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31 km/h in Ortschaft/ 170 m vor Ortsausgangsschild geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 31 km/h in Ortschaft/ 170 m vor Ortsausgangsschild geblitzt
By Sven (62.157.69.107) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 21:36:

Hallo !
Bin neulich von einem mobilen Messwagen aus der Heckscheibe heraus geblizt worden. Der Wagen stand nur 170 Meter vor dem Ortsausgangsschild udn ab dort ist dann 100 km/ h erlaubt. Zudem sass eine Person in dem Messwagen. Was kann ich tun ? Der Bescheid lautet über 31 km/h über der zul.Geschwindkeit ! Danke für die Hilfe

By Pferdestehler (217.235.14.112) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 21:45:

@Sven:

Hallo! Je nach Gemeinde ist es in unterschiedlichen Entfernungen erlaubt, zu messen. Im Allgemeinen gilt als Richtwert 150 Meter NACH einem Hinweisschild.

Da Du aber VOR der Freigabe auf 100km/h bzw. dem Ortsausgang geblitzt worden bist, ist das egal. Sie hätten direkt vor dem Schild messen dürfen, denn Du darfst ERST DAHINTER über 50. Somit wird da nichts zum Rausreden übrig bleiben.

Eine Person im Meßwagen ist leider ausreichend. Zusammen mit dem Photo ist das den Behörden und Richtern Beweis genug. Da gibt es kein "Aussage gegen Aussage", leider. Hatte das auch mal gedacht.

Da hilft nur noch Trick 17. Dazu sind aber Infos notwendig:
1) Schon Punkte?
2) Wie lange Führerschein?
3) Probezeit?
4) Dein Fahrzeug?
5) Hast Du Verwandte oder Bekannte, die für Dich notfalls einspringen würden?
6) Wurdest Du angehalten?
7) Wenn ja hast Du eine Aussage gemacht oder Dich enthalten?

Erzähle mal...

Gruß Pferdestehler

By Sven (62.157.69.107) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 21:49:

zu 1) ich glaube EINEN (mehr auf keinen Fall)
2) schon 10 Jahre
3) nein
4) ja
5) vieleicht (aber das Foto ist sehr scharf)
6) nein,habe gestern den Bescheid bekommen
7)...

Gruss Sven

By Pferdestehler (217.235.14.112) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 22:01:

Also: es gibt da eine Methode, die sollte man nur anwenden, wenn es wirklich brenzlig ist. Ob Du dies so einschätzt bei dem drohenden Fahrverbot weiß ich nicht, immerhin hast Du bisher einen Punkt, das ist wenig. Und die Methode wirkt nur einmal!
Ob das Photo scharf ist, ist letztlich vollkommen egal, wichtig ist, daß Du den Anhörungsbogen nicht selbst beantwortest sondern ein Bekannter, der sich zuerst für voll schuldig erklärt. Wenn dann der BuGeBe kommt (alles immer auf den letzten Drücker abschicken), "erinnert" er sich, daß er es doch keinesfalls gewesen ist. Dabei hilft das Photo, denn er bekommt dann Besuch von der Polizei zwecks Identifizierung oder die schauen bei der Führerscheinstelle nach.
Sinn und Zweck ist es, die 3 Monate Verjährung rumzukriegen, bis Sie DICH drankriegen können. Da ist es gut, wenn Dein Kumpel anders aussieht als Du, je schärfer dann das Bild, um so besser.
Nach dem Zugeben im Anhörungsbogen kommen sie nämlich noch nicht auf die Idee, DICH zu identifizieren... Klaro?

Aber da Du von Bescheid redest, nehme ich an daß der Anhörungsbogen schon durch ist, dann funzt das nicht mehr...
Ist er durch? Oder meintest Du den Anhörungsbogen?
Wenn ja wie lange ist die Tat genau her?

By Sven (62.156.21.114) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 22:05:

ne, ist nur so ein Schrieb mit dem Photo drin. Ist das erste was überhaupt gekommen ist. Geblitz worden bin ich vor ca. 2 -3 Wochen. Hab auch noch nichts ausgefüllt. Wollte erstmal den Rat von den Experen hier im Forum einholen !

VIELEN DANK schonmal !!!

Sven

By Pferdestehler (217.235.14.112) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 22:26:

Also wenn Photo dabei ist, würde ich den Anhörungsbogen, der sicher ohne Zustellungsbescheid gekommen ist, in den Müll werfen. Kann aber flasch sein, eventuell geht man trotzdem stur nach der sogenannten Alberto-Methode vor, suche mal im Forum danach, wurde häufiger beschrieben.
UND frage in diesem Fall doch bitte Farendil, der ist da fitter als ich!

