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Einspruch, ohne den Bußgeldbescheid abzuholen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Einspruch, ohne den Bußgeldbescheid abzuholen?
By Greatblackbird (213.7.143.214) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 18:37:

Dieses Theama hatte ich schonmal hier angesprochen. Der Thread ist aber leider geschlossen worden.
Allerdings habe ich jetzt einen Fall, wo die Sachlage etwas anders ist:

Lange Rede, kurzer Sinn, heute habe ich eine Benachrichtigungskarte über ein niedergelegtes Schriftstück im Briefkasten. Ich bin mir ziemlich sicher, es ist ein Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsübertretung hinterlegt worden, die ich nicht begangen habe (Verfahren erfolgreich umgeleitet :) ) Normalerweise stimmen bei Verfahren in dem Landkreis das Aktenzeichen auf dem Anhörungsbogen und die auf der Karte vermerkte Geschäftsnummer vollständig überein. In diesem Fall stimmen nur die ersten drei Zahlen. Es ist so gut wie ausgeschlossen, daß es sich um eine andere Sache handelt.

Meine Frage ist nun, wie ich herausbekomme, von welcher Behörde das Schreiben kommt, ohne das Schriftstück abzuholen (ist innerhalb der Einspruchsfrist für mich nicht möglich) und auch keinen Kontakt mit der Poststelle aufzunehmen. Kurz gesagt, jegliche für mich entstehenden Kosten sind unverhältnismäßig, wenn, wie schon desöfteren diskutiert, letztendlich das Verfahren eingestellt werden kann und ich auf den eigenen Kosten sitzen bleibe. Kann man vielleicht anhand der Geschäftsnummer die Behörde herausbekommen?

By nicole (62.158.220.188) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 19:32:

ja das ist prinzipiell möglich.
Bei uns sind die Nummern immer so aufgebaut:
505.xx.yyyyyy.k
Dabei gibt die xx stelle die behörde an von der der bußgeldbescheid erlassen wurde !

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 20:24:

@Nicole

Kann es auch sein, daß die ersten 3 Stellen die Behörde angeben? Die sind nämlich im A-Bogen, auf der Benachrichtigungskarte und in den A-Bögen bzw. Bescheiden aus vorangegangenen Verfahren bei diesem Landkreis gleich.

By nicole (62.158.220.202) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 23:34:

Schreib doch einfach mal das Aktenzeichen, dass im Anhörbogen - ich nehm an rechts oben im Kästchen - steht. Dann läßt sich das vielleicht aufklären.
Einige Ziffern sind nämlich auch einfach nur zur verbuchung im Haushalt da.
bei uns - rechenzentrum stuttgart -
505. = OWi
.77. = das ist unsere Stadt
.yyyyyy.y = eigentliches Aktenzeichen

By Greatblackbird (213.6.67.86) on Montag, den 6. Mai, 2002 - 22:07:

Hallo Nicole,
herzlichen Dank für Deine Hilfe. Deine Mail hat mich etwas verwirrt, weil Du geschrieben hast, daß es sich tatsächlich um eine andere Sache handeln könnte. Deshalb habe ich soeben einen Dreizeiler für einen Antrag auf Zusendung des Schriftstückes geschrieben und wollte diesen in den Hausbriefkasten bei der Poststelle einwerfen. Leider gab es am Gebäude keinen Hausbriefkasten. Ist das normal? Ich habe den Brief an die Deutsche Post (mit der Angabe des Ortes der Ausgabestelle) adressiert. Letztendlich habe ich ihn mit einem Hinweis auf das Fehlen eines Nachtbriefkastens ohne Porto in den normalen Briefkasten vor dem Gebäude eingeworfen. Muß man Briefe an die Deutsche Post überhaupt frankieren?

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 08:20:

@gb
also ich musste bisher noch nicht viele Briefe an die Post schreiben und wenn hab ich sie immer direkt abgegeben und die haben dann auch kein Porto gekostet, obwohl sie von Heilbronn nach München mussten!
Ansonsten hätte ich gedacht, dass auch die poststellen nen briefkasten hat. Hab aber noch nie wirklich drauf geachtet. sonst hät ichs so gemacht wie du! ;-)

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 09:53:

Meine Frage ist nun, wie ich herausbekomme, von welcher Behörde das Schreiben kommt, ohne das Schriftstück abzuholen (ist
innerhalb der Einspruchsfrist für mich nicht möglich) und auch keinen Kontakt mit der Poststelle aufzunehmen


Wenn das Schriftstueck "niedergelegt" ist, dann ist es doch fuer die Behoerde schon zugestellt, oder ist das falsch?!
Somit kannst du es doch auch abholen, so, oder so ist es doch schon zugestellt; steht doch auch auf der Rueckseite, ..blabla...es koennen sich Rechtsfolgen fuer sie ergeben...blablabla....

Rennfahrer

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 11:06:

@GB:
"Meine Frage ist nun, wie ich herausbekomme, von welcher Behörde das Schreiben kommt, ohne das Schriftstück abzuholen (ist innerhalb der Einspruchsfrist für mich nicht möglich) und auch keinen Kontakt mit der Poststelle aufzunehmen."

Wozu? Das interessiert wirklich keinen mehr, ob das da rumliegt oder ob du es abholst. Mit der Niederlegung beim Postamt ist es rechtsgültig zugestellt. Warum in aller Welt willst du es nicht abholen? Du verschaffst dir dadurch in keiner Weise einen Vorteil.
Es bleibt übrigens 3 Monate bei der Post liegen(!) bevor es an den Absender zurückgeht.

