofferraum liegen und sich daher eine gezielte Aufforderung erübrigt.

Allgemeine Verkehrskontrolle und Fahrzeugkontrolle sind schon unterschiedliche Dinge mit unterschiedlicher Zielsetzung!

By NetGhost (217.82.27.185) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 23:28:

@Bluey

Deine Kollegen in NRW, Hessen & Bayern machen das z.B. so (selbst erlebt)!

By Bluey (217.82.89.80) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 23:34:

@NetGhost
ICH bin auch in NRW! Aber abgesehen davon meinte ich auch nur, daß das NICHT ALLE so machen!

P.S.: Du kannst unmöglich mit ALLEN Kollegen Kontakt gehabt haben! Oder?

By NetGhost (217.82.27.185) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 23:42:

Du kannst unmöglich mit ALLEN Kollegen Kontakt gehabt haben! Oder?

Ach Bluey, so komische Verhör-Taktik-Polizeischul-Fragen... Natürlich nicht! Aber: Jeder Polizist der bis jetzt in meinen Koffrraum schauen wollte hat bis jetzt GENAU diese Formulierung verwendet!

By NetGhost (217.82.27.185) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 23:48:

Wie macht Ihr das eigentlich wenn ein Auto keinen Kofferraum hat und euch der Fahrer dies freundlich mitteilt? (Und bevor Du fragst: Solche Autos gibt es!)

By Bluey (217.82.89.80) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 23:51:

Nee *lach* .... sorry, aber keine komische Verhör-Taktik-Polizeischul-Frage. Fällt nur besonders auf, daß hier grundsätzlich IMMER verallgemeinert wird.

ICH habe mit etlichen Kollegen zusammen gearbeitet, die sich anders verhalten haben.

Es geht anders und es wird AUCH anders gemacht!

By Bluey (217.82.89.80) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 23:55:

Nun: dort, wo kein Kofferraum ist, kann auch keiner eingesehen werden. Ist doch logisch.

...Fahrer dies freundlich mitteilt
Wow! Endlich mal ein gutes Wort. Fände ich gut, wenn das auch mal freundlich ablaufen könnte.

By NetGhost (217.82.27.185) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 00:13:

Von einem freundlichen Ablauf gehe ich prinzipiell aus, denn ich trete jedem Polizisten zunächst freundlich gegenüber. Leider wird dies nicht immer erwiedert (und das ist KEINE Verallgemeinerung!). Wo schnappst du nur auf, das es immer negativ bzw. unfreundlich ablaufen muß?

Nun: dort, wo kein Kofferraum ist, kann auch keiner eingesehen werden. Ist doch logisch.

Naja, so logisch ist das nicht. Es gibt ja durchaus Autos die keinen Kofferraum haben und trotzdem so aussehen als könnten sie einen haben - irgendwo. Mein Punkt war der: Nicht jeder Polizist kennt sich mit Exoten aus. Wonach beurteilt ihr nun ob der Fahrer euch verschaukeln will, oder ob es wirklich so ist?

Wie verhält es sich in einem Fall, wo ihr um die öffnung des Motorraumes bittet, dies aber nur mit Werkzeug bzw. längerem Zeitaufwand möglich ist z.B. bei einem Oldtimer? Wird dann darauf verzichtet?

By Buey (217.82.89.80) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 00:36:

Wo schnappst du nur auf, das es immer negativ bzw. unfreundlich ablaufen muß?
War bislang mein überwiegender Eindruck hier (kann mich auch durchaus getäuscht haben! Ich will keinem was unterstellen!). Sagte ja nicht, daß das auf der Straße auch so sein muß. Dort ist mein Eindruck zu 90% ein ganz anderer!

Nicht jeder Polizist kennt sich mit Exoten aus. Wonach beurteilt ihr nun ob der Fahrer euch verschaukeln will, oder ob es wirklich so ist
Ganz ausschließen kann man das nie. Ist vielleicht auf der einen Seite ne Portion Menschenkenntnis und auf der anderen Seite ein gewisses Gefühl. Sollte mich tatsächlich jemand verschaukelt haben, hat er Glück und ich Pech gehabt. Kann damit leben und lerne für die Zukunft.

