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Laserfalle Habe ich das Recht auf Einsicht der Messung vor Ort ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Laserfalle Habe ich das Recht auf Einsicht der Messung vor Ort ?
By BernyM (62.104.208.78) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 16:34:

Ich wurde innerorts durch eine mobile Messung gestoppt. Der Polizist warf mir eine Übertretung von 23 Km/h auf einer 50er Strecke vor. Mir selbst kam die Höhe der Übertretung nicht ganz in Ordnung vor, weil ich zuvor noch bei 50 - 60 Km/h auf den Tacho geschaut habe. Ich habe mich zu dem Vorwurf des Polizisten vor Ort nicht geäußert.
Meine Frage ist: Muß mir die Polizei vor Ort, sofern ich den Vorwurf nicht bestätige, einen Einblick in das Laserprotokoll oder ähnliches geben ?
Bei einer Akteneinsicht in der Bußgeldstelle konnte ich nur per Hand eingetragene Meßdaten ersehen. Ein digitales Meßprotokoll oder ein Foto lag leider nicht vor.

By Goose (217.81.243.19) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 16:41:

Vor Ort sieht das Messprotokoll auch nicht anders aus. Selbst wenn du dir das Ergebnis vor Ort auf dem Gerät ansiehst, wirst du nur erkennen, daß ein Fahrzeug in einer bestimmten Entfernung mit einer bestimmten Geschwindigkeit gemessen wurde. Die Tatsache, daß es sich hierbei um dich in deinem Fahrzeug handelte, wird einzig durch die Aussage des Messbeamten bezeugt (was aber auch reichen sollte).
Zu deiner Frage: in NRW ist es über eine Verfügung so geregelt, daß dem Betroffenen das Ergebnis auf dem Gerät gezeigt werden soll, wenn er dieses Wünscht und der Messbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das bedeutet, habe ich dich gemessen, die Werte durch den Protokollführer übertragen lassen und kommt dann, bevor du das Ergebnis gesehen hast, ein weiteres "messwürdiges" Fahrzeug, so werde ich eine Messung dieses Fahrzeuges durchführen, auch ohne dir dein Ergebnis zu zeigen, einen Rechtsanspruch hast du darauf nicht.

Gruß
Goose

By BernyM (62.104.208.78) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 17:12:

Danke Goose.
Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ich fände es gut, wenn man den Fahrern generell vor Ort die Möglichkeit geben würde, die Daten einzusehen.
Wenn du sagst, daß eigentlich nicht viel zu sehen ist(kein Kennzeichen), und die Daten auch bei der nächsten Messung wieder weg sind, dann ist die von dir angespochene Verfügung vermutlich noch kein einziges Mal in die Realität umgesetzt worden.
Ich werde das Gefühl nicht los, nach dem lesen einiger Beiträge, daß lasern eine sehr störanfällige Sache ist.
Auf der anderen Seite wird deutlich, wieviel Verantwortung (Rechte und Pflichten)der einzelne Polizeibeamte hat.

BernyM

By Greatblackbird (213.7.140.158) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 19:35:

Ich werde das Gefühl nicht los, nach dem lesen einiger Beiträge, daß lasern eine sehr störanfällige Sache ist.

Der Meinung bin ich auch. Nur leider kann man das so gut wie gar nicht beweisen. Beweisen kann man auch nicht, ob in die Protokolle auch die tatsächlich gemessenen Werte eingetragen werden. Ich unterstelle und bleibe auch bei dieser Meinung, daß viele Protokolle bei Lasermessungen verfälscht werden. Ich höre wirklich immer wieder diese Tatsachen, wie Du sie beschreibst. Es gibt kein Foto, somit auch keinen eingeblendeten Meßwert. Den Meßbeamten ist man in dem Falle wirklich ausgeliefert.


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