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Vorlage Persi

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Vorlage Persi
By Frank (141.46.240.60) on Montag, den 13. November, 2000 - 16:23:

Hallo,

ich lese hier seit einiger Zeit mit.

Ne Frage: Wenn der Halter den Fahrer nicht nennen will (Verwandschaft 1. Grades) und die Polizei im Haus steht. Darf ich dann die Herausgabe des Personalausweises verweigern? Bzw. darf ich die Kollegen vor die Türe bitten?

By farendil (62.180.214.150) on Montag, den 13. November, 2000 - 18:24:

du darfst die kollegen vor die tür bitten, ober mußt sie nicht hereinlassen.

du kannst ihnen auch hausverbot erteilen, welches sie dann nur nicht zu befolgen brauchen, wenn sie einen haftbefehl oder durchsuchungsbeschluß haben - oder bei gefahr im verzug.

wie es ist, wenn sie dich einmal nach dem persi gefragtr haben, weiß ich nicht - aber du kannst ihn z.b. gerade nicht da haben.

By Alberto (62.224.98.124) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 14:16:

Meines Wissens nach muß man sich i m m e r ausweisen, wenn dies verlangt wird. Aber das ist ja nicht schlimm, denn man muß sich keineswegs zu irgendeiner Anschuldigung äußern. Dann wissen sie ja nur, mit wem sie gesprochen haben, haben aber keinerlei Ergebnis.

By farendil (62.180.213.32) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 19:18:

ja, schon alberto, aber was machst du, wenn du keinen ausweis dabeihast. - dies ist nämlich keine pflicht.

und nochwas: wenn die an einer wohnungstür klingel und du durch die wechselsprechanlage hörst, dass es die polizei ist und du denen sagst, dass "sie abhauen sollen" und dann auflegst, kannst du die aufforderung gar nicht hören.

By Alberto (212.185.252.132) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 20:45:

Ja, ja, das geht im Prinzip schon. Aber dann sind sie eben sauer und filzen mal Dein Auto usw.
Den Ausweis muß man in der Tat nicht dabei haben, aber man muß dennoch seinen Namen, seine Meldeadresse und sein Geburtdatum sagen, so daß diese Angaben per Funk überprüft werden können.
Gelingt auf der Straße die Identifizierung nicht, kann man bis zu 24 Stunden eingesperrt werden, bis dies dann möglich ist.
PS: Kleiner Tipp..... wenn es klingelt, gar nicht erst an der Sprechanlage antworten, denn, wer unangemeldet kommt, ist meist kein Freund.

By Micha (141.18.54.4) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 10:10:

Hää! Also ich dachte, dass Ausweispflicht besteht. Bist Du auf der Straße unterwegs (ob zu Fuß oder mit dem Auto) und Du kommst in eine Personenkontrolle, mußt Du den Perso dabei haben sonst können Dich die grün-weißen mit 15 DM zur Kasse bitten. War zumindest noch vor ´ner Weile so.

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 11:07:

ne, das war in der ddr so, dass du den pa dabeihaben musstest.

also, du musst garantiert nix zahlen, aber sie koennen deine personalien überprüfen - entweder per funk oder mit auf die wache.

ansonsten stimmt das, was alberto sagt schon, nur: sie dürfen dich auf der wache bis zur identifizierung festhalten, diese kann aber keine 24 studen dauern.
festhalten kann dich die polizei uebrigens nicht 24 stunden, sondern "bis zum ablauf des auf die festnahme folgenden tages" - wenn sie dich also nachts um 1 aufgreifen, kann es sein, dass du geloost hast...


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