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Radarmessung ohne Zeugen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Radarmessung ohne Zeugen
By AHZ (62.158.93.138) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 15:14:

Ich bin in der Ortschaft mit 96kmh von einem Laveg
Gerät erfasst worden.Abzüglich 3kmh=92kmh 1 monat
Fahrverbot.3p.u.€.Es war kein Zeuge bei der Messung.Ich denke das ist Vorschrift,denn es existiert kein Beweisfoto.Der Richter wußte es auch nicht.Wer Kann helfen

By farendil (217.225.244.233) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 15:32:

wqs wusste der richter nicht? hattest du schon verhandlung? was ist rausgekommen? was ist deine frage?

By Bluey (217.82.80.55) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 20:45:

Ich gehe mal davon aus, daß das Laveg ein Lasergerät ist (ich kenne das Gerät nicht).

Wenn dem so sein sollte:
Es ist bei Lasermessungen nicht vorgeschrieben, daß ein Zeuge da sein muß. Ich hab auch schon alleine gemessen. Kein Problem. Schließlich darf ich als Kradfahrer ja auch z.B. Rotlicht überwachen. Da ist dann auch kein Zeuge dabei.

By AHZ (62.227.84.193) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 14:04:

Ich hatte schon Verhandelung.Die Frage ist es steht ohne Zeuge Aussage gegen Aussage u. keiner prüft ob der Beamte auch wirklich mein Fzg.erfasst hat,denn dahinter sind weitere Fzg.gefahren.Laveg ist ein handbedientes Lasergerät von carl Zeiss.Es muß doch Bediehnungsvorschriften für dieses Gerät geben.

By dagegen (217.5.19.14) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 16:10:

Ist die Verhandlung vertagt oder warum fragst du noch? Normalerweise geht das ruckzuck und nach 10 Minuten ist ein Urteil gefällt.

By Bluey (217.82.83.183) on Samstag, den 4. Mai, 2002 - 19:42:

keiner prüft ob der Beamte auch wirklich mein Fzg.erfasst hat,denn dahinter sind weitere Fzg.gefahren
Das läßt sich im Nachhinein auch schlecht überprüfen. Hier zählt die Aussage des Beamten. Wenn der sich sicher ist, Dein Fzg. gemessen zu haben, dann kann man ihm schwerlich das Gegenteil beweisen.

Es muß doch Bediehnungsvorschriften für dieses Gerät geben
Sicher gibt es Vorschriften. Aber die besagen (in NRW bzgl. des Riegl LR 90-235/P) nur, daß nach Möglichkeit 2-3 Beamte eingesetzt werden sollen. Meines Wissens keine zwingende Vorgabe.


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