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Ich will den Verstoß nicht zu geben. Was nun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Ich will den Verstoß nicht zu geben. Was nun?
By Fuchs (195.35.72.38) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 09:17:

Hi Leute

mich hat es vor einem Monat "erwischt". Ich war mit dem Motorrad Innerorts wohl ein bisschen zu schnell unterwegs. Da haben sie mich aus einem stehenden PKW geblitzt und anscheinend danach das Kennzeichen notiert. Sehe ich auch ein. Strafe muss sein, aber ich will die Pappe nicht wegen 2 km/h abgeben. Ich will es einfach mal versuchen und auf der Rückseite des Schreibens den Verstoß nicht zu geben, dder irgendwie versuchen meine Geschwindigkeit an zu fechten.

Ich habe mich im Forum mal umgeschaut, aber dort heißt es: "Wenn du dich geschickt anstellt" etc... aber was heißt geschickt? Ich hatte bisher keinen Kontakt zu unseren "Gardeträgern" und Behörden. Soll ich den text mit Prosa füllen oder schlicht halten. Darf ich lügen? Als Angeklagter normalerweise schon. Kann aber teurer werden, oder? Wie verhalten "die" sich, nachdem ich denen den Wisch zurück geschickt habe? Kann mir irgend jemand da Tipps in der Formulierung geben, oder mir gar völlig davon abraten?

Ein paar Daten und Fakten:
- Motorrad mit 82 km/h in der 50 km/h Zone in der Ortschaft.
- Geblitzt mit Speedophot
- um 17:01Uhr, 20km von meiner Arbeit entfernt, nachdem ich um 16:45Uhr Feierabend gemacht habe. Aber über die A5 mit Baustellen und Feierabendverkehr traue ich es mir selbst nicht zu das zu schaffen.
- Bild habe ich noch keines bekommen, würde mich aber interessieren.
- noch was. Ich habe leider kein Rechtsschutzversicherung.

Das ist mal alles. Würde mich über ein paar Tipps freuen.

By farendil (217.225.245.53) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 12:09:

die brauchen einen fahrer, kein fahrzeug. wenn der fahrer nicht zu doof ist, und sich selber verrät, müssen die ihm beweisen, daß er gefahren ist.
das geht, wenn er nicht angehalten wurde nur über das foto. jetzt fragt sich nur, ob der fahrer anhand des fotos noch eindeutig zu identifizieren ist....

By fuchs (195.35.72.38) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 14:28:

Und was soll der Fahrer machen, wenn er der Meinung ist, das es nicht er ist, der auf dem Bild zu sehen ist??

By farendil (217.235.52.95) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 14:35:

die klappe halten!

By Buratino (217.231.207.126) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 00:58:

Habe das gleiche Problem wie der Fuchs, war aber langsamer. Ich habe ein verdunkeltes Visier und bin sicher, nicht erkannt zu werden. Ausserdem haben meine Brüder auch Flöppen fürs Moped und die dürfte ich ja nicht belasten, wenn es zur Feststellung der Person kommt. Nun meine Frage: lohnt sich der Aufwand? Ich habe keine Lust, ein Bussgeld zu bekommen (noch ist es ja Verwarnung) bzw. ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Und kann ich nicht einfach sagen, ich sei da nie langgefahren, schliesslich ist auf dem Bescheid nur eine Zeugin angegeben, die meine Nr. notiert hat und es steht ja Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten (dumm nur, dass auf dem Foto ja der Motorradtyp erkennbar ist). Ich würde mich sehr über Kommentare von Leuten freuen, die das schonmal "durchgezogen haben", ob erfolgreich oder nicht. Und lohnt sich das bei 35 Euro oder heb ich mir den Terz dann lieber auf für krassere Fälle?
Und wie läuft das ab, wenn ich "die Klappe halte"?
Danke!

By farendil (217.235.48.176) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 01:12:

@buratino: sag mal, sprech ich so undeutlich???
Und wie läuft das ab, wenn ich "die Klappe halte"? das läuft auf jeden fall so ab, daß du nicht anfängst irgendwas erklären zu wollen!!


sämtliche ausreden können die sich selber denken, solange du aber nicht angibst, nicht gefahren zu sein, können die dich nicht zum zeugen machen.


fahrtenbuch: ist kompliziert, dazu gibts unter allgemein nen extrathread.
auf jeden fall fällt es bei einzelnen vergehen im verwarngeldbereich so oder so weg!

By Alberto (62.158.218.60) on Mittwoch, den 1. Mai, 2002 - 12:48:

Mit "Klappe halten" - meint farendil:

"Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch" - Ende!


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