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Kontrolle, weil in Uniform?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Kontrolle, weil in Uniform?
By Soldat (145.254.249.125) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 17:52:

Hallo zusammen,

ich fuhr gerade an einer mobilen ESO-Einheit der Polizeidirektion vorbei und habe ein Stückchen weiter auf einem Parkplatz geparkt. Ich bin dann zur Straße zurück und hab die gesamte Messstelle inkl. Lichtschranke und Fotoeinheit und VW-Bus fotografiert. Dann stieg einer der Beamten aus und fragte mich nach meinem Führerschein und Fahrzeugschein. Soweit so gut. Da ich aber gerade von meiner Kaserne nach Hause unterwegs war hatte ich noch Uniform an. Dann fragte er von welcher Einheit ich den komme, wollte aber keinen Dienstausweis sehen. Er stieg eine Weile in seinen VW-Bus ein und kam mit den Worten zurück: "ist ok, sie können weiterfahren". Was ich dann auch tat.
Hier meine Frage:
Kann der mir jetzt irgendwie an den Karren fahren, d.h. kann er z.B. eine Meldung an meine EInheit machen. Bzw. wegen welchen Vergehens (Blitzen eines Blitzers???)
Für erstgemeinte Antworten wäre ich dankbar.

Eurer Soldat

By Grobi (80.135.28.9) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 18:01:

Nein, was sollte dir denn passieren? Der wollte sich wahrscheinlich nur wichtig machen...

Grobi

By Goose (217.81.247.138) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 19:31:

Es gibt im Beamtentum die Pflicht zum außerdienstlichen Wohlverhalten, d.h., daß man sich auch außerhalb deiner Dienstzeit (und natürlich besonders in Uniform) nicht wie die Axt im Walde benehmen darf. Nun ist es so, daß es von einigen Kollegen nicht gerne gesehen wird, wenn man Photos der Blitzeinheit macht und diese sich dadurch behindert fühlen. Natürlich können die Kollegen dann bei deiner Dienststelle anrufen und denen das Vorgefallene mitteilen.

Gruß
Goose

By Grobi (217.85.43.65) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 20:33:

@goose: Es gibt im Beamtentum die Pflicht zum außerdienstlichen Wohlverhalten Hmm, man ist doch nur als Berufssoldat verbeamtet, oder?

Wie kann man denn durch das Fotografieren einer Meßstelle die Messung behindern?

@Soldat: Mach dir mal keine Sorgen, du hast nichts verbotenes getan! (die Bilder schickst du aber an Radarfalle.de
;-)

Grobi

By Goose (80.135.122.204) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 21:00:

Ich bin mir über den genauen Status eines Wehrpflichtigen nicht sicher, jedoch werden, auch wenn er nicht verbeamtet ist, für ihn an das Beamtenrecht angelehnte Richtlinien gelten.

Es gibt einiges, was strafrechtlich nicht verboten ist, jedoch gegen die Pflicht zum außerdienstlichen Wohlverhalten verstoßen kann. Ich habe auch nicht behauptet, daß das Ablichten der Meßstelle grundsätzlich verboten ist und möchte jetzt auch keine Diskussion über den Grat zwischen dem Recht am eigenen Bild, Personen des öffentlichen Zeitgeschehens etc. beginnen.

Gruß
Goose

By Grobi (217.228.108.126) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 21:31:

@goose: Es stimmt natürlich, daß sich bestimmte Personen in Uniform anständig zu benehmen haben (hat man uns damals gesagt...) Der KaLeu bezog das allerdings eher auf den Alkoholkonsum während der Zugfahrt und das Verhalten im Garnisonsort.
Eine Diskussion zu § 21 usw. möchte ich auch nicht führen...;-)

Grobi

By farendil (217.85.239.130) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 09:23:

@soldat: Soweit so gut.
wieso? wenn ich nich fahre, sehen die von mir keinen führerschein und keinen fahrzeugschein.

außerdem zeigen ich diese papiere einem meßbeamten grundsätzlich nicht, es sei denn, er stellt sich als polizist vor.

By blauer bmw (213.68.164.24) on Mittwoch, den 24. April, 2002 - 13:34:

Solange ich als Fußgänger auftrete würde ich erwarten, daß nicht mehr als der Personalausweis von mir verlangt wird (und das natürlich nur von jemanden, der sich als Polizist zu erkennen gibt) ??


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