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Geduld, liebe Politesse, Geduld!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Geduld, liebe Politesse, Geduld!
By indy (195.226.96.178) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 11:40:

Moinsen, Leute,

ich beschäftige mich schon länger mit einer bestimmten Frage, habe jedoch auch in der Suchfunktion nix dazu gefunden.
Ich glaube, hier mal gelesen zu haben, dass die Politesse ein Auto erst einige Minuten im Blickfeld haben muss, bevor sie einen Strafzettel austeilt.
Auf einem Brief des Ordnungsamtes Freiberg (Sachs), den ich im November erhalten habe, steht auch da:
Tatzeit: 10:07 Uhr - 10:11 Uhr
So. Nun sah ich heute mal wieder meine herzallerliebsten Freundinnen in ihrem Erdgas-Polo antuckern. Sie sahen ein falsch geparktes Auto. Erstmal dahinter gestellt (mhhh... etwa falsch geparkt? :)), die eine steigt aus, schreibt Datum und Kennzeichen auf den schönen, vorgedruckten, himmelblauen Wisch (auf dessen Rückseite man z.Zt. sogar alle legalen Parkplätze findet) und klemmt ihn unter den Scheibenwischer des falsch geparkten Golf. Die andere Politesse saß im Auto und tippte den Tatbestand in ihr mobiles Computerlein. Polo an - Politessen weg.
Die ganze Aktion ging etwa in 30-40 Sekunden von statten.
Nun meine Frage: stimmt das mit der Frist? War es nur ein Hirngespinst meinerseits? Ist das verhalten meiner heißgeliebten FG-Politessen so legitim? Fragen über Fragen...

Ein auf Antwort hoffender
indy

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 13:21:

Ich würde mal sagen, dass so eine Frist nur eine Rolle spielt, wenn es gilt, Parken von Halten zu unterscheiden (Wer über 3 Minuten hält, ohne zu be- oder entladen, oder das Auto verlässt, der parkt).

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 16:13:

Wer über 3 Minuten hält, ohne zu be- oder entladen, oder das Auto verlässt, der parkt
D.h. wer über drei Minuten hält und be- oder entlädt, parkt nicht, darf aber das Auto nicht verlassen dabei. Das ist nicht korrekt und auch so nicht umsetzbar. Dafür gibt es doch die 3-Minuten-Regel. Wovon Du redest, sind halteverbote mit dem Zusatz "Be- und Entladen frei" oder gar "Ladezone".
Oder?

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 16:30:

Habe gerade mal nachgelesen, scheint tatssächlich so zu sein. Hätte schwören könne, gelesen zu haben, dass ein tatsächlicher Ladevorgang mehr als drei Minuten dauern darf, aber zügig durchgeführt werden muss. Irgendwo gibt's das nämlich...

By farendil (217.85.236.152) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 16:32:

Indy: ich kenne das Spiel. Hab e dioe Damen und Herren auch schon darauf angesprochen, zjmal sie ja auch bestätigen, das Fahrzeug eine gewisse Zeit stehen gesehen zu haben.

Die lügen dir dann dreist ins Gesicht (war vorhin schon da, habe alle Autos auf der ganzen Straße im Blickfeld, mein Kollege hat die vorhin schon gesehen, gehe hier zum zweiten mal lang etc.).

@pferdestehler: es geht schon im den Unterschied zwischen halten und parken. Die Regel "Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt" und "Wer sein Auto verläßt, der parkt" schon gelten, ABER:

Wer zum Be-und entladen hält, darf erstens länger da stehen und es gilt als halten udn er darf sein Fahrzeug auch verlassen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Be-und Entladevorgang zügig abgewickelt wird.

Was ansonsten mit "Fahrzeug verlassen" gemeint ist, ist nicht unumstritten.
Fakt ist, daß damit "den unmittelbaren physischen Einwirkungsbereich verlassen" gemeint ist und nciht pauschal das Aussteigen.

By Pferdestehler (217.235.30.44) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 18:01:

@quincy: Ja, wenn das Zusatzschild "Ladezone" oder "Be- und Entladen frei" drunter hängt. Sonst wohl nicht...

@farendil: Kenne die Diskussion in Hinsicht auf "Fahrzeug muß jederzeit im Blickfeld des Fahrers bleiben"...

By dagegen (217.5.19.32) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 18:35:

Nein, Das Schild mit einem roten Strich bedeutet: Halten bis 3 Minuten erlaubt ODER zum Be/Entladen. Dafür braucht man kein Zusatzschild.

By indy (195.226.96.179) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 19:34:

Dagegen hat Recht:

§41 Vorschriftzeichen

Zeichen 286 - Eingeschränktes Haltverbot
Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild "auch auf Seitenstreifen" (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein.

By farendil (217.235.61.44) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 19:39:

@indy: Dagegen hat Recht: ich auch!!!

By indy (195.226.96.179) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 19:42:

*hüstel* Hoppla!
Ich meinte natürlich:

Dagegen und farendil haben Recht:

§41 Vorschriftzeichen

Zeichen 286 - Eingeschränktes Haltverbot
Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild "auch auf Seitenstreifen" (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein.


:)


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