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Tag der Rechtskraft bei Zurückziehen eines Einspruchs ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Tag der Rechtskraft bei Zurückziehen eines Einspruchs ?
By Steffen (217.184.84.114) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 16:21:

Ich denke, die Frage ist für Viele interessant.

Mein Fall: 16 Punkte, 23,5 Monate keine mehr bekommen.

Ende 02/2002 wieder 3 Punkte weil zu schnell.
Bußgeldbescheid dazu am 03.04.2002 bekommen.
Wäre rechtsgültig geworden 17.04.2002.
Erst am 18.04.2002 wären die letzten Punkte, in meinem Fall alle 16, gelöscht worden.

Ich habe noch rechtszeitig Einspruch eingelegt.

Nun haben wir Mai 2002. Wenn ich jetzt den Einspruch zurückziehe, ist Rechtskraft dann Tag des Zurückziehens oder rückwirkend doch noch der 17.04. ?

Danke !

ps: Was würde passieren, wenn ich nicht zurückziehe ? (Kosten) Eindeutiger Verstoß. Habe mit sinnloser Begründung Einspruch eingelegt.

By Martin (195.243.22.35) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 17:00:

Hi

Rechtskräftig wird der Bescheid mit Datum der Einspruchsrücknahme - aber - pass auf soviel ich weiß gibt es noch eine dreimonatige Überliegefrist in welcher die Punkte zwar nicht mehr bei einem KBA-Auszug für die Bußgeldstellen ersichtlich sind, jedoch auch noch nicht entgültig gelöscht wurden. Schau mal nach unter www.kba.de

kann mich aber auch irren

gruß

By Steffen (217.184.65.13) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 17:10:

Danke. Ich vermute die drei Monate sind nur dazu da, abzuwarten ob noch vor Ablauf des in diesem Fall 18.4. irgendetwas rechtskräftig geworden ist. (Verwaltungswege)

Sie müßten also keine Bedeutung haben, sonst wären es ja 27 statt 24 Monate bis zur Löschung.

By Alberto (62.224.100.45) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 17:42:

Na - ich wäre trotzdem so vorsichtig, und würde z.B. 1 Tag vor dem anberaumten Gerichtstermin den Einspruch erst zurückziehen...nur sicherheitshalber.. denn wer weiß, ob die nicht noch auf viele Ideen kommen, wie z.B. der "kostenpflichtige" Hinweis darauf, daß man bald 18 Punkte hat usw...

By dagegen (217.5.19.17) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 18:38:

Ja, ich würde auch warten. Den Einspruch kannst du noch am Tag der Gerichtsverhandlung zurückziehen. Kosten entstehen keine weiteren. Dann ist nur der Betrag in BuGeBe zu bezahlen.
Rechtskraft ist der Tag, an dem der Einspruch zurückgezogen wird.

By Steffen (217.184.84.97) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 19:19:

Danke.

Wenn beides wie ich mir mittlerweile recht sicher bin stimmt, nämlich Rechtskraft erst mit Rücknahme und 3 Monate Überlagefrist nicht zu des Fahrers Nachteil, dann hat Warten keinen Sinn mehr. Das verzögert nur den Beginn der 2 oder 5 Jahre für die neuen 3 Punkte.

Werde noch ein zwei Nächste drüber schlafen und dann zurückziehen.


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