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Nach Anhörungsbogen gleich Bußgeldbescheid?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Nach Anhörungsbogen gleich Bußgeldbescheid?
By spsln (172.178.243.37) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 07:22:

Hallo,

ich habe vor geraumer Zeit einen Anhörungsbescheid normal wie immer per Postz bekommen und den gleich mal weitergeleitet in die runde Ablage. Kurz darauf kam dann auch schon ein Bußgeldbescheid gegen den ich natürlich Einspruch eingelegt habe weil ich den Anhörungsbogen ja nicht gekriegt hatte und verlangte Wiedereinsetzung in vorherigen Stand und nun wurde mir geschrieben, die Sache wäre zur Staatsanwaltschaft zur Entscheidung gegangen. Ist das Verfahren üblich oder muss ich jetzt irgendwie besonders aufpassen, weil sonst hab ich nach dem Anhörungsbogen immernoch 'ne "Mahnung" gekriegt und daraufhin bezahlt.

MfG Stefan

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 10:34:

Nö, das Vorgehen ist so in Ordnung.
Wenn du jetzt bezahlst, ist das Ding auch erledigt. Mehrkosten hast du erst, wenn der Richter das Verfahren eröffnet.

By farendil (217.225.251.140) on Donnerstag, den 2. Mai, 2002 - 11:53:

@alfa: es geht um die gerichtliche entscheidung, ob er noch mal einen a-bogen mit verwarngeld bekommt.
spsln geht es um die verfahrenskosten.

grundsätzlich ist es ja so, daß du keinen anspruch auf ein VG hast.


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