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Dichtes Auffahren/Absichtliches Abbremsen (beinahe Crash)!!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Dichtes Auffahren/Absichtliches Abbremsen (beinahe Crash)!!
By spyker (62.65.144.226) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 08:00:

Hi zusammen..

Erstmal bin ich nicht 100% sicher, ob ich nicht alle nerve mit diesem Post, denn sicherlich wurde das schon das ein oder andere Mal besprochen.. habe mich auch sicher 30 min im Archiv rumgewälzt.. leider eher erfolglos.. Nun aber zu meiner Geschichte..

Erstens komme ich aus der Schweiz, weshalb ich mich evt. auch über schweizer Meinungen freuen würde.. und zwar fuhr ich auf der Autobahn, hatte bereits den Blinker gesetzt zum diese verlassen..
Da sehe ich im Rückspiegel einen BMW (7er), der wie wahnsinnig angedonnert kommt, einen rechts überholt, und sich dann mir an die Stossstange klemmt.. (ich Toyota Starlet 1.3!) Erst hab ich noch bisschen Gas gegeben um nicht als Hindernis dazustehen, was ich angesichts der Tempolimits etc. dann sehr schnell wieder aufgegeben hab...

Er fuhr mir also extrem nah auf.. sah z.T. nicht mal mehr seine Lichter im Rückspiegel.. Und aus irgendwelchen Gründen musste er genau den gleichen Weg wie ich fahren.. Wir fuhren also durch diese Stadt (Gossau, falls sich jemand dort auskennt).. und das dauerte sicher so an die 5 Min.. danach kam eine kurze 80er Stelle, an der allerdings Überholverbot herrscht.. er immer noch hinter mir.. ich fuhr genau 80.. dann kamm wieder 60.. ich schaltete runter und fuhr 60.. Dann plötzlich überholt der mich wie ein Irrer!! Er hätte mich um ein Haar gestreift! Fährt vor mich hin und bremst extrem stark ab! Ich wäre dem um ein Haar ins Heck gefahren, da der wohl bessere Bremsen hat, als ich... Dann liess er diesen Sonnen-Rollo an der Heckscheibe runter, und schaute mich durch den Rückspiegel an.. etwa 10 Sek.! Der Verkehr war zu dieser Zeit blockiert!
Dann fuhr er weiter.. (wie ein Irrer.. aber das ist mir ja egal.. )

Nun, ich habe mir mal das Kennzeichen gemerkt und wollte fragen, ob ich da irgendwas unternehmen könnte.. Gross vor Gericht und so hab ich eigentlich keine Lust, aber ich finde der soll mal merken was für ein A.... er ist!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Es grüsst aus der Schweiz..
spyker..

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 08:34:

Was der gemacht hat, war Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Ich bin eigentlich streng dagegen, sich gegenseitig anzuzeigen, aber wennn es wie hier schon gefährliche und kriminelle Auswüchse hat, wäre das zu überlegen.
Wenn du zur Polizei gehst und ihn anzeigst, verfolgen die die Sache (deutsche Bullen sind unbestechlich und arbeiten bei sowas wie ein Uhrwerk)und er hat einen Haufen Scheerereien. Ob er nun bestraft wird, hängt davon ab, wie gut du ihn beschreiben kannst: Alter, Brille, Haarfarbe etc.. Der Staatsanwalt mus nachweisen, das er es war.Wenn die Beschreibubg dann mit dem Halter übereinstimmt, hat der beim Richte ganz schlechte Karten und kann sich mal aufs zu Fuss gehen einstellen.
Aus meiner Sicht eine besondere Sauerei ist, dass jemand mit einem viel leistungsfähigeren Gerät (Beschleunigung, Abbremsen, Strassenlage) einen "schwächeren" Kleinwagen hier tyrannisiert. Auch als Mitglied des Stammes der Bleifussindianer (oder vielleicht gerade deshalb) verfechte ich das "fair Play" und sportliches Verhalten im Verkehr. Wenn jemand die hohe Leistungsfähigkeit seines Fahrzeug derart missbraucht um Andere zu gefährden, gehört er aus dem Verkehr gezogen, solche Leute machen das Bild des bösen Rasers in der Öffentlichkeit.

