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Ist das richtig?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Ist das richtig?
By wetterfrosch (62.155.204.90) on Sonntag, den 12. November, 2000 - 00:25:

Ein Kollege erzählte mir, er habe mal eine rote Ampel mit einem Kipper überfahren. Nix tolles, aber er habe dann mit einem polizisten gesprochen (wahrscheinlich als er einsicht in die fotos nahm). dabei stellte sich heraus, wenn er auf dem 2. bild mit quietschenden reifen zum stillstand gekommen wäre, selbst auf der kreuzung noch, hätte die polizei nix machen können, vorrausgesetzt er wäre wieder rückwärts gefahren.
sonst könnte ja jeder "stop-and-go" machen.. ;-)

kann das einer bestätigen?

By michael (62.155.180.140) on Sonntag, den 12. November, 2000 - 11:19:

Naja, es ist so: Unter Umständen reicht die Dauer der Gelbphase nicht aus, daß ein vollbeladener LKW (bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) an der Haltelinie zum Stehen kommt. Das Gelblicht zeigt ja nur an: "Vor der Kreuzung ist auf das nächste Zeichen zu warten" (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5). Nach der Rechtsprechung kann dem Fahrer eines LKW nicht zugemutet werden, dann bei Gelb eine Vollbremsung durchführen, wenn dann z.B. durch das Verrutschen der Ladung eine Gefahr für sich selbst oder andere besteht.

By Micha (141.18.54.1) on Montag, den 13. November, 2000 - 10:03:

Ich war mal in Stuttgart mit ´nem 7,5t unterwegs. Dann ist ´ne Ampel rot geworden und ich hab gebremst, die Straße war aber naß und das ABS hat losgelegt. Die Bremsstrecke hat nicht bis zur Haltelinie gerreicht und es hat geblitzt (2x). Dann bin ich rückwärts gefahren und es hat noch 2x geblitzt. Ist nie was gekommen...
Aber vorsicht, die Fotos von den Kameras sind echt gut! Ich kenn jemand, den haben sie dafür wegen nicht angeschnallt dran gekriegt!

By Alberto (62.158.214.76) on Montag, den 13. November, 2000 - 16:32:

Hallo, Micha, Deine Schilderung beweist aber auch, daß Du wahrscheinlich - ohne diese Vollbremsung - noch unter "gelb" durchgekommen wärst. Das mit einem LKW!!
Ich bin schon lange der Ansicht, daß diese unsäglichen "Rotlicht-Blitzer" weggehören!
Sie pervertieren schlichtweg die Gelbphase. Denn jeder bremst bei Gelb, weil er nicht 4 Wochen zufuß gehen will. Dabei werden böseste Auffahrunfälle provoziert. (Gerade in Stuttgart-Bad Cannstatt an der Nürnberger Str. habe ich mal gesehen, wie ein LKW auf einen PKW aufgefahren ist, der bei "gelb" gebremst hat.
Viel besser wäre es, wie in Österreich das Ende der "Grün-Phase" durch blinken des grünen Lichtes anzuzeigen, dann kommt immer noch die Gelb-Phase und dann erst Rot.
Ferner kann man bei Rot dem Querverkehr erst nach 2 sec. das Rot-Gelb zeigen, so daß hier wirklich keine Gefahr mehr besteht. Das würde Unfälle verhindern, aber kein Geld einbringen..... Was ist dem Staat jetzt wichtiger?? Das überlasse ich Euch.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 13. November, 2000 - 16:38:

@Alberto
>das Ende der "Grün-Phase" durch blinken des grünen Lichtes anzuzeigen

Dieses Thema wurde im alten Forum schon einmal sehr ausführlich diskutiert. Das Problem ist, dass diese "Grün-Blink-Phase" von der Dauer her genormt sein müßte, die "Gelb-Phasen" sind es wiederum nicht. Daher kamen "wir" zu dem Fazit, das Striche auf der Fahrbahn das nötige Feingefühl ("jetzt lohne es nicht mehr zu bremsen") geben würden.

By Alberto (62.158.212.196) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 10:45:

Auch gut, .... jedenfalls ein Vollbremsung mit LKW? Das ist sicherlich eine der ungünstigsten Lösungen.

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 11:11:

@Alberto

So traurig dies auch ist: bei der derzeitigen Rechtslage und der Höhe der drohenden Sanktionen ist es für jeden Fahrer nur vernünftig, beim Aufleuchten des Gelblichts (u.U. sehr kräftig) zu bremsen, sofern man nicht so kurz vor der Ampel ist, daß man mit mindestens 150%iger Sicherheit noch bei Gelb rüberkommt. Auch dann, wenn beispielsweise ein anderes Fahrzeug dicht hinter einem ist und ein Auffahrunfall droht. Juristisch liegt die Schuld für einen solchen Unfall dann beim Nachfolgenden, denn der hat keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gewahrt, und das Umschalten der Ampel auf Gelb ist ein triftiger Grund zum Bremsen gewesen.

