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Gelasert, vorm Anhalteposten abgebogen, erst 5 km später angehalten.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Gelasert, vorm Anhalteposten abgebogen, erst 5 km später angehalten.
By luckie (80.134.48.202) on Freitag, den 26. April, 2002 - 02:33:

Hallo,

ich suche noch ein paar Meinungen:

Ich bin neulich gelaset worden, und zwar ohne Foto oder Film. Bevor ich den Anhalteposten erreichte bin ich von der Bundesstraße abgefahren (was mein ganz normaler weg war, da ich immer da abbiege) . Die standen etwa 40 Meter weiter hinten und das Haltesignal habe ich nicht gesehen, außerdem waren da auch noch manch andere Autos, so daß ich gar nicht wissen konnte wer gemeint war. Jedenfalls bin ich weiter gefahren und war dann einige Zeit außerhalb des Blickfeldes der Polizei. Die haben sich dann wohl in Ihr Auto gesetzt und sind mir nachgefahren und haben nicht nach ca. 5 km angehalten. ich habe dann gar nichts gesagt und auch nichts zugegeben.

Ein Freund von mir, der ist selber Polizist, meinte jetzt zu mir ich solle sagen, daß ich nicht der Fahrer war, und daß der eigentliche Fahrer kurz nach dem lasern ausgestiegen war und ich erst ab dem zeitpunkt nach dem lasern gefahren bin. Achso, und der Fahrer ist natürlich ein Verwandter von mir, so daß ich von meinem Aussage-Verweigerungsrecht gebrauch machen kann.

Weiter meinte er, die Polizei müsse mir das gegenteil beweisen und ich hätte wirklich glück gehabt, da so wörtlich:

"die dürfen dich nicht eine sekunde aus den augen verlieren"

Wie denkt Ihr darüber? könnte ich damit durchkommen?

grüße

p.s mein anwalt hat am telefon auch schon gesagt, daß die chancen gut stehen.

By farendil (217.85.236.131) on Freitag, den 26. April, 2002 - 09:38:

da du beschuldigt werden wirst, brauchst du gar ncihts zu sagen. die egschichte können die scih ach so denken, nur wenn du nix sagst, können sie dich gar nicht erst zum zeugen amchen.

By Alberto (62.158.213.89) on Freitag, den 26. April, 2002 - 09:59:

Aber - der Rat des Polizisten ist schlecht!!!!

Nichts sagen - denn das Anhalten ist relativ zeitnah!

Also - ein möglicher Fahrerwechsel müßte dann schon - abgesprochen - schnell geschehen sein...
Dann kämmen die Fragen..
Wer und wann und wo genau und warum eigentlich...

Das führt alles zur Unglaubwürdigkeit - vor dem Richter.

Besser ist: Keinerlei Aussage!

Dann müssen sie gut überlegen, ob sie Anklage erheben oder nicht.
Nachfahren für 5 km, nur um einen einzigen zu kriegen...... wie peinlich!

Das Abbiegen - vor dem Anhalteposten - das ist oftmals die einzige Rettung.

Dann aber danach - da hätte ich kurz mal für 15 min. angehalten - mein Auto verlassen - und wäre dann wieder eingestiegen und weitergefahren.

Damit wäre die Zeitnähe durch immerhin eine 15 minütige Pause unterbrochen - in der alles passieren kann - auch ein Fahrerwechsel.

By Bluey (80.130.178.250) on Freitag, den 26. April, 2002 - 10:37:

Nachfahren für 5 km, nur um einen einzigen zu kriegen...... wie peinlich!
Naja, stimme Dir ja prinzipiell zu, kommt aber auch auf die Höhe der Gesch.-Überschreitung an. Für ein VG würd ich auf gar keinen Fall hinterherfahren. Für ein Fahrverbot durchaus!

@luckie
Wie lange haben sie Dich nicht gesehen? Du schreibst nur von einiger Zeit. Das ist etwas zu ungenau. Wenn es max. eine halbe Minute war (mehr denke ich braucht man nicht, um ins Auto zu steigen und die Verfolgung aufzunehmen), dann ist eine entspr. Fahrtunterbrechung kaum möglich. Interessant wären auch Angaben zur Örtlichkeit, Fahrbahnverlauf, Bebauung etc.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß es oftmals nur wenige Sek. dauert, bis der Blickkontakt insoweit wieder hergestellt ist, daß man zumind. bemerken muß, ob das Fzg. anhält, angehalten hat oder wieder anfährt. Eine evtl. sich entfernende Person könnte dabei auch bemerkt werden!