By alpak (217.233.238.104) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 08:46:

Sehe ich auch so - anzeigen (hätte nie gedacht, dass ich das mal empfehlen würde).

Du wirst ja nur als Zeuge geladen, hast also keine Scherereien mit Anwalt, Papierkrieg und was die Leute noch so vom Gerichtsweg abhält.

By spyker (62.65.144.226) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 08:56:

Hallo!

Danke erstmal für die Antworten! Ich gehe wohl mal bei der Polizei und frag wie ich das machen müsst.. habe mir erst auch überlegt einfach nix zu tun, doch wenn der das mal mit nem Fahranfänger macht, knallts bestimmt!!!

Und dass ich keine Zeugen hab, ist kein Problem? Ich war allein unterwegs.. und Verkehr hatte es nicht soo viel..

Gruss spyker

By Alberto (62.224.97.2) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:00:

@Spyker
Du magst ja durchaus im Recht sein.... aber - die Mühe kannst du dir sparen...

Wenn dieser Typ halbwegs schlau ist, verweigert er einfach die Aussage... - du hast keine Fahrerbeschreibung - damit wird nichts draus - außer, daß du viel Aufwand hast.

Klar - deine Zeugenaussage allein könnte reichen - aber nur, wenn du den Fahrer eindeutig identifizieren kannst - und, wenn der schon das Rollo herunterläßt, dann weiß der schon, warum er das macht....

also, spar dir deine Nerven und vergiß es!

By spyker (62.65.144.226) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:03:

@Alberto.. Mag sein.. aber! Der Typ war so ca. 45, hatte kurze braune/schwarze Haare und keine Brille.. mit einem 7er BMW! Denkst du ernsthaft, das Auto ist NICHT auf den eingelöst? Wenn ich den so beschreib, und die den Halter ermitteln, glaubt dem kein Mensch, dass der das nicht wahr! Und kein normaler fährt mit einem fremden Auto wie ein Irrer... sag ich mal so..

By spyker (62.65.144.226) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:05:

Und nur noch zum Klarheit schaffen, er hat das Rollo heruntergelassen!!! Das heisst ich hab ihn dann gesehen!! Das Rollo ist unten befestigt!

Und zudem konnte ich ihn auf den ca. 10 km Weg recht gut im Rückspiegel erkennen bei etwa 10 M Abstand!!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:09:

@alberto
ganz so einfach sehe ich das nicht. Wenn Spykers Beschreibung so ungefähr mit dem Halter hinsichtlich Alter und anderer Merkmale übereinstimmt, wird dem spyker erst mal mehr geglaubt als dem Täter. Da wird also erst mal der Staatsanwalt aktiv. Selbst wenn der BMWler ungestraft da raus kommen sollte, weil man´s ihm letztendlich nicht nachweisen konnte, hat er eine Menge Arbeit mit dem Papierkram. Auch ist nicht jeder so fit, dass er solch ne heisse Kiste ohne Anwalt durchzieht.
Das spyker keine Zeugen hatte, sehe ich nicht als entscheidend an, wäre halt "nice to have it" gewesen.

By spyker (62.65.144.226) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:28:

@alfa

Meinst du das mit "ohne Anwalt" jetzt für mich oder den BMWler? Auf Anwalt und so hab ich nämlich gar keine Lust.. Es geht mir letztendlich ja nicht darum dass der den Führerschein abgeben muss oder eine Wahnsinns-Busse bekommt, ich will dem nur klarmachen dass das eine Sauerei ist, was er da abgezogen hat! Klar, Mitleid hätte ich auch keins, wenn er ne Busse bekäme..

By Alberto (62.224.96.104) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:32:

@alfa
Was heißt das nun im Klartext?
Privatanzeigen verlaufen oft im Sande - denn da sind oftmals auch dramatische Schilderungen drunter (seitens des Anzeigenden) - ich selbst wurde mehrmals wg. ein bißchen Rechtsüberholens gleich mit 315 c belastet... daher habe ich etwas Übung...
Und - glaube mir.. das beste ist immer noch, gleich bei er Ermittlung, wenn die Polizei kommt - freundlich die Aussage zu verweigern...
die haben nämlich so gar keine Lust, für einen Privatmann - ohne sehr griffige Beweise (zB. Foto) großartig zu ermitteln.

