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Ausländische Fahrzeugzulassung, deutscher Fahrer ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Ausländische Fahrzeugzulassung, deutscher Fahrer ?
By blauer bmw (213.68.164.57) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 12:46:

Wann darf ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland in Deutschland ein Kfz fahren, das im Ausland zugelassen ist, spielt es eine Rolle, in welchem anderen Land das Kfz zugelassen ist?

Das Thema wurde in den letzten Tagen mehrfach gestreift, ich würde gerne mehr dazu erfahren und gebe als Diskussionsgrundlage vier praxisnahe Beispiele.

a)
Ich bekomme Besuch aus dem Ausland, Anreise mit im Herkunftsland zugelassenem Kfz, wegen meiner besseren Ortskenntnis fahre ich meinen Besuch mit deren Auto hier spazieren.

b)
Ich miete im Ausland einen Leihwagen und fahre damit nach Deutschland.

c)
Ich arbeite in Holland, in einem holländischen Betrieb, der über in Holland zugelassene Firmenfahrzeuge verfügt. Ich darf "mein" Firmenfahrzeug nach Feierabend mit nach Hause (in Deutschland) nehmen, um morgens direkt zum Kunden zu fahren und ich besuche Kunden in Deutschland.

d)
Ich habe eine Ferienwohnung in Florida. Mietwagen werden mir auf die Dauer zu teuer, ich kaufe mir dort ein alteres Cabriolet. Aufgrund einer günstigen Transportmöglichkeit konne ich auf die Idee, das Fahrzeug über den Sommer nach Deutschland zu holen und hier zu fahren.

By farendil (217.85.236.152) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 16:38:

@bbmw: oje! frag mal die steuerexperten....

a: ist illegal.
b: müßte ebenfalls illegal sein.
c: legal
d: ???

By dagegen (217.5.19.32) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 18:16:

b soll illegal sein???? Ich wollte das im Sommer machen!

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 26. April, 2002 - 09:23:

zu b.)
Freunden von mir wurde der Wagen in Prag (wie könnte es anders sein) geklaut. Sie haben dann dort ein Auto gemietet, um nach Deutschland zurück zu fahren. Muss also legal sein, würde ich sagen.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 26. April, 2002 - 10:21:

@quincy
Das wird oft so gemacht, ob es aber legal ist, bin ich mir nicht sicher. In der Situation die du schilderst, würde, glaube ich, jeder von uns das genau so machen. Ob Rental Cars da einen anderen steuerlichen Status haben?, kann möglich sein.
Aber ich kann noch ein Beispiel anführen: Darf ein Firmenfahrer mit einem im Ausland zugelassenen Firmenwagen in Deutschland rumfahren, zum Besorgungen machen und Tanken etc, während der Halter im Meeting Kaffee trinkt?? Variante A:Wagen ist auf die ausländische Tochtergesellschaft zugelassen. Var. B: Karren ist auf den Angestellten Wohnsitz Ausland zugelassen. Var C: Fahrzeug ist auf eine Niederländische Zwischenholding ohne Personal zugelassen.
Die Lösung, die vor einiger Zeit, als die Frage sich stellte, bei uns gefunden wurde, war: Einfach sich nicht drum kümmern.
Ich habe nur im Kopf abgespeichert, das man als Mensch mit Wohnsitz in Deutschland dort nur in Deutschland angemeldete (versteuerte) Fahrzeuge fahren darf, hingegen im Ausland sowohl deutsche als auch dort zugelassene fahren darf.
Vielleicht äussert sich hier mal ein Experte?
Gestern in einem anderen thread hat so ein Schlauberger nur geschrieben, dass alles nicht stimmt und das ihn sein Professor gerade ruft -also sehr hilfreich und besonders qualifiziert.

By MX (217.227.173.108) on Freitag, den 26. April, 2002 - 11:28:

Meiner unmaßgeblichen und von keinerlei Fachwissen getrübten Meinung müßten alle 4 Möglichkeiten legal sein, wobei es bei Frage d wohl darauf ankommt, wie lang das Auto in Deutschland bewegt wird. Wenns nur für ein paar Wochen ist, dürfte es kein Problem sein, ansonsten würde es wohl als Steuerhinterziehung gelten.
Aber in den ersten 3 Fällen gehört Dir das Auto ja gar nicht, und aus welchem Grund sollte es Dir verboten sein ein Auto zu bewegen, das ein Ausländer problemlos fahren darf? Das verstieße doch gegen die Gleichbehandlungsgrundsätze.
Man muß hier wohl zwischen Besitz und Nutzung trennen, würde ich vermuten. Hab ich recht?

