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Geblitzt... Polizei war da... trotzdem bald verjährt??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt... Polizei war da... trotzdem bald verjährt??
By Turbo (212.18.198.35) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 10:54:

Hallo!

Sorry Leute wenn ich wieder mit dem leidigen Thema "Verjährung" anfangen muss aber wir (meine Freundin und ich) sind uns etwas unsicher.

Und zwar wurde sie am 28.02.02 geblitzt (2 Sekunden Rotlicht, also 4 Wochen Entzug der Fahrerlaubnis) und bekam ca 5 Wochen später den AB.
Weil wir niemand freiwilligen für die "Alberto-Methode" gefunden haben hat sie nach ca. 10 Tagen den AB zurückgeschickt.
Allerdings hat sie nur die Pflichtangaben ausgefüllt. Also unten weder bei Ja oder Nein was angekreuzt.
Allerdings bat sie um Zusendung des Lichtbildes.

Daraufhin klingelte es am 01.05 (nichtmals am Feiertag hat man seine Ruhe...) an der Anschrift bei der sie gemeldet ist. Ihre Mutter sagte sie sei nicht da und gab dem Beamten ihre Handynummer (schön blöd...)
Das Bild hat sie sich nicht angeschaut und (zum Glück) keine weiteren Angaben gemacht.
Kurz darauf klingelte dann tatsächlich das Handy.
Allerdings ging ich ran und fragte um was es geht. Als Antwort bekam ich das jemand mit dem Wagen meiner Freundin geblitzt wurde und er mit ihr einen Termin machen will damit sie sich das Foto anschauen kann.
Wir haben die Hoffnung das sie auf dem Bild nicht all zu gut zu erkennen ist da sie sehr groß ist, einen Sonnenschutzstreifen am Auto hat und der Blitzer ja von oben das Bild machte.
Sie hat natürlich nicht zurück gerufen und wird auch nicht hingehen! (man läuft ja nicht ins offene Messer...)

Wie ist nun der weitere Ablauf, bzw. wie empfehlt ihr weiter zu handeln? Oder ist der Zug schon abgelaufen?
Ich denke mal das der Beamte nun auf dem Einwohnermeldeamt einen Fotovergleich macht, oder?
Ist die Sache am 28.05 verjährt oder ist die Frist nun unterbrochen da ja gegen sie ermittelt wird?
Also ich sehe mal schwarz...

By dagegen (217.5.19.23) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 12:23:

Der AB unterbricht schon die Verjährung.
Das Telefonat nur dann, wenn man nachweisen kann, dass du ihr davon erzählt hast.
Wie du schon sagst, die Verjährung wird unterbrochen, wenn gegen den echten "Täter" ermittelt wird...

By Alberto (62.224.97.208) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 12:26:

Leider ist das Verfahren - gegen die Richtige - in vollem Gange, - also nix mit Verjährung!

Einzige Chance: Fahrverbot auf den Urlaub legen!

By Greatblackbird (145.254.152.140) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 12:36:

@Turbo

Vereinbare Du doch einfach einen Termin mit der Polizei, um das Foto einzusehen. Du brauchst dort keine Aussage zu machen, bist also auch nicht verpflichtet, die Fahrerin zu benennen. Selbst wenn sie Dich dort zum Zeugen machen, brauchst Du vor der Polizei nichts sagen (nur vor Staatsanwalt oder Richter). Ich finde es etwas ungewöhnlich, daß das Foto noch nicht mit dem Einwohnermelderegister abgeglichen wurde, das deutet darauf hin, daß es wohl nicht sehr aussagekräftig ist.
Wie dagegen schon schrieb, ist die Verjährung mit Ausstellung des A-Bogens unterbrochen worden, d.h. sie hat mit diesem Datum von neuem zu laufen begonnen. Bis 3 Monate nach diesem Datum muß gegen Deine Freundin nun eine Bußgeldbescheid erlassen worden sein, sonst ist es verjährt. Wenn das Foto schlecht ist, ist vielleicht noch nicht alles verloren.

By Turbo (212.18.198.35) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 13:30:

Vielen Dank für die Antworten!
Dann werde ich mir wohl das Bild mal anschauen gehen und dann können wir nur hoffen das es nichts geworden ist.
Etwas Hoffnung hab´ ich noch...


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