Gruß und viel Glück Pferdestehler

By farendil (217.85.239.130) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 09:41:

@sven: zunächst mal solltest du dich entscheiden, wie du vorgehen willst., bzw. wie schwerwiegend das fahrverbot für dich wäre.

was pferdestehler vorgeschlagen hat, funktioniert, ist aber eine gratwanderung und wie gesagt der letzte ausweg.


das andere, was du tun könntest, wäre zu versuchen, das fahrvberbot gegen verdopplung der geldstrafe zu umgehen. dazu mußt du aber nachweisen, das selbiges eine außergewöhnliche härte darstellt.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 09:54:

@farendil (& demnach auch sven):

Das habe ich auch einmal geschafft, aber der Richter wollte nicht. Erst folgendes hat zum Erfolg geführt:
1) einen Tag nach dem Gerichtstermin begann ich meinen Job bei DaimlerChrysler im Qualitätsmanagement/Service und BENÖTIGTE dazu den Führerschein (Service eben, da muß man Probefahren...).
2) MEIN PUNKTEKONTO WAR (wieder) CLEAN!!!

Beides waren absolute Voraussetzungen. Die Buße wurde von 250 auf 450 DM angehoben, ab 500 DM hätte nämlich VORSATZ gegolten.
Dafür dann aber kein Fahrverbot mehr und keine Punkte!

Aber wie gesagt, die Chancen schwinden, wenn man Punkte hat und auch wenn der Führerschein nicht die Existenz bedroht (beruflich oder privat...).

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 09:56:

Waren allerdings auch innerorts 49 drüber, also 99 netto..., das macht die Richter ein wenig gnadenloser als bei 31...

By Sven (217.0.191.7) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 14:20:

Also ich hab mit denen heute mal telefoniert. Da ich KEINE Punkte mehr in Flensburg habe und nachweisen kann, dass ich auf den Schein angewiesen bin (selbstständig) kann man das 1 monatige Fahrverbot in eine höhere Strafe umwandeln. Man sagte mir allerdings, dass zu den EUR 100,- dann nochmals EUR 250,- !! dazukommen !! Ist das nicht etwas sehr hoch ?? Dann würde ich inkl. Verw.geb. weit über EUR 350,- zahlen, wg. 81km/h statt 50km/h. !!

Danke schonmal für Antworten und Hilfe !!

By farendil (217.235.55.20) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 16:23:

@sven: dazukommen? also die geldbuße wird angemessen erhöht.
das sit im normalfall AUF das doppelte, weniger eigentlich nie, ETWAS mehr manchmal.

ich würde von 100 auf 250 INSGESAMT als im rahmen ansehen.
von 100 auf 350 nicht mehr.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 08:39:

@sven & farendil:

Mir wurde Ende 2000 bei meinem Verfahren (250 DM + 1 Monat Schein abgeben) auch aus diesen Gründen das Bußgeld auf 450 DM angehoben, keine Punkte und kein Fahrverbot.

Mein Anwalt war so dämlich, eine Verdoppelung, wie eigentlich üblich zu fordern, aber der Richter sagte, ob wir das wirklich wollten, da ab 500 DM (250€) der Tatbestand des Vorsatzes gilt. Und da wollten wir alle nicht hin, selbst der Richter, damit blieb er mit 450 DM unter der Verdoppelung.
Bei 350€ würde Dich der Vorwurf des Vorsatzes doch dann ebenfalls erwischen, oder? Und das wäre dann eine Straftat...

Gruß Pferdestehler

By farendil (217.85.236.152) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 08:57:

@pferdestehler: sorry, aber das mit dem vorsatz kapiere ich noch nicht.

die erhöhung der strafe sagt nix darüber aus, ob es vorsatz war. andererseits aber wird bei vorsatz die strafe angehoben.


ich kenne einen fall, (lkw kontrolle a99,) wo das bußgeld nach der umwandlung WEIT über 500 DM lag.
von vorsatz war da keine rede.

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 09:35:

@farendil:
Gebe nur wieder, was der Richter gesagt hat. Bei 500 DM Bußgeld müsse man von Vorsatz ausgehen. Daher mußten wir darunter bleiben.

Sicherlich irren sich auch Richter mal, aber uns wurde es vor Gericht so mitgeteilt. Mein Aktenzeichen habe ich aber nach der Zeit nicht mehr, die Sache ist für mich abgehakt gewesen nach Zahlung. Die Verfahrenskosten von knapp 70 DM (wenig...) hat die Rechtsschutz übernommen...

By Goose (80.135.118.33) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 14:51:

@pferdestehler: von einer grundsätzlichen Unterstellung des Vorsatzes bei einem Bußgeld von mehr als 500 DM habe auch ich noch nie etwas gehört. Aber auch alleine die vorsätzliche Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit macht diese nicht zur Straftat (nach welcher Rechtsnorm sollte sich dieses richten?)

Gruß
Goose

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 15:08:

@goose:
Tja wie gesagt, ich bin da auch auf das angewiesen, was der hiesige Richter gesagt hat und mußte das so glauben.