Tut dies der BMW-Fahrer, weil er ein Rowdy ist - und deshalb bestimmt Erfahrung hat, - na dann wird es für den Spyker schwierig, - zumal ein guter Anwalt dann das Verfahren hinschleppt, bis sehr viel Zeit vergangen ist - dann leidet bekanntlich das Erinnerungsvermögen der Privatzeugen...

Mein rat ist nach wie vor.... vergessen!

By spyker (62.65.144.226) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:38:

Wie gesagt, ich denke mal, dass der das schon öfters gemacht hat.. aber vielleicht hat ihn ja auch noch nie einer belangen wollen!
Könnte der denn mir mit seinem Anwalt gegebenenfalls auch was anhängen? Ich stünde ja dann ohne da.. oder muss ich da keine Angst vor haben? Habe mir auf jeden Fall nix zu schulden lassen kommen..

By Tino (62.155.167.120) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 09:49:

@spyker
Zu deiner Information: In Deutschland gibt es keine Halterhaftung wie in der Schweiz. Über den Halter auf den Fahrer zu schließen ist daher auch nicht möglich.
Daher musst du beweisen das es der Fahrer war, und das wird, wie Alberto schon sagt, wenn der Halter sich entsprechend anstellt, sehr schwer.

By farendil (217.225.242.155) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 10:15:

@spyker: also ich sage dir dazu mal eins: Du hast einige schrereien.
das kann so ausarten:
-anzeige bei der polizei (kannst mit 2 stunden rechnen)
-ein, zwei mal zur polizei um eine lichtbildvorlage zu identifizieren
-bei einer gegenanzeige noch mal hin, deine anzeige zur aussage machen
-ladung vor gericht. das kann schon drei, vier mal passieren, ja nach dem, was kurzfristig dazwischenkommt.

ist es das wert??

übrigens, so einen kleinen warnschuß für den anderen gibt es nicht. entweder die sache wird eingestellt oder aber er wird richtig verknackt (ne latte punkte, einkommensabhänige strafe von mehr als einem monatsgehalt (eher 2 -4) und evtl. ein fahrverbot.)

so, ich hab mich auch schon über andere aufgeregt, aber eine soclhe strafe finde ich zu hart - und mir viel zu viel aufwand!

By Peter (194.72.49.82) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 11:16:

Let go!

Ohne Zeugen wird die Sache sicher im Sande verlaufen. Bei Erfolg gibt es nur die volle Bestrafung, dein überaus berichtigter Wunsch nach Aufzeigen seines fiesen Verhaltens verläuft leider im Sande...

@Alberto,
ich hatte auch mal eine Anklage wegen schweren Eingriffs in den Strassenverkehr (mit allen Registern), jedoch waren die Anschuldigen derart überzogen, da hat sogar der Gutachter der Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen wiederlegt.
Mir blieb dabei nur das Rätsel wie der Staatsanwalt trotzdem eine Anklage durchgesetzt hat, da seine Untersuchungen nur ein Fehlverhalten des Anklagenden zeigten. Will sagen, wenn man sich über das Fehlverhalten anderer beschwert, muss man sich auch hinreichend genau an das wirkliche Geschehen halten. Frust in Form von übertriebenen Anschuldigungen abzubauen ging in dem Fall nach hinten los, der Beschuldigende bekam letztendlich eine Anklage wegen Falschaussage!

*Gruss

Peter

By Pferdestehler (217.224.227.145) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 12:14:

@spyker:

Habe nicht alle Posts hier gelesen.
Es ist sogar durchaus möglich, daß derjenige einfach einen Heckschaden verursachen wollte, um die Versicherung zu betrügen. Passiert immer mehr, dann wird das Geld kassiert und das Fahrzeug auf einem Hinterhof wieder halbwegs billig auf Schuß gebracht.

Aber zur Bemerkung wegen der Anzeige, deutsche Behörden arbeiteten wie ein Uhrwerk in solchen fällen:
Habe eine gleichen Fall (beobachtung durch Rückspiegel bei zweimaliger Abbremsung bis zum Stand) hier in Berlin erlebt, hatte sogar meine fast 70-jährigen Vater dabe, fit wie ein Turn schuh, der andere war allein.