By alpak (217.233.204.156) on Freitag, den 26. April, 2002 - 13:11:

@farendil: Habe mir keine Gadanken um etwaige Gesetzestexte gemacht - aber mir dreht sich der Magen um, wenn ich glauben soll, dass es "illegal" ist, wenn ich hier den Wagen meines zu Besuch bei mir nächtigenden spanischen Kumpels in Dtl. fahre... das kann doch gar nicht sein... wieso sollte es "verboten sein"?!

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 26. April, 2002 - 13:16:

@MX
Nein, da hast du überhaupt nicht recht. Da sich große Mengen von Fahrzeughaltern andernfalls unter Scheinadressen bzw. über Bekannte, Freunde, Verwandte oder sonstwie ihre Autos im steuergünstigen Ausland zulassen würden, hat der Gesetzgeber da einen Riegel vorgeschoben. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist insofern kaum berührt, als dass dies in allen Ländern ähnlich gilt.

By Mein Freund Herbert (193.159.79.82) on Freitag, den 26. April, 2002 - 13:37:

@Quincy
Wenn dem so sein soll, sollte mal jemand ein Zitat oder einen Link auf das entsprechende Gesetz machen.
Ich kann dies nicht glauben und halte keinen der genannten Fälle für illegal. Entscheidend sind doch für die Anmeldung sicher die Besitzverhältnisse des Fahrzeugs.
Fahren würde ich so ein ausländisches Fahrzeug dann immer ohne Angst. Ich bin ja nicht Eigentümer, daher kann dies auch keine Steuerhinterziehung sein.
(da gibt es wohl ganz andere A...löcher und auch Parteien die hier in Deutschland Steuern in Größenordnungen hinterziehen)

By blauer bmw (213.68.164.86) on Freitag, den 26. April, 2002 - 13:47:

Ich binn mir eigentlich sicher, daß die Eigentumsverhältnisse, wenn überhaupt, die geringste Rolle spielen sondern nur die Nutzung im Geltungsbereich des deutschen Steuerrechts durch Deutsche das Thema ist.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 26. April, 2002 - 14:43:

Sorry, bin kein Steuer- und kein Rechtsexperte. Ich kann das nur so weitergeben, wie ich es schon öfters gehört habe. Verschiedentlich ist auch hier schon gepostet worden, dass Leute wegen genau dieses Umstandes gestoppt und verwarnt wurden. Und dabei ging es nie um die Halter- sondern um die Fahrereigenschaft.
(Im übrigen ist es immer kritisch, eigene Rechtsübertretungen mit vermeintlichen anderen zu "begründen".)

By farendil (217.85.236.131) on Freitag, den 26. April, 2002 - 15:32:

also noch mal ganz langsam: bei a und c bin ich mir ziemlich sehr sicher.
es ist nun mal so, daß generell keine ausländischen fahrzeuge von deutschen gefahren werden dürfen.
eine ausnahme bilden firmenfahrzeuge, sonst wäre die freizügigkeit bezüglich der berufswahl unverhältnismäßig eingeschränkt.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Freitag, den 26. April, 2002 - 16:54:

@ alle!
Nun hatte ich mal mein Auto mit Canadischer Zulassung in Deutschland gefahren,und mir wurde von Deutscher seite {Zoll} erklaert dass ich unter keinen Umstaenden mein Auto an Deutsche Staatsbuerger ausleihen darf,wenn ich als Halter im Fahrzeug bin,darf ein Deutscher Staatbuerger hinter dem steuer sein,und das auto fahren.Leihfahrzeuge mit Auslaendischer zulassung sind von diesem gesetz nicht betroffen,da ist noch ein anderer punkt zu betrachten,als Urlauber darf ich das fahrzeug mit Canadischer Zulassung fahren,beantrage,und erhalte ich aber einen Wohnsitz und arbeitserlaubniss,muss das Fahrzeug sofort eine Deutsche zulassung erhalten.Also
A,B,C, muesste erlaubt sein C ist verboten da ja der fahrer einen Staendigen wohnsitz in der Bundesrepublic hat!So wurde es mir erklaert,ich hatte ja einen staendigen wohnsitz in Canada.Arbeitete kurze zeit fuer ein Deutsche Firma also mit Arbeitsgenehmigung,und desshalb musste ich meine canadische zulassung auf eine deutsche umschreiben.Als ich Deutschland wieder verlies,kam meine canadische Zulassung wieder ans Auto,das ist was ich dazu sagen kann.

