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Wer zahlt abschleppkosten???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Wer zahlt abschleppkosten???
By cdxer (62.104.204.68) on Samstag, den 27. April, 2002 - 15:20:

habe letztes jahr in berlin ungewollt falsch geparkt und mein auto wurde abgeschleppt (umgestellt 100m)
so nun ich gesagt das ich nicht gefahren bin
(der führer das pkw war)
jetzt kam aber eine rechnung 130 eur für die abschleppkosten
muss ich diese als pkw halter zahlen oder nicht
(denn im brief steht so etwas drin das wenn fahrer nicht ermittelbar dann ich als halter)
und wie ist das mit den 18 eur (halter... weiss ich nicht mehr wie das hies)

By Alberto (62.158.218.65) on Samstag, den 27. April, 2002 - 17:16:

Du meinst die Halterhaftung...

Ja - das ist leider nicht anzuwenden..
Denn die Abschlepp-Kosten sind strenggenommen eine zivilrechtliche Forderung, die dem Halter auferlegt werden können, da dieser in die Verursacher-Haftung zu nehmen ist.

Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfolgung darf einem nichtbeteiligten Halter nicht zuteil werden, aber das Abschleppen des ihm gehörenden Hindernisses schon. Leider.

Abschleppkosten kann man zivilrechtlich nur bestreiten, wenn die Rechtsgrundlage für das Abschleppen anzuzweifeln ist.


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