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 19:30:

@Rennfahrer

Wenn das Schriftstueck "niedergelegt" ist, dann ist es doch fuer die Behoerde schon zugestellt,

Das ist richtig.

..blabla...es koennen sich Rechtsfolgen fuer sie ergeben...blablabla....

Auch das ist richtig. Du mußt aber bedenken, daß die Behörde in dem Fall etwas von mir will und nicht umgekehrt. Dann hat die Behörde bitteschön auch dafür Sorge zu tragen, daß ich von dem Inhalt des Schriftstücks Kenntnis erlange, und nicht nur von dessen Niederlegung. Das wird automatisch passieren, wenn ich weitere Angaben zur Sache in Aussicht stelle, sobald ich Kenntnis vom Inhalt des Schreibens erlangt habe. Es liegt dann an der Behörde, ob sie mir nochmal eine Kopie des Schreibens zukommen läßt oder sie eben solange wartet, bis ich mal dazu komme, das Schreiben abzuholen oder es an den Absender zurückgeht.

Somit kannst du es doch auch abholen

Schon, aber dazu muß man die Möglichkeit haben, innerhalb der Einspruchsfrist zu den Postöffnungszeiten das Schreiben dort abzuholen. Diese Möglichkeit habe ich wegen beruflicher Auslastung aber nicht. Deshalb muß ich wissen, von welcher Behörde das Schreiben kommt. Es ist einfach eine Frechheit, daß die Behörde nicht auf der Benachrichtigungskarte vermerkt ist. Nicht einmal telefonisch bekommt man von der Poststelle Auskunft darüber. Einspruch kann man auch einlegen, ohne das Schreiben gelesen zu haben, wie wir hier schon festgestellt haben. Letztendlich weiß ich in den meisten Fällen, worum es geht und diese Verfahren enden fast immer mit einer Einstellung, häufig werden mir aber dann die Kosten nicht erstattet. Leider kann man im Verlauf des Verfahrens aber nicht ersehen, ob nun eine Einstellung oder ein Freispruch folgt. Warum sollte ich im Ungewissen dann noch eigene Kosten verursachen? Allein, wenn man die Kilometer und die Zeit für die Abholung rechnet, würden schon zum Verwarnungsgeld unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.

@dagegen

Wozu? Das interessiert wirklich keinen mehr, ob das da rumliegt oder ob du es abholst.

Schon richtig. Nur, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist, bin ich mit der Abholung nicht an die Rechtsmittelfrist gebunden.

Warum in aller Welt willst du es nicht abholen?

siehe oben

Du verschaffst dir dadurch in keiner Weise einen Vorteil.

Doch, einige sogar. Ebenfalls oben beschrieben.

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Dienstag, den 7. Mai, 2002 - 19:34:

@nicole

Ansonsten hätte ich gedacht, dass auch die poststellen nen briefkasten hat.

Genau das habe ich ja auch gedacht. Und weil ich hier nun wirklich nicht weiß, ob es die Sache ist, die ich im Verdacht habe, habe ich mir ja noch die Mühe gemacht, den Antrag auf Zusendung zu schreiben um diesen dort gestern noch vorbeizubringen. Ich halte Dich bzw. alle hier darüber auf dem Laufenden.....

By Greatblackbird (172.185.18.61) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 13:28:

Also Leute, heute hatte ich das Briefchen in der Post. Porto für den Antrag wurde nicht gefordert, allerdings habe ich jetzt noch immer keine Aussage darüber, ob das nun Kulanz war, oder ob das generell so ist.


@nicole

Es ist ein und dasselbe Verfahren. Es ist dieselbe Behörde, die Aktenzeichen sind unterschiedlich. Lediglich ist jetzt ein anderer Sachbearbeiter genannt und auf dem BG ist das Foto nicht mehr aufgedruckt.

In Kürze werde ich hierzu einen neuen Thread eröffnen, da das Thema nicht mehr zu diesem Thread passt.

By nicole (217.80.46.201) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 13:54:

@gb
komische behörden hab ihr da, bei uns bleibt das az - egal ob AB oder BG-bescheid oder anderer SB !

By Greatblackbird (172.179.77.168) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 16:00:

@nicole

Könnte es sein, daß das az dann bleibt, wenn es von vornherein eine Anhörung im Bußgeldverfahren ist? Dieses war nämlich vorher eine Verwarnung und ist jetzt erst ein Bußgeldverfahren.

By nicole (217.80.46.188) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 17:56:

@gb
selbst dann bleibt das az gleich, denn die verwarnung wird ja nur dadurch zum bg, wenn du nicht bezahlst. und dadurch zählt ja die verwarnung als anhörung.
wenn ich da jedesmal ein anderes az vergeben würde, hätt ich ja en riesen durcheinander ! die vorgänge gehören ja trotz allem zum gleichen fall !

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 20:41:

Tja, dann weiß ich auch nicht, was die hier für ein System führen. Dann stehen die ersten drei Zahlen wohl doch für die Behörde und nicht für das Rechenzentrum. Naja, egal, werde dann zum Ende nächster Woche erstmal einen Einspruch schreiben....

By nicole (217.80.46.166) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:19:

@gb
sorry dass ich dir erstmal net anders helfen konnte !
Viel erfolg weiterhin !

By Greatblackbird (145.254.150.102) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:32:

@nicole

Danke. Ich bin ja schon beruhgigt, daß es keine zwei Sachen waren. Die Auslagen bekomme ich schonwieder rein. Wenn nicht dieses Mal, dann später.


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