By alpak (217.233.243.92) on Freitag, den 26. April, 2002 - 17:16:

es ist nun mal so, daß generell keine ausländischen fahrzeuge von deutschen gefahren werden dürfen.
Ich bin geradezu schockiert, dass es eine solche Vorschrift gibt! Sicher? Wo? *kopfschüttel*

By blauer bmw (213.68.164.86) on Freitag, den 26. April, 2002 - 17:20:

@Billy Bob

Scheint soweit zu passen. Nicht die Staatsbürgerschaft sondern der Wohnsitz ist wichtig. Mit einem Wohnsitz in Deutschland (wenn man nicht unter Ausnahmeregelungen wie Nato oder Diplomaten fällt) begründet sich auch für Ausländer eine Steuerpflicht in Deutschland (Doppelbesteuerungsabkommen dürften nur bei der Einkommensteuer relevant sein).

Umgekehrt müßte dann gelten, wenn ich als Deutscher meinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgebe und nur in Florida lebe, ist auch d) zulässig.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 27. April, 2002 - 02:50:

Blauer BMW!
Stimmt haargenau,solange dein Wohnsitz im Ausland ist und Du keiner Erwerbstaetigkeit in Deutschland nachgehst kannst du auch als Deutscher Staatsbuerger ein im Ausland gemeldetes fahrzeug Fahren.
alpak! Leider O.T. aber!
Glaube mir ich hatte schon dess oefteren meinen Kopf ueber Deutsche gesetze geschuettelt.
Ein anderes Beispiel:Zigarettensteuer: als ich mal auf besuch in Germany war und noch Rauchte,hatte ich eine Packung Ami Zigaretten auf dem Tisch liegen,im Restaurant!! ein Beamter von der Zollfandung fragte mich ob ich nicht wuesste das ich mich damit strafbar mache,unverzollte zu rauchen,ich erklaerte ihm dass ich eben Canadischer Staatsbuerger bin,da gab er sich zufrieden,leider offerte ich meinen Schwager eine Zigarette ,im Beisein des Zollguys,nun denke mal was er mir erklaerte!" Ich kann die Zigaretten Rauchen,aber nicht mein Schwager,waere Zollhinterziehung.Was sagst du nun zu eueren Gesetzen? OK er stafte uns nicht aber er gab uns eine Lektion ueber Zollgesetze!

By farendil (217.85.239.156) on Samstag, den 27. April, 2002 - 11:54:

wir können das ganze auch noch komplizierter machen :-)
bei mehrern wohnsitzen (einer in D einer im ausland) ist es so, daß es nicht entscheidend ist, wo man seinen hauptwohnsitz hat, sondern wo das auto hauptsächlich benutzt wird.

hat man allerdings mehrere wohnsitze in deutschland, darf das auto ganz legal am nebenwohnsitz angemeldet werden.


@bb:!! ein Beamter von der Zollfandung fragte mich ob ich nicht wuesste das ich mich damit strafbar mache,unverzollte zu rauchen
was hatt denn der zollfahnder im tee gehabt??

du darfst auch als deutscher staatsbürger aus dem ausland (auch duty free) jeweils pro nase eine STANGE zigaretten mitbringen, ohne sie zu verzollen!

By JR (217.199.66.117) on Samstag, den 27. April, 2002 - 14:17:

Hallo!

Da hätte ich auch eine Alternative parat:

z.B:

Ich habe meinen Wohnsitz in De.
Habe einen Verwandten/Bekannten in einem (Nicht-)EU-Land - der auch die Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzt.
Er ermächtigt mich(=Vollmacht) seinen(!) Wagen hier zu benutzten..Der Wagen ist im Ausland auf meinen Freund zugelassen.

legal oder illegal?

Die Sache ist die , dass ein Kumpel von mir (kommt aus Polen) - das schon mal gemacht hat - allerdings mit seinem eigenen(!) Auto - und er hat infolgedessen Probleme mit den Grünen bekommen.
Wie er aber meinte (hat sich wohl danach erkundigt) - das ganze würde doch funktionieren , wenn er es so gemacht hätte - wie ich das oben beschrieben habe - also mit einem Bekannten..

Was denkt ihr ?

By farendil (217.235.41.127) on Samstag, den 27. April, 2002 - 16:27:

@jr: ist und bleibt illegal, da du ein auto nutzt (du hast ja den vorteil nämlich das auto) ohne dafür steuern zu bezahlen.

By Alberto (62.158.218.65) on Samstag, den 27. April, 2002 - 17:34:

Da ich auf IBIZA einen Wohnsitz habe, werde ich wohl auch mal mein nächstes Auto dort kaufen - und auch zulassen..

So, wenn ich dann mal damit nach Deutschland fahre, so darf mir innerhalb der EU wohl keiner etwas tun.

