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?Begründung eines Bussgeldbescheides?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: ?Begründung eines Bussgeldbescheides?
By Lutscher (217.82.152.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 10:55:

Ich bin gelasert worden, habe meine Personalien angegeben und habe dann in der Anhörung die Messung angezweifelt, dass nicht ich, sondern ein überholender PKW gelasert worden ist.
Jetzt ist der BuGeBe da und wurde in einem Anschreiben (!) wie folgt begründet: "... zu Ihrer Äusserung auf dem Anhörbogen teile ich Ihnen mit, dass mit dem Lasergerät nur 1 Fahrzeug anvisiert werden kann. Ein Durchfahren des Laserstrahles durch ein anderes Fahrzeug kann ausgeschlossen werden, da sonst der Messvorgang durch den Beamten abgebrochen worden wäre. Die Messung ist eindeutig bei ihrem Fahrzeug durchgeführt worden. Ein Foto gibt es bei einer Lasermessung nicht, die Daten können jedoch vom Betroffenen nach der Messung eingesehen werden".
Hab ich hier irgendeine Chance, die Sache noch abzuwenden? Lohnt sich ein Widerspruch?
Danke für Eure Infos.

By farendil (217.235.45.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 11:42:

@lutscher: was war denn mit dem anderen fahrzeug? wo war es, wie fuhr es, wie groß war die meßentfernung?

By Lutscher (217.82.144.5) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 14:30:

Also das andere Fahrzeug hatte mich in der zweispurigen Einbahnstraße rechts überholt und war ein normaler PKW. Messentfernung ca. 150-200 m. Ich glaube der ist dann aber rechts ran oder gar abgebogen?
Jedenfalls war ich dann bei der Kelle nur noch alleine.

By Greatblackbird (80.134.24.102) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 15:05:

@Lutscher

Dann könntest Du durchaus Erfolg bei einem Einspruch haben. Besser wäre natürlich, wenn Du noch jemanden hättest, der bezeugen kann, daß dort noch ein anderes Fahrzeug war.

Ein Durchfahren des Laserstrahles durch ein anderes Fahrzeug kann ausgeschlossen werden, da sonst der Messvorgang durch den Beamten abgebrochen worden wäre.

Das müssen die ja schreiben, sonst wäre der Beamte ja fehlbar und sowas ist ja ausgeschlossen :)
Ich denke dabei nur an den geschilderten Fall, wo der Meßbeamte vor Gericht sogar wegen 100 DM eine Falschaussage geleistet hat.


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