Bereits bei der Polizeidienststelle war ich zweimal zum Verhör vorgeladen und der mir heute noch bekannte Beamte behandelte mich bereits, als hätte ich eine Provokation begangen.

Vor Gericht kam es dann noch besser: Die Anwältin holte nicht meinen Vater als Zeugen, sondern NUR mich und die biß sich an meinem Fahrzeug fest, VW Corrado VR6, fragte wie schnell solch ein Auto sei etc. und machte sich lustig. Kein Einwurf des Staatsanwaltes, daß das irrelevant sei, da alles unter 50km/h ablief. Ich wude als Zeuge NICHT entlassen, somit durfte ich die weitere Mauschelei dort nicht mitverfolgen.
Tatsache: Klage wurde fallengelassen wegen Geringfügigkeit oder Nichtbeweisbarkeit nach §§ irgendwas.

Soviel zu solchen Fällen und der Deutschen Polizei und Gerichte!

Ich wurde sauber verarscht. Der Typ muß irgendwelche Verbindungen zur Polizei oder zum Gericht gehabt haben, sonst wäre das sicher anders ausgegangen.

Seitdem bin ich ein wenig verdrossen unserem Rechtsstaat gegenüber. Man bekommt kein Recht, man bekommt ein Urteil. Und das ist zumeist sehr zweifelhaft...

Gruß Pferdestehler

By macII (62.158.203.217) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 13:11:

@spyker

anzeigen ja oder nein, ich finde die diskussion unsinnig, solange man keinen vorteil aus einer anzeige ziehen kann.

(wenn es taktisch klug ist, jemanden z.B. anzuzeigen, weil man damit rechnen muss, selbst angezeigt zu werden, macht das sinn.)
Ansonsten?
Was bringt es Dir?
Frustabbau?
Gerechtigkeitssinn?
Die übrige Welt vor Diesem Fahrer schützen?
Freu Dich lieber, Dass du so toll reagiert hast und dem Arsch nicht draufgeknallt bist.
Und Dann schwamm drüber.

Ich persönlich betrachte jeden Anzeigenden als
Rentner mit Hut, der meint auf der Strasse die Rechtsordnung verteidigen Zu müssen und auch so fährt. Stösst mir übeL auf.Meine Meinung.

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 13:21:

@spyker
Ich würde die Anzeige trotz des damit evtl. verbundenen Aufwandes durchziehen. In einem so krassen Fall gibt es m.E. keine Alternative und Wegsehen oder Ignorieren aus Trägheit heraus empfinde ich - so pathetisch das klingt - als Pflichtverletzung der Allgemeinheit gegenüber.

@macII
Du kannst nicht alle Fälle, in denen angezeigt wird, über einen Kamm scheren, nur weil du da so ein bestimmtes Klischee vor Augen hast.

By Alberto (62.158.211.68) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 13:51:

@Quincy
Du solltest mal selbst solche Anzeigen durchziehen, - dann weißt du, wovon du redest...

Alles wird einfach, wenn du Zeugen hast, die mit dir gemeinsam den Fahrer exakt beschreiben können.

Hast du das nicht - und auch du verstrickst dich dann in Schwierigkeiten, wenn die Frage kommt, ob du beobachten konnstest, wie viele Personen sich in dem Wagen befanden....

na dann Gute Nacht!
dein Frust wird größer - du wirst, wie bereits beschrieben, keineswegs als zeuge entlassen (ein beliebter Anwaltstrick) - damit mußt du draußen warten, bis du wieder reingerufen wirst - und du kannst nicht mithören, was andere bereits ausgesagt haben - dann stellen sie dir ein paar Fragen, die du gar nicht erwartets - du verstrickst dich - und zack - haben sie dich.

Also - laß es - denn du hättest ja sowieso nichts davon, wenn der andere eine Einstellung zu Lasten einer Buße für einen Sozialen verein bekommt, dessen Vorsitzender der Richter selbst ist. vergiß es einfach!