Wichtig ist ja nur, daß der hauptsächliche Standort des fahrzeuges in Spanien ist.

Witzigerweise fahre ich ja in Spanien auch mit meiner deutschen Nummer herum (Der Jeep steht in der Garage, hat aber deutsche Zulassung - die beiden Anhänger auch)- das weiß ich nun ganz offiziell: Das ist absolut erlaubt.


Ich schätze mal, daß es innerhalb der EU wohl keinerlei Probleme mehr geben wird.

Gut wäre es für mich, weil in IBIZA niemals die Post zugestellt wird - mein Briefkasten ist seit 3 Jahren einfach leer - es kommt keine Strom-Rechnung keine Telefon-Rechnung - einfach gar nichts!

Damit wären wohl deutsche Bußgeldbescheide auch auf "verlorenem Posten"

By blauer bmw (192.35.17.20) on Samstag, den 27. April, 2002 - 23:19:

@Alberto

Ist Dir etwas drüber bekannt, ob Spanier Dein deutsch zugelassenes Auto auf Ibiza benutzen dürfen?

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 27. April, 2002 - 23:26:

Alberto!
Da ich auf IBIZA einen Wohnsitz habe, werde ich wohl auch mal mein nächstes Auto dort kaufen - und auch zulassen..

So, wenn ich dann mal damit nach Deutschland fahre, so darf mir innerhalb der EU wohl keiner etwas tun.

Doch ,ausser du gibst das geldverdienen in Deutschland auf,dann kannst du es!nochmal in Kurzform.Verdienst du dein Geld ,und wohnst in Germany,NO dann darfst du nicht!!!Faehrst Du nach IBIZA mit deutscher zulassung,darfst Du da du ja Tourist mit einem haus bist.Deutsche Gesetze schwere Gesetze,wie soll ein Auslaender das begreifen,wenn einheimische schon schwierigkeiten damit haben.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 27. April, 2002 - 23:48:

farendil
du darfst auch als deutscher staatsbürger aus dem ausland (auch duty free) jeweils pro nase eine STANGE zigaretten mitbringen, ohne sie zu verzollen! Muss mich entschuldigen ,hatte vergessen zu schreiben das diese Zigaretten im P.EX. gekauft wurden,und die hatten zu der Zeit eine andere Banderole,Hatten ein bestimmtes Blau und daran konnte man sie erkennen!Zollfreie vom Zollfreien Hafen hatten eine andere farbe. Benzin von den Amis wurde gefaerbt,damit konnte die Zollfahndung erkennen ob du bei den Amis getankt hast,da eben manche GI kein Auto hatten,aber Benzinzuteilungen hatten,die sie eben dann an deutsche Freunde abgaben,war fast 3 Jahre in Germany,koennte ein Buch schreiben ueber die Gesetze!!

By farendil (217.235.46.107) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 12:29:

@bb: was oder wer ist das "P.EX."?

Zollfreie vom Zollfreien Hafen hatten eine andere farbe.
ich kenne welche aus dem ausland, wo die bandarole völlig fehlt....

By Billy Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 14:54:

Post Exchange U.S. Militaer Einkaufszentrum,nur fuer U.S.und Canadisches Militaer Zugaenglich!Seit Abzug der BESATZUNGSTRUPPEN im Westen,und der FREUNDE im osten nicht mehr in Betrieb!oder nur in kleineren Masstab!

By blauer bmw (192.35.17.20) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 21:30:

Kleine Ergänzung zum P.EX.

Zumindest in Berlin, wahrscheinlich im gesamten Bundesgebiet, durfte jeder Angehörige einer Besatzungsmacht im zoll-/steuerfreien Geschäft einer anderen Besatzungsmacht einkaufen. Sogar die Russen waren in Westberlin manchmal einkaufen (wenn es ihr Bestand an harter Währung zuließ).

By Billy Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 28. April, 2002 - 23:35:

Blauer BMW
dachte nicht an die Freunde{Russen} Sorry!Es stimmt aber,da auch die Franzosen bei uns in der Canex einkauften.

By Alberto (62.158.218.79) on Montag, den 29. April, 2002 - 16:07:

@Blauer BMW
Ich werde es demnächst mal erfdragen, ob ein Spanier mit meinem deutschen Auto fahren darf...
Jedenfalls habe ich einen deutschen Freund dort, - der hat zwar eine spanische Zulassung - ist aber schon oft mit meinem Auto gefahren - obwohl er dort ganz lebt und auch dort sein geld verdient.

Seine Frau ist spanisch zugelassene Rechtsanwältin, - wie praktisch - ich werde sie fragen und etwa Ende Mai wieder berichten.


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