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Verständnisfragen zu A.-Meth.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Verständnisfragen zu A.-Meth.
By speed_trapped (62.153.226.203) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 10:34:

(Leider ist das Originalthema schon ins Archiv gewandert)

Der Amtsmühlen haben nun angefangen zu mahlen.
Da ich jetzt über einen Monat im Ausland war und vor meiner Abreise alles für die A.Meth. vorbereitet hatte, ist es soweit auch gut gegangen.

Der Halter ist nicht mehr Täter und dieser Täter hat auch schon seinen ABogen bekommen.

Leider hat er jetzt das Foto angefordert (obwohl ich es gesagt hatte es nicht anzufordern).

Das dies Sch* war ist klar, da man ja nun nicht mehr aus Vesehen diese Tat zugeben könnte.

Und darum hier jetzt die Frage, wenn man es nicht mehr direkt zugeben kann, wie sieht es mit indirekt aus, z.B. man antwortet nicht mehr nach erhalt des Bildes.

Dies sollte doch eigentlich zu einem BGB gegen diesen Täter führen. Oder?

Hätte den Vorteil, dass man nochmal zusätzlich Zeit gewinnt und dann ggf. bei einer Verhandlung sagen kann, man sei von seiner Unschuld ausgegangen und hat sich nicht mehr weiter gekümmert. Was dann auch den Einspruch und die Einschaltung des Anwaltes bei Eingang des BGB plausibel macht.

By Greatblackbird (213.6.67.86) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 21:53:

wie sieht es mit indirekt aus, z.B. man antwortet nicht mehr nach erhalt des Bildes.

Dürfte kein Problem sein, wenn das Bild per einfachem Brief geschickt wird. Dann ist dieser Brief eben nicht angekommen.

Dies sollte doch eigentlich zu einem BGB gegen diesen Täter führen. Oder?

Nicht unbedingt. Es könnten auch Hausbesuche von der Polizei in der Nachbarschaft erfolgen oder das Bild mit dem EMA abgeglichen werden. Darüber kann man eigentlich nur spekulieren.

By Alberto (62.158.213.88) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 12:38:

Wie hat er denn das Foto angefordert?
Mittels text auf dem A-Bogen? - oder etwa mit einem zusätzlichen Brief?

Wenn er nämlich den A-Bogen noch hat, dann sollte er einfach darauf ankreuzen, daß er die Tat zugibt und diesen hinterherschicken - dann kommt auch ein BuGeBe (das Foto hat er natürlich nie erhalten)
Das Zugeben der Tat auf dem A-Bogen ist nicht relevant.

By speed_trapped (62.153.226.203) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 16:37:

Ne, der ABogen ist leider raus.

Meine einzige Hoffnung ist jetzt, das sie das oder die Fotos mit einem weiteren ABogen wieder zurückschicken. Da die Bußgeldstelle nicht die lokale Bußgeldstelle ist, hoffe ich nehmen sie den einfachen Weg und heben sich die Amtshilfe für später auf.

Doch wenn dem nicht so ist, dann kann ich schonmal Rückstellungen für Taxifahrten bilden.

By Alberto (62.158.210.87) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 17:17:

Na so ein Bild kann irgendwie beim Öffnen des Briefes doch verlorengehen, oder?

Also mal ruhig Blut - ein zweiter A-Bogen - und alles wird gut... mal abwarten.


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