By langsamer (212.64.228.21) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 15:30:

Hallo,

wenn mich so einer bedrängt komme ich, natürlich nur unabsichtlich, an den Schalter für die Nebelrückleuchten. Die meisten Fahrer die dann so dicht hinter die sind steigen voll in die Eisen, was zur folge hat das auch mal eine Scheinwerfer in der Leitplankt hängen bleibt. Danach hält er abstand.
Gruß
ein langsamer

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 18:08:

@Alberto
Stimmt, ich habe da keine Erfahrung - und das ist auch gut so. Aber deine Schilderung klingt mir doch etwas sehr pessimistisch - sozusagen das Worst Case Cenario. Aber man kann nicht viel verlieren, und man sollte es riskieren. Schließlich kann man es ja nicht einfach so mit "Schwamm drüber" durchgehen lassen. Wenn jemand in der Stadt rumläuft und mit einer geladenen Waffe rumfuchtelt, würde man auch nicht argumentieren "Vergiß es, bringt eh nichts".

By Bluey (80.130.182.142) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 18:36:

@spyker
Ich hatte mal jemanden wegen mehrerer Verkehrsverstöße angezeigt (war zu der Zeit privat unterwegs!) und hatte auch nur eine recht gute Personenbeschreibung.
ICH war alleine, ER hatte eine Beifahrerin dabei.
Das Ganze kam vor Gericht. ER mit Anwalt, ist aber trotzdem verurteilt worden.

Meine "Sache" war dabei noch weitaus unbedeutender als Deine. Wenn Du ein paar "Gänge" (Polizei, Gericht) nicht scheust, würde ich an Deiner Stelle Anzeige erstatten.

Wenn Du Dir selbst aber auch ein Fehlverhalten vorzuwerfen hast oder es Dir den Aufwand nicht wert ist, dann solltest Du es sein lassen.

Gruß
Bluey

By M.P. (213.23.40.107) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 19:00:

@spyker:
Weshalb hier der ein oder andere von einer Anzeige abrät und ob es wirklich nur darum geht, Dir Aufwand zu ersparen, mag jeder mit Blick auf Einträge in anderen 'Diskussionsthemen' beurteilen.

Tatsache ist: Du wirst einen gewissen Aufwand haben (den der Fahrer bzw. sein Anwalt ggf. noch steigern kann) und ggf. (insbesondere eben wegen des fehlenden Zeugen) damit 'leben müssen', daß der Fahrer straffrei ausgeht. Andererseits: es nicht zu versuchen hieße nur, das avisierte Ziel garantiert nicht zu erreichen. Sollte die beschriebene Person Ihren Fahrstil häufiger so 'zur Schau stellen' wäre es umgekehrt besonders wichtig, eine Anzeige zu erstatten. Bietet _eine_ Anzeige möglicherweise noch Anlaß zum Zweifel, spätestens bei bei weiteren Meldungen wird er sich einer kritischeren Prüfung stellen müssen. Und genau darum geht es ja.

Viel Erfolg !

By farendil (217.235.45.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 22:46:

@m.p.: sag mal, aber sonst tickst du noch ganz richtig!

von den stammpostern gibts hier keinen (wenn wir mal von dem einen absehen, der hier aber nichts dazugesschriben aht, bei dem ich mir da nicht so sicher wäre) der derartige aktionen für gut befindet oder sie gar selber macht!

da ich genau so zu denen gehöre, die hier von einer anzeige abgeraten habe, kann ich das nur persönlich nehemen.
und da muß ich mich gegen solche unverschämten unterstellungen von dir rotzlöffel ganz entschieden wehren!

By M.P. (213.23.39.107) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 22:53:

@farendil:
"der ein oder andere (...) mag jeder mit Blick auf Einträge in anderen 'Diskussionsthemen' beurteilen."

Dein Urteil - Deine Einschätzung wenn Du Dich getroffen fühlst (fühlen solltest).

PS: Kleine Empfehlung am Rande, mir ist es reichlich gleich ob ich hier "rotzlöffel" oder ähnliches genannt werde - Du sollest (und ich denke Du bist es auch) Dir aber bewußt sein, daß niemand auf diese Weise in Diskussionen 'punktet' (ein Kollege hat mir vor längerer Zeit mal "wer sich aufregt hat verloren' mit auf den Weg gegeben, ich denke er hat Recht...).

