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Abzocke durch Bearbeitungsgebühren beim Bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Abzocke durch Bearbeitungsgebühren beim Bußgeldbescheid
By Ruhrgebietler (217.5.113.247) on Samstag, den 27. April, 2002 - 17:06:

Hallo Leidensgenossen,
jetzt habe ich auch mal einen Bußgeldbescheid auf dem Tisch liegen für 25 km/h zu viel auf der Autobahn, und gleich eine Frage an Euch:
Zusätzlich zu der Geldbuße laut Katalog in Höhe von € 40 soll ich auch noch die Verfahrenskosten in Höhe von € 12,50 sowie Auslagen der Polizei in Höhe von € 5,62 berappen.
Irgendwo hört der Spaß doch auf, oder? Ich kann mich nicht erinnern, für meine letzten Falschpark-Knöllchen jemals zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr bezahlt zu haben.
Bin ich dazu verdammt, diese Bürokratie-Unkosten mit zu tragen oder soll ich es einfach mal drauf ankommen lassen und nur die Strafe gemäß Bußgeldkatalog zahlen?
Hat jemand von Euch Erfahrung in dieser Angelegenheit?
Danke für Eure Infos vorab und schönes WE,
Ruhrgebietler

By Bluey (217.225.31.123) on Samstag, den 27. April, 2002 - 17:13:

Bin zwar kein Leidensgenosse, möchte Dir aber trotzdem sagen, daß die genannten Gebühren bei einer OWi-Anzeige halt zusätzlich erhoben werden und auch bezahlt werden müssen.

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 27. April, 2002 - 18:39:

@Ruhrgebietler

Ich kann mich nicht erinnern, für meine letzten Falschpark-Knöllchen jemals zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr bezahlt zu haben.

Das ist ja auch kein Bußgeld und somit keine Anzeige, sondern ein Verwarnungsgeld, und dafür werden keine Gebühren erhoben. Wenn Du das allerdings nicht zahlst, erhält der Fahrzeughalter nach Ablauf der Verfolgungsverjährung einen Kostenbescheid über €18,00, das sind ebenfalls zu zahlende Verfahrenskosten.

@bluey

Was sind denn das für Auslagen von der Polizei?

By Bluey (80.130.183.162) on Samstag, den 27. April, 2002 - 18:46:

@Greatblackbird

Meines Wissens werden seitens der Bußgeldstelle 18 € an Bearbeitungsgebühren erhoben. Wie die sich im einzelnen zusammen setzen entzieht sich meiner Kenntnis. Hat mich noch nie sonderlich interessiert. Wenn's jemanden aber interessieren sollte, kann ich das mal bei Gelegenheit nachhalten.

By dagegen (217.5.19.41) on Samstag, den 27. April, 2002 - 20:39:

Ein Verwarngeldangebot ist kostenlos, ein Bußgeldbescheid kostete DM 25 zzgl. DM 11 für die Post wegen der schicken blauen Umschläge :-)

By Greatblackbird (213.7.142.39) on Samstag, den 27. April, 2002 - 21:22:

@Bluey

Mich würde das wirklich mal interessieren. Wenn eine Geschwindigkeitsmessung durch eine Stadt oder den Landkreis durchgeführt wird, dann müßte die Gebühr ja um die Polizeiauslagen geringer sein. Ist sie aber nicht!

By Bluey (80.130.175.20) on Samstag, den 27. April, 2002 - 22:21:

@Greatblackbird

Ich erstelle Anzeigen, bearbeite sie aber nicht. Daher habe ich auch im Moment nur eine Vermutung:

Wenn wir Geschw. messen und Anzeigen erstellen, dann werden die zunächst auch bei uns bearbeitet. Also entstehen auch "Kosten". Des weiteren wird dem Kreis dadurch Arbeit abgenommen, die er aber bei eigenen Messungen wiederum selbst erledigen muß.

Ich weiß nicht, ob das so richtig ist, werde es aber die Tage mal nachhalten und hier veröffentlichen.


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