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Erfolgsmeldung!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Erfolgsmeldung!
By Geblitzter (62.144.248.64) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 13:19:

Hallo,

ich hatte unter
http://www.radarforum.de/messages/3317/3134.html?1014588303
wegen des schlechten Fotos gefragt - heute (!) kam die Mittelung, dass das eingeleitete Bussgeldverfahren nach § 31 OWiG in Verbindung mit § 26(3) StVG wegen Eintritt der Verfolgungsverjaehrung eingestellt wird.

Nach Erhalt des Fotos hatte ich nochmal ganz freundlich um ein besseres gebeten, weil das wirklich ganz schlecht war - tja, man/n muss auch mal Glueck haben!

Schoenes Wochenende allerseits,

'Geblitzter'

By Greatblackbird (213.7.145.12) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 13:23:

Na dann herzlichen Glückwunsch...

By Alberto (62.158.211.112) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 14:12:

Da kann man mal sehen.... die schämen sich sogar, ein schlechtes Foto zuzugeben.

Dan verwirren sie den VT lieber und sagen: "wegen Verfolgungsverjährung" - ha-ha.

Die Verjährung ist aber meines erachtens nach noch nicht eingetreten.

Aber was soll´s... auch von mir : Glückwunsch!

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 14:21:

@Alberto

Klar ist es verjährt - und zwar schon seit Ablauf des 03.03.2002. Kommt natürlich drauf an, wie man es sieht. Für "Geblitzter" als Betroffenen und auch als Fahrer wurde die Verjährung unterbrochen, demnach also nicht verjährt. Für die Behörde aber, die davon ausgeht, daß es jemand anderes war, gegen den aber keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen eingeleitet wurden, ist es verjährt.

By Alberto (62.158.211.112) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 14:44:

@GB
Das Interessante daran ist ja, daß die Behörde keineswegs von einem anderen Täter ausgehen konnte - sondern - sie konnte schlichtweg den Täter, egal, wer es nun war, nicht gut identifizieren - das ist das peinliche daran.

Die Möglichkeit, daß Halter= Fahrer ist, ist ja bekanntlich die Wahrscheinlichste... trotzdem - genau das konnten sie offensichtlich nicht gut genug beweisen, was aber immer noch zu keiner Verjährung gegen den Halter - als Täter geführt hätte.

Das Ergebnis jedoch ist das selbe - die Begründung war aber unkorrekt.
Sie hätte lauten müssen: Wir konnten den Fahrer nicht identifizieren, deshalb stellen wir das Verfahren ein.

Das wiederum wollten sie aber vermutlich nicht zugeben.

By Alberto (62.158.211.112) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 14:49:

Noch was zu dem Thema...
Es ist ja nahezu eine bewußte Irreführung, diesem Halter nun mitzuteilen, die Sache sei verjährt.

Dieser wird doch dann beim nächsten mal wieder das Bild anzweifeln und ein besseres anfordern - in dem Glauben, so die Verjährung zu schaffen!

Dann aber haben sie ein vermutlich besseres Bild - der Halter hat sich schon mal geäußert, also selbst die Verjährung unterbrochen - und dann?
Dann kommen sie mit einem guten Bild - und aus ist es...
Hätte der Halter aber nicht auf diese zweifelhafte Methode vertraut und sie gleich unter Angabe einer anderen Person (sicherer Weg) in die Irre geführt - dann wäre wirklich die Verjährung herbeizu führen gewesen.

Ich trau diesen Brüdern kein bißchen!

Wir erleben doch immer, wie wir bewußt mit Falschmeldungen in die Irre geführt werden sollen, um von den eigentlichen Schwachstellen abzulenken.

By dagegen (217.5.19.14) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 16:16:

@Alberto: Genauso erging es mir beim ersten Mal.
Wegen eines Parkverstoßes, den ich nicht eingesehen habe, habe ich dann nach dem Anhörungsbogen auf den Bußgeldbescheid gewartet und dann dachte ich erst, der wäre schon verjährt....

By Alberto (62.224.97.208) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 12:28:

Na, bei einem Parkverstoß?
Da hast du sicher vorher gestritten, so daß deine Fahrereigenschaft feststand, oder?
Sonst käme niemals ein BuGeBe!

By Greatblackbird (145.254.152.140) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 12:42:

@Alberto

Sonst käme niemals ein BuGeBe!

Das ist unterschiedlich. Die meisten Behörden erlassen trotzdem unzulässigerweise einen BG gegen den Halter, gegen den erstmal Einspruch eingelegt werden muß, damit er nicht rechtskräftig wird. Erst dann folgt der Kostenbescheid.

By dagegen (217.5.19.23) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 14:35:

@Alberto: Ich hatte beim Richter versucht, mit Verjährung zu argumentieren, doch der belehrte mich dann eines besseren, dass der Anhörungsbogen bereits die Verjährung unterbrochen hatte.
Gott sei dank hatte ich gewichtigere Argumente, sodass er das Verfahren trotzdem eingestellt hat :-)
Damals wollte ich wissen, ob der mir die Wahrheit erzählt hat und so bin ich dann auf dieses Forum gestoßen ...

By Alberto (62.158.210.85) on Sonntag, den 5. Mai, 2002 - 15:11:

Na klar - du darfst nur wg. Verjährung argumentieren, wenn es wirklich verjährt ist.

Aber... Aussage verweigern - und sie haben keinen Fahrer (kein Bild - keine eindeutige Identifikation d. Zeugen) - dann wird es immer eingestellt - meinetwegen auch erst vor einem Richter.
(weil sie hoffen, daß du dich doch noch verplapperst)

Das haben sie mit mir - vor vielen Jahren in Stuttgart auch mal versucht, wegen 50 Mark (Sperrfläche) - ist ihnen aber nicht gelungen, hat vor Gericht genau 10 min. (ohne Anwalt) gedauert.


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