By farendil (217.235.45.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 23:12:

@m.p.: nein, die anspielung war unmißverständlich an alle gerichtet, die sich gegen die anzeige ausgesprochen haben und noch in anderen beiträgen zu verkehrsverstößen posten!

und dazu zähle ich nun mal. ich kenne meine fahrweise recht genau, da ich meist dabei bin. daß die nicht immer regelgerecht ist, ist eine sache, aber eine solche art und weise, sich im verkehr zu benehmen, LASSE ICH MIR VON NIEMANDEM UNTERSTELLEN!!!

Du sollest...Dir aber bewußt sein, daß niemand auf diese Weise in Diskussionen 'punktet'
ich habe DAMIT nicht vor, zu punkten, das kann ich auch duch fachlich fundierte beiträge, die andere, die nur rumkötteln sonst vermissen lassen!
wenn mir jemand aber in einer so dreisten art und weise derartige dinge unterstellt, werde ich demjenigen deutlich sagen, was ich von ihm und diesem behehmen halte - das sage ich jedem, und wems nicht passt hat pech gehabt!

vielleicht solltest du mal nachdenken, was du anderen unterstellst!
ich für meinen teil jedenfalls verwahre mich gegen derartige beschuldigungen!

By Grobi (217.85.35.205) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 23:34:

@bluey: Meine "Sache" war dabei noch weitaus unbedeutender als Deine Und?? Weswegen sahst du dich "privat" dazu genötigt, dann Anzeige zu erstatten?
Spykers Fall war zugegebenermaßen sehr happig; solchen Leuten wäre es zu wünschen, daß sie ihre "Manöver" mit einem zivilen Polizeiauto trieben. Aber Leute, die wegen irgendwelcher Kleinigkeiten ohne Gefährdung meinen, sofort zur Polizei zu rennen, kann ich nicht ausstehen.
Im Zusammenhang mit einem anderen Thread (mittlerweile O.T.) schleicht sich bei mir der Verdacht ein, daß du deinen Beruf "etwas" zu ernst nimmst...

Grobi

By M.P. (213.23.38.145) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 08:58:

@Farendil:
OK, in 'Blöcken':

"die anspielung war unmißverständlich an alle gerichtet, die sich gegen die anzeige ausgesprochen haben"
Nein, nicht zwingend: "der ein oder andere" heißt nicht alle (betreffenden Personen).

"LASSE ICH MIR VON NIEMANDEM UNTERSTELLEN!!!"
Solltest Du auch nicht ! "mag jeder mit Blick auf Einträge in anderen 'Diskussionsthemen' beurteilen" ist lediglich eine Empfehlung, daß jeder sich sein eigenes Urteil bilden möge - und dabei mehr als nur dieses 'Diskussionsforum' berücksichtigen sollte.

"werde ich demjenigen deutlich sagen, was ich von ihm und diesem behehmen halte"
Wenn es Dich glücklich macht... Verstehe nur trotzdem nicht, was das bringen soll !

"vielleicht solltest du mal nachdenken, was du anderen unterstellst!"
Vielleicht sollten wir uns darüber verständigen, was ich tatsächlich meine. Ich denke nicht an einen direkt vergleichbaren Fahrstil - ich denke sehr wohl an eine Einstellung wie 'ist doch nichts passiert' / 'das geht dich doch nichts an'.

@Grobi:
"Aber Leute, die wegen irgendwelcher Kleinigkeiten ohne Gefährdung meinen, sofort zur Polizei zu rennen, kann ich nicht ausstehen."
Ditto (sofern es sich um 'Kleinigkeiten' handelt), d.h. in erster Linie kann ich sie nicht verstehen !

By Alberto (62.158.210.104) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 11:07:

@Bluey
Du solltest dabei aber nicht verschweigen, daß du als einziger zeuge zwar dastandest - man dir als Polizist - und das ist das Ausschlaggebende - aber seitens des Richters unterstellt, daß du weißt, daß du dir sofort die Personenbeschreibung einprägen mußt, um überhaupt Erfolg zu haben.
Und... deiner Aussage, daß du diese Person eindeutig wiedererkannt hast - könnte man wirklich nur begegneen, wenn man vor Gericht enieiige Zwillinge vorführen würde - dann kämst sogar du ins Wanken...