Wie verhält es sich in einem Fall, wo ihr um die öffnung des Motorraumes bittet, dies aber nur mit Werkzeug bzw. längerem Zeitaufwand möglich ist z.B. bei einem Oldtimer? Wird dann darauf verzichtet?
1. lasse ich grundsätzlich nur bei dem Fzg. den Motorraum öffnen, bei dem ich weiß oder den dringenden Verdacht habe, daß dort etwas verändert wurde. Ist's gravierend, besteht immer noch die Möglichkeit, Leute in Anspruch zu nehmen, die vom Fach sind, wenn er selber nicht will oder kann, es aber erforderlich ist.

2. Ich für meinen Teil verlange grundsätzlich nichts, was zum angestrebten Ziel außer Verhältnis stehen könnte. Heißt also: ich kann durchaus auch mal drauf verzichten.

By krujtzschoff (217.235.30.120) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 03:03:

Und wie sieht das mit dem Verlangen nach dem Aufbauen des Warndreieckes aus?Ein Kumpel von mir ist das nämlich wirklich passiert da haben sie ihm gesagt er soll das Warndreieck aufbauen oder es gibt eine Strafe!

Wenn ich zum Polizisten sage er möge bitte zurücktretten damit er mir nicht in den Kofferraum sehen kann ist das doch in Ordnung oder?Dann muß er doch auch weggehen oder?

mfg krujtzschoff

PS:Ich glaube hier haben sich 2 gefunden ;-)

Es hat übriegens mal einer aus meiner Berufsschulklasse bei einer Kontrolle zum Polizisten gesagt das er nicht weiß wie seine Haube zu öffnen geht!Darauf hin hat der Polizist ihn glaube mit einen Sachverständigen gedroht was darauf hinaus lief das er stur blieb und der Polizist nach gegeben hat.es gibt durch aus Polizisten die mal nachgeben aber muß man immer gleich drohen?Und das ist glaube das schlimme das manche Beamten immer ihre Machtposition ausnutzen wollen/müssen.Denke das ist zum Teil auch ein Grund dieses Forums.Gute Nacht!!!!

By Bluey (217.225.17.246) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 09:37:

@krujtzschoff

Es steht nirgendwo, daß jemand verpflichtet ist, das Warndreieck AUFZUBAUEN! NUR ZEIGEN! Würde es auf eine Strafe ankommen lassen und entspr. dagegen angehen.

Du kannst den Polizisten zwar bitten zurückzutreten, er muß das aber nicht. UND er darf durchaus in Deinen Kofferraum schauen.

Zum letzten Punkt: Polizisten sind auch "nur" Menschen, machen auch Fehler und es gibt dabei auch "solche und solche". Wie überall!

By farendil (217.85.233.75) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 09:58:

@krujtzschoff: wenn du wilslt, daß dir der beamte nicht in den kofferraum schaut, dann mußt du verbandsdreieck und warnkasten eben im fahrzeuginnenraum aufbewahren...

By Bluey (217.225.17.246) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 10:42:

@farendil
Das wird ihn aber auch nicht 100%ig "schützen" (allg. Verkehrskontrolle FAHRZEUGKONTROLLE!)

By farendil (217.85.233.75) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 10:59:

@bluey: hmm, sag mal, die fahrzeugkontrolle bezieht sich doch nur auch die technische seite, oder sollt ich das falsch sehen?

was willst du da bitte im kofferraum sehen wollen??

By Bluey (217.225.17.246) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 11:13:

Die Fzg.-Kontrolle bezieht sich nicht zwangsläufig nur auf die technische Seite.

Was man so alles an techn. Spielereien im Kofferraum unterbringen / finden kann, weißt Du vielleicht sogar besser als ich ;-)!

O.K. Wenn ich jemanden auffordere, mir den Kofferraum zu öffnen, dann brauche ich schon einen Grund. Die Frage: Warum? Was wollen Sie da?" wäre durchaus berechtigt. Da kann ich schlecht antworten: "Weil ich das einfach mal so möchte"!
Daher werde bzw. kann ich auch nicht JEDEN mal eben dazu auffordern. In der Praxis ergibt es sich aber meistens so, daß der Kofferraum bedingt durch das Lagern von Warndreieck etc. geöffnet wird. Und dann darf ich auch daneben stehen und hinein schauen.