Allein die Beweisaufnahme war schon ein Witz:
Es lag ein Photo vor von einem Microspeed, mit auf dem Bild ein zweites Auto und darum ging es mir auch.
Gehört wurden nach 13 Monaten dazwischen(!) die beiden Beamten, die im Meßwage saßen.
Diese sagten wahrheitsgemäß aus, daß Sie sich natürlich an den Vorfall nicht mehr erinnerten. Darauf wurden Sie vom Richter befragt, ob nach Ihrer Erfahrung das zweite Fahrzeug im Meßstral gewesen sei oder nicht.
Beamter 1 sagte, daß der Meßstrahl beim Microspeed 7° eng sei und es für ihn äußerst unwahrscheinlich sei, daß hier eine Fehlmessung vorläge, da das Microspeed das BESTE UND ZUVERLÄSSIGSTE Meßgerät sei, daß es gäbe. Es erkenne selbständig und sicher(!) Fehlmessungen und löse dann garnicht erst aus.
Beamter 2 sagte, daß er sich zu "99%" sicher sei, daß das Fahrzeug außerhalb des Meßstrahles sei und auch mein offensichtlich im Gange befindlicher Spurwechsel vom Meßwinkel aus keinen Meßfehler verursachen würde.

Der Richter sah darauf eindeutig die Korrektheit der Messung als gegeben an und empfahl mir, meinen Einspruch zurück zu ziehen. Die Trumpfkarte mit meinem Arbeitsvertrag bei Daimler rettete mir dann noch wenigstens den Schein, allerdings gegen besagte 200 DM Aufpreis. Die von meinem Anwalt(!) vorgeschlagenen 250 DM Aupreis lehnte er mit dem Hinweis auf den dann vorhandenen Vorwurf des Vorsatzes ab und wir einigten uns dann auf die 450 DM gesamt.

Beschlossen und verkündet... Urteil muß noch rumgeistern irgendwo bei mir...

EINE FRAGE HÄTTE ICH ABER NOCH, vielleicht an GOOSE?!? Wenn im Urteil NUR NOCH von der Geldbuße die Rede ist und noch entlastend erwähnt wird, daß ich nie zuvor auffällig wurde und auch der zeitliche Abstand zur Tat kein Fahrverbot mehr rechtfertige, bekommt man dann dennoch stillschweigend Punkte eingetragen? Oder kann ich davon ausgehen, daß es dann NUR bei den 450 DM geblieben ist ohne weitere Strafe?

Gruß Pferdestehler

By Goose (80.135.118.33) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 15:36:

Die Flens-Punkte werden bei solchen Delikten regelmäßig verteilt, auch wenn es nicht im Urteil steht. Daher gehe ich schon davon aus, daß du die Punkte bekommen hast, lediglich das Fahrverbot wurde dir unter Erhöhung des Bußgeldes erlassen.
(Frag in Flens nach, du wirst dort Punkte haben)

Gruß
Goose

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 15:52:

@goose:
Da die eigentliche Tat ja schon 13 Monate vor dem Verfahren lag, wurden die Punkte dann dennoch erst NACH dem Verfahren eingetragen?

Passiert: 06.11.1999
Verhandelt: 29.11.2000

Wenn ja, fände ich da ein wenig merkwürdig, da für mich bei untadeligem Verhalten der Eintrag auf den Tattag zurückdatiert werden müßte.
Dann hätte ich nämlich jetzt keinen Punkt mehr, sonst hätte ich noch bis September 3 oder 4...

Wann wird denn eigentlich eingetragen? Tag der Rechtskraft des Urteils? Wochen später? Warum erfährt man das nicht (ich weiß nichts mehr von Punkten, die ich bekommen sollte und im Urteil sind sie ja nicht mehr erwähnt)?

Mit welchem Verjährungsdatum darf ich also rechnen?

Danke für Deine Antworten

Gruß Pferdestehler

By Pferdestehler (134.30.16.4) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 15:53:

Meinte natürlich November oder später anstatt "September", sorry!!!

By farendil (217.85.236.152) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 16:20:

@pferdestehler: die punkte werden erst mit de rechtskraft eingetragen.

By Multa (172.185.64.36) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 16:57:

Ist Microspeed wirklich die beste und zuverlässigste Messtechnik? Von welchem Hersteller ist es denn? Vorher hatte ich och nichts davon gehört.

By Pferdestehler (217.235.30.44) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 17:58:

Nee, das ist ein altes Auslaufgerät, mißt auf 13,450GHz im Ku-Band und wird soweit ich das richtig weiß auch nur noch in Berlin und einigen eropäischen Ländern (NL, E, GB) verwendet. Bei uns in Berlin nur 2 Fahrzeuge, erkennbar an hinter der Stoßstange hängendem Kasten, der die Radaranlage enthält. Werden über kurz oder lang durch Multanova ersetzt...
Habe gehört, daß Multanova zuverläsiger sein soll, die Plizisten sagen was anderes. Wer es WEISS??? Wohl die Polizisten. Aber ob es das beste ist wage ich zu bezweifeln...


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