Der Privatmann aber, der in seiner ersten Aufregung eben nicht sofort akribisch genau die Person "abscannt" - der ist damit beschäftigt, sich das Nummernschild zu notieren..

Wenn man den dann fragt, ob vielleicht in dem anderen Fahrzeug noch hinten Personen drinsaßen, - dann zuckt dieser meistens mit den Schultern.. weil er es wirklich nicht weiß.

So - dann fragt der Anwalt aber...."Wenn Sie schon nicht wissen, wie viele Menschen überhaupt in dem Auto saßen, wie wollen Sie dann genau wissen, daß dieser Mann hier der Fahrer gewesen sein muß?"

Und dann, wenn es ganz hart kommt, treten plötzlich mehrere Freunde auf, die dem fahrer alle irgendwie ähnlich sehen... dann spätestens wackelt dieser...

Also nochmals... DAS AUSBREMSEN IST KRIMINELL - JA!

Aber... es zu beweisen.... das wird schwierig, wenn man kein "Polizist" ist.

By Bluey (80.130.189.199) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 20:33:

@Grobi
Und?? Weswegen sahst du dich "privat" dazu genötigt, dann Anzeige zu erstatten?
Ich sah mich keineswegs GENÖTIGT! Aber ich fand das Verhalten desjenigen ziemlich "dreist" (will jetzt nicht die ganze Story erzählen). Kommt übrigens recht selten vor, daß ich privat "dienstlich" werde. Da muß schon das ein oder andere zusammen kommen! Habe im Dienst genug zu tun.

Aber Leute, die wegen irgendwelcher Kleinigkeiten ohne Gefährdung meinen, sofort zur Polizei zu rennen, kann ich nicht ausstehen.
1. Weißt Du überhaupt nicht, worum es bei mir ging, um Dir diesbzgl. ein Urteil erlauben zu können?! Ich sagte: "Kleinigkeit" im Vergleich zu der hier diskutierten Sache! Deshalb muß meine für sich genommen noch lange keine Kleinigkeit gewesen sein!
2. Ich muß nun mal nicht zur Polizei rennen. Ist ein kleines, mich im Dienst mal eben an den PC zu setzen und eine Anzeige zu schreiben.

Im Zusammenhang mit einem anderen Thread (mittlerweile O.T.) schleicht sich bei mir der Verdacht ein, daß du deinen Beruf "etwas" zu ernst nimmst...
Kann ich mir vorstellen, daß Du das denkst. Ich habe Spaß an meinem Beruf und tue, was ich für richtig halte. Und mit Blick auf den anderen Thread kann ich nur sagen, daß sich dort bis auf wenige Ausnahmen keiner besonders fair und sachlich verhalten hat. Ist für mich aber abgehakt!


@Alberto
Ich habe ihm deshalb geraten, eine Anzeige zu erstatten, weil ich den Eindruck hatte, daß er eine brauchbare Personenbeschreibung abgeben kann. Er sagte ja auch, daß der den Fahrer lange genug hätte sehen können.

Ich habe NICHT gesagt, daß ich die Person wiedererkannt habe. Wann auch?! Vor Gericht? I.d.R. mehr als ein halbes Jahr später? Kaum möglich, wenn es sich "nur" um eine normale OWi handelt. Bei der Menge an Anzeigen und Gesichtern ist es nach so rel. langer Zeit meistens nicht mehr möglich (abgesehen davon haben nicht wenige nach ein paar Monaten ihr Aussehen im Rahmen der normalen Möglichkeiten etwas verändert). Das wird aber auch gar nicht erwartet. Bin noch nie gefragt worden: Erkennen Sie den Betroffenen wieder?" Und wenn, dann würde ich sagen (was halt der Wahrheit entspricht!), daß es nach dieser Zeit nicht mehr eindeutig möglich sei. Ich beziehe mich auf meine Anzeige und die darin gemachten Angaben. Das reicht!
Viel wichtiger ist es, sich an den Vorfall selbst so gut wie möglich zu erinnern!

Ich kann vor Gericht auch nicht sagen (es sei denn, ich habe es mir notiert), wie viele Personen im Fzg. waren. Wozu auch, wenn es mit der Sache ansich nichts zu tun hat?!