By farendil (217.225.241.74) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 11:45:

@bluey: Die Fzg.-Kontrolle bezieht sich nicht zwangsläufig nur auf die technische Seite.
könntest du mal aufschlüsseln, welche kontrollen (wenn man das so nennen kann) zur fahrzeugkontrolle gehören???


Was man so alles an techn. Spielereien im Kofferraum unterbringen / finden kann, weißt Du vielleicht sogar besser als ich ;-)!
weiß nicht, ob ich das besser weiß...
mir fallen da nur diverse bumm-bumm anlagen ein, aber das hat euch ja nicht zu interessieren.

ansonsten an technik, die eintragungspflichtig ist, gibt es da ja wohl nicht all zu viel...

und das, was nicht fest eingebaut ist (mitgeführte gegenstände) gehört ja wohl nicht zur fahrzeugkontrolle....

Da kann ich schlecht antworten: "Weil ich das einfach mal so möchte"!
gaub mir, es gibt kollegen, die machen sowas...

By Bluey (217.225.17.246) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 12:40:

Das genau aufzuschlüsseln, ist schlecht möglich.
weil insbes. sehr umfangreich. Ich kann aber auch gar nicht alle Möglichkeiten aufzählen.

Beispiele:
- bei größeren Sportveranstaltungen (z.B. Fußballspiele)
- bei Verdacht, daß z.B. verbotene Gegenstände, Drogen, Diebesgut etc. mitgeführt werden.
- Überprüfung z.B. lichttechn. Einrichtungen (hinten)

Ich sagte ja: Ohne, daß ich es begründen könnte, würde ich nicht auf das Öffnen des Kofferraumes bestehen.
Entweder, ich führe eine gezielte Fzg.-Kontrolle durch (mit einer bestimmten Zielsetzung) oder ich erhalte bei der Kontrolle Hinweise, die eine nähere Inaugenscheinnahme des Fzg. (insbes. auch des Kofferraumes) erforderlich machen. Ist vom Einzelfall abhängig.

By farendil (217.85.239.146) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 00:57:

@bluey: mißverständnis! ich meine eine aufschlüsselung, was alles im rahmen einer fahrzeugkontrolle gecheckt oder überprüft werden darf.


oder ich erhalte bei der Kontrolle Hinweise, die eine nähere Inaugenscheinnahme des Fzg. (insbes. auch des Kofferraumes) erforderlich machen
da ist dann aber doch eine durchsuchung und keine fahrzeugkontrolle mehr....

By Bluey (80.130.187.43) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 12:49:

@frendil
Also so weit ich weiß ist das nicht genau definiert. Fzg.-Kontrollen kenne ich so, daß man das ganze Fzg. checken kann: Motorraum (dortige Veränderungen kommen häufiger vor), Innenraum (z.B. Lenkrad, Überrollkäfig, Gurteinrichtungen etc.), Kofferraum (z.B. lichtt. Einrichtungen - Manipulationen kommen hier auch häufiger vor!, und warum nicht auch die "BUM BUM BUM Maschinen ;-) ?) und das Fzg.-Äußere (Reifen/Felgen, Tieferlegung, Bleuchtung, Auspuffanlage etc.).

oder ich erhalte bei der Kontrolle Hinweise, die eine nähere Inaugenscheinnahme des Fzg. (insbes. auch des Kofferraumes) erforderlich machen
da ist dann aber doch eine durchsuchung und keine fahrzeugkontrolle mehr....

Stimmt teilweise.
- Bekomme ich Hinweise in der Form, daß sich möglicherweise z.B. Drogen im Fzg. befinden könnten, dann wird das Fzg. durchsucht!
- Sehe ich bei der Kontrolle mögliche Veränderungen, dann wird diesbzgl. genauer nachgesehen, was dann aber keine Durchsuchung darstellt!


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