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Dachlast

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Dachlast
By Ilchi (129.187.177.94) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:06:

Liebe Autofahrer,

kann mir jemand sagen, wo ich die maximale Dachlast meines Golf II nachlesen kann (steht nicht im Fahrzeugschein)?

Danke,
Ilchi

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:09:

Ich würde meinen Händler fragen

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:09:

Beim Golf 2 sind das ziemlich sicher 80kg. Hatte selbst über 4 Jahre einen und kann mich vage erinnern. Auf keinen Fall mehr als 100...

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:10:

Steht übrigens in den technischen Daten der Betriebsanleitung! Wenn Du die nicht mehr hast, wäre es schade, denn die gehört in's Auto...

By Ilchi (129.187.177.94) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:22:

Wie rechtlich bindend ist denn so eine Betriebsanleitung? Ist das genauso schlimm wie ein überladener Hänger (wohl eher nicht)?

Wenn die maximale Dachlast 80 kg sind, habe ich eh kein Problem, Ich möchte nur ein Dachzelt drauf setzen, das so um die 65 kg wiegt. Ich hatte als obere Grenze immer 50 kg Dachlast im Hinterkopf, wusste aber nicht, woher mein (Schein-)Wissen war. Nun hat der Golf II aber bauartbedingt das Problem, dass er schon bei wenig Last extrem in die Knie geht und damit sehr auffällt, deshalb wollte ich hier eher auf der sicheren Seite sein...

Gruß,
Ilchi

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:30:

@ichi
auf jeden Fall bedenke aber beim Fahren, dass der Fahrzeugschwerpunkt wesentlich höher liegt als vorher! Du hast in den Kurven, bei Seitenwindböen und beim Bremsen ein ganz anderes Auto unter dem Hintern, das du erst kennenlernen musst.

By Ilchi (129.187.177.94) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:38:

Dass ich da aufpassen muss ist schon klar. Ich bin auch letzten Urlaub vorsichtig gefahren und das war alles auch kein Problem. Nur wusste ich die ganze Zeit nicht, ob ich ein schlechtes Gewissen haben muss und was man mir damit anhängen kann.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 11:47:

Ist rechtlich bindend, Überladung kann einerseits zu Bußgeld und Punkten führen, andererseits das Fahrzeug nachhaltig schädigen.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 3. Mai, 2002 - 14:00:

@ichi
na, dafür gibt es ja das Forum hier, um so was sauber zu klären.


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