Das Ziel des Anwalts ist es, den Zeugen vor Gericht als unglaubwürdig darzustellen. Das muß man wissen. Dann kann man solchen Fragen auch entspr. begegnen!

Aber... es zu beweisen.... das wird schwierig, wenn man kein "Polizist" ist
Ich würde sogar sagen, daß es grundsätzlich schwierig ist, egal ob Polizist oder nicht.

By spyker (161.78.3.250) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 08:01:

Hallo zusammen!

Also, ich habe mich nun entschieden. Da ich im Moment mitten in meiner Lehr-Abschluss-Prüfung stecke, weiss ich noch nicht, ob ich nicht besser noch warten soll!? Ich habe mir den Fall haargenau notiert, mit Personenbeschreibung und Hergang.. Es ist mir klar, dass die Erinnerung etwas leiden wird, aber in den nächsten ca. 6 Wochen hab ich einfach keine Zeit um da vor Gericht zu gehen etc... Dass ich den anzeigen will ist mir aber klar, ich denke dass ich zusammen mit der Personen-Beschreibung, dem Kennzeichen durchaus eine Chance habe, dass man mir glaubt, und falls nicht hat er wenigstens gemerkt, dass er das nicht mit jedem machen kann!
Merci vielmals für alle Kommentare.. und, ich halte euch auf dem laufenden!

Greetz spyker

By Bluey (217.225.17.246) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 09:27:

@spyker
Entweder jetzt oder gar nicht. In ein paar Wochen Anzeige zu erstatten wird Dir wahrscheinlich "negativ" ausgelegt! Warum haben Sie denn nicht gleich Anzeige erstattet?? Das Argument mit der Prüfung zählt nicht.

Der Gerichtstermin käme wahrscheinlich eher in 6 Monaten als in 6 Wochen!

By spyker (161.78.3.250) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 10:01:

@Bluey

Meinst du das geht so lange? Ja wenn das so ist kann ich au jetzt schon.. ich kann nur schlecht eine meiner Prüfungen absagen wegen einem Gerichtstermin.. aber so ab Juli bin ich eh fertig damit.. ja dann geh ich wohl noch heute oder nächste Woche! Merci für den Tipp!

Gruss Spyker

By Bluey (217.225.17.246) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 10:33:

1. ALLE Termine, die ich bislang hatte, bezogen sich auf Anzeigen, die mind. 4-6 (i.d.R. sogar wesentl. mehr) Monate zurück lagen.

2. Solltest Du einen triftigen Grund haben, zum Termin nicht erscheinen zu können, so solltest Du dies dem Gericht rechtzeitig (!!) mitteilen, damit der Termin verlegt werden kann.

Gruß
Bluey

By Rennfahrer (217.85.212.135) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 14:00:

@farendil

(wenn wir mal von dem einen absehen, der hier aber nichts dazugesschriben aht, bei dem ich mir da nicht so sicher wäre)

Ich denke, du meinst mich in diesem Fall:

Ich habe NIEMALS solch eine Fahrweise akzeptiert, tolleriert, oder auch fuer gut geheissen. Ich weiss nicht, wie du darauf kommst.

In meiner "Diskussion" mit Pferdestehler ging es nur um "rechts-ueberholen" OHNE Gefaehrdung, bzw. das Dicht-Auffahren.
Mag ja sein, dass ich teilweise unsachlich wurde, habe jetzt auch keine lust alles nochmal durchzulesen, aber ich selbst lege SICHER solche eine Fahrweise NICHT an den TAg,
ich hoffe, dass sich das jetzt geklaert hat.

By farendil (217.85.230.15) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 14:39:

@rennfahrer: ich will dieses thema nicht wieder breittreten.
ich wollte auch niemals sagen, daß ich dir derartiges unterstelle.

daß ich mit deiner fahrbweise bzw. deinen äußerungen darüber ein problem habe, istr meine sache - aber daß diese äußerungen dazu angetan waren, beim einen oder anderen diverse verdachtsmomente zu wecken, ist glaube ich mal fakt.

und das wollte ich halt ausklammern in der diskussion - das ging aber wirklich nicht gegen dich.


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