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Kleines Problem...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Kleines Problem...
By Michalive (217.80.180.64) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 02:09:

Ich habe mir gestern bei meinem Händler einen Sportauspuff einbauen lassen.
Trotz Angabe des Herstellers vorab gab/gibt es keine ABE für den Auspuff sondern nur ein Teile-Gutachten! Das ganze muss jetzt dem Prüfer noch vorgeführt werden.

Die Kosten für die TÜV-Abnahme werden vom Autohaus übernommen (Die bekommen sie wieder vom Hersteller) aber der TÜV-Termin ist erst am 27.05.!

Normalerweise muss doch die Abnahme unverzüglich erfolgen, kann ich bei einer Fahrzeugkontrolle sagen das ich den Termin schon habe aber leider erst in 3 Wochen??? Ich führe jetzt das Teilegutachten und die Händlerrechung mit handschriftlichen Vermerk über den TÜV-Termin mit!

Was sagen die Polizisten im Forum dazu?

By Bluey (80.130.189.199) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 20:41:

Ehrlich gesagt kann ich mir kaum vorstellen, daß es vorher nicht möglich sein soll, das Fzg. dem TÜV vorzuführen.
Wenn Du aber wie beschrieben das Teilegutachten etc. mitführst, würde ich zumind. beim TÜV hinsichtl. des Termins nachfragen und Dich bei Bestätigung desselben weiterfahren lassen (ist aber eine Einzelfallentscheidung!)

By krujtzschoff (217.235.20.116) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 21:19:

Hi,
soweit ich weiß hast du 14 Tage Zeit Veränderungen eintragen zulassen.Liegt am Polizist wie er bei einer Kontrolle entscheidet.Allerdings ganz ehrlich mal eine Frage: Wohnst du auf dem Land wo der Prüfer alle 3 Wochen kommt? :-)


mfg krujtzschoff

By Michalive (217.80.180.86) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 21:50:

Nein, ich wohne in Karlsruhe und das Autohaus befindet sich in der Nähe von Pforzheim = 35KM

Der Grund warum erst in 3 Wochen liegt darin das die Kosten für den TÜV vom Autohaus übernommen werden und der nächste TÜV-Termin im Autohaus eben erst am 27.05. ist!

Man muss dazu sagen das der Auspuff nicht(!) eingetragen werden muss sondern der Prüfer bestätigt nur den ordnungsgemäßen Einbau auf einem Beizettel!

By krujtzschoff (217.235.30.120) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 03:15:

Hi,
also dann kann ich dir ehrlich nur eins sagen.Wenn deine Werkstatt in vollem Umfang für die Abwicklung des Auspuffes zuständigt ist beinhaltet Einbau+Abnahme des fachgerechten Einbaues dann sage denen auch sie mögen dir bitte einen Leihwagen stellen oder dir dein Fahrzeug Verkehrssicher spricht mit Bestätigung des Prüfingenieurs zurückgeben.Du weißt das wenn du die Bestätigung wirklich brauchst und sie nicht vorweisen kannst Versicherungstechnisch sowie StVo.technisch keine ABE mehr hast für den PKW.Die Bescheinigung kostet übrigens max. 25€ glaube wenn nicht sogar weniger.Müssen das bei uns in der Werkstatt auch immer durchführen lassen wenn eine Anhängerkupplung eingebaut wird.Und wenn mich nicht alles täuscht bekommst du dann die Abnahme mit der Auflage sie bei Zeiten in den Fahrzeugbrief eintragen zulassen.

Mfg krujtzschoff

By farendil (217.85.233.75) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 10:05:

@krujtschoff: bekommst du dann die Abnahme mit der Auflage sie bei Zeiten in den Fahrzeugbrief eintragen zulassen.

bei einer einbauabnehme bekommst du in der regel eine bestätigung, die du mit dir mitführen mußt. diese sollst du "bei nächster gelegenheit" eintragen lassen. in der praxis heißt das, wenn du das nächste mal auf der zulssungsstele änderungen vornehmen läßt, was oft erst beim halterwechsel der fall ist....


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