Durch die Angst der Leute vor den drohenden drastischen Sanktionen bei Rotlichtverstößen werden natürlich solche Unfälle geradezu provoziert, da hast Du völlig recht. Besonders tragisch wird es dann, wenn der Nachfolgende beispielsweise als Motorradfahrer ohnehin schlechte Karten bei einem Unfall hat. Aber das sind eben die Folgen dieser Regelung und der drakonischen Sanktionen.

By Micha (141.18.54.9) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 12:04:

Ich hab´ halt schon aus ´ner gewissen Entfernung gesehen, dass die Ampel grün ist. Da hab´ ich verständlicherweise Gas gegeben, wenn Du aber schneller als 50 unterwegs bist stimmt die Relation von Gelbphase und verbleibendem Bremsweg nicht mehr. Schon gar nicht wenn es naß oder glatt ist. Selbstverständlich bin ich dann selber schuld, aber wer gibt kein Gas wenn er ´ne Grüne Ampel sieht?
Meiner Meinung nach ist die Grünblinkphase wirklich das beste.

By michael (213.21.10.17) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 13:53:

@me:

Die Gelbphasen sind in der Tat nicht "genormt", ihre (Mindest-)Länge ist aber in den sog. Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und darüber hinaus in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO festgeschrieben.

Nach der Rechtsprechung darf der Kraftfahrer darauf vertrauen, daß diese Empfehlungen (ohne Gesetzescharakter) allerdings eingehalten werden.

Es sind dies vereinfacht zusammengefaßt:
zul. Höchstgeschw.Länge Gelbphase
50 km/h3 sec.
60 km/h4 sec.
70 km/h5 sec.

By Alberto (62.224.98.124) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 14:23:

Hallo N.N. , so ganz bin ich nicht Deiner Meinung. Wenn Du bei "gleb" eine Vollbremsung machst und ein nachfolgender - z.B. bei einem LKW damit gar nicht rechnen konnte und hinten auffährt und dabei zu Tode kommt, so wirst Du eine erhebliche Mitschuld bekommen.

Diese Vollbremsung - aus Angst vor Strafe - ist ähnlich, wie bei einer Vollbremsung bei einer plötzlich erkannten Radar-Blitzanlage - nicht zulässig.
Der Richter wird Dir sagen, daß Du eben unter der nötigen Vorausschau Dich der Ampel zu nähernm hast und selbstverständlich - bei kürzester Entfernung zum Haltestrich - durchfahren mußt, wenn nun das Gelblicht kommt. Dafür ist es schließlich da.
Deine pure Angst vor Strafe ist dabei sicher von Zweitrangigkeit gegenüber der Gefährdung des Lebens Deines Hintermannes.
Sorry - Du bist so oder so immer der Dumme.
Kommt jemand zu Tode, bist Du immer mit Schuld. Basta.

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 14:56:

Alberto, ich bin kein Jurist. Das rechtliche Problem ist meiner Meinung nach aber, daß das Verhalten bei Gelb (im Gegensatz zu der klaren Bedeutung bei Grün und Rot) in der StVO nur vage umschrieben ist: "vor der Kreuzung auf das nächste Signal warten". Eine Verpflichtung zum Durchfahren bei beginnender Gelbphase ist nirgendwo in der StVO erwähnt, sondern kann sich allenfalls indirekt aus dem Verbot des scharfen Bremsens ohne zwingenden Grund ergeben. Es ist also wieder mal Interpretationssache der Gerichte.

Wenn das Bremsen bei Gelb nicht vollkommen abwegig ist, bist Du deshalb im Zweifel rechtlich immer im Vorteil, wenn Du bremst statt weiterzufahren. Siehe allgemeine Rechtsprechung bei Auffahrunfällen: "wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld". Es ist nun einmal die Verpflichtung eines jeden, einen genügend großen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden einzuhalten. Der muß zum Bremsen auch dann ausreichen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO). Einsetzendes Gelblicht ist ein triftiger Grund zum Bremsen, zumal die Existenz der Ampel ja auch dem Hinterherfahrenden bewußt sein muß. Es kann auch niemandem zugemutet werden, Brems- und Anhaltewege auf den Zentimeter genau vorauszuberechnen.

Wie schon gesagt: gelungen finde ich diese Regelung und die drakonischen Strafen für Rotlichtverstöße keineswegs. In anderen Ländern geht man damit souveräner um, aber da gibt's auch nicht die berühmt-berüchtigte deutsche Gründlichkeit.


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