By luckie (80.134.48.202) on Freitag, den 26. April, 2002 - 11:15:

Also,
die örtlichkeit sieht folgendemaßen aus.
abfahrt bundesstraße führt direkt in einen kleinen ort. die straße ist dort sehr kurvenreich und
links und rechts stehen, häuser, bäume, kleines wäldchen usw.
nach ca. 1000m kommt ein bahnübergang. an dem stand ich ungefähr 2 minuten. in der zeit waren sie noch nicht hinter mir (rückspiegel). nach dem übergang geht es gleich um 90 grad links rum. beim abbiegen waren sie immer noch nicht hinter mir. erst nach ca. 2000 m (die strecke nach dem übergang war sehr gerade) habe ich gesehen wie sie auch abgebogen sind. ergo war schon genug zeit vorhanden, in der der fahrer ausgestiegen ist.

sonst noch was wissenswert?

gruß

By Bluey (80.130.178.250) on Freitag, den 26. April, 2002 - 11:17:

@luckie

Nö, das sollte reichen. Denke, daß Deine Chancen sehr gut stehen.

A propos: wie schnell warst Du denn?

By luckie (80.134.48.202) on Freitag, den 26. April, 2002 - 11:27:

@bluey

ich war schon schnell...
netto 53km/h. war 80km/h begrenzt bei einer 4 spurigen, breiten und baulich getrennten straße. kurz vorher war sogar noch 120 km/h.
im übrigen fahre ich sonst eigentlich nie sooo rasant, aber diesen tag kam ich gerade aus dem krankenhaus, wo meine oma im sterben lag und ich so irgendwie total gedankenverloren gefahren bin.

gruß


gruß

By Bluey (80.130.178.250) on Freitag, den 26. April, 2002 - 11:27:

@luckie

Eines fällt mir noch ein. Du sagtest, Du seist ca. 40m vor dem Anhalteposten abgebogen. Kannst Du ausschließen, daß Du erkannt wurdest? Und wo war der Meßposten? Wenn Du an dem vorbeigefahren bist, könnte der dich vielleicht erkannt haben und beschreiben.

By luckie (80.134.48.202) on Freitag, den 26. April, 2002 - 11:40:

Also,
der Meßposten stand oben auf einer Brücke. die haben also von oben gelasert. die sonnenblende war runter und das auto hat ziemlich stark getönte scheiben. zur not könnte man auch noch sagen, daß der beifahrer den sitz ziemlich weit runter gedreht hatte o.ä..

mein anwalt sagten dazu, genau wie der polizist (freund), daß das wahrscheinlich keine rolle spielt, da man nicht davon ausgeht, daß man sich bei einer eventuellen verhandlung bei der vielzahl an autos die heute kontrolliert werden 100% erinnert.

was wäre eigentlich wenn ich denen sogar erzähle, daß es mein bruder war. der ist nähmlich gerade für die nächsten 3 jahre beruflich in die usa gegangen?

gruß

By Bluey (80.130.178.250) on Freitag, den 26. April, 2002 - 12:00:

mein anwalt sagten dazu, genau wie der polizist (freund), daß das wahrscheinlich keine rolle spielt, da man nicht davon ausgeht, daß man sich bei einer eventuellen verhandlung bei der vielzahl an autos die heute kontrolliert werden 100% erinnert
Daß sich die Kollegen in ein paar Monaten nicht mehr genau daran erinnern können, ist sicherlich wahrscheinlich. Nur ist das auch recht unerheblich. Entscheidend ist, ob sie Dich zum Zeitpunkt der Messung erkennen und die Messung entspr. eindeutig zuordnen konnten. Wenn das der Fall wäre, könnten sie vor Gericht entspr. aussagen und Deine Chancen würden erheblich sinken.

was wäre eigentlich wenn ich denen sogar erzähle, daß es mein bruder war. der ist nähmlich gerade für die nächsten 3 jahre beruflich in die usa gegangen
Wäre eine Möglichkeit bzw. ein Versuch wert.

Gruß

By Alberto (62.158.210.113) on Freitag, den 26. April, 2002 - 12:45:

Na Vorsicht - das ist eine falsche Anschuldigung - oder aber dann auch eine wissentlich falsche Zeugenaussage, denn in diesem Moment wirst du zum Zeugen!!

Schweigen ist gold!!!

Dein Anwalt wird es schon machen...


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