Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Kommunale Verkehrsabzocke

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Kommunale Verkehrsabzocke
By FlashGordon (62.172.234.2) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 10:17:

Hallo Gemeinde,

wie gehe ich gegen Kommunale Blitzanlage vor?
Geblitzt wurde mit Traffipax (wohne bei München)

Jetzt habe ich mal gehört, dass ein Polizeibeamter bei der kommunalen Überwachung dabei sein muss. Fragt man nach Dienstnummer und Name, wird das Verfahren meist eingestellt, weil diese ja nie oder fast nie dabei sind. Stimmt das?

Welche Daten soll ich mir noch geben lassen (Eichprotokoll ect.) Ich zweifle die Messwerte an.

By Smith (131.188.243.66) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 10:24:

Es muß KEIN Beamter dabei sein! Somit wird auch das Verfahren nicht eingestellt.

Eichprotokoll anfordern kann man, aber warum zweifelst Du die Meßwerte an? Wieviel zu schnell war es denn? Folgen?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 10:43:

Also in unserem kleinen aufstrebenden Ort gibt es eine Verkehrsüberwachung, die auf einem Vertrag der Landkreis Bullerei mit einer privaten (Fach)-Firma beruht. Im Anfang sassen die Yogis immer allein im Auto, nachdem es aber wohl einschlägige Urteile gegeben hat, muss jetzt immer ein Beamter mit dabei sein. Das muss aber kein Schnittlauch sein, das reicht, wenn das einer vom Ordnungsamt ist, der sonst die Aktendeckel abstaubt, nur eben beamtet musser sein, weil es vermutlich eine hoheitliche Aufgabe ist, zu blitzen.

By farendil (217.225.251.140) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 10:55:

@alfa: ganz genau!

By FlashGordon (62.172.234.2) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 11:35:

Hi,

es waren 11 km/h zuviel in der 30er Zone.
0 Punkte, 0 Fahrverbot - aber es geht hier ums Prinzip.

Danke mal für die Tips, werd mal fragen gehen ob der Schnittlauch ein Beamter war.

By Bluey (217.225.30.102) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 12:13:

Deine Probleme möcht ich haben ;-)). Ob sich diese Prinzipienreiterei wirklich lohnt? Für so einen "Billigquatsch" würd' ich mein Pulver noch nicht verschießen. Da gibt's bstimmt lohnendere Fälle!

By FlashGordon (62.172.234.2) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 13:09:

@Bluey:
Da hast Du Recht. Kann einen bestimmt krasser erwischen.

Aber man muss ja nicht freiwillig den Geldsäckel der Gemeinde auffüllen.

By Bluey (80.130.183.113) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 14:00:

Ich würde mir aber bei allem Frust und Ärger trotzdem überlegen, ob es sich vom Aufwand-/Nutzenfaktor her lohnt.

By ICE (213.7.156.207) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 14:30:

War da eine Schule in der Nähe? Oder Wohnhäuser? Unter Abzocke verstehe ich nämlich, daß die Paparazzi an einem Ortseingang in einem Gewerbegebiet stehen, oder sonstwo, wo keine Gefahrenstelle ist! Problem: die meisten haben das nette Wort "Deliktschwerpunkte" in ihren Richtlinien stehen und da gehören eben diese Ortseingänge dazu...

ICE

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 15:57:

flashgordon
ein Schnittlauch ist immer ein Beamter, auch wenn er´s noch zur Probe ist, hat das keinen Einfluss, er hat die gleichen Rechte und Pflichten.

Das Prinzip, das hoheitliche Aufgaben den Beamten vorbehalten sind, hat manchmal lustige Auswüchse:
Du bekommst z.B. als Herr Firma X ein Schreiben einer Fachbehörde, das einen hoheitelichen Akt darstellt. Es ist verfasst vom Fachmann, der Angestellter Besoldungsgruppe BAT 1 ist (entspricht A16 Ltd Reg. Dir) Das Ding ist unten deshalb vom Urkundsbeamten unterschrieben und mit Amtsstembempel versehen -und der Stempelschwinger ist einfacher oder mittlerer Dienst A5 bis A 8 höchstens habe ich da meist gesehen. Den Inhalt prüfen kann der Stempelschwinger überhaupt nicht, das sind polnische Dörfer für ihn.

By FlashGordon (62.172.234.2) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 17:34:

@all

Ja, es war ein Wohngebiet, direkt vor meinem Haus. Normal soll man da auch vorsichtig fahren. Es gibt auch keine Gehsteige.
Das Blitzen war da schon gerecht - kann man sagen, da muss ich ehrlich sein.

Naja, die Gemeinde will ich aber schon ein bisserl Arbeiten lassen fürs Geld. Der BAT 1 oder A5 weis ich nicht-Tarif der Beamten muss schon gerechtfertigt sein.

Vielen Dank und Gruß

By Pferdestehler (217.81.123.232) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 17:40:

@FlashGordon:
BAT = Bundes-Angestellten-Tarif, also nicht für Beamte sondern Angestellte im öffentlichen Dienst, also kündbare Normalos im Staatsdienst. Beamte werden besoldet nach einer anderen Tabelle... Nur so als Info


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