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Parken ohne Parkschein - jedoch ohne Zusatzschild

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parken ohne Parkschein - jedoch ohne Zusatzschild
By joe (62.156.188.10) on Freitag, den 26. April, 2002 - 15:39:

In einer Straße sind Parkplätze aufgezeichnet.
Ein Parkscheinautomat steht auch dort,
jedoch kein Schild mit Hinweis "nur mit Parkschein" o.ä.

Ich hab nun einen Zettel an der Scheibe gehabt, werde wohl bald Post bekommen.
Wie sehen die Chancen bei einer Verweigerung aus? Oder kostet mich das evtl. nur unnötig mehr Kohle?

By indy (195.226.96.179) on Freitag, den 26. April, 2002 - 15:50:

Sicher, dass Du kein Schild übersehen hast? Eventuell eine Parkscheinzone, so dass der Beginn einige Strassen weiter ist?

By joe (217.1.130.186) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 18:53:

Sicher!

By farendil (217.235.45.237) on Mittwoch, den 8. Mai, 2002 - 22:58:

@joe: nun, dann wart mal ab, was dir vorgeworfen wid...

By joe (217.230.38.124) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 03:46:

Der Zeugenfragebogen (geschäftl. PKW) lautet:
"... Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. §...."
Die Sache kostet zwar nur 5 €, ich hab sie inzwischen auch bezahlt.
Die Kohle macht mir eigentlich nix aus, eigentlich gehts mir aber ums Prinzip.
Eigentlich war meine Frage, ob es sich lohnt, Einspruch (o.ä.) zu erheben, weil eben kein dementsprechendes Schild dort steht, oder ob ich nur Scherereien damit bekomme (Bearbeitungsgebühr etc.) Wegen 5€ hab ich kein Bock auf sowas

Einige Strassen weiter hängt z.B. unter einem P-Schild ein weisses "nur mit Parkschein"-Schild. Damit wäre der Fall für mich klar.

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 09:36:

@joe

Eigentlich war meine Frage, ob es sich lohnt, Einspruch (o.ä.) zu erheben, weil eben kein dementsprechendes Schild dort steht,
Die Sache kostet zwar nur 5 €, ich hab sie inzwischen auch bezahlt.

Damit hast Du Dein Problem ja schon selbst gelöst. Mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes hast Du den Verstoß zugegeben und für rechts erklärt, das Verfahren ist somit unanfechtbar beendet.

Eigentlich war meine Frage, ob es sich lohnt, Einspruch (o.ä.) zu erheben, weil eben kein dementsprechendes Schild dort steht,

Damit hättest Du sicherlich Erfolg gehabt, wenn dort wirklich zum Zeitpunkt des parkens kein Schild stand. Allerdings kannst Du Dich zur Verwarnung nur äußern, Einspruch ist nicht möglich. Einspruch kannst Du nur gegen einen Bußgeldbescheid einlegen und der wird bei einem Parkverstoß nur erlassen, wenn ein Fahrer bekannt ist. Ansonsten erhält der Halter nach 3 Monaten so oder so einen Kostenbescheid wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung über €18,00, wenn die Verwarnung nicht gezahlt wird und auch keine Äußerung zur Sache erfolgt ist.

By Roberto (217.233.234.132) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 09:43:

@joe:
Also so wie du die Beschilderung beschreibst, brauchst du das Ticket nicht zu bezahlen (bzw. wäre ein Einspruch gerechtfertigt). Ein Parkscheinautomat (in der Nähe) allein genügt nicht. Es muß das blaue Parkplatz-Verkehrszeichen mit dem Hinweisschild "nur mit Parkschein" aufgestellt sein.
Allerdings verstehe ich auch deine Ansicht, wegen 5 € keinen großen Ärger haben zu wollen.
Da es dir aber um das Prinzip geht, hättest du es einfach drauf ankommen lassen müssen.
Du mußt dir nur sehr sicher sein, daß nicht wirklich irgendwo ein Parkzonenschild aufgestellt ist.

By joe (217.1.128.253) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:00:

thanks für die Antworten.
Werde wohl mal ein paar Fotos dieser Strasse machen, besonders vom P-Schild.
Und nächstes Mal drauf ankommmen lassen...
(am liebsten hätte ich die Politesse erwischt, um sie direkt fragen zu können)

By Greatblackbird (145.254.149.102) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:12:

@joe

(am liebsten hätte ich die Politesse erwischt, um sie direkt fragen zu können)

Das brauchst Du nicht. Die Behörde kann Dir darüber auch Auskunft geben, da es einen Beschilderungsplan gibt.

By traffic (172.178.49.222) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 13:35:

@joe: Generell macht es keinen Sinn, mit dem Überwachungspersonal über die Rechtslage zu diskutieren, da diese ihnen meist nicht näher bekannt sein dürfte. Die machen nur ihre Arbeit nach Dienstvorschrift.

By joe (80.131.44.150) on Donnerstag, den 9. Mai, 2002 - 19:45:

@greatblackbird
sprich: ich frag die Behörde; wenn die mir sagen, dass es dort kein Zusatzschild gibt kann ich es nächstes Mal ruhig auf ein Bußgeldbescheid ankommen lassen (also erstmal dazu äußern), dann Einspruch erheben?!

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 00:03:

@joe

Genau so. Wenn dort wirklich kein Schild stehen sollte, wird das Verfahren auch ohne Bußgeldbescheid eingestellt werden.

By dagegen (217.5.19.28) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 22:07:

Vielleicht hat das Schild auch jemand geklaut. Bei mir hat mal jemand das Ortseingangsschild abmontiert. Hat eine Woche gedauert, bis wieder eins da hing.


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